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OLG Düsseldorf, 12.11.1991 - 3 Ws 614/91 |
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Papierfundstellen
- NZV 1992, 331
- StV 1992, 219
- DAR 1992, 187
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 14.12.1954 - 3 StR 330/54
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.1991 - 3 Ws 614/91
a) Indessen ist für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis i.S.d. § 111a StPO erforderlich, daß ein dringendes und sofortiges Bedürfnis der Öffentlichkeit an der Ausschaltung des Täters vom Straßenverkehr festgestellt werden kann (vgl. BGHSt 7, 165 [171]).Denn aus allen diesen Anknüpfungspunkten läßt sich häufig erst ableiten, ob der Schluß auf ein mangelndes Verantwortungsbewußtsein im Straßenverkehr gerechtfertigt ist (vgl BGHSt 7, 165 [175 f.]; BGH DAR 1956, 161 [162]).
- BGH, 05.11.1953 - 3 StR 542/53
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.1991 - 3 Ws 614/91
Auch der mißbräuchliche Einsatz eines Kraftfahrzeuges zur Begehung von Straftaten, die sich nicht gegen den eigentlichen Verkehrssicherungszweck richten, sondern andere Rechtsgüter verletzen, offenbart das Nichtvorliegen der für die Benutzung von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr vom Gesetzgeber vorausgesetzten besonderen Zuverlässigkeit (vgl. auch BGHSt 5, 179 [180 f.]; 17, 218 [220]; BGH VRS 36, 265 [266]). - BGH, 17.04.1962 - 5 StR 1/62
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.1991 - 3 Ws 614/91
Auch der mißbräuchliche Einsatz eines Kraftfahrzeuges zur Begehung von Straftaten, die sich nicht gegen den eigentlichen Verkehrssicherungszweck richten, sondern andere Rechtsgüter verletzen, offenbart das Nichtvorliegen der für die Benutzung von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr vom Gesetzgeber vorausgesetzten besonderen Zuverlässigkeit (vgl. auch BGHSt 5, 179 [180 f.]; 17, 218 [220]; BGH VRS 36, 265 [266]).
- OLG Düsseldorf, 25.01.1990 - 3 Ws 73/90
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.1991 - 3 Ws 614/91
Zwar haben rein berufliche oder wirtschaftliche Gesichtspunkte bei der Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB außer Betracht zu bleiben (vgl. Senatsbeschluß vom 25.01.1990 = NZV 1990, 237 = VRS 78, 445 - OLGSt Nr. 14 zu § 69a StGB m.w N.), indessen führt bei § 111a StPO der vorläufige Charakter der zu treffenden Maßnahme zur Berücksichtigung zumindest solcher Gesichtspunkte, die eine Gefährdung des Arbeitsplatzes so lange verhindern können, bis die endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB durch Rechtskraft des verurteilenden Erkenntnisses Bestand hat. - BGH, 17.01.1969 - 4 StR 537/68
Führung eines Kraftfahrzeuges - Vorbereitung der Tat - Durchführung der Tat
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.1991 - 3 Ws 614/91
Auch der mißbräuchliche Einsatz eines Kraftfahrzeuges zur Begehung von Straftaten, die sich nicht gegen den eigentlichen Verkehrssicherungszweck richten, sondern andere Rechtsgüter verletzen, offenbart das Nichtvorliegen der für die Benutzung von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr vom Gesetzgeber vorausgesetzten besonderen Zuverlässigkeit (vgl. auch BGHSt 5, 179 [180 f.]; 17, 218 [220]; BGH VRS 36, 265 [266]). - OLG Karlsruhe, 12.01.1978 - 2 Ss 275/77
Ausnahme; Sperre; Wiedererteilung; Fahrerlaubnis; Charaktermangel
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.1991 - 3 Ws 614/91
Zwar hat diese Vorschrift Ausnahmecharakter, so daß auch zu berücksichtigen ist, ob sich ein festgestellter Charaktermangel bei Einschränkung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis unter Umständen in einer die Allgemeinheit gefährdenden Weise auswirkt (vgl OLG Köln VRS 68, 278 [281] m.w.N.; OLG Koblenz VRS 60, 44 [45] m.w.N.; OLG Karlsruhe VRS 55, 122 ; OLG Hamm VRS 41, 358 [359]). - OLG Koblenz, 08.05.1980 - 1 Ss 170/80
Sperre; Fahrerlaubnis; Ungeeignet; Ungeeignetheit; Charakter
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.1991 - 3 Ws 614/91
Zwar hat diese Vorschrift Ausnahmecharakter, so daß auch zu berücksichtigen ist, ob sich ein festgestellter Charaktermangel bei Einschränkung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis unter Umständen in einer die Allgemeinheit gefährdenden Weise auswirkt (vgl OLG Köln VRS 68, 278 [281] m.w.N.; OLG Koblenz VRS 60, 44 [45] m.w.N.; OLG Karlsruhe VRS 55, 122 ; OLG Hamm VRS 41, 358 [359]). - OLG Köln, 24.10.1984 - 3 Ss 669/84
Beschränkung der Berufung; Inhalt des Revisionsurteiles
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.1991 - 3 Ws 614/91
Zwar hat diese Vorschrift Ausnahmecharakter, so daß auch zu berücksichtigen ist, ob sich ein festgestellter Charaktermangel bei Einschränkung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis unter Umständen in einer die Allgemeinheit gefährdenden Weise auswirkt (vgl OLG Köln VRS 68, 278 [281] m.w.N.; OLG Koblenz VRS 60, 44 [45] m.w.N.; OLG Karlsruhe VRS 55, 122 ; OLG Hamm VRS 41, 358 [359]).
- OLG Hamm, 13.12.2001 - 2 Ws 304/01
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, langer Zeitraum zwischen Tat und …
Es entspricht einhelliger Meinung der Obergerichte, dass die Fahrerlaubnis auch noch in einem späteren Verfahrensabschnitt vorläufig nach § 111 a StPO entzogen werden kann (vgl. dazu u.a. OLG Koblenz VRS 67, 254; 68, 118; OLG Karlsruhe VRS 68, 360; OLG Düsseldorf NZV 1992, 331;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., 2001, § 111 a Rn. 3 mit weiteren Nachweisen; a.A. soweit ersichtlich nur LG Trier VRS 63, 210; LG Hagen NZV 1994, 334 und teilweise a.A. Kropp NStZ 1997 S. 471).Dies führt vorliegend dazu, dass die Strafkammer das ihr eingeräumte Ermessen nicht verletzt hat, wobei dahinstehen kann, wann konkret der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, der in den Fällen der späten vorläufigen Entziehung vor allem berührt ist (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf NZV 1992, 331), verletzt ist.
Soweit der Verteidiger darauf hinweist, dass der Angeschuldigte als Kraftfahrer dringend auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist, ist dem nicht nur entgegenzuhalten, dass der Angeschuldigte seine Fahrerlaubnis derzeit erst rund 1 Monat entbehrt, sondern auch, dass es sich, was die Höhe des Schadens zeigt, um ein schwerwiegendes Delikt handelt, das dem Angeschuldigten vorgeworfen wird (vgl. zur Abwägung auch OLG Düsseldorf NZV 1992, 331).
- KG, 08.02.2017 - 3 Ws 39/17
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Entscheidungsbefugnis des Landgerichts …
Es entspricht einhelliger Meinung der Obergerichte, dass die Fahrerlaubnis auch noch in einem späteren Verfahrensabschnitt vorläufig nach § 111a Abs. 1 Satz 1 StPO entzogen werden kann (vgl. dazu u.a. OLG Koblenz VRS 67, 254; VRS 68, 118; OLG Karlsruhe VRS 68, 360; OLG Düsseldorf NZV 1992, 331;… Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 111a Rn. 3 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 23.04.1997 - 5 Ss 92/97 Der mißbräuchliche Einsatz eines Kraftfahrzeuges zur Begehung von Straftaten, die sich nicht gegen den eigentlichen Verkehrssicherungszweck richten, sondern andere Rechtsgüter verletzen, kann das Fehlen der für die Benutzung von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr vom Gesetzgeber vorausgesetzten besonderen Zuverlässigkeit offenbaren und gemäß § 69 Abs. 1 StGB zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen (vgl. BGHSt 5, 179; 7, 165, 167; 10, 333, 334; Senatsbeschluß vom 30. Mai 1984 in VRS 67, 255 ; OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, DAR 1992, 187 m.w.N.).
- OLG Koblenz, 15.01.1997 - 1 Ws 13/97 Bei Beurteilung des Ermessensspielraums ist auch nicht danach zu unterscheiden, ob der Entziehung der Fahrerlaubnis im Urteil ein Verkehrsdelikt im Sinne des § 69 Abs. 2 StGB oder eine andere Straftat zugrundeliegt, die zwar im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangen wurde, jedoch dem verletzten Rechtsgut nach mit dem Straßenverkehr nicht in unmittelbarem Zusammenhang steht (OLG München NJW 1992, 2776 ; a.A.: OLG Düsseldorf DAR 1992, 187, 188).
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 28.10.1991 - 3 Ws 719/91 |
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Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verlängerung der tatsächlichen Sperrfrist; Folge einer Berufungseinlegung; Endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis; Lange Verfahrensdauer; Aufhebung der vorläufigen Entziehung
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StPO § 111a
Papierfundstellen
- DAR 1992, 187