Weitere Entscheidung unten: KG, 23.09.1974

Rechtsprechung
   KG, 30.09.1974 - 22 U 1402/74   

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https://dejure.org/1974,783
KG, 30.09.1974 - 22 U 1402/74 (https://dejure.org/1974,783)
KG, Entscheidung vom 30.09.1974 - 22 U 1402/74 (https://dejure.org/1974,783)
KG, Entscheidung vom 30. September 1974 - 22 U 1402/74 (https://dejure.org/1974,783)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Alkohol; Fehlverhalten; Haftung; Kausalität; Mithaftung; Anschein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 286; StVG § 17; StVO § 9
    Haftungsverteilung bei Kollision eines wendenden mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 266
  • VersR 1975, 52
  • DAR 1975, 41
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Saarbrücken, 25.02.2003 - 3 U 514/02

    Anscheinsbeweis bei Herausfahren aus Grundstück - Schadensabwägung nach § 17 StVG

    Ein Beweis des ersten Anscheins kommt bei relativer Fahruntüchtigkeit, wie sie hier gegeben war, nur dann in Betracht, wenn sich der Unfall in einer Verkehrslage und unter Umständen ereignet hat, die ein nüchterner Fahrer hätte meistern können (BGH, VersR 1955, 732; BGH, VersR 1965, 81; KG VersR 1975, 52; OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.12.1992, Az. 3 U 90/92; Geigel/Rixecker, Der Haftpflichtprozess, 23. Aufl., Kap. 37 Rdnr. 40).

    Erforderlich ist nach überwiegender und zutreffender Ansicht vielmehr ein entsprechender Nachweis (BGH, NZV 1995, 145; KG VersR 75, 52 [53]; OLG Schleswig, VersR 75, 290; OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.04.1992, Az. 3 U 164/90 = NZV 1995, 23; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 17 StVG, Rdnr. 31 m.w.N.; Hentschel/Born, Trunkenheit im Straßenverkehr, 6. Aufl., Rdnr. 675, 682 m.w.N.; Berger, VersR 1992, 168).

  • OLG Saarbrücken, 29.07.2003 - 3 U 691/02

    Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Wenden auf der Fahrbahn

    Ein Beweis des ersten Anscheins kommt bei relati- ver Fahruntüchtigkeit, wie sie hier vorlag, nur dann in Betracht, wenn sich der Unfall in einer Verkehrslage und unter Umständen ereignet hat, die ein nüchterner Fahrer hätte meistern können (BGH, VersR 1955, 732; BGH, VersR 1965, 81; KG, VersR 1975, 52; OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.12.1992, Az. 3 U 90/92; Geigel/Rixecker, Der Haftpflichtprozess, 23. Aufl., Kap. 37 Rdnr. 40).

    Erforderlich ist nach überwiegender und zutreffender Ansicht vielmehr ein entsprechender Nachweis (BGH, NZV 1995, 145; KG, VersR 1975, 52 ; OLG Schleswig, VersR 1975, 290; OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.04.1992, Az. 3 U 164/90 <= NZV 1995, 23>; Hentschel, Straßenver- kehrsrecht, 37. Aufl., § 17 StVG, Rdnr. 31 m.w.N.; Hentschel/Born, Trunkenheit im Straßenverkehr, 6. Aufl., Rdnr. 675, 682 m.w.N.; Berger, VersR 1992, 168).

  • KG, 09.03.1995 - 12 U 3372/93

    Auffahrunfall nach Bremsung des Vorausfahrenden ohne zwingenden Grund -

    Weil der Kläger wegen Verschuldens mithaftet, ergibt sich nicht die Frage, ob ein alkoholisierter Kraftfahrer wegen erhöhter Betriebsgefahr haftet, wenn ihm kein schuldhaftes Fehlverhalten nachzuweisen ist (so OLG Celle NJW 1989, 43, 44 = VersR 1988, 608; OLG Hamm NZV 1990, 393), was allerdings zu verneinen ist (KG VersR 1975, 52 = NJW 1975, 266 = DAR 1975, 41; KG, Urteile vom 18. Oktober 1993 - 12 U 3891/92 - 14. Februar 1994 - 12 U 821/93 - ; BGH, Urteil vom 10. Januar 1995 - VI ZR 247/94).
  • OLG Bamberg, 18.03.1986 - 5 U 235/85

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen wartepflichtigen PKW an der Einmündung

    Denn nach ganz herrschender Meinung kann nicht die Tatsache einer durch alkoholische Beeinflussung verursachten Fahruntüchtigkeit eines Fahrers als solche, sondern nur ein hierdurch bewirktes Fehlverhalten die zivilrechtliche Haftung eines Fahrers begründen (vgl. u. a. BGH NJW 1976, 897 und KG VersR 1975, 52).
  • OLG Saarbrücken, 13.02.1976 - 3 U 23/75

    Beweispflicht des Beschuldigten für das Mitverschulden eines Dritten;

    Um einen solchen Schluß ziehen zu können, bedarf es vielmehr des Nachweises, daß die Verhaltensweise des Fußgängers fehlerhaft war oder ein nüchterner Fußgänger die Situation hätte meistern können (vgl. für die Kraftfahrer BGH VersR 1960, 479; 1961, 693 ; 1962, 132; 1964, 486; 1965, 81; 1966, 585; VRS 21, 167 ; KG NJW 1975, 266 ).
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Rechtsprechung
   KG, 23.09.1974 - 12 U 694/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,2058
KG, 23.09.1974 - 12 U 694/74 (https://dejure.org/1974,2058)
KG, Entscheidung vom 23.09.1974 - 12 U 694/74 (https://dejure.org/1974,2058)
KG, Entscheidung vom 23. September 1974 - 12 U 694/74 (https://dejure.org/1974,2058)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verkehrsunfall; Vorfahrt; Wartepflicht; Zusammenstoß; Fahrzeug; Blinker; Blinken; Fahrtrichtungsanzeiger; Rechts; Links

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVO § 8
    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und angezeigter Abbiegeabsicht des vorfahrtberechtigten Fahrzeugs

Papierfundstellen

  • VersR 1975, 52
  • DAR 1975, 41
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 16.05.2008 - 24 U 5/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des

    Ebenso wenig ist eine Entscheidung des Meinungsstreits erforderlich, ob der Wartepflichtige auf eine durch Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers angezeigte Abbiegeabsicht vertrauen darf, sofern der Vorfahrtsberechtigte nicht durch abweichende Fahrweise Zweifel an seiner Abbiegeabsicht geweckt hat (so die wohl hM; vgl. BGH VerkMitt 1974, Nr. 89; KG, NZV 1990, 155; VersR 1975, 52; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 8 StVO, Rdnr. 54, m.w.N.) oder ob weitere Anzeichen zum Blinken hinzutreten müssen, die für die Absicht des Abbiegens sprechen, um ein Vertrauen des Wartepflichtigen zu begründen (OLG Karlsruhe, DAR 2001, 128f.; OLG Hamm, DAR 1991, 270f.; VRS 61, 52ff.; KG, VerkMitt 1993, Nr. 2; offen gelassen von OLG Dresden, VersR 1995, 234).
  • OLG Koblenz, 03.04.1995 - 12 U 761/94

    Zusammenstoß zwischen Wartepflichtigem und Vorfahrtberechtigtem auf einer

    Die Frage, ob der wartepflichtige Kraftfahrer aus der Betätigung des rechten Blinkers allein schon das Vertrauen ableiten darf, der Vorfahrtberechtigte werde den angekündigten Fahrtrichtungswechsel auch tatsächlich durchführen, wird in der Rechtsprechung der Obergerichte nicht einheitlich beantwortet (vgl. einerseits KG NZV 1990, 155 ; DAR 1975, 41 ; OLG Stuttgart VRS 46, 95, andererseits OLG Hamm Versicherungsrecht 1975, 161; vgl. auch die zusammenfassende Darstellung bei OLG Dresden Versicherungsrecht 1995, 234 ).

    Der Vertrauensschutz entfällt deshalb jedenfalls dann, wenn Anzeichen gegeben sind, die Zweifel an einer wirklich vorhandenen Abbiegeabsicht wecken müssen (OLG Hamm DAR 1991, 270; KG DAR 1975, 41 ).

  • OLG Karlsruhe, 20.11.2020 - 9 U 44/19

    Haftungsquote bei fehlerhaft gesetztem Fahrtrichtungsanzeiger des

    - Eine Haftungsquote von 70 : 30 zu Lasten der Klägerin entspricht der deutlich überwiegenden Auffassung der Gerichte in ähnlichen Unfallkonstellationen (Vorfahrtsverletzung einerseits und fehlerhaft gesetzter Fahrtrichtungsanzeiger andererseits) jedenfalls dann, wenn keine erheblichen zusätzlichen Verursachungsbeiträge des Vorfahrtsberechtigten festzustellen sind (vgl. KG Berlin, VersR 1975, 52; LG Halle, VersR 2002, 1525; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 975; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 1611; OLG München, NZV 2009, 457; OLG Dresden, NJW-RR 2015, 409).
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