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   BayObLG, 10.06.1992 - 1 ObOWi 120/92   

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https://dejure.org/1992,5282
BayObLG, 10.06.1992 - 1 ObOWi 120/92 (https://dejure.org/1992,5282)
BayObLG, Entscheidung vom 10.06.1992 - 1 ObOWi 120/92 (https://dejure.org/1992,5282)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Juni 1992 - 1 ObOWi 120/92 (https://dejure.org/1992,5282)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahrzeug; Polizeiliche Anordnung; Verladestelle; Waage; Führens eines überladenen Fahrzeugs; Beschaffenheitsmängel; Ausrüstungsmängel

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 1079
  • NZV 1993, 244 (Ls.)
  • DAR 1992, 388
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 16.05.1990 - 1 ObOWi 382/89

    Fahrzeug; Sicherheitsgurt; Beschaffungsvorschriften; Verstoß; Gurtanlegepflicht

    Auszug aus BayObLG, 10.06.1992 - 1 ObOWi 120/92
    Tateinheit zu einer Ordnungswidrigkeit nach § 23 Abs. 1 Satz 2 StVO besteht nicht, weil diese Vorschrift insoweit subsidiär ist als sie durch die spezielleren Vorschriften über die Verstöße gegen die Ausrüstungs- und Beschaffenheitsvorschriften der §§ 30, 32 ff. StVZO verdrängt wird (BayObLG vom 16.5.1990 - 1 ObOWi 382/89 - m. w. Nachw.).
  • BayObLG, 07.05.1981 - 1 ObOWi 127/81

    Anwendbarkeit des § 30 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) im Falle einer

    Auszug aus BayObLG, 10.06.1992 - 1 ObOWi 120/92
    Obwohl drei Reifen schadhaft waren, ist auch nur der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt (BayObLGSt 1981, 62).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Entsprechendes gilt für die von Kraftfahrzeugsachverständigen durchgeführten Messungen, für die Bestimmung von Blutgruppen (BGHSt 12, 311, 314) und für chemisch-toxikologische Untersuchungen (vgl. dazu Göhler OWiG 10. Aufl. § 77 a Rdn. 8), die Meßgenauigkeit von Fahrtenschreibern und Wiegevorrichtungen (vgl. BayObLG DAR 1992, 388; OLG Koblenz VRS 59, 63) oder das regelgerechte Funktionieren einer Wechsellichtzeichenanlage bei Rotlichtverstößen (vgl. OLG Hamm VRS 51, 45).
  • KG, 16.07.1998 - 1 Ss 369/97
    Lassen sich ausnahmsweise überhaupt keine Feststellungen zum Tatgeschehen treffen, so ist auch dieser Umstand in den Urteilsgründen unter Angabe der in Betracht kommenden Beweismittel darzulegen (vgl. BGH in BGHR § 267 Abs. 5 Freispruch 8; BGH in wistra 1991, 63; NStZ 1990, 448, NJW 1980, 2423 und bei Holtz in MDR 1980, 108,; OLG Köln VRS 83, 383; Kleinknecht/Meyer-Goßner aa0 Rdn. 33; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, StPO 24. Aufl., Rdn. 148 und 150; jeweils zu § 267 StPO).
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