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   OLG Celle, 27.05.2015 - 322 SsRs 154/14   

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https://dejure.org/2015,16952
OLG Celle, 27.05.2015 - 322 SsRs 154/14 (https://dejure.org/2015,16952)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.05.2015 - 322 SsRs 154/14 (https://dejure.org/2015,16952)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. Mai 2015 - 322 SsRs 154/14 (https://dejure.org/2015,16952)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • verkehrslexikon.de

    Fahrten zur Jagdausübung als "landwirtschaftlicher Verkehr"

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuordnung von Fahrten zur Jagdausübung zum Begriff des landwirtschaftlichen Verkehrs

  • jagdrechtliche-entscheidungen.de(Abodienst, Leitsatz/Auszüge frei)

    Die Sperrung eines Weges mit dem Verkehrszeichen 250 und dem Zusatzzeichen 1026-36 "landwirtschaftlicher Verkehr frei"" erlaubt Fahrten im Rahmen der Jagdausübung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuordnung von Fahrten zur Jagdausübung zum Begriff des landwirtschaftlichen Verkehrs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Jäger sind Bauern

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fahrten im Zusammenhang mit der Jagdausübung fallen unter Begriff des "landwirtschaftlichen Verkehrs"

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Durchfahrt verboten, landwirtschaftlicher Verkehr frei" - Bei diesem Verkehrszeichen dürfen auch Jäger weiterfahren

  • weka.de (Kurzinformation)

    Gelten Fahrten eines Jägers als landwirtschaftlicher Verkehr?

Papierfundstellen

  • DAR 2015, 587
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 27.01.1970 - 1 Ws (OWi) 184/69
    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2015 - 322 SsRs 154/14
    Landwirtschaftlicher Verkehr erfolgt zum Zwecke des Betriebes der Landwirtschaft, wobei es keine Rolle spielt, ob der Wegbenutzer selbst Eigentümer oder nur Nutzungsberechtigter des anliegenden Grundstücks ist (vgl. Drosse, DAR 1986, 269 (270 f.); OLG Koblenz, Beschluss vom 14.12.1981, Az.: 1 Ss 485/84; OLG Köln, Urteil vom 27.01.1970, Az.: 1 Ws (OWi) 184/69).
  • OLG Koblenz, 14.12.1984 - 1 Ss 485/84

    Landwirtschaftlicher; Verkehr; Nutzung; Weg; Sperrung; Elektrizitätswerk

    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2015 - 322 SsRs 154/14
    Landwirtschaftlicher Verkehr erfolgt zum Zwecke des Betriebes der Landwirtschaft, wobei es keine Rolle spielt, ob der Wegbenutzer selbst Eigentümer oder nur Nutzungsberechtigter des anliegenden Grundstücks ist (vgl. Drosse, DAR 1986, 269 (270 f.); OLG Koblenz, Beschluss vom 14.12.1981, Az.: 1 Ss 485/84; OLG Köln, Urteil vom 27.01.1970, Az.: 1 Ws (OWi) 184/69).
  • OLG Celle, 25.07.1990 - 1 Ss OWi 96/90

    Eingeschränktes Verkehrsverbot und Ausnahmeregelung für landwirtschaftlichen

    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2015 - 322 SsRs 154/14
    Es reicht aus, dass die Fahrt im Rahmen der üblichen Verrichtungen durchgeführt wird, die der Bewirtschaftung der anliegenden landwirtschaftlichen Grundstücke dienen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 25.02.1982, Az.: 1 Ob OWi 40/82; OLG Celle, Beschluss vom 25.07.1990, Az.: 1 Ss (OWi) 96/90; OLG Köln, Beschluss vom 18.04.1986).
  • BayObLG, 25.02.1982 - 1 ObOWi 40/82

    Zeichen 250; Landwirtschaftlicher Verkehr; Verkehr; Fachberater; Beratung; Hof;

    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2015 - 322 SsRs 154/14
    Es reicht aus, dass die Fahrt im Rahmen der üblichen Verrichtungen durchgeführt wird, die der Bewirtschaftung der anliegenden landwirtschaftlichen Grundstücke dienen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 25.02.1982, Az.: 1 Ob OWi 40/82; OLG Celle, Beschluss vom 25.07.1990, Az.: 1 Ss (OWi) 96/90; OLG Köln, Beschluss vom 18.04.1986).
  • AG Wolfhagen, 27.09.2004 - 2 C 329/04
    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2015 - 322 SsRs 154/14
    1.) Die Sperrung eines Weges mit dem amtlichen Verkehrszeichen Nr. 250 (Verbot der Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art) erlaubt eine Durchfahrt für Jagdausübungsberechtigte nach soweit ersichtlich einhelliger Rechtsprechung und Literatur dann, wenn die Zeichen mit dem Zusatzschild "Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei", Zeichen 1026-38, versehen sind (vgl. nur Schuck, Kommentar zum Bundesjagdgesetz, § 3, Rn. 19; Mitzschke/Schäfer, Kommentar zum BJagdG, 4. Auflage 1982, § 33, Rn. 4; Meyer-Ravenstein, Jagdrecht in Niedersachsen, § 1 BJagdG, Rn. 48; AG Wolfshagen, Urteil vom 27.09.2004, Az.: 2 C 329/04).
  • OLG Saarbrücken, 23.03.2017 - 4 U 2/16

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall mit Verletzung eines Fußgängers:

    Von der Rechtsprechung ist der Begriff der Landwirtschaft im Zusammenhang mit § 41 StVO beschrieben worden als eine Bewirtschaftung des Bodens zum Zwecke der Erzeugung pflanzlicher oder tierischer Rohstoffe (OVG Nordrhein-Westfalen NZV 2003, 592; OLG Koblenz VRS 68, 234; OLG Köln Dar 1986, 298), oder als eine auf Erwerb gerichtete Urproduktion, welche die regelmäßige und darum pflegliche Nutzung des Bodens zum Zwecke der Gewinnung von Nahrungsstoffen und technischen Rohstoffen pflanzlicher und tierischer Natur zum Gegenstand hat (OLG Celle DAR 2015, 587).

    Es reicht aus, dass die Fahrt im Rahmen der üblichen Verrichtungen durchgeführt wird, die der Bewirtschaftung der anliegenden landwirtschaftlichen Grundstücke dienen (OLG Celle DAR 2015, 587).

    Sie umfasst beispielsweise auch Leerfahrten (OLG Schleswig a.a.O.), Fahrten eines landwirtschaftlichen Fachberaters zu einem Beratungstermin (BayObLGSt 1982, 30), Fahrten in Zusammenhang mit der Jagdausübung im Eigenjagdbezirk (OLG Celle DAR 2015, 587), Winzerverkehr (OVG Rheinland-Pfalz NVwZ 2014, 582), Fahrten zum Zwecke der Fischerei an einem Binnengewässer ( Drossé , DAR 1986, 271; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 41 Rn. 248 e).

  • SG Kassel, 09.08.2018 - S 11 R 250/17
    Wie das OLG Celle in einem Beschluss vom 27.5.2015 (322 SsRs 154/14) ausgeführt habe, sei Jagd untrennbarer Teil der Land- und auch der Forstwirtschaft.
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