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   OLG Zweibrücken, 14.01.2011 - 1 SsBs 37/10, 1 Ss Bs 37/10   

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https://dejure.org/2011,23365
OLG Zweibrücken, 14.01.2011 - 1 SsBs 37/10, 1 Ss Bs 37/10 (https://dejure.org/2011,23365)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14.01.2011 - 1 SsBs 37/10, 1 Ss Bs 37/10 (https://dejure.org/2011,23365)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14. Januar 2011 - 1 SsBs 37/10, 1 Ss Bs 37/10 (https://dejure.org/2011,23365)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 3 StVO, § 41 Abs 1 StVO, § 49 Abs 3 Nr 4 StVO, § 24 StVG
    Verkehrsordnungswidrigkeit: Vorsatzfeststellung bei einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Vorsatz bei Geschwindigkeitsüberschreitung - nicht so einfach festzustellen!

Papierfundstellen

  • DAR 2011, 274
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Zweibrücken, 23.04.2008 - 1 Ss 59/08

    Bußgeldurteil wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Notwendige Begründung eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.01.2011 - 1 SsBs 37/10
    Zwar wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung bei einer erheblichen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ein vorsätzliches Handeln des Fahrzeugführers angenommen (vgl. BGH NJW 1997, 3252 [3253], KG Berlin VRs 113, 314, Senatsbeschluss vom 23. April 2008 1 Ss 59/08 zitiert nach Juris).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.01.2011 - 1 SsBs 37/10
    Zwar wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung bei einer erheblichen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ein vorsätzliches Handeln des Fahrzeugführers angenommen (vgl. BGH NJW 1997, 3252 [3253], KG Berlin VRs 113, 314, Senatsbeschluss vom 23. April 2008 1 Ss 59/08 zitiert nach Juris).
  • OLG Karlsruhe, 30.12.1992 - 2 Ss 199/92

    Ordnungswidrigkeit; Ampel; Überfahren; Urteil

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.01.2011 - 1 SsBs 37/10
    Kennt er sie nicht und geht er unter Umständen von einer höheren zulässigen Geschwindigkeit aus, welche die Differenz der festgestellten und der vermeintlichen Höchstgeschwindigkeit gering erscheinen lässt, oder geht er von einer unbeschränkten Geschwindigkeit aus, so kann Fahrlässigkeit gegeben sein (vgl. BayObLG DAR 1994, 162, OLG Koblenz DAR 1999, 159, OLG Karlsruhe Beschluss vom 30. Dezember 1992, 2 Ss 199/92 zitiert nach Juris).
  • KG, 25.05.2007 - 3 Ws (B) 290/07

    Bußgeldurteil wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung: Abgrenzung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.01.2011 - 1 SsBs 37/10
    Zwar wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung bei einer erheblichen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ein vorsätzliches Handeln des Fahrzeugführers angenommen (vgl. BGH NJW 1997, 3252 [3253], KG Berlin VRs 113, 314, Senatsbeschluss vom 23. April 2008 1 Ss 59/08 zitiert nach Juris).
  • BayObLG, 16.12.1993 - 2 ObOWi 526/93

    Verkehrszeichen; Geschwindigkeit; Autobahn; Überschreitung; Vorsatz

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.01.2011 - 1 SsBs 37/10
    Kennt er sie nicht und geht er unter Umständen von einer höheren zulässigen Geschwindigkeit aus, welche die Differenz der festgestellten und der vermeintlichen Höchstgeschwindigkeit gering erscheinen lässt, oder geht er von einer unbeschränkten Geschwindigkeit aus, so kann Fahrlässigkeit gegeben sein (vgl. BayObLG DAR 1994, 162, OLG Koblenz DAR 1999, 159, OLG Karlsruhe Beschluss vom 30. Dezember 1992, 2 Ss 199/92 zitiert nach Juris).
  • OLG Celle, 28.10.2013 - 322 SsRs 280/13

    Wahrnehmung von ordnungsgemäß aufgestellten Vorschriftszeichen von

    Die Verurteilung wegen Vorsatzes bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn setzt zum einen Kenntnis von der bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung und zum anderen Kenntnis von ihrer Überschreitung voraus (vgl. dazu etwa KG, VRS 122, 232; OLG Zweibrücken DAR 2011, 274).
  • OLG Bamberg, 01.03.2019 - 3 Ss OWi 126/19

    Tatvorsatz bei Geschwindigkeitsüberschreitung auf Autobahnen

    die Geschwindigkeitsbeschränkung kannte und entweder bewusst dagegen verstoßen oder aber den Verstoß zumindest billigend in Kauf genommen hat, was auch dann gilt, wenn er den Streckenabschnitt häufig befährt und die Geschwindigkeitsbegrenzung kennt (zu den Darstellungs- und Begründungsanforderungen bei Annahme vorsätzlicher Begehungsweise vgl. u.a. OLG Zweibrücken, Beschl. 14.01.2011 - 1 Ss Bs 37/10 = DAR 2011, 274; OLG Bamberg, Beschluss vom 19.06.2013 - 3 Ss OWi 474/12 = DAR 2014, 37 = VerkMitt.
  • OLG Bamberg, 26.04.2013 - 2 Ss OWi 349/13

    Verurteilung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung im

    Ein Schluss vom Umfang der Geschwindigkeitsüberschreitung auf das Vorliegen des Vorsatzes ist zudem nicht ausreichend, da andernfalls ab einer gewissen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit stets vorsätzliches Handeln anzunehmen wäre (vgl. OLG Hamm, DAR 1998, 281; OLG Bamberg, DAR 2010, 708; OLG Stuttgart, DAR 2010, 402; OLG Zweibrücken, DAR 2011, 274).

    Kennt der Täter die höchst zulässige Geschwindigkeit im konkreten Fall nicht und geht er von einer unbeschränkten Geschwindigkeit aus oder von einer höheren zulässigen Geschwindigkeit, welche die Differenz der festgestellten und der vermeintlichen Höchstgeschwindigkeit gering erscheinen lässt, so kann nur fahrlässiges Handeln in Betracht kommen (vgl. BayObLG DAR 1994, 162; OLG Koblenz DAR 1999, 159; OLG Zweibrücken DAR 2011, 274).

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