Weitere Entscheidung unten: AG Saalfeld, 26.10.1993

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 06.08.1993 - Ss 285/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4208
OLG Oldenburg, 06.08.1993 - Ss 285/93 (https://dejure.org/1993,4208)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06.08.1993 - Ss 285/93 (https://dejure.org/1993,4208)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06. August 1993 - Ss 285/93 (https://dejure.org/1993,4208)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 13 Abs. 2 StVO; § 12 Abs. 1 u. 3 StVO
    Halten des nicht verlassenen Fahrzeugs; Nichtbenutzung der Parkscheibe; Parkplatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Halten des nicht verlassenen Fahrzeugs; Nichtbenutzung der Parkscheibe; Parkplatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 13 Abs. 2, § 12 Abs. 1, Abs. 3

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 491
  • NZV 1993, 491 (Volltext mit amtl. LS)
  • DAR 1994, 77
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 15.06.1978 - 2 ObOWi 114/78

    Zeichen 314; Zusatzschild; Parkscheibe; Be- und Entladen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.08.1993 - Ss 285/93
    Es wird auch durch § 13 Abs. 3 StVO, wonach bei den dort genannten Sonderformen zweckgebundenen Haltens (BayObLG VRS 55, 464, 465; Mühlhaus/Janiszewski, aaO § 13 Rn. 8) eine Benutzung der Parkscheibe nicht verlangt wird, nahegelegt.
  • OLG Düsseldorf, 10.04.1978 - 5 Ss OWi 56/78
    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.08.1993 - Ss 285/93
    Denn das Abstellen des Wagens erfolgte unmittelbar neben der Apotheke und die Betroffene konnte während des gesamten Zeitraums ihr Fahrzeug beobachten und, falls die Verkehrslage dies erfordert hätte, eingreifen (vgl. OLG Düsseldorf VRS 55, 457; KG VRS 59, 228, 229 f. mwN).
  • OLG Oldenburg, 21.03.2012 - 3 U 70/11

    Zulässigkeit des Regresses des Dienstherrn gegen einen öffentlich-rechtlichen

    Das gilt aber nur dann, wenn der Fahrer sich in einer Weise entfernt, dass er die Verkehrslage nicht im Auge behalten und erforderlichenfalls sofort, spätestens binnen drei Minuten, wegfahren kann (vgl. BGHSt 28, 143; OLG Oldenburg, NZV 1993, 491; KG, VRS 59, 228).
  • LG Saarbrücken, 22.02.2013 - 13 S 202/12

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision eines in zweiter Reihe haltenden Fahrzeugs beim

    Auch ein "Verlassen" des Fahrzeugs liegt in der Regel nicht vor, wenn der Fahrzeugführer das Fahrzeug nach dem Aussteigen so im Auge behält, dass er nötigenfalls sofort damit wegfahren kann (OLG Düsseldorf VM 1979, 7; OLG Celle VRS 72, 80, OLG Oldenburg NZV 1993, 491; Hentschel/König/Dauer aaO § 12 StVO, Rdn. 42).
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Rechtsprechung
   AG Saalfeld, 26.10.1993 - Cs 661 Js 76304/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3912
AG Saalfeld, 26.10.1993 - Cs 661 Js 76304/93 (https://dejure.org/1993,3912)
AG Saalfeld, Entscheidung vom 26.10.1993 - Cs 661 Js 76304/93 (https://dejure.org/1993,3912)
AG Saalfeld, Entscheidung vom 26. Oktober 1993 - Cs 661 Js 76304/93 (https://dejure.org/1993,3912)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Jugendverfehlung; Verkehrsdelikte; Heranwachsende; Jugendstrafrecht

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 89
  • StV 1994, 608
  • DAR 1994, 77
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • AG Saalfeld, 15.02.2005 - 635 Js 31395/04

    Keine Entziehung der Fahrerlaubnis bei nur kurzer Fahrtstrecke

    Die Annahme einer Jugendverfehlung ist bei keinem Delikt von vornherein ausgeschlossen; auch Straßenverkehrsvergehen können unter § 105 Abs. 1 Nr. 2 JGG fallen (vgl. OLG Saarbrücken, NStZ-RR 1999, 284, 285; AG Saalfeld, NStZ 1994, 89, 90 m. zust. Anm. Molketin, BA 1994, 270; LG Gera, VRS 96, 145, 148).

    Jugendlichen und Heranwachsenden besondere Zurückhaltung des Tatrichters angezeigt (vgl. AG Saalfeld, DAR 1994, 77, 78).

  • AG Saalfeld, 24.02.2004 - 635 Js 25691/03

    Vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit vorsätzlichem

    Die Annahme einer Jugendverfehlung ist bei keinem Delikt von vornherein ausgeschlossen; auch Straßenverkehrsvergehen können unter § 105 Abs. 1 Nr. 2 JGG fallen (vgl. OLG Zweibrücken, NZV 1989, 442; AG Saalfeld, NStZ 1994, 89, 90 m. zust. Anm. Molketin, BA 1994, 270; LG Gera, VRS 96, 145, 148).
  • AG Saalfeld, 13.01.2004 - 675 Js 28331/03
    Die Annahme einer Jugendverfehlung ist bei keinem Delikt von vornherein ausgeschlossen; auch Stra- ßenverkehrsvergehen können unter § 105 Abs. 1 Nr. 2 JGG fallen (vgl. OLG Zweibrücken, NZV 1989, 442; AG Saalfeld, NStZ 1994, 89, 90 m. zust. Anm. Molketin, BA 1994, 270; LG Gera, VRS 96, 145, 148).
  • AG Saalfeld, 19.06.2001 - 681 Js 47934/00

    Merkmale eines rücksichtslosen Verhaltens im Straßenverkehr; Beurteilung der

    In bezug auf die Entziehung der Fahrerlaubnis ist bei Jugendlichen und Heranwachsenden Zurückhaltung des Tatrichters angezeigt (vgl. AG Saalfeld, DAR 1994, 77, 78) [AG Saalfeld 26.10.1993 - Cc 661 Js 76304/93].
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