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   OLG Schleswig, 29.03.1985 - 1 Ss OWi 659/84   

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https://dejure.org/1985,4395
OLG Schleswig, 29.03.1985 - 1 Ss OWi 659/84 (https://dejure.org/1985,4395)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29.03.1985 - 1 Ss OWi 659/84 (https://dejure.org/1985,4395)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29. März 1985 - 1 Ss OWi 659/84 (https://dejure.org/1985,4395)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mäßige Geschwindigkeit; Vorschrift; Bahnübergang ; Fahrer ; Höchstgeschwindigkeit; Straße; Absolutes Anhaltegebot; Beginn; Einsetzen des Blinklichtes; Mittelschwere Bremsung; Verzögerung; Stehenbleiben; Andreaskreuz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 19 Abs. 2

Papierfundstellen

  • DAR 1985, 291
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Hamm, 11.06.2015 - 6 U 145/14

    Zusammenstoß von Pkw und Privatbahn auf unzureichend gesichertem Bahnübergang -

    Er durfte den Bahnübergang daher - wie das Landgericht zu Recht festgestellt hat - mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit passieren und brauchte diese erst zu reduzieren, wenn anderweitig Anzeichen für das Sichnähern eines Schienenfahrzeugs für ihn wahrnehmbar werden (vgl. OLG Schleswig DAR 1985, 291; BayObLG, VerkMitt 1975, a. a. O.).
  • OLG Celle, 31.01.2019 - 3 Ss OWi 14/19

    Keine Pflicht zur Gewaltbremsung bei Wechsellichtzeichen

    Ein Verstoß gegen das Gebot zum Anhalten liegt daher nur vor, wenn der Fahrer bei mittelstarker Bremsung (Bremsverzögerung 4 m/s²) noch vor dem Andreaskreuz gefahrlos anhalten kann (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 311 SsBs 12/08; ebenso OLG Jena VRS 120, 34; BayObLG DAR 1981, 153; NJW 1985, 1568; OLG Karlsruhe VRS 62, 219; OLG Schleswig DAR 1985, 291; König aaO § 19 Rn. 24; Weinland in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 19 StVO, Rn. 35).
  • OLG Jena, 02.08.2010 - 1 SsBs 47/10

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei einer

    Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Fahrer bei mäßiger Geschwindigkeit und mittlerer Bremsverzögerung von 4 Metern pro Sekunde noch vor dem Andreaskreuz gefahrlos anhalten kann (vgl. OLG Schleswig DAR 1985, 291; BayObLG DAR 1981, 153; OLG Karlsruhe VRS 62, 219; OLG Köln, a.a.O.).
  • LG Detmold, 02.07.2014 - 12 O 210/12

    Bahnunfall, Haftungsverteilung

    Denn der Kraftfahrer hält die an Bahnübergängen vorgeschriebene mäßige Geschwindigkeit ein, wenn er sich im Rahmen der allgemein für die benutzte Straße zugelassenen Höchstgeschwindigkeit fortbewegt (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 29. März 1985 - 1 Ss OWi 659/84 -, juris).
  • OLG Oldenburg, 12.03.2024 - 2 ORbs 32/24

    Zu den erforderlichen Feststellungen beim Vorwurf eines Verstoßes gegen die

    Ob dem Betroffenen aber ein Anhalten vor dem Andreaskreuz bei einer mittleren Bremsung (vergleiche OLG Schleswig DAR 85, 291 [OLG Schleswig 29.03.1985 - 1 Ss OWi 659/84] ; BayObLG DAR 81, 153 [BayObLG 20.02.1981 - 1 ObOWi 23/81] ) möglich gewesen wäre, als die Pflicht vor dem Andreaskreuz zu warten einsetzte -also entweder bei gelben (soweit auch für den Betroffenen feststellbar) oder roten Lichtzeichen und/oder dem Senken der Schranken- lässt sich dem Urteil mangels näherer Angaben unter anderem dazu, wo sich das Fahrzeug des Betroffenen befand, als die Wartepflicht einsetzte, nicht entnehmen (zu einem Verstoß bei einem durch Lichtzeichen und Schranken gesichertem Übergang vgl. Thüringer OLG, VRS 120, 36 ).
  • LG Detmold, 26.11.2014 - 12 O 244/12

    Kollision, Eisenbahn, defekte Schranke

    Denn der Kraftfahrer hält die an Bahnübergängen vorgeschriebene mäßige Geschwindigkeit ein, wenn er sich im Rahmen der allgemein für die benutzte Straße zugelassenen Höchstgeschwindigkeit fortbewegt (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 29. März 1985 - 1 Ss OWi 659/84).
  • OLG Brandenburg, 14.10.2020 - 1 Ss OWi 257/20
    Ein Verstoß gegen das Gebot zum Anhalten liegt daher nur vor, wenn der Fahrer bei mittelstarker Bremsung (Bremsverzögerung 4 m/s²) noch vor dem Andreaskreuz gefahrlos anhalten kann (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 311 SsBs 12/08; ebenso OLG Jena VRS 120, 34; BayObLG DAR 1981, 153; NJW 1985, 1568; OLG Karlsruhe VRS 62, 219; OLG Schleswig DAR 1985, 291; König aaO § 19 Rn. 24; Weinland in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 19 StVO, Rn. 35).
  • OLG Brandenburg, 14.10.2020 - 53 Ss OWi 461/20
    Ein Verstoß gegen das Gebot zum Anhalten liegt daher nur vor, wenn der Fahrer bei mittelstarker Bremsung (Bremsverzögerung 4 m/s²) noch vor dem Andreaskreuz gefahrlos anhalten kann (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 311 SsBs 12/08; ebenso OLG Jena VRS 120, 34 ; BayObLG DAR 1981, 153 ; NJW 1985, 1568 ; OLG Karlsruhe VRS 62, 219 ; OLG Schleswig DAR 1985, 291 ; König aaO § 19 Rn. 24; Weinland in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 19 StVO , Rn. 35).
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