Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 23.09.1980 - Ss 439/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
Ungültige Prüfplakette; Weiterbenutzung des Kfz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ungültige Prüfplakette; Weiterbenutzung des Kfz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVZO § 29
Papierfundstellen
- DAR 1981, 95
Rechtsprechung
LG Hannover, 26.11.1980 - 11 S 252/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1981, 583
- DAR 1981, 95
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 10.11.2003 - 1 U 28/02
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall in der Anfahrtphase nach …
Demgegenüber vertritt das OLG Celle den Standpunkt, dass "grundsätzlich" der Haftungsanteil des Auffahrenden auch dann überwiegen müsse, wenn der Vordermann grundlos stark gebremst habe (Urteil vom 27.06.2002, 14 U 248/01, n.v. - 60 : 40 zu Lasten des Auffahrenden; sogar für 100 : O LG Hannover (11. ZK) DAR 1981, 95). - KG, 05.02.2004 - 12 U 165/02
Verkehrsunfallhaftung: Auffahrunfall an einer Grünlicht zeigenden Ampel nach …
Hält ein Kraftfahrer trotz für ihn grünen Ampellichts ohne zwingenden Grund an oder bremst er, nachdem er an der Ampel nach Umschalten auf grün angefahren war, sogleich ohne zwingenden Grund abrupt wieder ab, so trifft ihn ein Verschulden an einem dadurch verursachten Auffahrunfall, welches im Einzelfall bis zur vollen Haftung führen kann (OLG Düsseldorf, DAR 1975, 303; LG Darmstadt, NZV 1999, 385; LG Hannover, DAR 1981, 95 sowie die Nachweise bei Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 5. Aufl., Rdnr. 129). - LG Hannover, 09.07.1981 - 16 S 71/81 Die unter Hinweis auf das Urteil der 11. Zivilkammer dieses LG vom 26.11.1980 (11 S 252/80 - DAR 81, 95 = VersR 1981, 583 (L)) vertretene Ansicht der Bekl., bei einem Auffahrunfall habe der Auffahrende in der Regel immer zu hundert Prozent schuld, ist nicht richtig.