Weitere Entscheidung unten: OLG Bamberg, 30.03.2012

Rechtsprechung
   KG, 21.12.2011 - (3) 1 Ss 389/11 (127/11)   

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https://dejure.org/2011,59843
KG, 21.12.2011 - (3) 1 Ss 389/11 (127/11) (https://dejure.org/2011,59843)
KG, Entscheidung vom 21.12.2011 - (3) 1 Ss 389/11 (127/11) (https://dejure.org/2011,59843)
KG, Entscheidung vom 21. Dezember 2011 - (3) 1 Ss 389/11 (127/11) (https://dejure.org/2011,59843)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Annahme von bedingtem Vorsatz hinsichtlich eines bedeutenden Schadens beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort - Es gibt keinen Erfahrungssatz, dass, wer beim Einparken gegen ein anderes Fahrzeug stößt und unter Aufgabe seines ursprünglichen Vorhabens die eben ...

  • kanzlei-heskamp.de
  • ra-samimi.de PDF

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

  • bussgeldsiegen.de

    Verkehrsunfallflucht - Kenntnis vom eingetretenen erheblichen Fremdschaden

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kenntnis des Anstoßens eines anderen Fahrzeugs bei Einparken genügt nicht für Annahme der Fahrerflucht

  • ra-samimi.de PDF

    Fahrerflucht, Einparken, Bemerkbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Vorsatz und Fremdschaden bei (Strafe) Fahrerflucht

Papierfundstellen

  • NZV 2012, 497
  • DAR 2012, 393
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG München, 17.02.2017 - 10 U 2007/16

    Ausschluss der Einstandspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers bei vorsätzlicher

    Diese Anforderungen mindern sich, wenn das äußere Unfallgeschehen einen eindeutigen Schluss auf die innere Tatseite zulässt (BGH NStZ 2000, 583; KG NZV 2012, 497; OLG Schleswig Urt. v. 17.04.2008 - 5 U 156/07 [IBRRS 2008, 2896]).
  • BayObLG, 27.11.2023 - 203 StRR 381/23

    Bayerisches Oberstes Landesgericht, Trunkenheit im Verkehr, Fahrlässige

    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass sich der Vorsatz des Täters nach § 142 StGB darauf beziehen muss, dass ein Unfall stattgefunden hat und dass der Schaden nicht ganz unerheblich war (st. Rspr., vgl. Fischer a.a.O., § 142 Rn. 38 m.w.N.; Herb in Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Aufl., §âEUR...142 Rn. 168; KG Berlin, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - (3) 1 Ss 389/11 (127/11) -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 8. Juli 2015 - (3) 121 Ss 69/15 (47/15) -, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 7. Juli 2005 - 1 Ss 161/04 -, juris).

    Entscheidend ist somit, welche Vorstellung der Täter von dem Umfang des entstandenen Schadens hatte, als er die Unfallstelle verließ (KG Berlin, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - (3) 1 Ss 389/11 (127/11) -, juris Rn. 4).

  • OLG München, 24.05.2019 - 10 U 500/16

    Vollkaskoversicherung - Haftungsausschluss wegen Teilnahme an einer

    Diese Anforderungen mindern sich, wenn das äußere Unfallgeschehen einen eindeutigen Schluss auf die innere Tatseite zulässt (BGH NStZ 2000, 583; KG NZV 2012, 497; OLG Schleswig Urt. v. 17.04.2008 - 5 U 156/07 [IBRRS 2008, 2896]).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 30.03.2012 - 3 Ss OWi 360/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,11778
OLG Bamberg, 30.03.2012 - 3 Ss OWi 360/12 (https://dejure.org/2012,11778)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 30.03.2012 - 3 Ss OWi 360/12 (https://dejure.org/2012,11778)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 30. März 2012 - 3 Ss OWi 360/12 (https://dejure.org/2012,11778)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Urteilsverkündung, Anwesenheit, Betroffener., Eigenmacht

  • openjur.de

    1. Auch im gerichtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren korrespondiert der grundsätzlichen Verpflichtung des Betroffenen zur Anwesenheit während der gesamten Dauer der Hauptverhandlung sein Recht auf Teilnahme an der Hauptverhandlung.2. War die Hauptverhandlung ...

  • verkehrslexikon.de

    Zur Unterbrechung der Hauptverhandlung und zur Fortsetzung derselben in Abwesenheit des Betroffenen und seines Verteidigers bei nur kurzer Überschreitung der festgesetzten Unterbrechnungsdauer

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Anwesenheitspflicht in und Teilnahmerecht an der Hauptverhandlung; Anwendbarkeit des § 231 Abs. 2 StPO in Bußgeldverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwesenheitspflicht in und Teilnahmerecht an der Hauptverhandlung; Unanwendbarkeit des § 231 Abs. 2 StPO im Bußgeldverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Wer zu spät (wieder)kommt, den bestraft das AG

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wenn Verteidiger und Mandant die Verhandlungspause überziehen

Papierfundstellen

  • AnwBl 2013, 113
  • DAR 2012, 393
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.03.1989 - 5 StR 120/88

    Schmücker-Prozess

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.03.2012 - 3 Ss OWi 360/12
    7 b) Eine Ausnahme von diesem Grundsatz, die eine Fortführung der Hauptverhandlung, hier insbesondere die Urteilsverkündung durch Verlesen der Urteilsformel und damit eines wesentlichen Teils der Hauptverhandlung (vgl. §§ 268 Abs. 2 Satz 1, 273 Abs. 1 Satz 1 StPO; BGH NStZ 1989, 283 ff. m.w.N.) in Abwesenheit des Betroffenen rechtfertigen könnte, ist nicht gegeben.

    Die Voraussetzungen für die Eigenmacht müssen nachgewiesen werden, was gegebenenfalls durch das Rechtsbeschwerdegericht im Freibeweisverfahren zu prüfen ist (BGH NStZ 1989, 283 ff. m.w.N.).

  • OLG Jena, 09.06.2009 - 1 Ss 101/09

    Umfang der Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.03.2012 - 3 Ss OWi 360/12
    Mit der für das Ordnungswidrigkeitenverfahren in § 73 Abs. 1 OWiG ausdrücklich statuierten Verpflichtung des Betroffenen zum Erscheinen in der Hauptverhandlung korrespondiert sein Recht auf Teilnahme an dieser als Ausprägung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör (OLG Jena zfs 2010, 109 ff.).
  • OLG Frankfurt, 22.11.2011 - 3 Ss 356/11

    Unfallflucht - Strafzumessung bei schweren Unfallfolgen

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.03.2012 - 3 Ss OWi 360/12
    Denn selbst dann, wenn der Betroffene ohne ausreichende Entschuldigung nicht pünktlich zur Hauptverhandlung erschienen ist und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er nicht mehr erscheinen werde, ist eine Wartezeit von 15 Minuten bis zu einer Verwerfungsentscheidung angemessen (OLG Jena NJW-Spezial 2012, 43 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 09.04.2015 - 2 (7) SsRs 76/15

    Bußgeldverfahren: Abwesenheitsverhandlung nach Verlegung des Termins bei

    Die überwiegende Rechtsprechung und Teile der Literatur vertreten die Auffassung, dass ein Entbindungsbeschluss nach § 73 Abs. 2 OWiG lediglich den nachfolgenden Termin erfasse; mithin entfalte er keine Wirkung bei einer Aussetzung der Hauptverhandlung und anschließender neuer Terminbestimmung sowie bei einer Verlegung des ursprünglichen Termins (OLG Bamberg, BeckRS 2012, 24387; OLG Bamberg DAR 2012, 393; Thüringer OLG VRS 117, 342; Brandenburgisches OLG VRS 116, 276; OLG Hamm VRS 110, 431; OLG Hamm Beschluss vom 29.04.2004 - 4 Ss OWi 195/04 -, juris; KG Berlin VRS 99, 372; OLG Oldenburg, Beschluss vom 05.11.2014 - 2 Ss 275/14 - OLG Köln, Beschluss vom 28.11.2014 - III-1 RBs 89/15 - OLG Koblenz, Beschluss vom 30.01.2015 - 1 OWi 3 SsRs 13/15 (2) [die letztgenannten drei Beschlüsse sind bislang nicht veröffentlicht]; Göhler-Seitz, OWiG, 16. Aufl., § 73 Rn. 5; aA : KK-Senge, OWiG, 4. Aufl., § 73 Rn. 15 im Fall der Verlegung; Meyer, NZV 2010, 496).
  • OLG Bamberg, 24.10.2012 - 3 Ss OWi 1425/12

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Aufhebung eines (ersten)

    Durch die gleichwohl getroffene Sachentscheidung hat das Amtsgericht gegen das Anwesenheitsrecht des Betroffenen verstoßen (vgl. hierzu u.a. Senatsbeschluss vom 30.03.2012 - 3 Ss OWi 360/12 [bei juris] = DAR 2012, 393 [Ls] = VRR 2012, 276 f. m.w.N.).
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