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   OLG Bamberg, 02.05.2017 - 2 Ss OWi 293/17   

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https://dejure.org/2017,24910
OLG Bamberg, 02.05.2017 - 2 Ss OWi 293/17 (https://dejure.org/2017,24910)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 02.05.2017 - 2 Ss OWi 293/17 (https://dejure.org/2017,24910)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 02. Mai 2017 - 2 Ss OWi 293/17 (https://dejure.org/2017,24910)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    OWiG § 46 Abs. 1, § 71 Abs. 1; StPO § 265
    Nötiger Hinweis auf mögliche Verurteilung wegen vorsätzlicher Begehung bei Nichtangabe der Schuldform im Bußgeldbescheid

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Betroffenem muss nach rechtlichem Hinweis Gehör gewährt werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Gewährung rechtlichen Gehörs bei Entbindung des Betroffenen von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung; Anforderungen an die Urteilsgründe des Bußgeldurteils

  • rewis.io

    Nötiger Hinweis auf mögliche Verurteilung wegen vorsätzlicher Begehung bei Nichtangabe der Schuldform im Bußgeldbescheid

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 46 Abs. 1; OWiG § 71 Abs. 1; StPO § 265
    Bußgeldverfahren; Hauptverhandlung; Verkehrsordnungswidrigkeit; Vorsatz; rechtlicher Hinweis; Abwesenheit des Betroffenen

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Gewährung rechtlichen Gehörs bei Entbindung des Betroffenen von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DAR 2017, 383
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 28.05.1971 - RReg. 5 St 524/71

    Neue belastende Gesichtspunkte in der Hauptverhandlung in Abwesenheit des

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.05.2017 - 2 Ss OWi 293/17
    Bei einer solchen Verfahrenslage reicht der in der Hauptverhandlung erteilte Hinweis nicht aus; vielmehr ist eine Unterbrechung oder Vertagung der Hauptverhandlung unausweichlich, da dem Betroffenen die Gelegenheit zur Äußerung innerhalb einer angemessenen Frist eingeräumt werden muss (KK/Senge OWiG 4. Aufl. § 74 Rn. 16; vgl. auch BayObLGSt 1971, 91).
  • OLG Dresden, 16.10.2003 - Ss OWi 283/03
    Auszug aus OLG Bamberg, 02.05.2017 - 2 Ss OWi 293/17
    Ohne vorhergehenden Hinweis über die Veränderung der Schuldform durfte der Betroffene nicht wegen einer vorsätzlichen Tat verurteilt werden (BayObLG a.a.O.; OLG Düsseldorf NStZ 1994, 347; OLG Dresden DAR 2004, 102).
  • OLG Düsseldorf, 10.01.1994 - 5 Ss OWi 108/93
    Auszug aus OLG Bamberg, 02.05.2017 - 2 Ss OWi 293/17
    Ohne vorhergehenden Hinweis über die Veränderung der Schuldform durfte der Betroffene nicht wegen einer vorsätzlichen Tat verurteilt werden (BayObLG a.a.O.; OLG Düsseldorf NStZ 1994, 347; OLG Dresden DAR 2004, 102).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2022 - 2 RBs 155/22

    Keine Messdatenspeicherung bei PoliScan erforderlich; Schuldformumstellung

    Dies gilt auch im Abwesenheitsverfahren, wobei dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme binnen angemessenen Frist einzuräumen ist (vgl. OLG Bamberg DAR 2017, 383; KK-OWiG/Senge, 5. Aufl. 2018, § 74 Rdn. 16).
  • OLG Bamberg, 19.06.2018 - 3 Ss OWi 728/18

    Rechtsbeschwerdezulassung wegen Verletzung der Hinweispflicht auf vorsätzliche

    a) Der Umstand, dass im Bußgeldbescheid die Schuldform nicht angegeben war, hatte zur Folge, dass vom Vorwurf fahrlässigen Handelns auszugehen war (OLG Bamberg, Beschluss vom 02.05.2017 - 2 Ss OWi 293/17 = DAR 2017, 383 m.w.N.), zumal sich die Zentrale Bußgeldstelle mit ihrer Rechtsfolgenentscheidung ersichtlich an dem für Fahrlässigkeitsdelikte (§ 1 II 2 BKatV) geltenden Regelsatz nach Nr. 99.1 BKat orientiert hatte.
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2023 - 2 RBs 18/23

    Unzulässige Aufklärungslüge mangels bestimmter Beweistatsache; Pflicht zur

    Das Amtsgericht hatte dem Betroffenen bereits im "ersten Durchgang" mit der Ladung zu der Hauptverhandlung vom 10. Februar 2022 einen solchen Hinweis erteilt, da nach dem Bußgeldbescheid mangels Bezeichnung der Schuldform von dem Vorwurf fahrlässigen Handelns auszugehen war (vgl. OLG Bamberg DAR 2017, 383).
  • BayObLG, 11.09.2020 - 201 ObOWi 1109/20

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Verurteilung wegen vorsätzlicher

    Der Umstand, dass im Bußgeldbescheid die Schuldform nicht angegeben war, hatte zur Folge, dass vom Vorwurf fahrlässigen Handelns auszugehen war (BayObLG DAR 1988, 368, 369: OLG Bamberg, Beschl. v. 02.05.2017 - 2 Ss OWi 293/17 = DAR 2017, 383 m.w.N.), zumal sich die Zentrale Bußgeldstelle mit ihrer Rechtsfolgenentscheidung ersichtlich an dem für Fahrlässigkeitsdelikte (§ 1 Abs. 2 Satz 2 BKatV) geltenden Regelsatz der Nr. 17 BKat orientiert hatte.
  • BayObLG, 01.02.2023 - 202 ObOWi 1580/22

    Anforderungen an Rüge der Verletzung der Hinweispflicht gemäß § 265 Abs. 1 StPO

    Vielmehr ist in diesen Fällen erforderlich, dass der Hinweis schriftlich erfolgt, wozu - falls der Hinweis nicht schon vor der Hauptverhandlung erteilt wird - eine Unterbrechung oder Vertagung der Hauptverhandlung geboten ist, um dem Betroffenen und der Verteidigung innerhalb angemessener Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (st.Rspr.; vgl. u.a. OLG Bamberg, Beschluss vom 02.05.2017 - 2 Ss OWi 293/17 = DAR 2017, 383 = BeckRS 2017, 116921).
  • OLG Dresden, 12.12.2019 - 25 Ss 859/19

    Feststellung der Schuldform bei Fehlen im Bußgeldbescheid

    Im hier in Rede stehenden Bußgeldbescheid war die Schuldform nicht angegeben, was regelmäßig zur Folge hat, dass vom Vorwurf fahrlässigen Handelns auszugehen ist (vgl. nur OLG Bamberg, DAR 2017, S. 383 ).
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