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   OLG Bamberg, 25.10.2011 - 3 Ss 1194/11   

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https://dejure.org/2011,32258
OLG Bamberg, 25.10.2011 - 3 Ss 1194/11 (https://dejure.org/2011,32258)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25.10.2011 - 3 Ss 1194/11 (https://dejure.org/2011,32258)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25. Oktober 2011 - 3 Ss 1194/11 (https://dejure.org/2011,32258)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 73 Abs. 2
    Alleiniges Stützen der Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf die Mitteilung des Messverfahrens und die nach Abzug der Messtoleranz ermittelten Geschwindigkeit

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Alleiniges Stützen der Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf die Mitteilung des Messverfahrens und die nach Abzug der Messtoleranz ermittelten Geschwindigkeit

Papierfundstellen

  • DAR 2012, 154
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.10.2011 - 3 Ss 1194/11
    Erfüllt die Geschwindigkeitsermittlung die Voraussetzungen eines standardisierten Messverfahrens, genügt es im Regelfall, wenn sich die Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf die Mitteilung des Messverfahrens und die nach Abzug der Messtoleranz ermittelte Geschwindigkeit stützt (Anschluss an BGHSt 39, 291/301 ff.; 43, 277/282 ff.; BayObLGSt 1993, 55/56 f.; stRspr.).

    Fehlerquellen sind nur dann zu erörtern, wenn der Einzelfall dazu Veranlassung gibt (BGHSt 39, 291/297/300 f.; BayObLGSt 1998, 109/111).

    Denn mit der Mitteilung des angewandten Messverfahrens und des berücksichtigten Toleranzwertes wird im Rahmen eines durch Normen vereinheitlichten (technischen) Verfahrens eine für die Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts in aller Regel hinreichende Entscheidungsplattform zur Beurteilung einer nachvollziehbaren tatrichterlichen Beweiswürdigung geschaffen (BGHSt 39, 291/301 ff.; 43, 277/282 ff.; BayObLGSt 1993, 55/56 f.; st.Rspr.).

  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.10.2011 - 3 Ss 1194/11
    Erfüllt die Geschwindigkeitsermittlung die Voraussetzungen eines standardisierten Messverfahrens, genügt es im Regelfall, wenn sich die Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf die Mitteilung des Messverfahrens und die nach Abzug der Messtoleranz ermittelte Geschwindigkeit stützt (Anschluss an BGHSt 39, 291/301 ff.; 43, 277/282 ff.; BayObLGSt 1993, 55/56 f.; stRspr.).

    Denn mit der Mitteilung des angewandten Messverfahrens und des berücksichtigten Toleranzwertes wird im Rahmen eines durch Normen vereinheitlichten (technischen) Verfahrens eine für die Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts in aller Regel hinreichende Entscheidungsplattform zur Beurteilung einer nachvollziehbaren tatrichterlichen Beweiswürdigung geschaffen (BGHSt 39, 291/301 ff.; 43, 277/282 ff.; BayObLGSt 1993, 55/56 f.; st.Rspr.).

  • BayObLG, 14.04.1993 - 1 ObOWi 113/93

    Ortendetafel; Höchstgeschwindigkeit; Streckenabschnitt; Ortschaft

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.10.2011 - 3 Ss 1194/11
    Erfüllt die Geschwindigkeitsermittlung die Voraussetzungen eines standardisierten Messverfahrens, genügt es im Regelfall, wenn sich die Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf die Mitteilung des Messverfahrens und die nach Abzug der Messtoleranz ermittelte Geschwindigkeit stützt (Anschluss an BGHSt 39, 291/301 ff.; 43, 277/282 ff.; BayObLGSt 1993, 55/56 f.; stRspr.).

    Denn mit der Mitteilung des angewandten Messverfahrens und des berücksichtigten Toleranzwertes wird im Rahmen eines durch Normen vereinheitlichten (technischen) Verfahrens eine für die Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts in aller Regel hinreichende Entscheidungsplattform zur Beurteilung einer nachvollziehbaren tatrichterlichen Beweiswürdigung geschaffen (BGHSt 39, 291/301 ff.; 43, 277/282 ff.; BayObLGSt 1993, 55/56 f.; st.Rspr.).

  • OLG Hamm, 09.12.2009 - 3 Ss OWi 948/09

    Beweiswürdigung im Bußgeldverfahren und zum Geschwindigkeitsmesssystem Provida

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.10.2011 - 3 Ss 1194/11
    vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung in noch ausreichendem Umfang für das Rechtsbeschwerdegericht überprüfen (zu den nach Geschwindigkeits- oder aber Abstandsmessung zu differenzierenden Anforderungen an die Darstellung der aus dem Einsatz des Proof Video Data Systems im Einzelfall gewonnenen Messergebnisse in den Urteilsgründen vgl. instruktiv auch OLG Hamm DAR 2009, 156 f. = VRR 2009, 195 und Beschluss vom 09.12.2009 - 3 Ss OWi 948/09; ferner KG, Beschluss vom 26.05.2008 - 2 Ss 114/08; zusammenfassend unter umfassender Berücksichtigung der neuen Rspr. und Darstellung des Messverfahrens ProVida einschließlich seiner Betriebsarten: Burhoff (Hrsg.)/Böttger, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 3. Aufl. [2011], Rn. 1378 ff. sowie Burhoff a.a.O. Rn. 1547 ff., insbesondere Rn. 1557 f., jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 04.12.2008 - 3 Ss OWi 871/08

    Anforderungen an die Urteilsgründe im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeits-

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.10.2011 - 3 Ss 1194/11
    vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung in noch ausreichendem Umfang für das Rechtsbeschwerdegericht überprüfen (zu den nach Geschwindigkeits- oder aber Abstandsmessung zu differenzierenden Anforderungen an die Darstellung der aus dem Einsatz des Proof Video Data Systems im Einzelfall gewonnenen Messergebnisse in den Urteilsgründen vgl. instruktiv auch OLG Hamm DAR 2009, 156 f. = VRR 2009, 195 und Beschluss vom 09.12.2009 - 3 Ss OWi 948/09; ferner KG, Beschluss vom 26.05.2008 - 2 Ss 114/08; zusammenfassend unter umfassender Berücksichtigung der neuen Rspr. und Darstellung des Messverfahrens ProVida einschließlich seiner Betriebsarten: Burhoff (Hrsg.)/Böttger, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 3. Aufl. [2011], Rn. 1378 ff. sowie Burhoff a.a.O. Rn. 1547 ff., insbesondere Rn. 1557 f., jeweils m.w.N.).
  • KG, 26.05.2008 - 3 Ws (B) 123/08

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsüberschreitung

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.10.2011 - 3 Ss 1194/11
    vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung in noch ausreichendem Umfang für das Rechtsbeschwerdegericht überprüfen (zu den nach Geschwindigkeits- oder aber Abstandsmessung zu differenzierenden Anforderungen an die Darstellung der aus dem Einsatz des Proof Video Data Systems im Einzelfall gewonnenen Messergebnisse in den Urteilsgründen vgl. instruktiv auch OLG Hamm DAR 2009, 156 f. = VRR 2009, 195 und Beschluss vom 09.12.2009 - 3 Ss OWi 948/09; ferner KG, Beschluss vom 26.05.2008 - 2 Ss 114/08; zusammenfassend unter umfassender Berücksichtigung der neuen Rspr. und Darstellung des Messverfahrens ProVida einschließlich seiner Betriebsarten: Burhoff (Hrsg.)/Böttger, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 3. Aufl. [2011], Rn. 1378 ff. sowie Burhoff a.a.O. Rn. 1547 ff., insbesondere Rn. 1557 f., jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 18.01.1994 - 2 ObOWi 575/93
    Auszug aus OLG Bamberg, 25.10.2011 - 3 Ss 1194/11
    Für die Frage, ob eine weitere Beweiserhebung erforderlich war, ist nicht entscheidend, welche Vorstellung der Bf. vom bisherigen Beweisergebnis hat, sondern wie sich dieses dem Tatrichter darstellen musste (BayObLGSt 1994, 1/3 = VRS 87, 42 ff.).
  • BayObLG, 29.06.1998 - 2 ObOWi 266/98

    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren unter Verwendung eines Proof Speed

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.10.2011 - 3 Ss 1194/11
    Fehlerquellen sind nur dann zu erörtern, wenn der Einzelfall dazu Veranlassung gibt (BGHSt 39, 291/297/300 f.; BayObLGSt 1998, 109/111).
  • OLG Bamberg, 11.07.2006 - 3 Ss OWi 906/06

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Qualifiziertes Geständnis bei

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.10.2011 - 3 Ss 1194/11
    (vgl. hierzu rechtsgrundsätzlich OLG Bamberg, Beschluss v. 11.07.2006 - 3 Ss OWi 906/06 = OLGSt StPO § 267 Nr. 18) verzichtet werden.
  • OLG Bamberg, 29.03.2007 - 3 Ss OWi 422/07

    Fahrverbot - Fahrverbot wegen beharrlichen Verstoßes außerhalb eines Regelfalls

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.10.2011 - 3 Ss 1194/11
    bb) Ebenfalls ohne Rechtsfehler hat das AG schließlich die Notwendigkeit eines Fahrverbots nach Maßgabe des § 25 IIa 1 StVG mit einem beharrlichen Pflichtenverstoß in einem Regelfall im Sinne von § 25 I 1 2. Alternative StVG i.V.m. § 4 II 2 BKatV begründet (hierzu rechtsgrundsätzlich: OLG Bamberg, Beschlüsse vom 04.10.2007 - 3 Ss OWi 1364/07 = NJW 2007 3655 f. = NZV 2008, 48 f. = zfs 2007, 707 f. = VRR 2008, 36 f. und vom 29.03.2007 - 3 Ss OWi 422/07 = VRR 2007, 318 f. = OLGSt StVG § 25 Nr. 36; vgl. auch Senatsbeschluss vom 22.10.2009 - 3 Ss OWi 1194/09 = DAR 2010, 98 f. = OLGSt StVG § 25 Nr. 47 = VRR 2010, 110 f., jeweils m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 04.10.2007 - 3 Ss OWi 1364/07

    Zur beharrlichen Pflichtverletzung bei Zusammentreffen von unerlaubter

  • OLG Bamberg, 22.10.2009 - 3 Ss OWi 1194/09

    Rechtsfolgenausspruch bei erneuter Geschwindigkeitsüberschreitung: Fahrverbot

  • OLG Jena, 11.08.2005 - 1 Ss 216/05

    Messung mit dem ProViDa-System

  • OLG Hamm, 07.06.2011 - 1 RBs 75/11

    Das mit Sommerreifen geeichte Messsystem ProVida 2000 muss bei Wechsel von

  • OLG Frankfurt, 13.03.2013 - 2 Ss OWi 1003/12

    OWi-Recht: Durch Messverfahren "Provida 2000 Modular" festgestellter

    Die amtliche Zulassung von Geräten und Messmethoden verfolgt insoweit -ebenso wie die Reduzierung des gemessenen Wertes um einen, die systemimmanenten Messfehler erfassenden Toleranzwert - gerade den Zweck, Ermittlungsbehörden und Gerichte von den Sachverständigengutachten und Erörterungen des Regelfalls freizustellen (vgl. st. Rspr. BGHSt 39, 291; OLG Bamberg DAR 2012, 154 Rn. 17).

    Diese Besonderheiten im Tatsächlichen sind allerdings längst beseitigt (vgl. bereits klarstellend OLG Hamm Beschluss v. 15.11.2000 - 2 Ss OWi 1057/00; OLG Düsseldorf Beschluss v. 13.06.2000 - 2b Ss (Owi) 125/00; OLG Köln DAR 1999, 516; etwas missverständlich als obiter dictum OLG Bamberg DAR 2012, 154 Rn. 18).

  • OLG Saarbrücken, 02.06.2016 - Ss (BS) 8/16

    Bußgeldverfahren wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung: Erforderliche

    Allerdings wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung im Hinblick darauf, dass das Messsystem ProViDa verschiedene Einsatzmöglichkeiten - Messung aus einem stehenden Fahrzeug, Messung aus einem fahrenden Fahrzeug durch Nachfahren oder Vorwegfahren mit gleichbleibendem Abstand, Weg-Zeit-Messung (vgl. Thüring. OLG VRS 111, 211 ff.; Schleswig-Holsteinisches OLG, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - 3 Ss OWi 948/09 -, juris; Löhle/Beck, Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen, DAR 1994, 465, 475 ff.; Cierniak, a.a.O., S. 667) - zulässt, gefordert, dass der Tatrichter - zusätzlich zur Mitteilung des Messverfahrens und des berücksichtigten Toleranzwertes - in den Urteilsgründen auch mitteilen muss, welche der verschiedenen Betriebsarten zum Einsatz gekommen ist (vgl. Thüring. OLG, a.a.O. sowie Beschluss vom 22. August 2011 - 1 Ss Rs 68/11 -, juris; Schleswig-Holsteinisches OLG, OLG Hamm, jew. a.a.O.; OLG Bamberg DAR 2012, 154 ff.; DAR 2014, 334 f.; Burhoff, a.a.O., Rn. 2377 m.w.N. aus der Rechtsprechung; a.A. OLG Frankfurt, a.a.O.).
  • OLG Saarbrücken, 21.03.2016 - Ss (Bs) 12/16

    Mitteilung der Messmethode beim ProViDa-Messverfahren kann entbehrlich sein

    Die in der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft dargestellte, in der obergerichtlichen Rechtsprechung streitige Frage, ob bei dem Einsatz des ProViDa-Systems zur Geschwindigkeitsmessung in den Gründen eines tatrichterlichen Bußgeldurteils auch mitzuteilen ist, welche der nach diesem System möglichen Betriebsarten bzw. Messmethoden im konkreten Fall zur Anwendung gekommen ist, bedarf - wie die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend angenommen hat - im vorliegenden Fall keiner Entscheidung, da das Fehlen einer solchen Mitteilung auch nach Auffassung derer, die sie grundsätzlich für erforderlich halten, jedenfalls dann nicht zu beanstanden ist, wenn - wie hier - sich den Urteilsgründen noch mit hinreichender Sicherheit entnehmen lässt, dass die durchgeführte Messung durch Nachfahrt sowie durch Ermittlung der Durchschnittsgeschwindigkeit erfolgt ist und der Tatrichter den Tatnachweis nicht etwa aufgrund einer manuellen Weg-/Zeitberechnung als erbracht angesehen hat; denn in diesem Fall steht zugleich fest, dass die Messung nur mittels einer der menügesteuerten Betriebsarten, die gleiche Voraussetzungen für die Umsetzung der Messung haben und bei denen bei Geschwindigkeiten über 100 km/h ein - hier vom Tatrichter berücksichtigter - Toleranzabzug von 5% des Messwerts vorzunehmen ist, erfolgt sein kann (vgl. OLG Bamberg DAR 2012, 154 ff. - juris Rn. 19; DAR 2014, 334 f. - juris Rn. 4 ff.; Burhoff in: Burhoff, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 4. Aufl., Rn. 2377).
  • OLG Bamberg, 20.10.2015 - 3 Ss OWi 1220/15

    Verkehrsordnungswidrigkeit, Messverfahren, Messtoleranz, rechtliche Nachprüfung,

    Denn mit der Mitteilung des angewandten Messverfahrens sowie des berücksichtigten Toleranzwertes wird im Rahmen eines durch Normen vereinheitlichten (technischen) Verfahrens eine für die Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts in aller Regel hinreichende Entscheidungsplattform zur Beurteilung einer nachvollziehbaren tatrichterlichen Beweiswürdigung geschaffen (BGHSt 39, 291; 43, 277; BayObLGSt 1993, 55; OLG Bamberg DAR 2012, 154 m.w.N.).
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