Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 26.05.1994

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 03.05.1994 - Ss 159/94 - 316 Js 56323/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4395
OLG Oldenburg, 03.05.1994 - Ss 159/94 - 316 Js 56323/93 (https://dejure.org/1994,4395)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03.05.1994 - Ss 159/94 - 316 Js 56323/93 (https://dejure.org/1994,4395)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03. Mai 1994 - Ss 159/94 - 316 Js 56323/93 (https://dejure.org/1994,4395)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 41 Abs. 3 Nr. 7

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Parken außerhalb markierter Parkflächen; Parkflächenmarkierung; Zusatzschild; Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer

  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation)

    Parkverbot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Parken außerhalb markierter Parkflächen; Parkflächenmarkierung; Zusatzschild; Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer

Papierfundstellen

  • DAR 1994, 370
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 20.08.1987 - 3 Ss 399/87

    Parkflächenmarkierung; Parken; Abgegrenzte Fläche; Parkverbot; Kennzeichnung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.05.1994 - Ss 159/94
    Die Parkflächenmarkierung bezweckt - lediglich - die raumsparende Ausnutzung des vorhandenen Parkraums und den ungehinderten Zu- und Abgang zu den einzelnen Parkfeldern (OLG Stuttgart VRS 74, 222 f), regelt demzufolge nur das "Wie", nicht aber das "Wo" des Parkens.
  • BGH, 20.12.1979 - 4 StR 438/79
    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.05.1994 - Ss 159/94
    § 41 Abs. 3 Nr. 7 StVO verbietet nämlich nicht das Parken außerhalb der markierten Parkflächen (BGH NJW 1980, 845; Bay0bLG, NJW 1978, 277, OLG Düsseldorf, DAR 1986, 157 ; OLG Köln, DAR 1983, 333 f).
  • OLG Düsseldorf, 24.01.1986 - 5 Ss OWi 6/86
    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.05.1994 - Ss 159/94
    § 41 Abs. 3 Nr. 7 StVO verbietet nämlich nicht das Parken außerhalb der markierten Parkflächen (BGH NJW 1980, 845; Bay0bLG, NJW 1978, 277, OLG Düsseldorf, DAR 1986, 157 ; OLG Köln, DAR 1983, 333 f).
  • OLG Hamm, 22.12.1977 - 4 UF 81/77
    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.05.1994 - Ss 159/94
    § 41 Abs. 3 Nr. 7 StVO verbietet nämlich nicht das Parken außerhalb der markierten Parkflächen (BGH NJW 1980, 845; Bay0bLG, NJW 1978, 277, OLG Düsseldorf, DAR 1986, 157 ; OLG Köln, DAR 1983, 333 f).
  • VG Berlin, 20.09.2007 - 11 A 884.06

    Umsetzung bei Parken auf weißen Parkflächenumrandungen rechtmäßig

    Markierungen sind nach allgemeiner Auffassung als äußerste Begrenzung zu verstehen (vgl. BGH, a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 21.12.2005 -11 CS 05.1329-, zitiert nach Juris; OLG Oldenburg, DAR 1994, 370).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 26.05.1994 - 1 Ss 61/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2735
OLG Zweibrücken, 26.05.1994 - 1 Ss 61/94 (https://dejure.org/1994,2735)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26.05.1994 - 1 Ss 61/94 (https://dejure.org/1994,2735)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26. Mai 1994 - 1 Ss 61/94 (https://dejure.org/1994,2735)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Hauptverhandlung; Verteidiger; Betroffener; Vertretungsvollmacht; Vertretungsmacht; Strafverfahren; Geständnis; Identifizierung des Betroffenen; Fahrer; Entscheidung; Persönliches Erscheinen; Richter; Unentschuldigtes Fernbleiben; Ermessen; Anordnung

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 372
  • DAR 1994, 370 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.08.1993 - 1 StR 380/93

    Einbeziehung von Schriftstücken des Verteidigers über Äußerungen des Angeklagten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.05.1994 - 1 Ss 61/94
    Im Strafverfahren sind schriftsätzliche Ausführungen des Verteidigers, in denen er Angaben des Angeklagten wiedergibt, in aller Regel nicht als schriftliche Erklärung des Angeklagten verlesbar (BGHSt 39, 305 ).
  • BGH, 20.03.1992 - 2 StR 371/91

    Verwerfung des Einspruch, wenn der Betroffene trotz Anordnung des persönlichen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.05.1994 - 1 Ss 61/94
    Der Amtsrichter wäre zwar durch diese in Aussicht gestellte Aussageverweigerung nicht grundsätzlich gehindert gewesen, die Anordnung des persönlichen Erscheinens aufrechtzuerhalten und gegebenenfalls ein Verwerfungsurteil darauf zu stützen (vgl. BGHSt 38, 251 ).
  • OLG Frankfurt, 02.02.1993 - 2 Ws (B) 55/93

    Fernbleiben von Hauptverhandlung; Verteidiger mit Vertretungsvollmacht;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.05.1994 - 1 Ss 61/94
    Zu der Frage, ob solche Angaben aber im Bußgeldverfahren als schriftliche Erklärungen, die der Betroffene zur Sache abgegeben hat, gemäß § 74 Abs. 1 OWiG durch Bekanntgabe ihres wesentlichen Inhalts verwertet werden können, hat sich - soweit ersichtlich - bisher allein das OLG Frankfurt geäußert und die Verwertbarkeit bejaht (NZV 1993, 281 ).
  • OLG Hamm, 16.08.2006 - 2 Ss OWi 348/06

    Entbindung; persönliches Erscheinen in der Hauptverhandlung; Verwerfung;

    Die Aufklärung des Sachverhalts konnte ohne Schwierigkeiten durch die gemäß § 74 Abs. 1 Satz 2 OWiG zulässige Einführung der schriftlichen Erklärungen vom 3. und 6. Mai 2005 gem. § 74 Abs. 1 Satz 2 erfolgen (vgl. dazu schon zum früheren Recht OLG Frankfurt NJW 1993, 2129 (Ls.); OLG Zweibrücken NZV 1994, 372; Göhler NStZ 1994, 74 in der Anm. zu OLG Frankfurt, a.a.O.).
  • OLG Köln, 22.05.2003 - Ss 169/03
    Insoweit konnte der Verteidiger des Betroffenen für seinen Mandanten im schriftlichen Abwesenheitsverfahren (§ 74 Abs. 1 OWiG) wirksam Erklärungen abgeben und insbesondere wirksam dessen Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung nach Maßgabe von § 73 Abs. 2 OWiG beantragen, da der Betroffene ihm unter dem 19. August 2002 schriftlich eine am 20. August 2002 zu den Akten gereichte Vertretungsvollmacht für das hiesige Bußgeldverfahren erteilt hatte (vgl. insoweit zu § 74 Abs. 1 OWiG: OLG Frankfurt/Main NZV 1993, 281; OLG Stuttgart zfs 2002, 252; OLG Zweibrücken NZV 1994, 372; SenE v. 15.4.1999 - Ss 144/99 Z = NZV 1999, 436 = VRS 97, 187 [189]; vgl. insoweit zu § 73 Abs. 2 OWiG: BayObLGSt.
  • OLG Naumburg, 29.11.2001 - 1 Ss (B) 251/01

    OWi-Verfahren - Entbindung des Betroffenen vom Erscheinen in der Hauptverhandlung

    Bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und anderer Gesetze vom 26. Januar 1998 (BGBl. I, 156, 340) war der zur Vertretung des Betroffenen schriftlich bevollmächtigte Verteidiger befugt, für den Betroffenen mit bindender Wirkung Erklärungen abzugeben und sich zur Sache einzulassen; bei Abwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung aber Anwesenheit des mit Vertretungsvollmacht ausgestatteten Verteidigers übernimmt dieser für den Betroffenen die Funktion des Aussagemittlers (OLG Frankfurt/M. NZV 1993, 281 m. Anm. Göhler, NStZ 1994, 74; OLG Zweibrücken NZV 1994, 372, 373).
  • OLG Hamm, 01.06.2004 - 2 Ss OWi 333/04

    Zulassung der Rechtsbeschwerde; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Entbindung vom

    Die Aufklärung des Sachverhalts konnte ohne Schwierigkeiten durch die gemäß § 74 Abs. 1 Satz 2 OWiG zulässige Einführung der schriftlichen Erklärungen des Betroffenen gem. § 74 Abs. 1 Satz 2 erfolgen (vgl. dazu schon zum früheren Recht OLG Frankfurt NJW 1993, 2129 (Ls.), OLG Zweibrücken NZV 1994, 372; Göhler NStZ 1994, 74 in der Anm. zu OLG Frankfurt, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 27.05.2004 - 2 Ss OWi 332/04

    Mehrprämie als Betriebsunterbrechungsschaden

    Die Aufklärung des Sachverhalts konnte ohne Schwierigkeiten durch die gemäß § 74 Abs. 1 Satz 2 OWiG zulässige Einführung der schriftlichen Erklärung des Betroffenen im Schriftsatz vom 1. September 2003 gem. § 74 Abs. 1 Satz 2 erfolgen (vgl. dazu schon zum früheren Recht OLG Frankfurt NJW 1993, 2129 (Ls.), OLG Zweibrücken NZV 1994, 372; Göhler NStZ 1994, 74 in der Anm. zu OLG Frankfurt, a.a.O.).
  • OLG Stuttgart, 04.06.2004 - 2 Ss 255/04

    Bußgeldhauptverhandlung: Pflicht des Gerichts zur Entbindung des Betroffenen von

    Die Erklärung und der Antrag des mit einer schriftlichen Vertretungsvollmacht ausgestatteten Verteidigers sind Erklärungen des Betroffenen gleichzusetzen (vgl. Pfälzisches OLG Zweibrücken NZV 1994, 372; OLG Köln NZV 1999, 436 ff. und OLG Stuttgart ZfS 2002, 252 ff.).
  • KG, 29.07.2014 - 3 Ws (B) 406/14

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Einlassung eines schriftlich

    Bei Abwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung übernimmt er für diesen die Funktion des Aussagemittlers; Erklärungen, die er als Vertreter des Betroffenen abgegeben hat, muss der Betroffene als eigene gegen sich gelten lassen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 5. Juni 2014 und 8. Juni 2011 jeweils aaO.; OLG Naumburg aaO; OLG Zweibrücken NZV 1994, 372; OLG Frankfurt NZV 1993, 281).
  • OLG Saarbrücken, 12.12.2007 - Ss (B) 65/07

    Bußgeldverfahren: Gerichtliche Aufklärungspflicht bezüglich der Entbindung des

    Die Vertretungsvollmacht ermächtigt den Verteidiger nämlich zur Vertretung in der Erklärung und im Willen; der Vertreter darf deshalb für den Betroffenen mit bindender Wirkung Erklärungen abgeben und entgegennehmen (BGHSt 9, 356; OLG Zweibrücken NZV 1994, 372).
  • OLG Hamm, 27.05.2004 - 2 Ss OWi 334/04

    Versagung des rechtlichen Gehörs; Zulassung der Rechtsbeschwerde; Begründung der

    Die Aufklärung des Sachverhalts konnte ohne Schwierigkeiten durch die gemäß § 74 Abs. 1 Satz 2 OWiG zulässige Einführung der schriftlichen Erklärung des Betroffenen im Schriftsatz vom 1. September 2003 gem. § 74 Abs. 1 Satz 2 erfolgen (vgl. dazu schon zum früheren Recht OLG Frankfurt NJW 1993, 2129 (Ls.), OLG Zweibrücken NZV 1994, 372; Göhler NStZ 1994, 74 in der Anm. zu OLG Frankfurt, a.a.O.).
  • OLG Naumburg, 29.11.2001 - 1 Ss B 251/01

    Ordnungswidrigkeitsverfahren; Einspruch gegen Bußgeldbescheid; Anwesenheit des

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