Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 02.06.2016 - Ss (BS) 8/2016 (7/16 OWi), Ss (BS) 8/16 (7/16 OWi)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,13450
OLG Saarbrücken, 02.06.2016 - Ss (BS) 8/2016 (7/16 OWi), Ss (BS) 8/16 (7/16 OWi) (https://dejure.org/2016,13450)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02.06.2016 - Ss (BS) 8/2016 (7/16 OWi), Ss (BS) 8/16 (7/16 OWi) (https://dejure.org/2016,13450)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02. Juni 2016 - Ss (BS) 8/2016 (7/16 OWi), Ss (BS) 8/16 (7/16 OWi) (https://dejure.org/2016,13450)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,13450) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Provida, Urteilsanforderungen, verschiedene Einsatzmöglichkeiten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung des Tatrichters zur Aufnahme der Betriebsart eines Messgerätes (hier: Messsystem ProViDa) in die Urteilsgründe bei verschiedenen Einsatzmöglichkeiten

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung einer mittels des ProViDa-Systems gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Darlegung einer mittels des ProViDa-Systems gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitung

  • rechtsportal.de

    StPO § 275 Abs. 1
    Anforderungen an die Darlegung einer mittels des ProViDa-Systems gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Änderung der Rechtsprechung bei Provida, oder: Einsatzmöglichkeiten?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2016, 534
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.06.2016 - Ss (BS) 8/16
    Im Hinblick auf diese eingeschränkte und nur an Hand der Urteilsgründe vorzunehmende (vgl. hierzu KK-StPO/Gericke, a.a.O., § 337 Rn. 27 m.w.N.) Überprüfung des Rechtsmittelgerichts hat der Tatrichter die Urteilsgründe in Bezug auf seine Überzeugungsbildung so zu fassen, dass sie eine auf Rechtsfehler beschränkte Richtigkeitskontrolle möglich machen (vgl. nur BGHSt 39, 291, 296; KK-StPO/Ott, a.a.O., § 261 Rn. 5).

    Beruht bei einer Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Nachweis des Verkehrsverstoßes auf dem Einsatz eines standardisierten Messverfahrens im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Kontrolle der Beweiswürdigung zu ermöglichen, in der Regel die Mitteilung des angewandten Messverfahrens und des berücksichtigten Toleranzwertes (vgl. BGHSt 39, 291 ff.; 43, 277 ff.; ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. z. B. Beschlüsse vom 2. Oktober 2009 - Ss (B) 85/2009 [92/09] -, 5. Dezember 2011 - Ss (Z) 242/11 [147/11] - und 5. März 2013 - Ss (B) 135/2012 [6 /13 OWi] - König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 3 StVO Rn. 56 b m.w.N.), welcher allerdings nicht als solcher ausdrücklich bezeichnet werden muss, sondern sich auch aus der Angabe der gemessenen und der berücksichtigten Geschwindigkeit ergeben kann (vgl. Thüring. OLG VRS 114, 453, 454; Senatsbeschluss vom 8. November 2013 - Ss (B) 88/2013 [71/13 OWi] - Cierniak, Prozessuale Anforderungen an den Nachweis von Verkehrsverstößen, ZfS 2012, 664, 667).

    Die Anforderungen an die Darstellung der tatrichterlichen Überzeugungsbildung im Bußgeldurteil sind in dieser Weise eingeschränkt, so dass es - soweit aus dem Urteil selbst keine Besonderheiten wie z.B. konkrete Anhaltspunkte für Messfehler ersichtlich sind - keiner weitergehenden Mitteilung wie beispielsweise des verwendeten Gerätetyps und der Einhaltung der zugehörigen Betriebsvorschriften in den Urteilsgründen bedarf (BGHSt 39, 291, 301, 303; Senatsbeschlüsse vom 8. November 2013 - Ss (B) 88/2013 [71/13 OWi] - und 17. März 2014 - Ss (B) 52/2013 [54/13 OWi] - Cierniak, a.a.O., S. 666).

    Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen: Der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach es für sich allein genommen keinen sachlich-rechtlichen Mangel des Urteils darstellt, wenn sich die Verurteilung eines nicht geständigen Betroffenen wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bei Verwendung eines standardisierten Messverfahrens auf die Mitteilung des Messverfahrens und der nach Abzug der Messtoleranz ermittelten Geschwindigkeit stützt (vgl. BGHSt 39, 291 ff.; 43, 277, 282), liegt die Überlegung zugrunde, dass die amtliche Zulassung technischer Messgeräte und -methoden durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt - und mithin auch die Anerkennung eines Messsystems als standardisiertes Messverfahren - ebenso wie die Reduzierung des gemessenen Wertes um einen - die systemimmanenten Messfehler erfassenden - Toleranzwert gerade den Zweck verfolgt, Ermittlungsbehörden und Gerichte von der Sachverständigenbegutachtung und Erörterung des Regelfalls freizustellen (vgl. BGHSt 39, 291, 297).

    Darüber hinaus hat der Bundesgerichtshof in den genannten Entscheidungen festgestellt, dass Zweifel an der Funktionstüchtigkeit und der sachgerechten Handhabung von Geschwindigkeitsmessgeräten, deren tatsächliche Grundlagen in den Urteilsfeststellungen keinen Niederschlag gefunden haben, im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht aufgrund einer Sachrüge berücksichtigt werden können (BGHSt 39 291 LS 2; 43, 277, 282).

  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.06.2016 - Ss (BS) 8/16
    Beruht bei einer Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Nachweis des Verkehrsverstoßes auf dem Einsatz eines standardisierten Messverfahrens im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Kontrolle der Beweiswürdigung zu ermöglichen, in der Regel die Mitteilung des angewandten Messverfahrens und des berücksichtigten Toleranzwertes (vgl. BGHSt 39, 291 ff.; 43, 277 ff.; ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. z. B. Beschlüsse vom 2. Oktober 2009 - Ss (B) 85/2009 [92/09] -, 5. Dezember 2011 - Ss (Z) 242/11 [147/11] - und 5. März 2013 - Ss (B) 135/2012 [6 /13 OWi] - König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 3 StVO Rn. 56 b m.w.N.), welcher allerdings nicht als solcher ausdrücklich bezeichnet werden muss, sondern sich auch aus der Angabe der gemessenen und der berücksichtigten Geschwindigkeit ergeben kann (vgl. Thüring. OLG VRS 114, 453, 454; Senatsbeschluss vom 8. November 2013 - Ss (B) 88/2013 [71/13 OWi] - Cierniak, Prozessuale Anforderungen an den Nachweis von Verkehrsverstößen, ZfS 2012, 664, 667).

    Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen: Der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach es für sich allein genommen keinen sachlich-rechtlichen Mangel des Urteils darstellt, wenn sich die Verurteilung eines nicht geständigen Betroffenen wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bei Verwendung eines standardisierten Messverfahrens auf die Mitteilung des Messverfahrens und der nach Abzug der Messtoleranz ermittelten Geschwindigkeit stützt (vgl. BGHSt 39, 291 ff.; 43, 277, 282), liegt die Überlegung zugrunde, dass die amtliche Zulassung technischer Messgeräte und -methoden durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt - und mithin auch die Anerkennung eines Messsystems als standardisiertes Messverfahren - ebenso wie die Reduzierung des gemessenen Wertes um einen - die systemimmanenten Messfehler erfassenden - Toleranzwert gerade den Zweck verfolgt, Ermittlungsbehörden und Gerichte von der Sachverständigenbegutachtung und Erörterung des Regelfalls freizustellen (vgl. BGHSt 39, 291, 297).

    Darüber hinaus hat der Bundesgerichtshof in den genannten Entscheidungen festgestellt, dass Zweifel an der Funktionstüchtigkeit und der sachgerechten Handhabung von Geschwindigkeitsmessgeräten, deren tatsächliche Grundlagen in den Urteilsfeststellungen keinen Niederschlag gefunden haben, im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht aufgrund einer Sachrüge berücksichtigt werden können (BGHSt 39 291 LS 2; 43, 277, 282).

    Zu einer Vorlage der Sache an den Bundesgerichtshof gemäß § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG i.V.m. § 121 Abs. 2 G VG sieht sich der Senat nicht veranlasst, da er sich seiner Auffassung nach in Übereinstimmung mit der zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs befindet (vgl. BGHSt 43, 277, 282).

  • OLG Jena, 08.05.2006 - 1 Ss 60/06

    Zu den notwendigen Urteilsfeststellungen bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.06.2016 - Ss (BS) 8/16
    Bei diesem Messverfahren handelt es sich - jedenfalls soweit es um seine Verwendung zur Geschwindigkeitsmessung geht - um ein standardisiertes Messverfahren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. April 2010 - Ss (Z) 215/2010 [38/10] -, 25. März 2011 - Ss (B) 126/2010 [24/11] - m. w. N., 6. Februar 2014 - Ss (Z) 203/2014 [4/14 OWi] -, 18. Februar 2014 - Ss (Z) 206/2014 [12/14 OWi] -, 17. März 2014 - Ss (B) 52/2013 [54/13 OWi] - und 21. März 2016 - Ss (B) 12/2016 [8/16 OWi] - OLG Köln DAR 1999, 516; Thüringer OLG VRS 111, 211 ff.; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 6. Januar 2011 - 1 Ss OWi 209/10 (214/10) -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. März 2013 - 2 Ss OWi 1003/12 -, juris; König, a.a.O., § 3 StVO Rn. 62a m.w.N.; Burhoff, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 4. Aufl., Rn. 2374 m.w.N.).

    OLG VRS 111, 211 ff.; KG DAR 2009, 39; König, a.a.O., § 3 StVO Rn. 62a; Burhoff, a.a.O., Rn. 2379, jew. m.w.N. aus der Rechtsprechung), nicht zu beanstanden ist.

    Allerdings wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung im Hinblick darauf, dass das Messsystem ProViDa verschiedene Einsatzmöglichkeiten - Messung aus einem stehenden Fahrzeug, Messung aus einem fahrenden Fahrzeug durch Nachfahren oder Vorwegfahren mit gleichbleibendem Abstand, Weg-Zeit-Messung (vgl. Thüring. OLG VRS 111, 211 ff.; Schleswig-Holsteinisches OLG, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - 3 Ss OWi 948/09 -, juris; Löhle/Beck, Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen, DAR 1994, 465, 475 ff.; Cierniak, a.a.O., S. 667) - zulässt, gefordert, dass der Tatrichter - zusätzlich zur Mitteilung des Messverfahrens und des berücksichtigten Toleranzwertes - in den Urteilsgründen auch mitteilen muss, welche der verschiedenen Betriebsarten zum Einsatz gekommen ist (vgl. Thüring. OLG, a.a.O. sowie Beschluss vom 22. August 2011 - 1 Ss Rs 68/11 -, juris; Schleswig-Holsteinisches OLG, OLG Hamm, jew. a.a.O.; OLG Bamberg DAR 2012, 154 ff.; DAR 2014, 334 f.; Burhoff, a.a.O., Rn. 2377 m.w.N. aus der Rechtsprechung; a.A. OLG Frankfurt, a.a.O.).

  • OLG Köln, 30.07.1999 - Ss 343/99

    Geschwindigkeitsmessung durch Police-Pilot-System)

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.06.2016 - Ss (BS) 8/16
    Bei diesem Messverfahren handelt es sich - jedenfalls soweit es um seine Verwendung zur Geschwindigkeitsmessung geht - um ein standardisiertes Messverfahren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. April 2010 - Ss (Z) 215/2010 [38/10] -, 25. März 2011 - Ss (B) 126/2010 [24/11] - m. w. N., 6. Februar 2014 - Ss (Z) 203/2014 [4/14 OWi] -, 18. Februar 2014 - Ss (Z) 206/2014 [12/14 OWi] -, 17. März 2014 - Ss (B) 52/2013 [54/13 OWi] - und 21. März 2016 - Ss (B) 12/2016 [8/16 OWi] - OLG Köln DAR 1999, 516; Thüringer OLG VRS 111, 211 ff.; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 6. Januar 2011 - 1 Ss OWi 209/10 (214/10) -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. März 2013 - 2 Ss OWi 1003/12 -, juris; König, a.a.O., § 3 StVO Rn. 62a m.w.N.; Burhoff, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 4. Aufl., Rn. 2374 m.w.N.).

    Dies entspricht einem berücksichtigten Toleranzwert von 5, 14 Prozent, der im Hinblick darauf, dass nach ganz überwiegender, vom Senat geteilter Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung ein Toleranzabzug von 5 Prozent der gemessenen Geschwindigkeit bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h im Regelfall als ausreichend angesehen wird (vgl. OLG Köln DAR 1999, 516; OLG Düsseldorf VRS 99, 297; OLG des Landes Sachsen-Anhalt VRS 100, 201; Thüring.

  • BGH, 27.09.2001 - 1 StR 349/01

    Beweiswürdigung (gesicherte Erfahrungssätze, wissenschaftliche Erkenntnisse,

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.06.2016 - Ss (BS) 8/16
    a) Insoweit weist die Generalstaatsanwaltschaft zunächst zu Recht darauf hin, dass das Rechtsbeschwerdegericht bei der sachlich-rechtlichen Überprüfung des angefochtenen Urteils an die Feststellungen des Tatrichters zur Schuldfrage gebunden ist und auch dessen Beweiswürdigung hinzunehmen hat, wenn sie frei von Rechtsfehlern ist, insbesondere nicht in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (vgl. nur BGH NStZ-RR 2002, 39; NStZ-RR 2015, 178 f.; Meyer-Goßner /Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 337 Rn. 26, 27; KK-StPO/Gericke, StPO, 7. Aufl., § 337 Rn. 28, jew. m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 06.01.2011 - 1 Ss OWi 209/10

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.06.2016 - Ss (BS) 8/16
    Bei diesem Messverfahren handelt es sich - jedenfalls soweit es um seine Verwendung zur Geschwindigkeitsmessung geht - um ein standardisiertes Messverfahren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. April 2010 - Ss (Z) 215/2010 [38/10] -, 25. März 2011 - Ss (B) 126/2010 [24/11] - m. w. N., 6. Februar 2014 - Ss (Z) 203/2014 [4/14 OWi] -, 18. Februar 2014 - Ss (Z) 206/2014 [12/14 OWi] -, 17. März 2014 - Ss (B) 52/2013 [54/13 OWi] - und 21. März 2016 - Ss (B) 12/2016 [8/16 OWi] - OLG Köln DAR 1999, 516; Thüringer OLG VRS 111, 211 ff.; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 6. Januar 2011 - 1 Ss OWi 209/10 (214/10) -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. März 2013 - 2 Ss OWi 1003/12 -, juris; König, a.a.O., § 3 StVO Rn. 62a m.w.N.; Burhoff, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 4. Aufl., Rn. 2374 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 21.06.2000 - 1 Ss (B) 196/00
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.06.2016 - Ss (BS) 8/16
    Dies entspricht einem berücksichtigten Toleranzwert von 5, 14 Prozent, der im Hinblick darauf, dass nach ganz überwiegender, vom Senat geteilter Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung ein Toleranzabzug von 5 Prozent der gemessenen Geschwindigkeit bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h im Regelfall als ausreichend angesehen wird (vgl. OLG Köln DAR 1999, 516; OLG Düsseldorf VRS 99, 297; OLG des Landes Sachsen-Anhalt VRS 100, 201; Thüring.
  • BGH, 24.03.2015 - 5 StR 521/14

    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung beim freisprechenden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.06.2016 - Ss (BS) 8/16
    a) Insoweit weist die Generalstaatsanwaltschaft zunächst zu Recht darauf hin, dass das Rechtsbeschwerdegericht bei der sachlich-rechtlichen Überprüfung des angefochtenen Urteils an die Feststellungen des Tatrichters zur Schuldfrage gebunden ist und auch dessen Beweiswürdigung hinzunehmen hat, wenn sie frei von Rechtsfehlern ist, insbesondere nicht in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (vgl. nur BGH NStZ-RR 2002, 39; NStZ-RR 2015, 178 f.; Meyer-Goßner /Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 337 Rn. 26, 27; KK-StPO/Gericke, StPO, 7. Aufl., § 337 Rn. 28, jew. m.w.N.).
  • OLG Jena, 16.01.2008 - 1 Ss 284/07

    Zur Verwertbarkeit von nur als Reproduktionskopien vorhandener Urkunden - hier

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.06.2016 - Ss (BS) 8/16
    Beruht bei einer Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Nachweis des Verkehrsverstoßes auf dem Einsatz eines standardisierten Messverfahrens im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Kontrolle der Beweiswürdigung zu ermöglichen, in der Regel die Mitteilung des angewandten Messverfahrens und des berücksichtigten Toleranzwertes (vgl. BGHSt 39, 291 ff.; 43, 277 ff.; ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. z. B. Beschlüsse vom 2. Oktober 2009 - Ss (B) 85/2009 [92/09] -, 5. Dezember 2011 - Ss (Z) 242/11 [147/11] - und 5. März 2013 - Ss (B) 135/2012 [6 /13 OWi] - König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 3 StVO Rn. 56 b m.w.N.), welcher allerdings nicht als solcher ausdrücklich bezeichnet werden muss, sondern sich auch aus der Angabe der gemessenen und der berücksichtigten Geschwindigkeit ergeben kann (vgl. Thüring. OLG VRS 114, 453, 454; Senatsbeschluss vom 8. November 2013 - Ss (B) 88/2013 [71/13 OWi] - Cierniak, Prozessuale Anforderungen an den Nachweis von Verkehrsverstößen, ZfS 2012, 664, 667).
  • BGH, 24.06.1982 - 4 StR 183/82

    Freie Beweiswürdigung eines Tatrichters hinsichtlich aller Beweismittel -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.06.2016 - Ss (BS) 8/16
    Bei der Würdigung der Beweise ist das Gericht weder an feste oder gesetzlich normierte Beweisregeln noch an sonstige Richtlinien gebunden, die ihm vorschreiben, unter welchen Voraussetzungen es eine Tatsache für bewiesen oder nicht bewiesen zu halten oder welchen Wert es einem förmlichen Beweismittel beizumessen hat (vgl. BGH NJW 1982, 2882; KK-StPO/Ott, a.a.O., § 261 Rn. 28).
  • OLG Hamm, 09.12.2009 - 3 Ss OWi 948/09

    Beweiswürdigung im Bußgeldverfahren und zum Geschwindigkeitsmesssystem Provida

  • OLG Frankfurt, 13.03.2013 - 2 Ss OWi 1003/12

    OWi-Recht: Durch Messverfahren "Provida 2000 Modular" festgestellter

  • OLG Bamberg, 03.02.2014 - 2 Ss OWi 5/14

    Darstellung der Messart bei Verwendung von ProVida 2000 in den Urteilsgründen

  • OLG Bamberg, 25.10.2011 - 3 Ss 1194/11

    Alleiniges Stützen der Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen

  • OLG Jena, 22.08.2011 - 1 SsRs 68/11

    Art und Weise des Einsatzes der Videoüberwachungsanlage ProViDa 2000 als

  • BGH, 14.12.2005 - 2 StR 375/05

    Beweiswürdigung bei "Aussage gegen Aussage" (Zweifelssatz; Feststellung eines

  • OLG Düsseldorf, 29.06.2000 - 2b Ss OWi 95/00

    Feststellungen bei Messung einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit

  • OLG Bamberg, 25.01.2017 - 3 Ss OWi 1582/16

    Angaben zu Messtoleranzen bei 'ProViDa'-Geschwindigkeitsmessung

    Bei der Geschwindigkeitsermittlung mittels des "ProViDa"-Systems ist den Darlegungsanforderungen regelmäßig genügt, wenn im Urteil Messverfahren und berücksichtigter Toleranzwert mitgeteilt werden (Anschluss an OLG Saarbrücken, Beschl. v. 02.06.2016 - Ss [Bs] 8/16 = DAR 2016, 534 = VRS 130 [2016], 118).

    Die Mitteilung der konkreten Messmethode ist demgegenüber entbehrlich (vgl. OLG Saarbrücken, Beschl. v. 02.06.2016 - Ss [Bs] 8/16 = DAR 2016, 534 = VRS 130 [2016], 118 m. w. N.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht