Rechtsprechung
KG, 04.03.2014 - (3) 121 Ss 27/14 (21/14) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 229 StGB, § 5 Abs 3 Nr 1 StVO
Fahrlässige Körperverletzung: Mitverschulden eines Verkehrsunfallgegners wegen unzulässigen Überholens bei unklarer Verkehrslage - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an das Ausmaß des Mitverschuldens eines Unfallgegners zum Wegfall der Vorhersehbarkeit der fahrlässigen Körperverletzung des Unfallverursachers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVO § 5 Abs. 1 Nr. 3; StGB § 315c
Berücksichtigung des Mitverschuldens des Unfallgegners im Rahmen der Vorhersehbarkeitsprüfung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- beck-blog (Kurzinformation)
16 Monate zwischen Tat und Urteil: Kein Absehen vom Fahrverbot nach § 44 StGB
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Außerhalb der Lebenserfahrung liegendes Verhalten kann Mitverschulden entfallen lassen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Außerhalb der Lebenserfahrung liegendes Verhalten kann Mitverschulden entfallen lassen
Verfahrensgang
- LG Berlin, 30.10.2013 - 285 AR 180/13 Ns (125/13
- KG, 04.03.2014 - (3) 121 Ss 27/14 (21/14)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 321
- NZV 2015, 45
- DAR 2014, 395
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 10.07.1958 - 4 StR 180/58
Kraftfahrer - Verkehrswidriges Verhalten - Mitwirkung eines verborgenen Mangels
Auszug aus KG, 04.03.2014 - 121 Ss 27/14
Ein Mitverschulden des Unfallgegners ist nur dann geeignet, die Vorhersehbarkeit eines Unfalls für den Täter einer fahrlässigen Körperverletzung auszuschließen, wenn es in einem gänzlich vernunftwidrigen oder außerhalb der Lebenserfahrung liegenden Verhalten besteht (vgl. BGH, 10. Juli 1958, 4 StR 180/58, BGHSt 12, 75 [78]; Senat, Beschluss vom 30. Mai 2012, (3) 121 Ss 95/12 (68/12) und RG, 3. November 1939, 4 D 575/39, RGSt 73, 370 [372]).Ein Mitverschulden des Unfallgegners ist nur dann geeignet, die Vorhersehbarkeit eines Unfalls für den Täter auszuschließen, wenn es in einem gänzlich vernunftwidrigen oder außerhalb der Lebenserfahrung liegenden Verhalten besteht (vgl. BGHSt 12, 75 [78]; Senat, Beschluss vom 30. Mai 2012 - (3) 121 Ss 95/12 (68/12) - RGSt 73, 370 [372]).
- RG, 03.11.1939 - 4 D 575/39
Zum Erfordernisse der Voraussehbarkeit des Erfolges bei fahrlässiger Tötung und …
Auszug aus KG, 04.03.2014 - 121 Ss 27/14
Ein Mitverschulden des Unfallgegners ist nur dann geeignet, die Vorhersehbarkeit eines Unfalls für den Täter einer fahrlässigen Körperverletzung auszuschließen, wenn es in einem gänzlich vernunftwidrigen oder außerhalb der Lebenserfahrung liegenden Verhalten besteht (vgl. BGH, 10. Juli 1958, 4 StR 180/58, BGHSt 12, 75 [78]; Senat, Beschluss vom 30. Mai 2012, (3) 121 Ss 95/12 (68/12) und RG, 3. November 1939, 4 D 575/39, RGSt 73, 370 [372]).Ein Mitverschulden des Unfallgegners ist nur dann geeignet, die Vorhersehbarkeit eines Unfalls für den Täter auszuschließen, wenn es in einem gänzlich vernunftwidrigen oder außerhalb der Lebenserfahrung liegenden Verhalten besteht (vgl. BGHSt 12, 75 [78]; Senat, Beschluss vom 30. Mai 2012 - (3) 121 Ss 95/12 (68/12) - RGSt 73, 370 [372]).
- KG, 07.10.2002 - 12 U 41/01
Beweisführung und Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem …
Auszug aus KG, 04.03.2014 - 121 Ss 27/14
Es kann dahinstehen, ob dem Zeugen Dr. B. wegen unzulässigen Überholens bei unklarer Verkehrslage gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO ein Mitverschulden vorzuwerfen ist (vgl. dazu: KG DAR 2002, 557 f.; VRS 106, 173 [175]; NJW-RR 1987, 1251 f.; OLG Koblenz NZV 2005, 413 [414];… König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 42. Auflage, § 5 StVO Rn. 34 und 35 m. w. N.), da dem Angeklagten der Verkehrsunfall und die damit einhergehenden Verletzungen des Zeugen auf jeden Fall zuzurechnen sind.
- OLG Koblenz, 26.01.2004 - 12 U 1439/02
Haftung bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision eines links …
Auszug aus KG, 04.03.2014 - 121 Ss 27/14
Es kann dahinstehen, ob dem Zeugen Dr. B. wegen unzulässigen Überholens bei unklarer Verkehrslage gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO ein Mitverschulden vorzuwerfen ist (vgl. dazu: KG DAR 2002, 557 f.; VRS 106, 173 [175]; NJW-RR 1987, 1251 f.; OLG Koblenz NZV 2005, 413 [414];… König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 42. Auflage, § 5 StVO Rn. 34 und 35 m. w. N.), da dem Angeklagten der Verkehrsunfall und die damit einhergehenden Verletzungen des Zeugen auf jeden Fall zuzurechnen sind. - KG, 04.06.1987 - 12 U 4540/86
Unklare Verkehrslage im Sinne von StVO § 5 Abs 3 Nr 1
Auszug aus KG, 04.03.2014 - 121 Ss 27/14
Es kann dahinstehen, ob dem Zeugen Dr. B. wegen unzulässigen Überholens bei unklarer Verkehrslage gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO ein Mitverschulden vorzuwerfen ist (vgl. dazu: KG DAR 2002, 557 f.; VRS 106, 173 [175]; NJW-RR 1987, 1251 f.; OLG Koblenz NZV 2005, 413 [414];… König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 42. Auflage, § 5 StVO Rn. 34 und 35 m. w. N.), da dem Angeklagten der Verkehrsunfall und die damit einhergehenden Verletzungen des Zeugen auf jeden Fall zuzurechnen sind. - KG, 14.03.2002 - 12 U 163/01
Haftungsverteilung bei Kollision beim Einscheren nach dem Überholen
Auszug aus KG, 04.03.2014 - 121 Ss 27/14
Es kann dahinstehen, ob dem Zeugen Dr. B. wegen unzulässigen Überholens bei unklarer Verkehrslage gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO ein Mitverschulden vorzuwerfen ist (vgl. dazu: KG DAR 2002, 557 f.; VRS 106, 173 [175]; NJW-RR 1987, 1251 f.; OLG Koblenz NZV 2005, 413 [414];… König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 42. Auflage, § 5 StVO Rn. 34 und 35 m. w. N.), da dem Angeklagten der Verkehrsunfall und die damit einhergehenden Verletzungen des Zeugen auf jeden Fall zuzurechnen sind.
- LG Berlin, 02.03.2021 - 529 Ks 6/20
Berliner Ku'damm-Raser: 13 Jahre Haft wegen versuchten Mordes
Ein Mitverschulden eines weiteren Unfallbeteiligten ist dann geeignet, die Vorhersehbarkeit eines Unfalls für den Angeklagten einer fahrlässigen Körperverletzung auszuschließen, wenn es in einem gänzlich vernunftwidrigen oder außerhalb der Lebenserfahrung liegenden Verhalten besteht (vgl. BGHSt 12, 75, 78; KG, NZV 2015, 45). - OLG Hamm, 20.08.2015 - 5 RVs 102/15
Unfall mit Todesfolge - kann bei einem erheblichen Mitverschulden des …
Ein Mitverschulden des Unfallgegners ist dann geeignet, die Vorhersehbarkeit eines Unfalls für den Beschuldigten einer fahrlässigen Tötung oder einer fahrlässigen Körperverletzung auszuschließen, wenn es in einem gänzlich vernunftwidrigen oder außerhalb der Lebenserfahrung liegenden Verhalten besteht (vgl. BGHSt 12, 75, 78; KG, NZV 2015, 45;… s. auch Fischer, a.a.O., § 15 Rdnr. 16c).
Rechtsprechung
KG, 03.02.2014 - 3 Ws (B) 15/14 - 122 Ss 4/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- verkehrslexikon.de
Zum Absehen vom Regelfahrverbot bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß
- bussgeldsiegen.de
Qualifizierter Rotlichtverstoß - Absehen von einem Regelfahrverbot
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Fahrverbot bei atypischem Rotlichtverstoß
Papierfundstellen
- DAR 2014, 395
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 13.01.2010 - 3 Ws (B) 714/09
Qualifizierter Rotlichtverstoß: Erhöhung der Regelgeldbuße wegen "überaus langer …
Auszug aus KG, 03.02.2014 - 3 Ws (B) 15/14
Die Verhängung eines Fahrverbots im Falle des Vorliegens eines qualifizierten Rotlichtverstoßes hat ihre Ursache darin, dass sich bei länger als einer Sekunde andauernder Rotlichtphase bereits Querverkehr in dem durch das Rotlicht gesperrten Bereich befinden kann (vgl. Senat, Beschlüsse vom 7. Oktober 2002 - 3 Ws (B) 364/02 - und 13. Januar 2010 - 3 Ws (B) 714/09 - m. w. N.) und die Einfahrt in den durch das rote Wechsellichtzeichen geschützten Bereich regelmäßig mit nicht unerheblicher Geschwindigkeit erfolgt.
- KG, 25.07.2019 - 3 Ws (B) 228/19
Verkehrsordnungswidrigkeit: Urteilsanforderungen bei Rotlichtverstoß durch sog. …
Zwar ist richtig, dass von verschiedenen Oberlandesgerichten und auch vom Kammergericht (vgl. VRS 140, 60; Beschluss vom 3. Februar 2014 - 3 Ws (B) 15/14) in sog. "Frühstarterfällen" unter bestimmten Voraussetzungen ein atypischer Rotlichtverstoß gesehen wurde, der es dem Tatgericht erlaubt, vom Fahrverbot abzusehen.