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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 16.08.1979 - Ss 434/79   

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https://dejure.org/1979,2319
OLG Oldenburg, 16.08.1979 - Ss 434/79 (https://dejure.org/1979,2319)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16.08.1979 - Ss 434/79 (https://dejure.org/1979,2319)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16. August 1979 - Ss 434/79 (https://dejure.org/1979,2319)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Markierung eines Fußgängerüberweges; Feste Schneedecke; Fortbestehen der Wirkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Markierung eines Fußgängerüberweges; Feste Schneedecke; Fortbestehen der Wirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 26 Abs. 1 (Zeichen 293)

Papierfundstellen

  • DAR 1980, 127
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BayObLG, 16.05.1984 - 1 ObOWi 127/84

    Gegenüber einem ortsunkundigen Verkehrsteilnehmer entfaltet ein durch

    Der vom OLG Oldenburg in seinem Beschluß vom 16.8.1979 (VRS 58, 285 ) vertretenen Auffassung, die vorübergehende Verdeckung eines Zeichens durch Schnee sei, weil das Zeichen als solches noch vorhanden sei, anders zu behandeln als dessen dauernde Unkenntlichkeit durch Abnutzung, vermag der Senat aus den dargelegten Gründen jedenfalls nicht in dieser Allgemeinheit zu folgen.
  • VG Aachen, 12.03.2012 - 6 K 372/11

    Keine Abschleppkosten bei witterungsbedingter Nichterkennbarkeit einer die

    Selbst wenn die Erkennbarkeit der Grenzmarkierung vorliegend aufgrund der Witterungsverhältnisse tatsächlich am Morgen des 15. Dezember 2010 eingeschränkt oder gar aufgehoben gewesen sein sollte, was an dieser Stelle offen bleiben kann, so lebte die Wirksamkeit des Haltverbots jedenfalls gegen Mittag mit der Schneeschmelze wieder auf, vgl. zur (Un-)Wirksamkeit unkenntlicher Verkehrszeichen: OVG NRW, Urteil vom 25. November 2004 - 5 A 850/03 - sowie insbesondere zur Wirksamkeit verschneiter Verkehrszeichen: VG München, Urteil vom 28. Februar 2000 - M 17 K 97.6114 -, sowie (für den Fall, dass im Falle einer Standbeschilderung jedenfalls das Vorhandensein eines Verkehrsschildes erkennbar war) Urteil vom 27. August 2004 - M 7 K 03.3358 -, und (für den Fall, dass jedenfalls ein Rest der Markierung erkennbar war) Urteil vom 21. September 2000 - M 17 K 99.3326 - (für diese beiden Fälle eine Unterbrechung der Wirksamkeit verneinend); Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart, Beschluss vom 20. August 1998 - 1 Ss 514/98 - (für den fließenden Verkehr); a.A. OLG Oldenburg, Beschluss vom 16. August 1979 - Ss 434/79 -, alle .

    Ob die hiernach fehlende Erkennbarkeit des Verkehrszeichens im Zeitpunkt des Abstellens zur - zeitweisen - Unwirksamkeit des Halt- bzw. Parkverbotes führte, vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. November 2004 - 5 A 850/03 - VG München, Urteile vom 27. August 2004 - M 7 K 03.3358 -, vom 21. September 2000 - M 17 K 99.3326 -, und vom 28. Februar 2000 - M 17 K 97.6114 - OLG Stuttgart, Beschluss vom 20. August 1998 - 1 Ss 514/98 - grundsätzlich verneinend: OLG Oldenburg, Beschluss vom 16. August 1979 - Ss 434/79 -, alle a.a.O., kann die Kammer letztlich offenlassen.

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 14.09.1979 - 1 Ss 510/79   

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OLG Koblenz, 14.09.1979 - 1 Ss 510/79 (https://dejure.org/1979,2442)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.09.1979 - 1 Ss 510/79 (https://dejure.org/1979,2442)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. September 1979 - 1 Ss 510/79 (https://dejure.org/1979,2442)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • DAR 1980, 127
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2006 - 2 Ss 17/06

    Zweck der an sich verwirkten Nebenstrafe durch eine empfindliche Erhöhung der

    Das gilt auch dann, wenn zugleich ein nach § 44 Abs. 1 StGB angeordnetes Fahrverbot wegfällt, da eine Freiheitsstrafe, und zwar auch eine Ersatzfreiheitsstrafe immer die gegenüber dem Fahrverbot schwerere Strafe darstellt (vgl. BayObLGSt 1979, 127, 129 = VRS 58, 38 ff = MDR 1980, 336, 337 = NJW 1980, 849 = JR 1981, 40, 41; LR-Gössel, StPO, 25. Aufl., § 331 Rdn.103, 104; Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl., § 44 Rdn. 23 m.w.Nachw.).
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