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   OLG Rostock, 11.03.2011 - 5 U 122/10   

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https://dejure.org/2011,9634
OLG Rostock, 11.03.2011 - 5 U 122/10 (https://dejure.org/2011,9634)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11.03.2011 - 5 U 122/10 (https://dejure.org/2011,9634)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11. März 2011 - 5 U 122/10 (https://dejure.org/2011,9634)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Haftungsverteilung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Kollision auf einem nicht öffentlichen Parkplatz; Ersatz von Sachverständigenkosten entsprechend der Verursachungsquote

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 249 BGB, §§ 249 ff BGB, § 7 Abs 1 StVG, § 17 StVG, § 1 StVO
    Haftungsverteilung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Kollision auf einem nicht öffentlichen Parkplatz; Ersatz von Sachverständigenkosten entsprechend der Verursachungsquote

  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftung beim Rückwärtsfahren auf einem nichtöffenltichen Parkplatz und zur Unteilbarkeit der Sachverständigenkosten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Erfüllung der Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 StVG für Unfälle im nichtöffentlichen Verkehrsraum; Umfang des Geltungsbereichs der Straßenverkehrsordnung (StVO) außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums; Bedeutung des Gebots der gegenseitigen ...

  • ra.de
  • captain-huk.de

    Vollständige Sachverständigenhonorar auch beim Quotenschaden zugesprochen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem im Dunkeln unbeleuchtet auf einem nicht öffentlichen Parkplatz abgestellten Fahrzeug; Höhe der zu erstattenden Sachverständigenkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2011, 263
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • AG Siegburg, 31.03.2010 - 111 C 10/10

    Voller Ersatz der Sachverständigenkosten unabhängig von der Haftungsquote

    Auszug aus OLG Rostock, 11.03.2011 - 5 U 122/10
    Diese Kosten sind vollen Umfangs erstattungsfähig, weil sie erst dann entstehen, wenn der Geschädigte seinen erstattungsfähigen Anteil des Gesamtschadens gegenüber dem Schädiger beziffern und belegen muß; sie fallen überhaupt nicht an, wenn der Geschädigte den Unfall vollständig selbst verursacht hat und dienen ausschließlich dazu, den aufgrund der jeweiligen Haftungsquote erstattungsfähigen Anteil von dem Schädiger ersetzt zu bekommen (Amtsgerichts Siegburg, Urteil vom 31.03.2010, DAR 2010, 389).
  • OLG Hamm, 15.03.1993 - 6 U 251/92

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Privat- mit einem Militärfahrzeug auf

    Auszug aus OLG Rostock, 11.03.2011 - 5 U 122/10
    Dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme kommt gesteigerte Bedeutung zu, wenn die Verkehrsverhältnisse auf einem nichtöffentlichen Gelände durch die Erfordernisse des Dienstbetriebes besonders geprägt sind (OLG Hamm, OLGR 1993, 197, zitiert nach juris).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Rostock, 11.03.2011 - 5 U 122/10
    Letztere stellen nach ganz h.M. Rechtsverfolgungskosten dar, die im Rahmen der §§ 249 ff. BGB gegen den Schädiger geltend gemacht werden können, soweit sie aus Sicht des Geschädigten im Zeitpunkt der Beauftragung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich sind (BGH, NJW 2007, 1450).
  • OLG Nürnberg, 07.02.1979 - 4 U 74/78

    Haftungsverteilung bei einem Unfall auf der Parkfläche einer

    Auszug aus OLG Rostock, 11.03.2011 - 5 U 122/10
    Die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 StVG, der auch im nichtöffentlichen Verkehrsraum Anwendung findet (OLG Nürnberg, VersR 1980, 686), sind erfüllt.
  • KG, 26.09.1988 - 12 U 582/88

    Verkehrsunfall - liegengebliebenes Fahrzeug - kein Warndreieck aufgestellt

    Auszug aus OLG Rostock, 11.03.2011 - 5 U 122/10
    Auch spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Unfall durch die Unterlassung der gebotenen Fahrzeugbeleuchtung im Sinne einer Sicherungsmaßnahme jedenfalls mitverursacht worden ist (KG, Urteil vom 26.09.1988, 12 U 582/88, zitiert nach juris).
  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Auszug aus OLG Rostock, 11.03.2011 - 5 U 122/10
    Dies wird angenommen, wenn ein verständig und wirtschaftlich denkender Geschädigter nach seinen Erkenntnissen und Möglichkeiten die Einschaltung für geboten erachten durfte (BGH, NJW 2005, 356); dies wird regelmäßig nur bei offensichtlichen Bagatellschäden verneint (< 700,-- EUR).
  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 133/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten

    aa) Nach der außer vom Berufungsgericht insbesondere vom OLG Rostock (vgl. OLG Rostock DAR 2011, 263, 264 und NJW 2011, 1973 f. mit Anm. Balke, SVR 2011, 337 f. und Anm. Nugel, jurisPR-VerkR 10/2011 Anm. 2) im Anschluss an das AG Siegburg (vgl. AG Siegburg, NJW 2010, 2289 mit Anm. Poppe, jurisPR-VerkR 12/2010 Anm. 1; Winnefeld, DAR 1996, 75) und vereinzelten Stimmen in der Literatur (vgl. Poppe, DAR 2005, 669 f.; ders., jurisPR-VerkR 12/2010 Anm. 1; Kappus, DAR 2010, 727, 729; Janetz, SVR 2011, 213 f.) vertretenen Auffassung ist der Anspruch auf Ersatz der Sachverständigenkosten nicht entsprechend der Verursachungsquote zu kürzen.
  • OLG Zweibrücken, 27.01.2021 - 1 U 63/19

    Unfall in einer Autowaschanlage: Haftung bei Fahrzeugbeschädigung im Zusammenhang

    Dahinstehen kann deshalb, ob sich eine entsprechende Rechtspflicht auch aus § 1 Abs. 2 StVO ergab, wenngleich auch außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums die Pflicht jedes Fahrzeugführers zu verkehrsüblicher Sorgfalt besteht (vgl. etwa OLG Rostock, Urteil vom 11.03.2011, Az. 5 U 122/10, Juris).
  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 249/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten

    Nach der vom OLG Rostock (vgl. OLG Rostock, DAR 2011, 263, 264 und NJW 2011, 1973 f. mit Anm. Balke, SVR 2011, 337 f. und Anm. Nugel, jurisPR-VerkR 10/2011 Anm. 2) und dem OLG Frankfurt a. M. (OLG Frankfurt, SP 2011, 255) im Anschluss an das AG Siegburg (vgl. AG Siegburg, NJW 2010, 2289 mit Anm. Poppe, jurisPR-VerkR 12/2010 Anm. 1; Winnefeld, DAR 1996, 75 ff.) und vereinzelten Stimmen in der Literatur (vgl. Poppe, DAR 2005, 669 f.; ders., jurisPR-VerkR 12/2010 Anm. 1; Kappus, DAR 2010, 727, 729; Janetz, SVR 2011, 213 f.) vertretenen Auffassung ist der Anspruch auf Ersatz der Sachverständigenkosten nicht entsprechend der Verursachungsquote zu kürzen.
  • OLG Jena, 04.12.2015 - 2 U 326/15

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Vorfahrtsrecht bei Verkehrsunfall

    c) Die Bestimmungen der StVO und damit auch der Grundsatz "rechts vor links" (§ 8 StVO) finden allerdings keine unmittelbare Anwendung, wenn sich der Unfall nicht in einem als öffentlich anzusehenden Verkehrsraum ereignet hat (OLG Rostock, Urteil vom 11.03.2011 - 5 U 122/10 -, juris Rn. 18; KG, Urteil vom 26.05.1986 - 12 U 5340/85 -, VerkMitt 1986, 86; OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.05.2012 - 1 U 8/12 -, VersR 2012, 1579, 1580; Zieres, in: Geigel, Haftpflichtprozess, 26. Aufl., S. 1075; König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., Einleitung Rn. 6).

    Außerdem geht auch das Oberlandesgericht Rostock, auf dessen Urteil vom 11.03.2011 - 5 U 122/10 -, juris Rn. 18, die Beklagte in ihrem Schriftsatz vom 25.11.2015 abstellt, davon aus, dass zwar grundsätzlich die StVO bei Vorgängen außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums nicht gilt, aber es durchaus Ausnahmekonstellationen gibt, etwa wenn die Geltung der StVO durch den Verfügungsbefugten angeordnet wurde.

  • OLG Rostock, 27.05.2011 - 5 U 183/10

    Wer mit seinem Kraftfahrzeug entgegen § 12 Abs. 4 Satz 2, 2. Alt. StVO in

    Die Gutachterkosten i. H. v. 500, 04 EUR schulden die Beklagten in voller Höhe, sie sind nicht zu quotieren (Senat, Urteile vom 11.03.2011 - 5 U 122/10 - und v. 18.03.2011 - Az.: 5 U 144/10).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2011 - 4 U 106/11

    Schwacke-Liste ist geeignete Schätzungsgrundlage zur Ermittlung des Normaltarifs

    Da die Klägerin 100 % ihres Schadens zu beanspruchen hat, kann die Rechtauffassung des OLG Rostock im Urteil vom 11.03.2011 (DAR 2011, 263), wonach Sachverständigenkosten nicht entsprechend der Verursachungsquote zu kürzen seien, unerörtert bleiben.
  • AG Bonn, 28.11.2012 - 107 C 63/11

    Unfall, privates Gelände, Betrieb

    So gelten beispielsweise nicht ordnungsgemäß im Verkehrsraum abgestellte Kraftfahrzeuge als im Betrieb (vgl. nur OLG Rostock, Urteil vom 11.03.2011, 5 U 122/10; OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.10.1989, 10 U 125/89).
  • AG Bad Homburg, 04.11.2011 - 2 C 1563/11

    Ersatzfähigkeit von zur Schadensfeststellung notwendigen Sachverständigenkosten

    Die Grenze für einen Bagatellschaden wird in der Rechtsprechung anhand der Reparaturkosten ermittelt und bei 700,- bis 750,- Euro gezogen (vgl. BGH, NJW 2005, 356; OLG Rostock, Urteil v. 11.03.2011, 5 U 122/10, zit. N. juris; AG Siegburg, NJW 2010, 2289; AG Herne, Urteil v. 02.09.2010, 5 C 100/10; AG Berlin-Mitte, Urteil v. 23.06.2010, 112 C 3048/10; AG Bonn, Urteil v. 21.12.2010, 106 C 216/10 - alle zit. n. juris; siehe auch Knerr, in: Geigel, Haftpflichtprozess, 26. Aufl. 2011, 3.
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