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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.12.1985 - 1 Ss 318/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2440
OLG Köln, 17.12.1985 - 1 Ss 318/85 (https://dejure.org/1985,2440)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.12.1985 - 1 Ss 318/85 (https://dejure.org/1985,2440)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Dezember 1985 - 1 Ss 318/85 (https://dejure.org/1985,2440)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Verdacht auf eine Trunkenheitsfahrt - Blutentnahme

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 234
  • DAR 1986, 155
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 30.04.2007 - 1 BvR 1090/06

    Versammlungsfreiheit (Eingriff durch strafgerichtliche Verurteilung; Schwelle zur

    Entscheidend ist, ob der Beamte im Bewusstsein seiner Verantwortung und unter bestmöglicher pflichtgemäßer Abwägung aller ihm erkennbaren Umstände die Handlung für nötig und sachlich gerechtfertigt halten durfte (vgl. BGHSt 21, 334 ; BGH, Urteil vom 23.2. 1962 - 4 StR 511/61 -, NJW 1962, S. 1020 ; KG, Urteil vom 11.5.2005 - 1 Ss 61/05 -, NStZ 2006, S. 414 ; vgl. auch die Formulierung, die Amtshandlung müsse sich "objektiv im Rahmen des Vertretbaren" gehalten haben: OLG Köln, Urteil vom 17.12.1985 - 1 Ss 318/85 -, NStZ 1986, 234 ).
  • LG Berlin, 18.12.2009 - 518 Qs 60/09

    Strafverfahren wegen Körperverletzung: Tatbestandsmäßigkeit der Ausübung

    Eine im Einzelfall getroffene Maßnahme ist jedenfalls dann nicht rechtswidrig, wenn sich der Amtsträger aufgrund pflichtgemäßer Überlegung in verantwortungsbewusster Weise um die Einhaltung der ihm eingeräumten Spielräume bemüht hat und seine Handlung sich in diesem Rahmen jedenfalls als vertretbar erweist (vgl. BGHSt 4, 161 (164); OLG Köln, NStZ 1986, 234).
  • OLG Zweibrücken, 14.05.1993 - 1 Ss 58/93

    Blutprobe - Entnahme lediglich zur Operationsvorbereitung

    Denn es vertritt die nach § 81a StPO zu gewinnende Blutprobe schon deshalb, weil aus Gründen der Verhältnismäßigkeit bei gleicher Beweiseignung die den Beschuldigten weniger beeinträchtigende Maßnahme getroffen werden muß (vgl. OLG Köln NStZ 1986, 234 und grundsätzlich BVerfGE 16, 194 [202]; 17, 108 [117]; 27, 211 [219]).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 22.01.1986 - 1 Ss 18/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4455
OLG Koblenz, 22.01.1986 - 1 Ss 18/86 (https://dejure.org/1986,4455)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.01.1986 - 1 Ss 18/86 (https://dejure.org/1986,4455)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. Januar 1986 - 1 Ss 18/86 (https://dejure.org/1986,4455)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wenden; Straße; Fahrzeug; Grundstück; Einfahrt

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVO § 9 Abs. 5

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 403
  • DAR 1986, 155
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 19.03.2002 - 4 StR 394/01

    Wenden auf einer Kraftfahrstraße (Überqueren der Fahrbahn; Parkplätze; Begriff

    Gegen §§ 9 Abs. 5, 18 Abs. 7 StVO verstößt danach nicht, wer von der Kraftfahrstraße (nach links) in einen privaten forstwirtschaftlichen Weg (vgl. BayObLGSt 1995, 200 = NZV 1996, 161 = VRS 90, 448) oder auf eine unmittelbar anschließende, nicht zum öffentlichen Verkehr freigegebene Fläche (OLG Düsseldorf DAR 1983, 90) einfährt oder von der Straße in eine Grundstückseinfahrt einbiegt (vgl. OLG Koblenz VRS 71, 58 und OLG Köln DAR 2000, 120 jeweils zu § 9 Abs. 5 StVO) und anschließend entgegen der ursprünglichen Fahrtrichtung seine Fahrt fortsetzt.
  • OLG Stuttgart, 16.08.2000 - 2 Ss 325/00

    Begriff des "Wendens" auf Kraftfahrstraßen

    Nach dem Sprachgebrauch der StVO bedeutet "Wenden" eine Fahrtrichtungsänderung auf der Straße um 180 Grad (vgl. Walther HK § 9 StVO Rdnr. 102; KG VM 1975, 78; OLG Koblenz VRS 71, 58).

    Ein "Wenden" liegt nur dann nicht vor, sondern ein Abbiegen, wenn das Fahrzeug die Fahrbahn bei dem Vorgang völlig verlässt (OLG Koblenz VRS 71, 58).

  • OLG Stuttgart, 16.08.2000 - 2 Ss 325/200
    Nach dem Sprachgebrauch der StVO bedeutet "Wenden" eine Fahrtrichtungsänderung auf der Straße um 180 Grad (vgl. Walther HK § 9 StVO Rdnr. 102; KG VM 1975, 78; OLG Koblenz VRS 71, 58).

    Ein "Wenden" liegt nur dann nicht vor, sondern ein Abbiegen, wenn das Fahrzeug die Fahrbahn bei dem Vorgang völlig verlässt (OLG Koblenz VRS 71, 58).

  • OLG Köln, 17.03.1999 - 13 U 82/98

    Haftungsverteilung bei Fahrtrichtungswechsel unter Nutzung einer gegenüber

    Dagegen liegt ein Wenden i.S.d. § 9 Abs. 5 StVO vor, wenn die Grundstückseinfahrt zwar mitbenutzt wurde, das Fahrzeug aber die Straße nicht gänzlich verlassen, sondern wenigstens mit einem Teil auf ihr verblieben ist (vgl. OLG Koblenz, DAR 1986, 155), erst recht, wenn der Wendevorgang auf diese Weise in einem Zuge durchgeführt wurde.
  • OLG Bamberg, 27.06.2005 - 2 Ss OWi 496/05

    Verbot des Wendens eines Fahrzeugs auf einer Kraftfahrstraße; Begründung für das

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