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   LG Ansbach, 11.11.2010 - 1 S 1324/09   

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LG Ansbach, 11.11.2010 - 1 S 1324/09 (https://dejure.org/2010,30091)
LG Ansbach, Entscheidung vom 11.11.2010 - 1 S 1324/09 (https://dejure.org/2010,30091)
LG Ansbach, Entscheidung vom 11. November 2010 - 1 S 1324/09 (https://dejure.org/2010,30091)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatz in Form von Mietwagenkosten infolge eines Verkehrsunfalls; Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall; Heranziehung des Mittelwerts des Ein-Tages-, Drei-Tages- bzw. Sieben-Tages-Preises der sog. Fraunhofer-Liste; Geschätzter ...

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Mietwagenkosten - Unwägbarkeiten des Einzelfalls durch Erhebung eines Zuschlags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Erstattung von Mietwagenkosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2011, 132
  • DAR 2011, 587
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 7/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Ansbach, 11.11.2010 - 1 S 1324/09
    33 Spezifische Leistungen bzw. spezifischer Aufwand des Mietwagenunternehmens bei der Vermietung an Unfallgeschädigte (Forderungsausfallrisiko wegen falscher Bewertung der Haftungsquote, Vorfinanzierung der Mietwagenkosten, Vorhaltekosten, erhöhte Personal- und Zustellungsaufwendungen) können im Rahmen der Schadensschätzung nach § 287 ZPO einen pauschalen prozentualen Aufschlag auf den Normaltarif rechtfertigen (vgl. BGH, NJW 2008, 1519; zuletzt BGH, MDR 2010, 622).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus LG Ansbach, 11.11.2010 - 1 S 1324/09
    33 Spezifische Leistungen bzw. spezifischer Aufwand des Mietwagenunternehmens bei der Vermietung an Unfallgeschädigte (Forderungsausfallrisiko wegen falscher Bewertung der Haftungsquote, Vorfinanzierung der Mietwagenkosten, Vorhaltekosten, erhöhte Personal- und Zustellungsaufwendungen) können im Rahmen der Schadensschätzung nach § 287 ZPO einen pauschalen prozentualen Aufschlag auf den Normaltarif rechtfertigen (vgl. BGH, NJW 2008, 1519; zuletzt BGH, MDR 2010, 622).
  • BGH, 19.01.2010 - VI ZR 112/09

    Mietwagennahme nach Kfz-Unfall: Schätzung eines Aufschlags zum Normaltarif bei

    Auszug aus LG Ansbach, 11.11.2010 - 1 S 1324/09
    Dass dieser seiner Verpflichtung, sich vor der Anmietung nach dem Mietpreis und günstigeren Angeboten zu erkundigen (vgl. BGH, VersR 2010, 494 und 683), nachgekommen wäre, ist nicht vorgetragen.
  • OLG Nürnberg, 10.05.2000 - 9 U 672/00

    Anrechnung ersparter Eigenaufwendungen bei Anmietung eines Unfallersatzfahrzeugs

    Auszug aus LG Ansbach, 11.11.2010 - 1 S 1324/09
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Nürnberg, der sich die Kammer ausdrücklich anschließt (vgl. OLG Nürnberg, NJW-RR 2002, 528).
  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 177/84

    Erstattung von Mietwagenkosten für eine längere Zeit und eine größere Strecke

    Auszug aus LG Ansbach, 11.11.2010 - 1 S 1324/09
    Auch ein Autofahrer, der noch nie einen Verkehrsunfall hatte, muß als verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch die Überlegung anstellen, dass man bei ein oder zwei Konkurrenzunternehmen die Preise erfragt, ehe man derart hohe Ausgaben veranlaßt (BGH NJW 1985, 2639).
  • BGH, 28.03.2006 - VI ZR 46/05

    Schmerzensgeld für bei Reinigung einer Tapetenkleistermaschine zugezogene

    Auszug aus LG Ansbach, 11.11.2010 - 1 S 1324/09
    Die Kammer ist daher bei der Festlegung der Höhe eines Schadens gehalten, auf der Grundlage der - gegebenenfalls durch das Erstgericht bindend - festgestellten Tatsachen eine eigene Bemessung vorzunehmen (vgl. BGH NJW 2006, 1589, 1592, für den Fall der Bemessung der Höhe eines Schmerzensgeldanspruches).
  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08

    Erstattung von Mietwagenkosten nach Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für

    Auszug aus LG Ansbach, 11.11.2010 - 1 S 1324/09
    Der Geschädigte kann nach § 249 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand nur den Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf (vgl. BGHZ 160, 377, 383f; zuletzt Urteil vom 02.02.2010 - VI ZR 139/08, VersR 2010, 545).
  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 37/04

    Umfang der Mietwagenkosten; Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs

    Auszug aus LG Ansbach, 11.11.2010 - 1 S 1324/09
    Dies sind zunächst jene Kosten, die für eine kurzfristige Anmietung eines dem Unfallfahrzeug vergleichbaren Fahrzeugs ohne Rücksicht auf die Besonderheiten einer Unfallsituation erforderlich sind (sog. Normaltarif, vgl. BGH, NJW 2005, 1933).
  • BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Ansbach, 11.11.2010 - 1 S 1324/09
    So ergab eine Überprüfung der jährlich an die Schwackeliste gemeldeten Tarife, dass der Vorwurf zutrifft, nach Bekanntwerden der Entscheidung des BGH vom 05.05.2006 (NJW 2006, 2106f), in der die Ermittlung des Normaltarifs unter Zugrundelegung der Schwackeliste gebilligt wurde, seien die an Schwacke gemeldeten Tarife sprunghaft angestiegen.
  • BGH, 18.05.2010 - VI ZR 293/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten;

    Auszug aus LG Ansbach, 11.11.2010 - 1 S 1324/09
    Der BGH hat wiederholt ausgeführt (zuletzt BGH-Urteil vom 18.05.2010, MDR 2010, 860), dass § 287 Abs. 1 ZPO die Art der Schätzgrundlage nicht vorgibt.
  • BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

  • OLG Nürnberg, 16.10.2018 - 2 U 1578/18

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Insofern wird die Frage nach der Schätzgrundlage für ersatzfähige Mietwagenkosten nicht nur innerhalb des Bezirks des Oberlandesgerichts Nürnberg unterschiedlich beantwortet (für die Schwacke-Liste z. B.: Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 10.08.2011 - 8 S 4302/11 -, juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 18.07.2012 - 12 U 1821/10 -, juris; für die Fraunhofer-Liste neben der angegriffenen Entscheidung z. B.: Landgericht Ansbach, Urteil vom 11.11.2010 - 1 S 1324/09 -, juris), sondern ist auch bei bundesweiter Betrachtung vom jeweils entscheidenden Gericht abhängig.
  • OLG Zweibrücken, 22.01.2014 - 1 U 165/11

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung des ortsüblichen Normaltarifs von

    c) Diesen Bedenken kann durch die Vornahme von Zu- und Abschlägen auf die Listenwerte Rechnung getragen werden (vgl. BGH NJW 2011, 1947, 1949 sowie LG Nürnberg-Fürth DAR 2011, 589; LG Ansbach DAR 2011, 587).
  • LG Nürnberg-Fürth, 10.08.2011 - 8 S 4302/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Schwacke-Liste als Grundlage für die

    Jene würden sich auch bei einer Schätzung auf Grundlage der Fraunhofer-Liste unter Berücksichtigung eines gewissen Zuschlags (so z.B. LG Ansbach NZV 2011, 132: 20%) weiterhin auswirken.
  • LG Nürnberg-Fürth, 29.09.2011 - 2 S 185/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten

    Jene würden sich auch bei einer Schätzung auf Grundlage der Fraunhofer-Liste unter Berücksichtigung eines gewissen Zuschlags (so z.B. LG Ansbach, NZV 2011, 132: 20%) weiterhin auswirken.
  • LG Offenburg, 04.10.2011 - 1 S 4/11

    Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Bemessung der Mietwagenkosten nach arithmetischem

    Aus Sicht der Kammer wird gerade aus der Vornahme dieses Aufschlags deutlich, dass auch diese Gerichte eine Vielzahl von Bedenken gegen diese Erhebung haben, denen sie mit einem Aufschlag in nicht genauer begründeter Höhe Rechnung tragen wollen (AG Offenburg, a.a.O.; U.v. 23.08.2011 - 1 C 48/11; U.v. 29.08.2011 - 1 C 47/11; AG Kehl, U.v. 09.09.2011 - 4 C 59/11 - Juris; AG Kehl, U.v. 09.09.2011 - 4 C 59/11 - Juris; U.v. 23.09.2011 - 5 C 199/10; LG Ansbach, U. v. 11.11.2010 - 1 S 1324/09, NZV 2011, 132).
  • LG Nürnberg-Fürth, 31.08.2011 - 8 S 1322/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die Ermittlung objektiv

    Jene würden sich auch bei einer Schätzung auf Grundlage der Fraunhofer-Liste unter Berücksichtigung eines gewissen Zuschlags (so z.B. LG Ansbach NZV 2011, 132: 20%) weiterhin auswirken.
  • OLG Zweibrücken, 04.12.2013 - 1 U 165/11

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    c) Diesen Bedenken kann durch die Vornahme von Zu- und Abschlägen auf die Listenwerte Rechnung getragen werden (vgl. BGH NJW 2011, 1947, 1949 sowie LG Nürnberg-Fürth DAR 2011, 589; LG Ansbach DAR 2011, 587).
  • AG Kehl, 09.09.2011 - 4 C 59/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Schwacke-Mietpreisspiegel 2010 als

    eines pauschalen 20%-Aufschlag und ggf. eines weiteren 10%-Aufschlags für unfallspezifische Sonderleistungen als Schätzgrundlage (so auch LG Ansbach, NZV 2011, 132, mit ausführlicher Begründung) für den Raum Kehl/Offenburg als generell vorzugswürdig und geeignet angesehen werden muss.
  • AG Kehl, 23.09.2011 - 5 C 199/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Schätzgrundlage für ersatzfähige

    Damit sind alle, gegebenenfalls nicht berücksichtigten Mehrkosten ausgeglichen, die sich etwa aus lokalbedingten Preisunterschieden, denkbaren Preiserhöhungen für die sofortige Verfügbarkeit des Mietwagens oder eine telefonische Buchung sowie sonstigen Besonderheiten des Einzelfalls ergeben können (vgl. LG Ansbach NZV 2011, 132).
  • AG Kehl, 09.09.2011 - 4 C 798/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Geeignete Schätzungsgrundlage für ersatzfähige

    20%-Aufschlag als Schätzgrundlage (so LG Ansbach, NZV 2011, 132) generell vorzugswürdig ist, worauf allerdings die durchgeführte Beweisaufnahme - wie auszuführen ist - hindeutet.
  • AG Düsseldorf, 11.12.2012 - 39 C 10140/12

    Anspruch auf Zahlung weiteren Schadensersatzes wegen Mietwagenkosten aus einem

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