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OLG Karlsruhe, 02.11.1988 - 1 U 208/88 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schade; Regulierung; Nutzungsausfall; Alt; Alter
Papierfundstellen
- VersR 1989, 269
- DAR 1989, 67
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Bad Kreuznach, 18.12.1987 - 2 O 301/87
Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.11.1988 - 1 U 208/88
Der 10. Senat desselben Gerichts neigt in seinem Urteil vom 27.11.87 ( 10 U 22/87, in VersR 1989 Heft 2 S. 58) zwar grundsätzlich der vorst. wiedergegebenen Auffassung des 1. Senats zu, geht aber davon aus, daß es »gerechtfertigt sein kann, Fahrzeuge, die älter als fünf Jahre sind, der jeweils nächstniederen Tabellengruppe [der Tabellen von Sanden/Danner] zuzuordnen«, wenn sie sich in einem besonders schlechten Allgemeinzustand befinden und ihre Nutzung mit derjenigen eines Mietwagens nicht mehr vergleichbar ist; gegen eine Einstufung in die nächstniedere Tabellengruppe (hier: 7 Jahre alter Golf GTI): LG Bad Kreuznach (Urteil Ä 2 O 301/87 Ä v. 18.12.87, in NJW-RR 1988 Heft 21 S. 1303).
- OLG Naumburg, 28.06.1994 - 1 U 48/94
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Polizeifahrzeug an einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - AG Landstuhl, 08.11.2001 - 3 C 92/01
Voraussetzungen für den Anspruch auf Schadensersatz nach einem PKW-Unfall; …
VersR 89, 58; Hamm DAR 94, 26, 96, 400; LG Mainz VersR 00, 111; aA Karlsr DAR 89, 67, KG VRS 86, 28. - LG Karlsruhe, 27.08.2021 - 20 S 76/20 Die Verfasser der Tabelle halten bei Fahrzeugen, die älter als fünf Jahre sind, generell einen Abschlag für erforderlich, da das Fahrzeug nach dem Berechnungsschema dann abgeschrieben sei (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.11.1988 - 1 U 208/88).