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   LG Hamburg, 07.03.2018 - 329 O 105/17   

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LG Hamburg, 07.03.2018 - 329 O 105/17 (https://dejure.org/2018,5448)
LG Hamburg, Entscheidung vom 07.03.2018 - 329 O 105/17 (https://dejure.org/2018,5448)
LG Hamburg, Entscheidung vom 07. März 2018 - 329 O 105/17 (https://dejure.org/2018,5448)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • autokaufrecht.info

    Ersatzlieferung trotz Installation eines Softwareupdates - VW-Abgasskandal

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 275 Abs 1 BGB, § 434 BGB, § 437 Nr 1 BGB, § 439 Abs 1 Alt 2 BGB, § 439 Abs 3 BGB
    Kauf eines vom VW-Abgas-Skandal betroffenen Neufahrzeugs: Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer auf ein mangelfreies fabrikneues typengleiches Ersatzfahrzeug aus der aktuellen Serienproduktion des Herstellers

Kurzfassungen/Presse (20)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    VW-Dieselskandal - Rücktrittsrecht bei abgasmanipulierten Fahrzeugen?

  • archive.org (Pressemeldung, 15.03.2018)

    Diesel-Fahrer gewinnt Prozess gegen VW

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Käufer eines manipulierten VW-Diesels hat Anspruch auf ein neues typengleiches Ersatzfahrzeug

  • mopo.de (Pressemeldung, 16.03.2018)

    Diesel-Skandal: VW-Kunde siegt gegen Autohaus

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Neuwagen bei mangelhaftem PKW wegen Manipulationssoftware - Abgasskandal

  • vogel.de (Kurzinformation)

    VW-Niederlassung soll alten Tiguan trotz Software-Update durch neuen ersetzen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Händler muss manipuliertes Dieselfahrzeug gegen mangelfreien typengleichen Neuwagen eintauschen

  • vogel.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Dieselgate-Urteil: Nachlieferungsanspruch für ausgelaufenens Modell - Unklare Langzeit-Auswirkungen des Softwareupdates

  • vogel.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Dieselgate-Urteil: Nachlieferungsanspruch für ausgelaufenes Modell - Unklare Langzeit-Auswirkungen des Softwareupdates

  • ra-goldenstein.de (Kurzinformation)

    VW- Kunde siegt gegen VW-Autohaus und erhält Neuwagen der nächsten Generation trotz durchgeführtem Softwareupdate

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Trotz Software-Update: Händler zur Lieferung eines Neuwagens verurteilt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hoffnung für Kunden im Dieselskandal

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abgasskandal - Dieselgate - Dieselaffaire : Anspruch auf Neufahrzeug

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    VW muss typengleichen Neuwagen liefern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    VW-Abgasskandal: Verbrauchern Lieferung eines Neuwagens zugesprochen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Käufer eines VW Tiguan hat trotz Updates Anspruch auf Lieferung eines Neuwagens

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    VW-Abgasskandal: Händler trotz Software-Update zu Schadensersatz verurteilt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bahnbrechendes Urteil im Dieselskandal: VW-Tochter muss manipuliertes Dieselfahrzeug austauschen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ein weiteres bahnbrechendes Urteil in Sachen VW-Abgasskandal-Austausch ohne Nutzungsentschädigung

  • test.de (Kurzinformation)

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2018, 273
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (18)

  • LG Aachen, 18.05.2017 - 9 O 269/16

    Abgasskandal: Volkswagen - Autohaus - Gewährleistung

    Auszug aus LG Hamburg, 07.03.2018 - 329 O 105/17
    Der Käufer eines Fahrzeugs kann im Rahmen der üblichen und zu erwartenden Beschaffenheit eines Neuwagenkaufs in jedem Fall davon ausgehen, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Zulassungsfähigkeit seines Fahrzeugs auf rechtmäßigem Wege eingehalten werden, ohne die Verwendung einer manipulierenden Software, die im Rahmen eines Prüflaufstandes einen Modus aktiviert, der nicht dem üblichen Betriebsmodus entspricht und in dem der Stickoxidausstoß reduziert wird (hierzu wie zum Folgenden LG Neuruppin, Urteil vom 24. Mai 2017 - 1 O 170/16 - unter Verweis unter anderem auf LG Regensburg, Urteil vom 04.01.2017, 7 O 967/16; LG Münster, Urteil vom 14.03.2016, 11 O 341/15; LG Oldenburg, Urteil vom 01.09.2016, 16 O 790/16 LG Aachen, Urteil vom 18.05.2016, 9 O 269/16).

    Schon der Umstand, dass eine Mangelbeseitigungsmaßnahme von der zuständigen Behörde geprüft und gefordert wird, zeigt, dass es sich nicht um einen unerheblichen Mangel handeln kann (so auch LG Aachen, Urteil vom 18.05.2016, 9 O 269/16).

    Im Rahmen der Frage der Unzumutbarkeit der Nachbesserung durch das Softwareupdate ist das Verhalten der Herstellerin auch der Beklagten zuzurechnen, weil nur die einzige Möglichkeit besteht, dieses Softwareupdate von der Herstellerin zu erhalten (vgl. dazu: LG Köln, Urt. V. 18.05.2017- 2 O 422/16; LG Krefeld, Urt. v. 14.09.2016, 2 O 83/16; LG Aachen, Urteil vom 18.05.2016, 9 O 269/16), denn unstreitig ist ein Softwareupdate nur unter Mitwirkung der Volkswagen AG möglich.

  • LG Regensburg, 04.01.2017 - 7 O 967/16

    Anspruch auf Nachlieferung bei Schadstoff-Software

    Auszug aus LG Hamburg, 07.03.2018 - 329 O 105/17
    Der Käufer eines Fahrzeugs kann im Rahmen der üblichen und zu erwartenden Beschaffenheit eines Neuwagenkaufs in jedem Fall davon ausgehen, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Zulassungsfähigkeit seines Fahrzeugs auf rechtmäßigem Wege eingehalten werden, ohne die Verwendung einer manipulierenden Software, die im Rahmen eines Prüflaufstandes einen Modus aktiviert, der nicht dem üblichen Betriebsmodus entspricht und in dem der Stickoxidausstoß reduziert wird (hierzu wie zum Folgenden LG Neuruppin, Urteil vom 24. Mai 2017 - 1 O 170/16 - unter Verweis unter anderem auf LG Regensburg, Urteil vom 04.01.2017, 7 O 967/16; LG Münster, Urteil vom 14.03.2016, 11 O 341/15; LG Oldenburg, Urteil vom 01.09.2016, 16 O 790/16 LG Aachen, Urteil vom 18.05.2016, 9 O 269/16).

    Auch erwartet ein Durchschnittskäufer nicht, dass die gesetzlich vorgegebenen Abgaswerte nur deshalb eingehalten und entsprechend attestiert werden, weil eine Software installiert ist, die dafür sorgt, dass der Prüflaufstand erkannt und über entsprechende Programmierung der Motorsteuerung nur für diesen Fall der Stickoxidausstoß reduziert wird (LG Braunschweig, Urteil vom 12.10.2016 - 4 O 202/16, juris Rn. 19; LG Regensburg, Urteil vom 04.01.2017 - 7 O 967/16, juris Rn. 30).

  • BGH, 18.01.2017 - VIII ZR 234/15

    BGH bejaht Mangelhaftigkeit eines Gebrauchtwagens bei internationaler

    Auszug aus LG Hamburg, 07.03.2018 - 329 O 105/17
    Auch auf öffentlichem Recht beruhende Eingriffsbefugnisse, Beschränkungen und Bindungen, die die Nutzung der Kaufsache beeinträchtigen, können einen Rechtsmangel begründen (BGH U.v. 18.01.2017, VIII ZR 234/15).
  • LG Hamburg, 16.11.2016 - 301 O 96/16

    Fahrzeugkaufvertrag: Rücktritt wegen Ausstattung des Fahrzeugs mit einer

    Auszug aus LG Hamburg, 07.03.2018 - 329 O 105/17
    Denn im Rahmen dieser indiziellen Bedeutung müsste neben den Kosten für die Entwicklung auch der erhebliche für die Entwicklung und Zulassung des Software-Updates erforderliche zeitliche Aufwand von mehr als einem Jahr berücksichtigt werden, der schon für sich eine Unerheblichkeit ausschließt (so auch die Zivilkammer 1 des Landgerichts Hamburg, Urteil vom 16.11.2016, 301 O 96/16).
  • LG Braunschweig, 12.10.2016 - 4 O 202/16

    Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Fahrzeug wegen Vorliegens eines Sachmangels in

    Auszug aus LG Hamburg, 07.03.2018 - 329 O 105/17
    Auch erwartet ein Durchschnittskäufer nicht, dass die gesetzlich vorgegebenen Abgaswerte nur deshalb eingehalten und entsprechend attestiert werden, weil eine Software installiert ist, die dafür sorgt, dass der Prüflaufstand erkannt und über entsprechende Programmierung der Motorsteuerung nur für diesen Fall der Stickoxidausstoß reduziert wird (LG Braunschweig, Urteil vom 12.10.2016 - 4 O 202/16, juris Rn. 19; LG Regensburg, Urteil vom 04.01.2017 - 7 O 967/16, juris Rn. 30).
  • LG Krefeld, 14.09.2016 - 2 O 83/16

    Erheblicher Fahrzeugmangel bei softwaregesteuerter Täuschung über die Abgaswerte

    Auszug aus LG Hamburg, 07.03.2018 - 329 O 105/17
    Im Rahmen der Frage der Unzumutbarkeit der Nachbesserung durch das Softwareupdate ist das Verhalten der Herstellerin auch der Beklagten zuzurechnen, weil nur die einzige Möglichkeit besteht, dieses Softwareupdate von der Herstellerin zu erhalten (vgl. dazu: LG Köln, Urt. V. 18.05.2017- 2 O 422/16; LG Krefeld, Urt. v. 14.09.2016, 2 O 83/16; LG Aachen, Urteil vom 18.05.2016, 9 O 269/16), denn unstreitig ist ein Softwareupdate nur unter Mitwirkung der Volkswagen AG möglich.
  • LG Oldenburg, 01.09.2016 - 16 O 790/16

    Kaufsache mangelhaft: Wann ist ein Rücktritt wegen Unerheblichkeit

    Auszug aus LG Hamburg, 07.03.2018 - 329 O 105/17
    Der Käufer eines Fahrzeugs kann im Rahmen der üblichen und zu erwartenden Beschaffenheit eines Neuwagenkaufs in jedem Fall davon ausgehen, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Zulassungsfähigkeit seines Fahrzeugs auf rechtmäßigem Wege eingehalten werden, ohne die Verwendung einer manipulierenden Software, die im Rahmen eines Prüflaufstandes einen Modus aktiviert, der nicht dem üblichen Betriebsmodus entspricht und in dem der Stickoxidausstoß reduziert wird (hierzu wie zum Folgenden LG Neuruppin, Urteil vom 24. Mai 2017 - 1 O 170/16 - unter Verweis unter anderem auf LG Regensburg, Urteil vom 04.01.2017, 7 O 967/16; LG Münster, Urteil vom 14.03.2016, 11 O 341/15; LG Oldenburg, Urteil vom 01.09.2016, 16 O 790/16 LG Aachen, Urteil vom 18.05.2016, 9 O 269/16).
  • OLG Hamm, 21.06.2016 - 28 W 14/16

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe an eine vom Abgasskandal betroffene VW-Kundin

    Auszug aus LG Hamburg, 07.03.2018 - 329 O 105/17
    Denn das den jeweils geltenden Abgasvorschriften entsprechende Emissionsverhalten des Motors stellt eine Eigenschaft dar, welche für die geschuldete Beschaffenheit im Sinne des § 434 I 2 Nr. 2 BGB maßgeblich ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21.06.2016, 28 W 14/16, juris Rn. 28; OLG Celle, Beschluss vom 30.06.2016, 7 W 26/16, juris Rn. 6; LG Hagen, Urteil vom 18.10.2016 - 3 O 66/16, juris Rn. 24, 32 ff., jew. m.w.N.).
  • LG Köln, 18.05.2017 - 2 O 422/16

    Abgasvorschriften; übliche Beschaffenheit; Unzumutbarkeit der Nacherfüllung

    Auszug aus LG Hamburg, 07.03.2018 - 329 O 105/17
    Im Rahmen der Frage der Unzumutbarkeit der Nachbesserung durch das Softwareupdate ist das Verhalten der Herstellerin auch der Beklagten zuzurechnen, weil nur die einzige Möglichkeit besteht, dieses Softwareupdate von der Herstellerin zu erhalten (vgl. dazu: LG Köln, Urt. V. 18.05.2017- 2 O 422/16; LG Krefeld, Urt. v. 14.09.2016, 2 O 83/16; LG Aachen, Urteil vom 18.05.2016, 9 O 269/16), denn unstreitig ist ein Softwareupdate nur unter Mitwirkung der Volkswagen AG möglich.
  • LG Neuruppin, 24.05.2017 - 1 O 170/16

    Lieferung eines VW Golf VII als Ersatz für einen VW Golf VI - VW-Abgasskandal

    Auszug aus LG Hamburg, 07.03.2018 - 329 O 105/17
    Der Käufer eines Fahrzeugs kann im Rahmen der üblichen und zu erwartenden Beschaffenheit eines Neuwagenkaufs in jedem Fall davon ausgehen, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Zulassungsfähigkeit seines Fahrzeugs auf rechtmäßigem Wege eingehalten werden, ohne die Verwendung einer manipulierenden Software, die im Rahmen eines Prüflaufstandes einen Modus aktiviert, der nicht dem üblichen Betriebsmodus entspricht und in dem der Stickoxidausstoß reduziert wird (hierzu wie zum Folgenden LG Neuruppin, Urteil vom 24. Mai 2017 - 1 O 170/16 - unter Verweis unter anderem auf LG Regensburg, Urteil vom 04.01.2017, 7 O 967/16; LG Münster, Urteil vom 14.03.2016, 11 O 341/15; LG Oldenburg, Urteil vom 01.09.2016, 16 O 790/16 LG Aachen, Urteil vom 18.05.2016, 9 O 269/16).
  • LG Potsdam, 24.11.2017 - 6 O 36/17

    Kauf eines vom Abgasskandal betroffenen Neuwagens: Nachlieferungsanspruch des

  • OLG Köln, 20.12.2017 - 18 U 112/17

    VW-"Abgasskandal"

  • LG Offenburg, 21.03.2017 - 3 O 77/16

    Neufahrzeugkaufvertrag über ein vom sogenannten Abgasskandal betroffenen Pkw

  • BGH, 10.03.2010 - VIII ZR 182/08

    Rücktritt vom Kaufvertrag bei Täuschung des Mietverkäufers über eine in

  • EuGH, 17.04.2008 - C-404/06

    Ein Verbraucher ist nicht verpflichtet, dem Verkäufer eines mangelhaften

  • LG Münster, 14.03.2016 - 11 O 341/15

    VW-Skandal, Rücktritt, Kaufvertrag, manipulierte Abgassoftware

  • OLG Celle, 30.06.2016 - 7 W 26/16

    Mangelhaftigkeit von Fahrzeugen mit einer manipulierten Abgassoftware; Objektive

  • LG Hagen, 18.10.2016 - 3 O 66/16

    Berechtigung zum Rücktritt bei Autokauf mit Schummelsoftware

  • BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17

    Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften

    Nach einer anderen in der Instanzrechtsprechung vertretenen Ansicht sei auch nach einem Modellwechsel ein Anspruch des Käufers eines mangelhaften Neufahrzeugs gegen den Verkäufer auf Lieferung eines mangelfreien fabrikneuen und typengleichen, entsprechend ausgestatteten Ersatzfahrzeugs aus der aktuellen Serienproduktion des Herstellers nicht gemäß § 275 Abs. 1 BGB ausgeschlossen (siehe nur LG Hamburg, Urteil vom 20. April 2018 - 313 O 31/17, juris Rn. 29 ff.; LG Hamburg, DAR 2018, 273, 274, 276 f.; LG Ravensburg, Urteil vom 6. März 2018 - 2 O 96/17, juris Rn. 49; LG Offenburg, VuR 2017, 269, 271).
  • OLG Köln, 28.05.2018 - 27 U 13/17

    Händler muss gebrauchten VW-Diesel zurücknehmen

    Allein die Installation dieser Software führt dazu, dass das Fahrzeug nicht die übliche Beschaffenheit aufweist, da der Kläger bei Abschluss des Kaufvertrages noch davon ausgehen durfte, dass sich der Hersteller rechtmäßig verhalten und die für den Betrieb seines Pkw sowie für die Zulassung desselben erforderlichen Zulassungen, Genehmigungen und Erlaubnisse nicht durch Täuschung und nicht unter Anwendung einer Manipulations-Software erwirkt hatte (vgl. OLG Köln, NZV 2018, 72, juris Rn. 39 f.; OLG München, Beschluss vom 23. März 2017 - 3 U 4316/16, juris Rn. 13; OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juni 2016 - 28 W 14/16, juris Rn. 28; OLG Celle, MDR 2016, 1016, juris Rn. 6 f.; LG Hamburg, Urteil vom 7. März 2018 - 329 O 105/17, juris Rn. 32; LG Braunschweig, Urteil vom 6. Februar 2018 - 11 O 1175/17, juris Rn. 102; LG Ravensburg, Urteil vom 9. Januar 2018 - 2 O 171/17, juris Rn. 31; LG Potsdam, Urteil vom 24. November 2017 - 6 O 36/17, juris Rn. 17; LG Neuruppin, Urteil vom 24. Mai 2017 - 1 O 170/16, juris Rn. 36; LG Münster, Urteil vom 14. März 2016 - 11 O 341/15, juris Rn. 18; LG Regensburg, Urteil vom 4. Januar 2017 - 7 O 967/16, juris Rn. 30; LG Oldenburg, DAR 2016, 658, juris Rn. 26).
  • OLG Hamburg, 21.12.2018 - 11 U 55/18

    Kauf eines vom sog. Dieselskandal betroffenen Neuwagens: Anspruch auf

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 09.03.2018, Az. 329 O 105/17, unter Zurückweisung der Anschlussberufung des Klägers abgeändert.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 7. März 2018, Az. 329 O 105/17, im Umfang der Beschwer der Beklagten abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • LG Hamburg, 20.04.2018 - 313 O 31/17

    Bestehen eines Nacherfüllungsanspruchs hinsichtlich eines vom sogenannten

    Der Käufer eines Fahrzeugs kann im Rahmen der üblichen und zu erwartenden Beschaffenheit eines Neuwagenkaufs in jedem Fall davon ausgehen, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Zulassungsfähigkeit seines Fahrzeugs auf rechtmäßigem Wege eingehalten werden, ohne die Verwendung einer manipulierenden Software, die im Rahmen eines Prüflaufstandes einen Modus aktiviert, der nicht dem üblichen Betriebsmodus entspricht und in dem der Stickoxidausstoß reduziert wird (hierzu wie zum Folgenden LG Hamburg, Urteil vom 07.03.2018 - 329 O 105/17; LG Neuruppin, Urteil vom 24. Mai 2017 - 1 O 170/16 - unter Verweis unter anderem auf LG Regensburg, Urteil vom 04.01.2017, 7 O 967/16; LG Münster, Urteil vom 14.03.2016, 11 O 341/15; LG Oldenburg, Urteil vom 01.09.2016, 16 O 790/16 LG Aachen, Urteil vom 18.05.2016, 9 O 269/16).

    Denn im Rahmen dieser indiziellen Bedeutung müsste neben den Kosten für die Entwicklung auch der erhebliche für die Entwicklung und Zulassung des Softwareupdates erforderliche zeitliche Aufwand von mehr als einem Jahr berücksichtigt werden, der schon für sich eine Unerheblichkeit ausschließt (so auch LG Hamburg, Urteil vom 16.11.2016 - 301 O 96/16 und LG Hamburg, Urteil vom 07.03.2018 - 329 O 105/17).

    Schon diese Befürchtung, die auch in der Öffentlichkeit umfangreich und kontrovers diskutiert wird, führt nach Ansicht des Gerichts zu einem deutlichen und auf unabsehbare Zeit verbleibenden Minderwert des Fahrzeuges, der auch durch eine sachverständige Überprüfung, die eigentlich nur durch Langzeittests erfolgen kann, nicht ausgeräumt werden kann (LG Hamburg, Urteil vom 07.03.2018 - 329 O 105/17).

  • OLG Köln, 12.03.2018 - 27 U 13/17

    Rechte des Käufers eines vom sogenannten Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw

    Allein die Installation dieser Software führt dazu, dass das Fahrzeug nicht die übliche Beschaffenheit aufweist, da der Kläger bei Abschluss des Kaufvertrages noch davon ausgehen durfte, dass sich der Hersteller rechtmäßig verhalten und die für den Betrieb seines Pkw sowie für die Zulassung desselben erforderlichen Zulassungen, Genehmigungen und Erlaubnisse nicht durch Täuschung und nicht unter Anwendung einer Manipulations-Software erwirkt hatte (vgl. OLG Köln, NZV 2018, 72, juris Rn. 39 f.; OLG München, Beschluss vom 23. März 2017 - 3 U 4316/16, juris Rn. 13; OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juni 2016 - 28 W 14/16, juris Rn. 28; OLG Celle, MDR 2016, 1016, juris Rn. 6 f.; LG Hamburg, Urteil vom 7. März 2018 - 329 O 105/17, juris Rn. 32; LG Braunschweig, Urteil vom 6. Februar 2018 - 11 O 1175/17, juris Rn. 102; LG Ravensburg, Urteil vom 9. Januar 2018 - 2 O 171/17, juris Rn. 31; LG Potsdam, Urteil vom 24. November 2017 - 6 O 36/17, juris Rn. 17; LG Neuruppin, Urteil vom 24. Mai 2017 - 1 O 170/16, juris Rn. 36; LG Münster, Urteil vom 14. März 2016 - 11 O 341/15, juris Rn. 18; LG Regensburg, Urteil vom 4. Januar 2017 - 7 O 967/16, juris Rn. 30; LG Oldenburg, DAR 2016, 658, juris Rn. 26).
  • OLG Köln, 27.03.2020 - 6 U 24/19

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit einem Motor der Baureihe EA

    Nach einer anderen in der Instanzrechtsprechung vertretenen Ansicht sei auch nach einem Modellwechsel ein Anspruch des Käufers eines mangelhaften Neufahrzeugs gegen den Verkäufer auf Lieferung eines mangelfreien fabrikneuen und typengleichen, entsprechend ausgestatteten Ersatzfahrzeugs aus der aktuellen Serienproduktion des Herstellers nicht gemäß § 275 Abs. 1 BGB ausgeschlossen (siehe nur LG Hamburg, Urteil vom 20. April 2018 - 313 O 31/17, juris Rn. 29 ff.; LG Hamburg, DAR 2018, 273, 274, 276 f.; LG Ravensburg, Urteil vom 6. März 2018 - 2 O 96/17, juris Rn. 49; LG Offenburg, VuR 2017, 269, 271).
  • LG Osnabrück, 08.10.2019 - 12 O 1759/19
    Schon diese Befürchtung, die in der Öffentlichkeit umfangreich und kontrovers debattiert wird, führt zu einem deutlichen und auf unabsehbare Zeit verbleibenden Minderwert des Fahrzeuges, der auch durch eine (stets nur stichpunktartige) sachverständige Überprüfung nicht ausgeräumt werden kann (LG Hamburg, Urt. v. 07.03.2018, 329 O 105/17, Rn. 46 in der juris-Zitierung).
  • LG Potsdam, 16.11.2018 - 6 O 462/17

    Rückabwicklung des Kaufvertrages über ein vom sogenannten Abgasskandal

    Dieser Mangel lag als produktionsbedingter auch bei Gefahrübergang vor, hier der Übergabe des Fahrzeugs an den Kläger (vgl. nur LG Potsdam, Urteil vom 24. November 2017 - 6 O 36/17; LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 17. Juli 2017 - 13 O 174/16 - LG Hamburg, Urteil vom 07. März 2018 - 329 O 105/17 - je m. w. N.).
  • LG Mönchengladbach, 12.05.2021 - 6 O 78/19
    Hieraus folgt, dass das Fahrzeug nicht die übliche Beschaffenheit aufweist, da die Klagepartei bei Abschluss des Kaufvertrages noch davon ausgehen durfte, dass sich der Hersteller rechtmäßig verhalten und die für den Betrieb seines Pkw sowie für die Zulassung desselben erforderlichen Zulassungen, Genehmigungen und Erlaubnisse nicht durch Täuschung und nicht unter Anwendung einer Manipulations-Software erwirkt hatte (vgl. OLG Köln, NZV 2018, 72; OLG München, Beschluss vom 23.3.2017 - 3 U 4316/16, juris Rn. 13; OLG Hamm, Beschluss vom 21.6.2016 - 28 W 14/16, juris Rn. 28; OLG Celle, MDR 2016, 1016; LG Hamburg, Urteil vom 7.3.2018 - 329 O 105/17, juris Rn. 32; LG Braunschweig, Urteil vom 6.2.2018 - 11 O 1175/17, juris Rn. 102; LG Ravensburg, Urteil vom 9.1.2018 - 2 O 171/17, juris Rn. 31; LG Potsdam, Urteil vom 24.11.2017 - 6 O 36/17, juris Rn. 17; LG Neuruppin, Urteil vom 24.5.2017 - 1 O 170/16, juris Rn. 36; LG Münster, Urteil vom 14.3.2016 - 11 O 341/15, juris Rn. 18; LG Regensburg, Urteil vom 4.1.2017 - 7 O 967/16, juris Rn. 30; LG Oldenburg, DAR 2016, 658).
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