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   BGH, 12.04.2011 - 4 StR 22/11   

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https://dejure.org/2011,6645
BGH, 12.04.2011 - 4 StR 22/11 (https://dejure.org/2011,6645)
BGH, Entscheidung vom 12.04.2011 - 4 StR 22/11 (https://dejure.org/2011,6645)
BGH, Entscheidung vom 12. April 2011 - 4 StR 22/11 (https://dejure.org/2011,6645)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 263 StGB; § 22 StGB; § 52 StGB
    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gefährdung: Feststellungen); Betrug (Konkurrenzen; natürliche Handlungseinheit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 315b Abs 1 Nr 3 StGB
    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Bedeutender Schaden

  • verkehrslexikon.de

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch Unfallmanipulation

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr setzt durch den tatbestandsmäßigen Eingriff eine konkrete Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert voraus

  • rewis.io

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Bedeutender Schaden

  • ra.de
  • rewis.io

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Bedeutender Schaden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315b Abs. 1 Nr. 3
    Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr setzt durch den tatbestandsmäßigen Eingriff eine konkrete Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert voraus

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Kurzanmerkung)

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Zusammenfassung beim BGH

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2011, 398
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 29.04.2008 - 4 StR 617/07

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (absichtlich herbeigeführte Unfälle

    Auszug aus BGH, 12.04.2011 - 4 StR 22/11
    Hierbei ist über den Gesetzeswortlaut hinaus erforderlich, dass der Sache von - im Urteil bereits nicht eindeutig festgestelltem - bedeutendem Wert auch ein bedeutender Schaden gedroht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2008 - 4 StR 617/07, StV 2008, 580; vgl. auch Fischer, StGB, 58. Aufl., § 315b Rn. 16), dessen Höhe nach der am Marktwert zu messenden Wertminderung zu berechnen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 4 StR 245/10, NStZ 2011, 215).

    Zwar kann der tatsächlich eingetretene Schaden geringer sein als der für die Tatbestandsverwirklichung maßgebliche Gefährdungsschaden (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2008 - 4 StR 617/07, StV 2008, 580).

    Insbesondere kann auf einen bedeutenden Schaden an den Fahrzeugen der Geschädigten nicht aus der Höhe der vom Angeklagten bei den gegnerischen Haftpflichtversicherungen für die Beschädigung der von ihm geführten Fahrzeuge betrügerisch erlangten oder geforderten Beträge geschlossen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2008 - 4 StR 617/07, StV 2008, 580).

  • BGH, 27.09.2007 - 4 StR 1/07

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Unfallprovokation und ähnlicher,

    Auszug aus BGH, 12.04.2011 - 4 StR 22/11
    Der maßgebliche Grenzwert lag im Tatzeitraum bei 1.500 DM (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BHGSt 48, 119; Beschluss vom 27. September 2007 - 4 StR 1/07, NStZ-RR 2008, 83).

    Nach den mitgeteilten Schadensbildern (Fall 3: "geringfügiger Farbabrieb", UA 27; Fall 7: "Lackabschürfungen und kleine Blechverformungen", UA 13; Fall 15: "Schaden am Kotflügel und der Stoßstange", UA 20) liegt es indes eher fern, versteht sich aber jedenfalls nicht von selbst, dass ein bedeutender Schaden drohte (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2007 - 4 StR 1/07, NStZ-RR 2008, 83); auch die Feststellungen zum jeweiligen Unfallhergang geben hierfür nichts her.

  • BGH, 04.03.2008 - 5 StR 594/07

    Konkurrenzen bei der Beihilfe zur Steuerhinterziehung (Umsatzsteuer; Lohnsteuer);

    Auszug aus BGH, 12.04.2011 - 4 StR 22/11
    Es ist lediglich geboten, dass jeweils die Summe der beiden bisherigen Einzelstrafen bei der Bemessung der neu festzusetzenden Einzelstrafe nicht überschritten wird (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 2008 - 5 StR 594/07, NStZ-RR 2008, 168).
  • BGH, 22.07.1999 - 4 StR 90/99

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Äußerlich verkehrsgerechtes

    Auszug aus BGH, 12.04.2011 - 4 StR 22/11
    a) Nach den rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen hat der Angeklagte zwar die Verkehrsunfälle jeweils absichtlich herbeigeführt und dadurch die Sicherheit des Straßenverkehrs durch einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff im Sinne des § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB beeinträchtigt (vgl. BGH, Urteile vom 20. Februar 2003 - 4 StR 228/02, BGHSt 48, 233, und vom 22. Juli 1999 - 4 StR 90/99, NJW 1999, 3132).
  • BGH, 19.05.2010 - 2 StR 278/09

    Versuchter Totschlag (Rücktritt; individuelle Unterscheidung des

    Auszug aus BGH, 12.04.2011 - 4 StR 22/11
    Anders als bei der erfolglosen gerichtlichen Geltendmachung in den Fällen 10/11 und 13/14 und bei der endgültigen Ablehnung der Zahlung durch die Versicherung im Fall 16 liegt ein Fehlschlag des Versuchs, der die Möglichkeit eines Rücktritts ausschließt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 19. Mai 2010 - 2 StR 278/09, NStZ 2010, 690 m.w.N.), in diesen Fällen nicht auf der Hand.
  • BGH, 24.03.1999 - 3 StR 636/98

    Betäubungsmittel in nicht geringer Menge; Wirkstoffgehalt von 15 % HHC;

    Auszug aus BGH, 12.04.2011 - 4 StR 22/11
    Der Senat weist darauf hin, dass das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO der Verhängung von sechs Monate Freiheitsstrafe übersteigenden Einzelstrafen für die beiden Taten des versuchten Betruges wegen der sich ergebenden Erhöhung des Unrechtsgehalts nicht entgegensteht (BGH, Urteil vom 24. März 1999 - 3 StR 636/98, NStZ-RR 1999, 218; KK-Kuckein, StPO, 6. Aufl., § 358 Rn. 30).
  • BGH, 20.10.2009 - 4 StR 408/09

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (ähnlicher, ebenso gefährlicher

    Auszug aus BGH, 12.04.2011 - 4 StR 22/11
    Das Urteil enthält insbesondere keine Angaben zu den Geschwindigkeiten der Fahrzeuge im Zeitpunkt der Kollision (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 408/09, NStZ 2010, 216), die Intensität des Aufpralls wird nicht mitgeteilt bzw. - im Fall 3 - als gering bezeichnet (UA 26: "leichter Anstoß"), und Verletzungen bei unfallbeteiligten Dritten sind ersichtlich nicht eingetreten.
  • OLG Stuttgart, 24.07.2001 - 2 Ss 345/01

    Betrug - Fingierter Verkehrsunfall: Tateinheit oder Tatmehrheit?

    Auszug aus BGH, 12.04.2011 - 4 StR 22/11
    Da aber beide Handlungen auf die Erlangung derselben Schadensersatzzahlung abzielten und der Angeklagte mit dem Betreiben des Zivilverfahrens seinen ursprünglichen Tatplan weiter verfolgte, liegt jeweils ein tateinheitlicher Betrugsversuch vor (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 1998 - 4 StR 274/98, NStZ-RR 1999, 110; OLG Stuttgart, Beschluss vom 24. Juli 2001 - 2 Ss 345/01, Justiz 2002, 132).
  • BGH, 21.07.1998 - 4 StR 274/98
    Auszug aus BGH, 12.04.2011 - 4 StR 22/11
    Da aber beide Handlungen auf die Erlangung derselben Schadensersatzzahlung abzielten und der Angeklagte mit dem Betreiben des Zivilverfahrens seinen ursprünglichen Tatplan weiter verfolgte, liegt jeweils ein tateinheitlicher Betrugsversuch vor (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 1998 - 4 StR 274/98, NStZ-RR 1999, 110; OLG Stuttgart, Beschluss vom 24. Juli 2001 - 2 Ss 345/01, Justiz 2002, 132).
  • BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02

    Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    Auszug aus BGH, 12.04.2011 - 4 StR 22/11
    a) Nach den rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen hat der Angeklagte zwar die Verkehrsunfälle jeweils absichtlich herbeigeführt und dadurch die Sicherheit des Straßenverkehrs durch einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff im Sinne des § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB beeinträchtigt (vgl. BGH, Urteile vom 20. Februar 2003 - 4 StR 228/02, BGHSt 48, 233, und vom 22. Juli 1999 - 4 StR 90/99, NJW 1999, 3132).
  • BGH, 28.09.2010 - 4 StR 245/10

    Gefährdung für fremde Sachen von bedeutendem Wert (drohender Schaden bedeutenden

  • BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02

    Rechtliche Verhinderung eines Richters am Unterschreiben des Urteils;

  • BGH, 10.02.2015 - 1 StR 488/14

    Falsche Verdächtigung (Begriff der Verdächtigung; Tatbestandseinschränkung für

    Um diese zu bestimmen, bedarf es regelmäßig eines zweistufigen Vorgehens, indem zunächst der Wert der Sache selbst und anschließend der ihr drohende (bedeutende) Schaden zu ermitteln sind (st. Rspr. zu § 315c StGB; vgl. nur BGH, Beschluss vom 12. April 2011 - 4 StR 22/11, DAR 2011, 398 f. mwN).
  • BGH, 05.12.2018 - 4 StR 505/18

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Vollendung: Erfordernis eines durch

    Vielmehr ist auch erforderlich, dass ein bedeutender Schaden gedroht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 12. April 2011 - 4 StR 22/11, Rn. 5; Beschluss vom 29. April 2008 - 4 StR 617/07, NStZ-RR 2008, 289 mwN).
  • BGH, 13.10.2016 - 4 StR 239/16

    Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion (Gefährdung einer fremden Sache von

    Um diese zu bestimmen, bedarf es regelmäßig eines zweistufigen Vorgehens, indem zunächst der Wert der Sache selbst und anschließend der ihr drohende (bedeutende) Schaden zu ermitteln sind (st. Rspr. zu § 315c StGB; vgl. nur BGH, Beschluss vom 12. April 2011 - 4 StR 22/11, DAR 2011, 398 f. mwN).
  • BGH, 21.11.2012 - 4 StR 427/12

    Konkurrenzen (Tateinheit) bei der falschen Verdächtigung (Rechtsgüter)

    Es ist lediglich geboten, dass die Summe der beiden bisherigen Einzelstrafen bei der Bemessung der neu festzusetzenden Einzelstrafe nicht überschritten wird (BGH, Beschluss vom 12. April 2011 - 4 StR 22/11, Tz. 11).
  • BGH, 04.11.2020 - 2 StR 32/20

    Marktmanipulation (Erfassung vollständig oder teilweise manipulierter

    Zwar hat die Strafkammer zutreffend erkannt, dass mehrere Handlungen, die auf denselben tatbestandlichen Erfolg gerichtet sind und diesen herbeiführen (hier: ein Geschäftsabschluss, der auf den Börsenpreis einwirkt), eine Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB bilden können (vgl. BGH, Beschluss vom 12. April 2011 - 4 StR 22/11, Rn. 9; SSW-StGB/Eschelbach, 5. Aufl., § 52 Rn. 32, 49 mwN).
  • BGH, 17.02.2021 - 4 StR 528/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Risikoprognose:

    Vielmehr ist auch erforderlich, dass ein bedeutender Schaden gedroht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2018 ? 4 StR 505/18, NStZ 2019, 346 Rn. 7; Beschluss vom 12. April 2011 - 4 StR 22/11 Rn. 5; Beschluss vom 29. April 2008 ? 4 StR 617/07, NStZ-RR 2008, 289 mwN).
  • BGH, 28.04.2022 - 2 StR 117/20

    Gewerbsmäßiger Betrug: Mittäterschaft bei mangelnder Beteiligung an der

    Indes liegt nur ein tateinheitlicher Betrug vor, wenn mehrere Täuschungshandlungen auf die Vornahme einer Vermögensverfügung abzielen; etwa, wenn der Angeklagte seinen ursprünglichen Tatplan weiterverfolgt und mehrere Handlungen auf die Erlangung derselben Zahlung abzielen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. April 2011 - 4 StR 22/11, juris Rn. 9 mwN; MüKo-StGB/Hefendehl, 4. Aufl., § 263 Rn. 1243 mwN).
  • OLG Köln, 27.11.2012 - 3 Ns 8/10

    Berufungen im Strafprozess um die Havarie der "Excelsior" sind weitgehend

    Der Gefährdungsschaden war nicht geringer als der tatsächlich entstandene Schaden an den Containern in Höhe von ca. 10.000,00 EUR und an deren Inhalt in Höhe von ca. 600.000,00 EUR, so dass die von der Rechtsprechung (vgl. BGH 4. Strafsenat, Beschluss vom 27.09.2007 - 4 StR 1/07 - und Beschluss vom 12.04.2011 - 4 StR 22/11 - ) aufgestellte Wertgrenze für die Annahme der Gefährdung einer Sache von bedeutendem Wert von 750, 00 EUR bei weitem überschritten ist.
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