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   VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 10 S 230/11   

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VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 10 S 230/11 (https://dejure.org/2012,26824)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.06.2012 - 10 S 230/11 (https://dejure.org/2012,26824)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Juni 2012 - 10 S 230/11 (https://dejure.org/2012,26824)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Umschreibung einer entzogenen deutschen Fahrerlaubnis; unbestreitbare vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührende Information über den Wohnsitz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchgängige melderechtliche Beibehaltung eines deutschen Wohnsitzes als Bestätigung der Information über das Fehlen eines ausländischen Wohnsitzes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FeV § 28 Abs. 4 S. 2
    Durchgängige melderechtliche Beibehaltung eines deutschen Wohnsitzes als Bestätigung der Information über das Fehlen eines ausländischen Wohnsitzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umschreibung einer entzogenen deutschen Fahrerlaubnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 982
  • DAR 2012, 657
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 29.01.2009 - 3 C 31.07

    Ausländische Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erteilung des Rechts,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 10 S 230/11
    Dass aber der Umtausch bzw. die Umschreibung einer rechtlich gar nicht mehr vorhandenen, weil entzogenen Fahrerlaubnis ebenso wenig Rechte begründen kann wie die Ausstellung eines Ersatzführerscheins für eine entzogene Fahrerlaubnis, steht für den Senat außer Frage (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 29.01.2009 - 3 C 31.07 -, NJW 2009, 1687; Senatsbeschluss vom 21.02.2012 - 10 S 2721/11 - m.w.N.).

    Die bloße Umschreibung bzw. der Umtausch einer nicht (mehr) existenten inländischen Fahrerlaubnis vermag erst recht keine Anerkennungspflicht zu begründen, wenn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats schon keine Anerkennungspflicht des Aufnahmemitgliedstaats besteht für ein Dokument eines Ausstellungsmitgliedstaats, das nicht auf der erneuten Prüfung der Fahreignung des Betroffenen nach Art. 7 der Richtlinie 91/439/EWG beruht, sondern lediglich die zu einem früheren Zeitpunkt erteilte Fahrerlaubnis dokumentiert (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.01.2009 - 3 C 31.07 -, NJW 2009, 1687 unter Hinweis auf EuGH, Urteile vom 28.06.2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06 -, Wiedemann, Funk und Rs. C-334/06 bis C-336/06 - Zerche; BVerwG, Beschluss vom 08.09.2011 - 3 B 19.11 -, Juris; Senatsbeschlüsse vom 27.10.2009 - 10 S 2024/09 -, VBlBW 2010, 122 sowie vom 04.02.2010 - 10 S 2773/09 -, Juris).

  • EuGH, 19.05.2011 - C-184/10

    Grasser

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 10 S 230/11
    Durch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19.05.2011 (Rs. C-184/10 - Grasser -, DAR 2011, 385; ebenso Urteil vom 13.10.2011 - Rs. C-224/10 - Apelt -, Blutalkohol 2012, 27) ist geklärt, dass im Anwendungsbereich der hier noch einschlägigen Richtlinie 91/439/EWG (2. Führerscheinrichtlinie) ein aus dem Führerschein ersichtlicher oder aufgrund Informationen aus dem Ausstellungsmitgliedstaat unbestreitbarer Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis des Art. 7 Abs. 1 Buchst. b i.V.m. Art. 9 dieser Richtlinie bereits für sich allein die Berechtigung des Aufnahmemitgliedstaats auslöst, die ausländische Fahrerlaubnis nicht anzuerkennen (vgl. Senatsbeschluss vom 30.05.2011 - 10 S 2640/10 -, DAR 2011, 482; ebenso BayVGH, Urteil vom 06.07.2011 - 11 BV 11.1610).

    In seinem Urteil vom 19.05.2011 (a.a.O.) hat der Gerichtshof der Europäischen Union die einschlägige Vorlagefrage des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, Beschluss vom 16.03.2010 - 11 BV 09.2752 -, DAR 2010, 414) sinngemäß dahin beantwortet, dass es für die Ablehnung der Anerkennung nicht zusätzlich zum Wohnsitzverstoß erforderlich ist, dass der Aufnahmemitgliedstaat auf den Inhaber des EU-Führerscheins zuvor eine Maßnahme i.S.d. Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG angewandt hat.

  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.2011 - 10 S 2640/10

    Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis wegen bereits vor ihrer Erteilung bestehender

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 10 S 230/11
    Im Übrigen ist maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt insoweit der Zeitpunkt der Erteilung der britischen Fahrerlaubnis am 13.11.2008 (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 30.05.2011 - 10 S 2640/10 - DAR 2011, 482).

    Durch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19.05.2011 (Rs. C-184/10 - Grasser -, DAR 2011, 385; ebenso Urteil vom 13.10.2011 - Rs. C-224/10 - Apelt -, Blutalkohol 2012, 27) ist geklärt, dass im Anwendungsbereich der hier noch einschlägigen Richtlinie 91/439/EWG (2. Führerscheinrichtlinie) ein aus dem Führerschein ersichtlicher oder aufgrund Informationen aus dem Ausstellungsmitgliedstaat unbestreitbarer Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis des Art. 7 Abs. 1 Buchst. b i.V.m. Art. 9 dieser Richtlinie bereits für sich allein die Berechtigung des Aufnahmemitgliedstaats auslöst, die ausländische Fahrerlaubnis nicht anzuerkennen (vgl. Senatsbeschluss vom 30.05.2011 - 10 S 2640/10 -, DAR 2011, 482; ebenso BayVGH, Urteil vom 06.07.2011 - 11 BV 11.1610).

  • BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98

    Zulassung der Revision; grundsätzliche Bedeutung; Zusammenführung von Boden- und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 10 S 230/11
    Diese wäre nur dann zu bejahen, wenn für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechts- oder Tatsachenfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich wäre und deren obergerichtliche Klärung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.08.1999 - 11 B 61.98 -, Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 19 - zu dem strukturähnlichen Revisionszulassungsgrund).
  • VGH Bayern, 16.03.2010 - 11 BV 09.2752

    Vorlagefrage an den EuGH zur europarechtskonformen Auslegung des § 28 FeV

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 10 S 230/11
    In seinem Urteil vom 19.05.2011 (a.a.O.) hat der Gerichtshof der Europäischen Union die einschlägige Vorlagefrage des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, Beschluss vom 16.03.2010 - 11 BV 09.2752 -, DAR 2010, 414) sinngemäß dahin beantwortet, dass es für die Ablehnung der Anerkennung nicht zusätzlich zum Wohnsitzverstoß erforderlich ist, dass der Aufnahmemitgliedstaat auf den Inhaber des EU-Führerscheins zuvor eine Maßnahme i.S.d. Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG angewandt hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2005 - 9 S 473/05

    Neubewertung der Prüfungsleistung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 10 S 230/11
    Der Zulassungsgrund liegt vielmehr nur dann vor, wenn sich der konkret zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfällen deutlich abhebt und sich gerade die diesbezüglichen Fragen im Berufungsverfahren stellen würden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.09.2005 - 9 S 437/05 -, NVwZ-RR 2006, 255; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.2010 - 10 S 2773/09

    Zur Frage der gegenseitigen Anerkennung einer in einem Mitgliedstaat der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 10 S 230/11
    Die bloße Umschreibung bzw. der Umtausch einer nicht (mehr) existenten inländischen Fahrerlaubnis vermag erst recht keine Anerkennungspflicht zu begründen, wenn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats schon keine Anerkennungspflicht des Aufnahmemitgliedstaats besteht für ein Dokument eines Ausstellungsmitgliedstaats, das nicht auf der erneuten Prüfung der Fahreignung des Betroffenen nach Art. 7 der Richtlinie 91/439/EWG beruht, sondern lediglich die zu einem früheren Zeitpunkt erteilte Fahrerlaubnis dokumentiert (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.01.2009 - 3 C 31.07 -, NJW 2009, 1687 unter Hinweis auf EuGH, Urteile vom 28.06.2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06 -, Wiedemann, Funk und Rs. C-334/06 bis C-336/06 - Zerche; BVerwG, Beschluss vom 08.09.2011 - 3 B 19.11 -, Juris; Senatsbeschlüsse vom 27.10.2009 - 10 S 2024/09 -, VBlBW 2010, 122 sowie vom 04.02.2010 - 10 S 2773/09 -, Juris).
  • VGH Bayern, 28.10.2011 - 11 BV 10.987

    Inlandsungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 10 S 230/11
    Da die Ausstellung des britischen Führerscheins vom 13.11.2008 zu einem Zeitpunkt erfolgt ist, zu dem der Kläger keine wirksame inländische Fahrerlaubnis inne hatte, stellt sich auch unionsrechtlich nicht die Frage, ob es sich um die Umschreibung oder den Umtausch einer deutschen Fahrerlaubnis in eine britische EU-Fahrerlaubnis handeln könnte, die möglicherweise als eine dem Anerkennungsgrundsatz unterliegende Neuerteilung zu betrachten wäre (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 21.02.2012 - 10 S 2721/11 - vom 19.01.2012 - 10 S 3244/11 - BayVGH, Urteil vom 28.10.2011 - 11 BV 10.987 -, Juris).
  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 10 S 230/11
    Die bloße Umschreibung bzw. der Umtausch einer nicht (mehr) existenten inländischen Fahrerlaubnis vermag erst recht keine Anerkennungspflicht zu begründen, wenn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats schon keine Anerkennungspflicht des Aufnahmemitgliedstaats besteht für ein Dokument eines Ausstellungsmitgliedstaats, das nicht auf der erneuten Prüfung der Fahreignung des Betroffenen nach Art. 7 der Richtlinie 91/439/EWG beruht, sondern lediglich die zu einem früheren Zeitpunkt erteilte Fahrerlaubnis dokumentiert (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.01.2009 - 3 C 31.07 -, NJW 2009, 1687 unter Hinweis auf EuGH, Urteile vom 28.06.2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06 -, Wiedemann, Funk und Rs. C-334/06 bis C-336/06 - Zerche; BVerwG, Beschluss vom 08.09.2011 - 3 B 19.11 -, Juris; Senatsbeschlüsse vom 27.10.2009 - 10 S 2024/09 -, VBlBW 2010, 122 sowie vom 04.02.2010 - 10 S 2773/09 -, Juris).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 10 S 230/11
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) liegen vor, wenn unter Berücksichtigung der vom Antragsteller dargelegten Gesichtspunkte (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) die Richtigkeit des angefochtenen Urteils weiterer Prüfung bedarf, ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens mithin möglich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl. 2004, 838 f.; Senatsbeschluss vom 03.05.2011 - 10 S 354/11 - VBlBW 2011, 442); sie sind immer schon dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.12.2009 - 2 BvR 758/08 - juris), es sei denn, es lässt sich schon im Zulassungsverfahren zuverlässig sagen, das Verwaltungsgericht habe die Rechtssache im Ergebnis richtig entschieden und die angestrebte Berufung werde deshalb voraussichtlich keinen Erfolg haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004 - a.a.O.), wenn nicht ihrerseits die anderen Gründe wiederum auf einen anderen Zulassungsgrund hinführen würden.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2011 - 10 S 354/11

    Berufungszulassung wegen Vorliegens ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • VGH Bayern, 06.07.2011 - 11 BV 11.1610

    Voraussetzungen für die Anerkennung einer tschechischen Fahrerlaubnis in

  • BVerwG, 08.09.2011 - 3 B 19.11

    Anerkennungspflicht für in einem anderen Mitgliedstaat erworbene Fahrerlaubnisse;

  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.1997 - 7 S 662/97

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren: Zulassung der Beschwerde - Zulassungsgrund der

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2009 - 10 S 2024/09

    Zur Feststellung der Nichtberechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einem

  • EuGH, 13.10.2011 - C-224/10

    Apelt - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

  • VG Neustadt, 10.09.2014 - 3 L 767/14

    Tschechische Fahrerlaubnis wird Deutschem bei Verkehrskontrolle zum Verhängnis

    Als unbestreitbar ist eine vom Ausstellermitgliedstaat herrührende Information über den Wohnsitz bereits dann zu werten, wenn sie nach dem Maßstab praktischer Vernunft und den Regeln der Beweiswürdigung als inhaltlich zutreffend zu beurteilen ist und keine erheblichen gegenteiligen Anhaltspunkte vorliegen, die ernstliche Zweifel an ihrer Richtigkeit begründen (vgl. VGH BW, Beschluss vom 21. Juni 2012 - 10 S 230/11 -, DAR 2012, 657).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.08.2017 - 10 S 856/17

    Entziehung der EU- oder EWR-Fahrerlaubnis durch Ausstellermitgliedsstaat

    Hierbei wird übersehen, dass in allen Fällen, in denen im Rahmen der (mit dem Umtausch des Führerscheins zugleich erfolgenden) Neuerteilung der Fahrerlaubnis keine erneute Prüfung der Fahreignung des Betroffenen vorgenommen wird, die neu erteilte (zweite) Fahrerlaubnis auf der ersten Fahrerlaubnis aufsetzt und deswegen Mängel dieser ersten Fahrerlaubnis auch der zweiten Fahrerlaubnis weiter anhaften mit der Folge, dass dem (diese zweite Fahrerlaubnis dokumentierenden) neuen Führerschein ebenfalls die Anerkennung versagt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.01.2009 - 3 C 31/07 - NJW 2009, 1687 sowie vom 08.09.2011 - 3 B 19/11 - ZfSch 2012, 597; Senatsbeschlüsse vom 27.10.2009 - 10 S 2024/09 - VBlBW 2010, 122, vom 04.02.2010 - 10 S 2773/09 - VBlBW 2010, 242, vom 21.06.2012 - 10 S 230/11 - DAR 2012, 657 sowie vom 11.09.2014 a. a. O.; BayVGH, Beschlüsse vom 24.11.2014 und vom 08.01.2016 sowie Urteil vom 21.03.2017, jeweils a. a. O.; OVG Saarland, Beschluss vom 10.03.2017 - 1 B 357/16 - juris; Thüringer OVG, Beschluss vom 29.04.2016 - 2 EO 563/15 - DAR 2017, 102).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.2014 - 10 S 817/14

    Zur Frage, ob die in einem EU-Mitgliedstaat im Wege des Umtauschs einer

    Die in einem anderen EU-Mitgliedstaat im Wege des Umtauschs einer entzogenen deutschen Fahrerlaubnis erlangte Fahrerlaubnis vermittelt keine Fahrberechtigung im Bundesgebiet (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Beschluss vom 21.06.2012 - 10 S 230/11 - DAR 2012, 657).

    Dieser Fall ist mithin im Ergebnis ebenso zu behandeln wie die Fälle der bloßen Ersetzung eines die (bisherige) Fahrerlaubnis ausweisenden Dokuments bzw. der Ausstellung eines Ersatzführerscheins für eine - entzogene - Fahrerlaubnis (vgl. BVerwG, Urteile vom 13.02.2014 und vom 29.01.2009, jeweils a.a.O.; Senatsbeschluss vom 21.06.2012 - 10 S 230/11 - DAR 2012, 657; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 08.05.2009 - 12 ME 47/09 - DAR 2009, 408).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2014 - 10 S 242/14

    Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis;

    Als unbestreitbar ist eine vom Ausstellermitgliedstaat herrührende Information über den Wohnsitz bereits dann zu werten, wenn sie nach dem Maßstab praktischer Vernunft und den Regeln der Beweiswürdigung als inhaltlich zutreffend zu beurteilen ist und keine erheblichen gegenteiligen Anhaltspunkte vorliegen, die ernstliche Zweifel an ihrer Richtigkeit begründen (vgl. Senatsbeschluss vom 21.06.2012 - 10 S 230/11 - DAR 2012, 657; Senatsbeschluss vom 04.04.2013 - 10 S 133/13 -).
  • VG Bayreuth, 11.06.2013 - B 1 K 12.182

    Aberkennung des Rechts, von einem tschechischen Führerschein im Bundesgebiet

    Der Kläger war die letzten Jahre durchgängig mit Wohnsitz in ... gemeldet (vgl. hierzu VGH BW, B.v. 21.6.2012 - 10 S 230/11 - DAR 2012, 657) und der Betriebssitz seiner Firma befindet sich gemäß Handelsregister wie auch den eigenen Angaben in ... , was auf das Bestehen des ordentlichen Wohnsitzes des Klägers in ... schließen lässt.
  • OVG Saarland, 10.03.2017 - 1 B 357/16

    Keine Inlandsfahrberechtigung mit durch Umtausch erlangter EU-Fahrerlaubnis

    BVerwG, Urteil vom 29.1.2009 - 3 C 31/07 -, Juris Rdnr. 17 ff.; Beschluss vom 8.9.2011 - 3 B 19/11 -, Juris Rdnr. 4; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 11.9.2014 - 10 S 817/14 -, Juris Rdnr. 4 und vom21.6.2012 - 10 S 230/11 -, DAR 2012, 657.
  • VG Lüneburg, 11.07.2018 - 1 B 34/18

    Fahrerlaubnis; Führerschein; Lenkberechtigung; Nichtberechtigung zum Führen von

    Eine Eignungsprüfung findet bei einem Führerscheinumtausch regelmäßig nicht statt (vgl. OVG Saarl., Beschl. v. 10.3.2017 - 1 B 357/16 -, juris Rn. 9; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.9.2014 - 10 S 817/14 -, juris Rn. 4 ff. und Beschl. v. 21.6.2012 - 10 S 230/11 -, juris Rn. 7; BVerwG, Urt. v. 27.9.2012 - 3 C.34/11 -, juris Rn. 18; Urt. v. 29.1.2009 - 3 C 31.07 -, juris Rn. 17 ff.; Beschl. v. 8.9.2011 - 3 B 19.11 -, juris Rn. 4; Sächs. OVG, Beschl. v. 17.7.2012 - 3 A 316/12 -, juris Rn. 9, 14; Bay. VGH, Urt. v. 22.11.2010 - 11 BV 10.711 -, juris Rn. 33 f. und Urt. v. 21.3.2017 - 11 B 16.2007 -, juris Rn. 36; Nds. OVG, Beschl. v. 8.5.2009 - 12 ME 47/09 -, juris Rn. 14).
  • VG Bayreuth, 11.03.2013 - B 1 S 13.39

    Aberkennung des Rechts, von einem tschechischen Führerschein im Bundesgebiet

    In der vorliegenden Sache wird die nach den Auskünften des Gemeinsamen Zentrums der deutsch-tschechischen Polizei- und Zollzusammenarbeit berechtigte Annahme, dass der Antragsteller bei Ausstellung seines tschechischen Führerscheins keinen ordentlichen Wohnsitz in Tschechien hatte, auch dadurch gestützt, dass der Antragsteller die letzten Jahre durchgängig mit Wohnsitz in ... gemeldet war (vgl. hierzu VGH BW, B.v. 21.6.2012 - 10 S 230/11 - DAR 2012, 657) und der Betriebssitz seiner Firma sich gemäß Handelsregister wie auch den eigenen Angaben in ... befindet, was auf das Bestehen des ordentlichen Wohnsitzes des Antragstellers in ... schließen lässt.
  • VG Bayreuth, 01.08.2013 - B 1 E 13.369

    Ausstellung bzw. Umschreibung einer Fahrerlaubnis auf der Basis eines britischen

    Ob somit bereits eine wirksame Ungültigkeitserklärung durch die DVLA vorliegt (vgl. zu einem ähnlichen Sachverhalt VGH BW, B.v. 21.6.2012 - 10 S 230/11 - DAR 2012, 657), ist in diesem Verfahren nicht entscheidungserheblich, weil jedenfalls die Umschreibung einer rechtlich gar nicht mehr vorhandenen, weil entzogenen, Fahrerlaubnis ebenso wenig Rechte begründen kann wie die Ausstellung eines Ersatzführerscheins für eine entzogene Fahrerlaubnis (vgl. dazu BVerwG, U.v. 29.1.2009 - 3 C 31.07 - NJW 2009, 1687 - BayVBl 2009, 510; BayVGH, B.v. 25.3.2013 - 11 ZB 13.191; B.v. 5.11.2012 - 11 CS 12.1998; B.v. 28.9.2011 - 11 CS 11.1713; U.v. 22.12.2010 - 11 BV 10.711; VGH BW, B.v. 21.6.2012 a.a.O., B.v. 21.2.2012 - 10 S 2721/11; OVG Saarland, B.v. 24.10.2011 - 1 B 367/11 - juris).
  • VG Aachen, 26.02.2018 - 3 L 1545/17

    Befugnis, Feststellungsbescheid, Rechtssache Hofmann, Rechtssache I., Umtausch,

    vgl. dazu: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. September 2014 - 10 S 817/14 -, juris Rn.6 und Beschluss vom 21. Juni 2012 - 10 S 230/11 -, juris Rn.7; Zwerger, in: Haus/Zwerger, Das verkehrsrechtliche Mandat, Bd. 3, 3. Aufl. 2017, § 32 Rn. 8, Fußnote 36.
  • VG Bayreuth, 19.12.2019 - B 1 S 19.1187

    Aberkennung der Inlandsgültigkeit einer schwedischen Fahrerlaubnis -

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