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   OLG Stuttgart, 01.06.1990 - 3 Ss 265/90   

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https://dejure.org/1990,5349
OLG Stuttgart, 01.06.1990 - 3 Ss 265/90 (https://dejure.org/1990,5349)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01.06.1990 - 3 Ss 265/90 (https://dejure.org/1990,5349)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01. Juni 1990 - 3 Ss 265/90 (https://dejure.org/1990,5349)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Baden-Württemberg; Feststellung von Verkehrsverstößen; Geschwindigkeitsmessungen; Kreisstädte; Verkehrsdisziplin; Standorte von Geschwindigkeitsmeßanlagen; Beweisverwertungsgebot; Meßergebnisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1990, 439
  • DAR 1991, 31
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 23.10.1996 - 3 Ws (B) 406/96

    Das beweismäßige Ergebnis einer in gesetzwidriger Weise durch Angestellte eines

    Es kann offenbleiben, ob bereits die Verkehrsüberwachung als solche, bei der im Gegensatz zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten keine Eingriffe zu besorgen sind, zum Kernbereich staatlicher Aufgaben gehört, bei der eine Privatisierung verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt (zu den Möglichkeiten und Grenzen privater Verkehrsüberwachung, insbesondere bei Geschwindigkeitsverletzungen und bei Verstößen im ruhenden Verkehr, zuletzt Steiner DAR 1996, 272 ff, Radtke NZV 1995, 428 ff, Bick/Kiepe NZV 1990, 329 ff, Janker DAR 1989, 172 ff und NJW 1992, 1365 f sowie Rusteberg PVT 1989, 222 ff: alle mit weiterfahrenden Nachweisen; vgl. dazu auch OLG Frankfurt a.M. NZV 1995, 368, OLG Stuttgart DAR 1991, 31 und AG Alsfeld NJW 1995, 1503).
  • OLG Hamm, 21.02.2012 - 3 RBs 399/11

    Anforderungen an eine Rüge des Verstoßes gegen § 48 Abs. 2 Satz 2 OBG NRW

    Es kann dahinstehen, ob es neben den bußgeldrechtlichen Regelungen über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten (in Nordrhein-Westfalen: § 26 Abs. 1 und 2 StVG iVm der "Verordnung zur Bestimmung der für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständigen Verwaltungsbehörden" vom 25. September 1979 [SGV. NRW. 45]) und den Ermittlungsbefugnissen des Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts überhaupt noch einer zusätzlichen (gefahrenabwehrrechtlichen) Zuständigkeits- und Ermächtigungsnorm für die Verkehrsüberwachung bedarf (bejahend: OLG Frankfurt am Main, NZV 1992, 248 = DAR 1992, 185 [dort mit Anmerkung Fredrich]; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. [2011], § 26 StVG Rdnr. 2; verneinend: OLG Stuttgart, DAR 1991, 31; Fredrich, DAR 1992, 186; nicht abschließend entschieden vom Senat in seinem Beschluss vom 25. Februar 1993.
  • AG Gießen, 19.07.2013 - 512 OWi 802 Js 3704/13

    Beteiligung der Polizeibehörde vor Aufstellung einer stationären Messanlage in

    Die Einrichtung einer Geschwindigkeitsmessanlage darf nämlich nicht an fiskalischen Interessen ausgelegt sein (vgl. OLG Stuttgart, 3 Ss 265/90, vom 01.06.1990, OLG Frankfurt 2 Ws (B) 91/92 OWiG vom 20.02.1992).
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