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   OLG Oldenburg, 18.04.2016 - 2 Ss (OWi) 57/16, 2 Ss OWi 57/16   

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OLG Oldenburg, 18.04.2016 - 2 Ss (OWi) 57/16, 2 Ss OWi 57/16 (https://dejure.org/2016,9400)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18.04.2016 - 2 Ss (OWi) 57/16, 2 Ss OWi 57/16 (https://dejure.org/2016,9400)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18. April 2016 - 2 Ss (OWi) 57/16, 2 Ss OWi 57/16 (https://dejure.org/2016,9400)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Burhoff online

    ESO ES 3.0, Verwertbarkeit, antizipiertes Sachverständigengutachten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 79 Abs. 1 S. 2 OWiG; § 80a Abs. 3 OWiG; § 13 EichG; § 25 EichG; § 16 ff. EO-AV; §§ 36 EO-AV
    Geschwindigkeitsmessung mit dem Einseitensensor ES3.0; Anforderungen an ein sog. standardisiertes Messverfahren; Verbindliche Feststellung der generellen Zuverlässigkeit und Geeignetheit des Messgeräts aufgrund der Bauartzulassung durch die Physikalisch-Technische ...

  • verkehrslexikon.de

    Geschwindigkeitsmessung mit dem Einseitensensor ES3.0 als standardisiertes Messverfahren

  • IWW
  • JurPC

    Antizipiertes Sachverständigengutachten bei Geschwindigkeitsmessgerät

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geschwindigkeitsmessung mit dem Einseitensensor ES3.0; Anforderungen an ein sog. standardisiertes Messverfahren; Verbindliche Feststellung der generellen Zuverlässigkeit und Geeignetheit des Messgeräts aufgrund der Bauartzulassung durch die Physikalisch-Technische ...

  • Wolters Kluwer

    Standardisiertes Messverfahren mit Eso 3.0

  • kanzlei-heskamp.de
  • bussgeldsiegen.de

    Geschwindigkeitsmessgerät ES3.0 - Einholung eines technischen Sachverständigengutachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Standardisiertes Messverfahren mit Eso 3.0

  • rechtsportal.de

    StVG § 25 ; StVO § 3
    Standardisiertes Messverfahren mit Eso 3.0

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die PTB, die PTB, die PTB hat immer Recht

  • beck-blog (Auszüge und Diskussion)

    "Das AG Meißen stellt nicht alles auf den Kopf..."

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    ES 3.0: Beanstandungen des AG Meißen sind durch PTB-Stellungnahme widerlegt!

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Sachverständigengutachten für Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0

Besprechungen u.ä.

  • beck-blog (Auszüge und Diskussion)

    "Das AG Meißen stellt nicht alles auf den Kopf..."

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 253
  • DAR 2016, 404
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • AG Meißen, 29.05.2015 - 13 OWi 703 Js 21114/14

    Nichtgeeignetheit der Einseitensensormessung ESO ES 3.0

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.04.2016 - 2 Ss OWi 57/16
    Die Entscheidung des Amtsgerichts Meißen vom 29.05.2015 (Az. 13 OWi 703 Js 21114/14) begründet für das Tatgericht keinen Anlass, das Geschwindigkeitsmessgerät ES3.0 sachverständig untersuchen zu lassen.

    Darüber hinaus bestünden aufgrund des rechtskräftigen Urteils des Amtsgericht Meißen vom 29.05.2015 (Az. 13 OWi 703 Js 21114/14) konkrete Anhaltspunkte für Zweifel an der Ordnungsgemäßheit der Messung.

    Die Notwendigkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens ergibt sich auch nicht aufgrund des Urteils des Amtsgerichts Meißen vom 29.05.2015 (13 OWi 703 Js 21114/14, juris).

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.04.2016 - 2 Ss OWi 57/16
    Standardisiert ist ein durch Regelungen vereinheitlichtes technisches Verfahren, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (grundlegend BGH, Beschl. v. 19.08.1992, 4 StR 627/92, BGHSt 39, 291ff.).
  • OLG Bamberg, 22.10.2015 - 2 Ss OWi 641/15

    Beweisbedürftigkeit der Ergebnisse standardisierter Messverfahren

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.04.2016 - 2 Ss OWi 57/16
    Mit der amtlichen Zulassung des Messgerätes bestätigt die PTB nach umfangreichen messtechnischen, technischen und administrativen Prüfungen sowie Festlegung der Eichprozeduren, dass sie die Ermittlung des Messwertes auf Grundlage der in der Gebrauchsanweisung festgelegten Vorgehensweise einer Sachverständigenprüfung unterzogen und die Messergebnisse als innerhalb einer zulässigen Toleranz liegend eingestuft hat (OLG Bamberg, Beschl. v. 22.10.2015, 2 Ss OWi 641/15, juris).
  • OLG Koblenz, 16.10.2009 - 1 SsRs 71/09

    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Geschwindigkeitsmessung mit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.04.2016 - 2 Ss OWi 57/16
    Diese Voraussetzungen erfüllt grundsätzlich auch die Geschwindigkeitsmessung mit dem Gerät ..........., wenn sie von geschultem Messpersonal unter Beachtung der Betriebsanleitung des Geräteherstellers und der Zulassungsbedingungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) durchgeführt wird (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 16.10.2009, 1 SsRs 71/09, juris; OLG Hamm, Beschl. v. 02.08.2012, III-3 RBs 178/12, juris).
  • OLG Frankfurt, 04.12.2014 - 2 Ss OWi 1041/14

    PoliScanSpeed und Auswertesoftware TUFF-Viewer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.04.2016 - 2 Ss OWi 57/16
    Bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für strukturell angelegte Fehler des Geschwindigkeitsmessgerätes kann das Tatgericht vielmehr durch Bestellung eines Sachverständigen überprüfen, ob trotz einer Messung innerhalb der PTB Zulassung eine Fehlmessung vorliegt, die ihre Ursache in einem strukturell angelegten Fehler in der Messtechnik, der Messsoftware oder der Auswertungssoftware findet (vgl. hierzu OLG Frankfurt, Beschl. v. 04.12.2014, 2 Ss OWi 1041/14, Rdn. 21, juris).
  • BGH, 01.02.1985 - 2 StR 685/84

    Nicht geringe Menge bei Kokain

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.04.2016 - 2 Ss OWi 57/16
    Ein solch ergänzendes Gutachten kann vom Rechtsbeschwerdegericht im Freibeweisverfahren in das Verfahren eingeführt und überprüft werden (für die Revisionsinstanz BGH, Urt. v. 01.02.1985, 2 StR 685, 84, BGHSt 33, 133, 136; Meyer-Goßner/Schmidt, Strafprozessordnung, 58. Aufl., § 337 Rdn. 31).
  • OLG Hamm, 02.08.2012 - 3 RBs 178/12

    Geschwindigkeitsmessung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.04.2016 - 2 Ss OWi 57/16
    Diese Voraussetzungen erfüllt grundsätzlich auch die Geschwindigkeitsmessung mit dem Gerät ..........., wenn sie von geschultem Messpersonal unter Beachtung der Betriebsanleitung des Geräteherstellers und der Zulassungsbedingungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) durchgeführt wird (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 16.10.2009, 1 SsRs 71/09, juris; OLG Hamm, Beschl. v. 02.08.2012, III-3 RBs 178/12, juris).
  • OLG Frankfurt, 03.01.2020 - 2 Ss OWi 963/18

    Der Einsatz von privaten Dienstleistern zur Überwachung des ruhenden Verkehrs ist

    Über diese verfassungsrechtliche Begründung hinaus folgt dies beim Einsatz von Verkehrsüberwachungstechnik, wie sie regelmäßig bei der Überwachung des fließenden Verkehrs zum Einsatz kommt, auch daraus, dass die aus dem Mess- und Eichgesetz folgende Zulassung von Verkehrsmesstechnik ein in sich geschlossenes System der Beweisführung verlangt, bei dem die Übertragung auch nur von Teilen auf Privatpersonen zu einem Beweismittelbruch führt, der von den Gerichten nicht mehr nachvollzogen werden kann und daher in aller Regel zur Unverwertbarkeit des Beweismittels führt (Stichworte: standardisiertes Messverfahren, antizipiertes Sachverständigengutachten, verbindliche Anforderungen an die Verwendung von Verkehrsmesstechnik, Eichpflicht, Rückführbarkeit des Beweismittels; vgl. zu den Besonderheiten beim Einsatz des Messgeräts ESO 3.0: OLG Frankfurt Beschluss v. 26.04.2017 - 2 Ss-Owi 295/17; OLG Oldenburg, Beschluss v. 18.04.2016 - 2 Ss (OWi) 57/16; AG Meißen, Urteil v. 29.05.2015 - 13 OWi 703 Js 21114/14 i.V.m. mit der Widerlegenden Stellungnahme der PTB vom 06.04.2016).
  • OLG Oldenburg, 09.09.2019 - 2 Ss OWi 233/19

    Messung mit ES 8.0 als standardisiertes Messverfahren; Verwertung von Messungen

    Ebenso wie das Messverfahren ES 3.0 (Senat, DAR 16, 404) ist deshalb auch dieses Messgerät als standardisiertes Messverfahren anzuerkennen (so auch Krumm, a.a.O.).
  • BayObLG, 09.12.2019 - 202 ObOWi 1955/19

    Kein Verstoß gegen faires Verfahren und kein Verwertungsverbot bei

    bb) Nach alledem ist und bleibt es gerechtfertigt, eine von der PTB erteilte Zulassung mit der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung weiterhin als "antizipiertes Sachverständigengutachten" zu begreifen (vgl. neben OLG Köln, Beschluss vom 27.09.2019 - 1 RBs 339/19 und OLG Oldenburg, Beschluss vom 09.09.2019 - 2 Ss [OWi] 233/19 jeweils bei juris u.a. nur OLG Bamberg, Beschluss vom 22.10.2015 - 2 Ss OWi 641/15 = DAR 2016, 146 = OLGSt StPO § 261 Nr. 23; OLG Oldenburg, Beschluss vom 18.04.2016 - 2 Ss [OWi] 57/16 = VRS 130 [2016], Nr. 16 = DAR 2016, 404 = NStZ-RR 2016, 253 und OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.12.2014 - 2 Ss OWi 1041/14 = DAR 2015, 149, jeweils m.w.N.) mit der Folge, dass technische Messsysteme, deren Bauart von der PTB zur innerstaatlichen Eichung zugelassen sind, als "standardisierte Messverfahren" anzuerkennen sind.
  • OLG Oldenburg, 13.03.2017 - 2 Ss OWi 40/17

    Akteneinsicht, Bußgeldverfahren, standardisiertes Messverfahren

    Der Rechtsbeschwerde ist allerdings dahingehend recht zu geben, dass sich aus dem Beschluss des Senats vom 18.4.2016 (DAR 2016, 404) nicht ergibt, dass dem Betroffenen die Messdatei zwecks eigener Überprüfung nicht zur Verfügung gestellt werden muss.
  • OLG Hamm, 22.06.2016 - 1 RBs 131/15

    Nicht ausgelesener ESO ES 3.0-Schlüssel (Public Key) begründet keine Zweifel am

    Der Senat verweist insoweit auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 18.04.2016 - 2 Ss (OWi) 57/16 - (BeckRS 2016, 08389).
  • OLG Hamm, 06.07.2016 - 1 RBs 38/16

    Geschwindigkeitsmessung; Eso ES 3.0; standardisiertes Messverfahren

    Denn in einer bereits in der Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 18.04.2016 - 2 Ss (OWi) 57/16 -, Rn. 22, juris, gewürdigten späteren dienstlichen Erklärung der PTB vom 12.01.2016 hat diese nachvollziehbar ausgeführt, dass sie deshalb von einer Überprüfung der Rohmessdaten durch die Herstellerfirma abgesehen hat, weil der Hersteller dieselbe Software-Bibliothek und damit denselben Auswertealgorithmus verwendet, der auch im Messgerät implementiert ist, und im Rahmen des Bauartzulassungsverfahrens in detaillierten Untersuchungen verifiziert worden ist, dass die Software des Geschwindigkeitsüberwachungsgerätes die Helligkeitssignale einer jeden Fahrzeugvorbeifahrt korrekt bewertet und die vom Messgerät ausgegebenen Geschwindigkeitsmesswerte die Verkehrsfehlergrenzen einhalten.
  • OLG Zweibrücken, 27.10.2020 - 1 OWi 2 SsBs 103/20

    Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Beruhen

    Allein die nicht ausschließbare, jedoch nicht näher verifizierbare Möglichkeit des Vorliegens einer "atypischen Messsituation" kann mit Blick auf die Grundsätze des standardisierten Messverfahrens (hierzu: OLG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 18.04.2016 - 2 Ss (OWi) 57/16, juris Rn. 7 ff.) keinen Anlass bieten, die Verlässlichkeit der Messung in Zweifel zu ziehen.
  • VG Freiburg, 02.03.2020 - 6 K 3057/19

    Auflage zur Führung eines Fahrtenbuchs; Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung;

    Eine solches ist als sog. standardisiertes Messverfahren zu qualifizieren (vgl. hierzu: OLG Oldenburg, Beschl. v. 18.04.2016 - 2 Ss (OWi) 57/16 -, juris).
  • AG Kerpen, 21.06.2016 - 49 OWi 1748/15

    "Das Gericht geht von der Sachkunde des GFU-Gutachters aus"

    Die Geschwindigkeitsmessung mit dem ESO ES 3.0 Messgerät ist ein so genanntes standardisiertes Messverfahren im Sinne von BGHSt 39, 291 = NJW 1993, 3081 (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 18.04.2015, 2 Ss (OWi) 57/16).

    Ausführungen zur Beachtung der Verfahrensbestimmungen muss der Tatrichter im Urteil erst dann machen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese nicht eingehalten worden sind oder Messfehler von dem Betroffenen oder einem anderen Verfahrensbeteiligten behauptet werden (vgl. BGH NJW 1993, 3081, 3082, OLG Oldenburg, Beschluss vom 18.04.2015,2 Ss (OWi) 57/16).

  • AG Tübingen, 22.08.2017 - 16 OWi 14 Js 11536/17

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Feststellung einer vorsätzlichen

    In diesem Fall hat die Bundesanstalt in einem antizipierten Sachverständigengutachten bereits vorweggenommen, dass sich das Gerät bei entsprechender Bedienung für die Feststellung von Abstandsverstößen eignet (vgl. OLG Oldenburg, Beschluß vom 18. April 2016 - 2 Ss (OWi) 57/16 - NStZ-RR 2016, 253).
  • AG Gotha, 04.01.2017 - 10 OWi 742/16

    Standardisiertes Messverfahren, Einsicht, Messunterlagen

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