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   OLG Hamm, 15.08.1969 - 1 Ss 603/69   

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https://dejure.org/1969,2710
OLG Hamm, 15.08.1969 - 1 Ss 603/69 (https://dejure.org/1969,2710)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.08.1969 - 1 Ss 603/69 (https://dejure.org/1969,2710)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. August 1969 - 1 Ss 603/69 (https://dejure.org/1969,2710)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Strafbare Nötigung; Parklücke ; Vertreibung eines Fußgänger; Einsatz des Kraftfahrzeugs; Platz der Verkehrsfläche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 240

Papierfundstellen

  • DAR 1969, 274
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 13.03.1979 - 1 Ss 29/79

    Nötigungsstrafbarkeit eines die Einfahrt eines Parkplatzbewerbers in die

    An einer Parklücke hat nämlich derjenige Kraftfahrer den Vorrang, der sie als erster erreicht; entscheidend ist dabei die Ankuft an einer Stelle, von der das Einfahren unmittelbar möglich ist, beabsichtigt wird und bevorsteht (OLG Düsseldorf VRS 36/127; OLG Hamm VRS 37/360 u. NJW 1970/2074, 2075; OLG Stuttgart NJW 1966/745, 747; BayObLG NJW 1961/2074 u. NJW 1977/115 = VRS 52/57).

    Eine Gewaltanwendung ist erst dann verwerflich gemäß § 240 Abs. 2 StGB , wenn sie gegenüber dem angestrebten Zweck sittlich zu mißbilligen ist und ein als Vergehen strafwürdiges Unrecht darstellt (BGHSt 18/389 = NJW 1963/1629; BGH NJW 1964/1426; SenE NJW 1968/1892; SenE vom 16.1.1979 - Ss 1008/78; OLG Stuttgart NJW 1966/745; OLG Hamburg NJW 1968/662; OLG Hamm NJW 1970/2074 u. VRS 37/360; OLG Koblenz MDR 1975/243; BayObLG …

    Mag dies auch noch keine eigene Nötigung des Parkplatzbewerbers dargestellt haben (vgl. OLG Suttgart, NJW 1966, 745 und OLG Hamm, VRS 37, 360), so hielt es sich doch für jenen im Grenzbereich des gerade noch Erlaubten (vgl.: in jedem Beiseitedrängen eines Fußgängers durch ein Kraftfahrzeug liegende Gefährdung; OLG Düsseldorf, VerkMitt. 1978, 59 f, Nr. 68).

  • AG Ludwigshafen, 13.09.2017 - 2h C 42/17

    Beschädigung eines Kraftfahrzeugs: Haftungsverteilung bei Beschädigung eines zur

    Bei der Nötigung eines Fußgängers mittels eine Kraftfahrzeugs, um diesen zum Beiseitetreten zu bringen, kann es zwar an der Verwerflichkeit in Fällen fehlen, in denen der Fußgänger rechtswidrig eine Parklücke blockiert und es nicht zu einer ernsthaften Gefährdung kommt (vgl. hierzu OLG Hamm Urt. v. 15.08.1969 - 1 Ss 603/69; OLG Köln NJW 1979, 2056; OLG Sachsen-Anhalt NZV 1998, 163; BayObLG NZV 1998, 163).
  • OLG Hamm, 28.02.1980 - 4 Ss 445/80

    Zur Nötigung, wenn ein Fußgänger einen PKW-Fahrer daran hindert, eine Parklücke

    Der Angeklagte handelte auch rechtswidrig, da dem Zeugen V. die Parklücke zustand; denn nach gefestigter Rechtsprechung hat bei der Einfahrt in eine Parklücke grundsätzlich der Kraftfahrer den Vortritt, der die Lücke zuerst erreicht (OLG Düsseldorf, VRS 36, 127; BayObLG NJW 1977, 115 und NJW 1961, 2074; OLG Hamm VRS 37, 360).
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