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   OLG München, 25.04.2014 - 10 U 3357/13   

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https://dejure.org/2014,8754
OLG München, 25.04.2014 - 10 U 3357/13 (https://dejure.org/2014,8754)
OLG München, Entscheidung vom 25.04.2014 - 10 U 3357/13 (https://dejure.org/2014,8754)
OLG München, Entscheidung vom 25. April 2014 - 10 U 3357/13 (https://dejure.org/2014,8754)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Vollkasoversicherung, Obliegenheitsverletzung, Arglist

  • verkehrslexikon.de

    Kein Kausalitätsgegenbeweis der fehlenden Relevanz der Obliegenheitsverletzung bei Arglist

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen Verletzung der Obliegenheit zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Beantwortung von Fragen nach den Umständen des Schadensfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 142 Abs. 2; VVG § 28 Abs. 3 S. 2
    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen Verletzung der Obliegenheit zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Beantwortung von Fragen nach den Umständen des Schadensfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Nach dem Unfall "geschummelt” - kein Versicherungsschutz

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Versicherer muss bei falschen Angaben über Personenschäden und Schadenshergang nicht zahlen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Versicherer muss bei falschen Angaben über Personenschäden und Schadenshergang nicht zahlen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2014, 525
  • DAR 2014, 469
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 14.01.1981 - 4 Ss 2639/80
    Auszug aus OLG München, 25.04.2014 - 10 U 3357/13
    Bei nächtlichen Unfällen mit eindeutiger Haftungslage kann die Unverzüglichkeit je nach Sachverhalt noch zu bejahen sein, wenn der Unfallbeteiligte die Feststellungen bis zum frühen Vormittag des darauf folgenden Tages ermöglicht hat (OLG Köln VRS 64, 116, 118 f.; OLG Hamm VRS 61, 263, 265; BayObLG VRS 58, 406).
  • BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11

    Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten gegenüber dem Kaskoversicherer in den

    Auszug aus OLG München, 25.04.2014 - 10 U 3357/13
    Der Versicherungsnehmer, der seinen Versicherer zu einem Zeitpunkt informiert, zu dem er durch Mitteilung an den Geschädigten eine Strafbarkeit nach § 142 II StGB noch hätte abwehren können, verletzt deshalb allein durch die unterlassene Erfüllung der Pflicht nach § 142 II StGB keine Aufklärungsobliegenheit (BGH VersR 2013, 175).
  • OLG Karlsruhe, 07.02.2002 - 12 U 223/01

    Obliegenheitsverletzung in der Kfz-Kaskoversicherung: Unterrichtung des

    Auszug aus OLG München, 25.04.2014 - 10 U 3357/13
    Dann sind die Interessen des Versicherers durch die unmittelbar an ihn oder seinen Agenten erfolgende Mitteilung mindestens ebenso gut gewahrt wie durch eine nachträgliche Benachrichtigung des Geschädigten (OLG Karlsruhe VersR 2002, 1021).
  • BayObLG, 18.02.1980 - 1 St 469/79
    Auszug aus OLG München, 25.04.2014 - 10 U 3357/13
    Bei nächtlichen Unfällen mit eindeutiger Haftungslage kann die Unverzüglichkeit je nach Sachverhalt noch zu bejahen sein, wenn der Unfallbeteiligte die Feststellungen bis zum frühen Vormittag des darauf folgenden Tages ermöglicht hat (OLG Köln VRS 64, 116, 118 f.; OLG Hamm VRS 61, 263, 265; BayObLG VRS 58, 406).
  • BGH, 04.05.2009 - IV ZR 62/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Leistungsfreiheit des

    Auszug aus OLG München, 25.04.2014 - 10 U 3357/13
    Es reicht aus, dass der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant Schwierigkeiten bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche ausräumen will und weiß, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadenregulierung möglicherweise beeinflussen kann (BGH VersR 2009, 968 ).
  • OLG Saarbrücken, 10.02.2016 - 5 U 75/14

    Leistungsfreiheit des Kfz-Fahrzeugversicherers wegen unerlaubten Entfernens des

    Für eine dem Streitfall entsprechende Konstellation eines nächtlichen Unfalls mit eindeutiger Haftungslage kann die Unverzüglichkeit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs je nach Sachverhalt noch zu bejahen sein, wenn der Unfallbeteiligte die Feststellungen bis zum frühen Vormittag des darauf folgenden Tages ermöglicht hat, wobei ihm innerhalb der Grenzen der Unverzüglichkeit ein Wahlrecht zwischen einer Information des Berechtigten oder der Polizei zusteht (§ 142 Abs. 3 StGB ) (Urt. v. 21.11.2012 - IV ZR 97/11 - VersR 2013, 175; OLG München, DAR 2014, 469; OLG Karlsruhe, VersR 2002, 1021: keine Pflicht, nachträglich die Polizei vom Unfall zu informieren).
  • OLG Saarbrücken, 01.02.2017 - 5 U 26/16

    Kfz-Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wegen vorsätzlicher

    Innerhalb der Grenzen der Unverzüglichkeit besteht ein Wahlrecht zwischen einer Information des Berechtigten oder der Polizei (§ 142 Abs. 3 StGB; BGH, Urt. v. 21.11.2012 - IV ZR 97/11 - VersR 2013, 175; OLG München, DAR 2014, 469; OLG Karlsruhe, VersR 2002, 1021).
  • LG Bonn, 26.05.2017 - 10 O 132/16
    Ferner können auch unzutreffende Angaben gegenüber dem Versicherer im Anschluss an das Unfallgeschehen ein arglistiges Handeln nahelegen (OLG München, Urt. v. 25.04.2014 - 10 U 3357/13, Rn. 12, juris).
  • AG Oldenburg/Holstein, 16.06.2015 - 30 C 65/14

    Kfz-Kaskoversicherung: Leistungsausschluss bei der Verletzung von folgenlosen

    Genannt sei etwa das zitierte Urteil des OLG München (OLG München, Schlussurteil vom 25.4.2014, Az. 10 U 3357/13 = NZV 2014, 525) dem - anders als hier - keine Erwägungen zu Kausalitätsfragen zu entnehmen sind, da das Gericht - ebenfalls anders als hier - den Arglisteinwand für erfüllt ansah.
  • AG Pfaffenhofen/Ilm, 20.11.2015 - 1 C 312/15

    Verkehrsunfallflucht - Führung des Kausalitätsgegenbeweises

    Im Gegensatz zur Entscheidung des OLG München vom 25.04.2014, Az.: 10 U 3357/13 lag streitgegenständlich eine vollendete Unfallflucht vor.
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