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   OLG Düsseldorf, 10.07.1980 - 5 Ss (OWi) 349/80 I   

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https://dejure.org/1980,3744
OLG Düsseldorf, 10.07.1980 - 5 Ss (OWi) 349/80 I (https://dejure.org/1980,3744)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.07.1980 - 5 Ss (OWi) 349/80 I (https://dejure.org/1980,3744)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Juli 1980 - 5 Ss (OWi) 349/80 I (https://dejure.org/1980,3744)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Weisungen; Anordnung; Verkehrsregelnde Verfügung; Verkehrswidriger Zustand; Sicherung des Straßenverkehrs; Zweckmäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 36 Abs. 1

Papierfundstellen

  • DAR 1980, 378
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Siegen, 02.07.2013 - 431 OWi 851/12

    Sonntagsfahrverbot, Minisattelzug

    Es kommt dabei nicht darauf an, ob die Anordnung des Zeugen wegen eines Verstoßes gegen das Sonntagsfahrverbot berechtigt war, da nur die Nichtbefolgung solcher Weisungen bußgeldbewehrt nach § 36 StVO sind, die aus einem augenblicklichen Verkehrsbedürfnis heraus zur Regelung des Straßenverkehrs oderzur Beseitigung einer andauernden Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit einem bestimmten Verkehrsteilnehmer erteilt werden, nicht jedoch solche, die lediglich einen verkehrswidrigen Zustand beseitigen oder verhindern sollen, also der Durchsetzung allgemeiner Regeln - wie das Sonntagsfahrverbot - dienen (vgl. BGH, NJW 1984, 258 - 260; OLG Düsseldorf, DAR 1980, 378 - 379; OLG Köln VRS 67, 62 - 63; OLG Hamm, DAR 1978, 27;sämtlichst über Juris).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.1994 - 5 Ss OWi 74/94
    Dem Polizeibeamten stehen mit anderen verwaltungsrechtlichen Zwangsmaßnahmen (z.B. Abschleppen eines falsch parkenden Fahrzeugs) ausreichende Sanktionsmittel zur Verfügung (Senatsbeschluß aaO. m.w.N., Senatsbeschluß in DAR 1980, 378 = VRS 60, 149 = StVE Nr. 10 zu § 36 StVO ; Mühlhaus/Janiszewski aaO., § 36 Rdnr. 4 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.1997 - 5 Ss OWi 121/97
    Dem Gericht ist es untersagt, die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit der Weisung zu überprüfen; es genügt, daß sie der Polizeibeamte nach pflichtgemäßem Ermessen für erforderlich gehalten hat und sie nicht offensichtlich rechtswidrig ist (vgl. Senatsbeschluß vom 10. Juli 1980 in DAR 1980, 378 m.w.N.).
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