Weitere Entscheidung unten: OLG Bremen, 21.04.1995

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.09.1995 - 5 Ss (OWi) 304/95 - (OWi) 125/95 I   

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https://dejure.org/1995,3033
OLG Düsseldorf, 11.09.1995 - 5 Ss (OWi) 304/95 - (OWi) 125/95 I (https://dejure.org/1995,3033)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.09.1995 - 5 Ss (OWi) 304/95 - (OWi) 125/95 I (https://dejure.org/1995,3033)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. September 1995 - 5 Ss (OWi) 304/95 - (OWi) 125/95 I (https://dejure.org/1995,3033)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation)

    Keine Verhängung eines Fahrverbots wenn keine Gefährdung anderer eingetreten und der Rotlichtverstoß nicht auf grobe Nachlässigkeit, Rücksichtslosigkeit oder Verantwortungslosigkeit zurückzuführen ist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 193
  • NZV 1996, 39
  • DAR 1996, 32
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BayObLG, 30.11.1998 - 2 ObOWi 625/98

    Grobe Fahrlässigkeit bei Einfahren in eine Kreuzung bei Rotlicht aufgrund eines

    Allen Fällen war - soweit ersichtlich - gemeinsam, daß eine abstrakte und/oder konkrete Gefährdung durch das Verhalten nicht entstanden war bzw. als weitere Voraussetzung verlangt wurde (vgl. außer den genannten Fällen noch OLG Düsseldorf NZV 1994, 161 ; MS 1995, 234; DAR 1996, 32 ; KG DAR 1997, 361 ; NZV 1994, 238 ; OLG Karlsruhe MS 19916, 274; OLG Köln NZV 1994, 330 ; OLG Oldenburg NZV 1994, 38 ; NZV 1993, 408 ).
  • VG Düsseldorf, 25.06.2013 - 14 L 953/13

    Fahrtenbuchauflage, Verhältnismäßigkeit, Rotlichtverstoß

    Denn selbst wenn nach der von der Antragstellerin zitierten Zumessungspraxis der Oberlandesgerichte, vgl. OLG E. , Beschluss vom 11.09.1995 - 5 Ss (OWi) 304/95 - (OWi) 125/95 I -, NZV 1996, 39; OLG Hamm, Beschluss vom 16.10.1995 - 2 Ss OWi 1200/95 -, VRS 91, 70, in vergleichbaren Fällen auf Rechtsfolgenseite von der Verhängung eines Fahrverbotes Abstand genommen worden ist, ändert dies nichts an der Tatsache, dass der Ordnungswidrigkeitentatbestand erfüllt wurde.
  • OLG Hamm, 02.09.2001 - 5 Ss OWi 667/01

    Rotlichtverstoß, Absehen vom Fahrverbot bei einem Wahrnehmungsfehler, Verwechseln

    Eine grobe Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers im Sinne des § 25 Abs. 1 StVG ist dabei nicht festzustellen (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11.08.1998 - 2 Ss OWi 127/98 - m.w.N., OLG Karlsruhe, NZV 1996, 206, OLG Düsseldorf, NZV 1996, 39).
  • BayObLG, 20.05.2003 - 2 ObOWi 210/03

    Erhebung einer Rechtsbeschwerde gegen die Anordung eines Fahrverbots wegen

    Bei der Rechtsfolgenbemessung ist auch bei Vorliegen der Voraussetzungen eines Regelfalles dann, wenn Besonderheiten der Tatbegehung von dem Betroffenen vorgetragen oder sonst offenbar geworden sind, eine eingehende Prüfung unverzichtbar, ob aufgrund dieser besonderen Umstände, etwa eines "Augenblicksversagens" (vgl. BGHSt 43, 241) oder eines Anfahrens bei Rotlicht nach längerem Warten aufgrund eines bloßen Versehens (vgl. OLG Düsseldorf DAR 1996, 32 f.; OLG Köln NZV 1998, 297), objektive oder subjektive Faktoren vorhanden sind, die eine Ausnahme vom Regelfahrverbot rechtfertigen könnten (vgl. BayObLG DAR 1995, 496, [BayObLG 17.08.1995 - 1 ObOWi 272/95] NZV 1999, 216).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 21.04.1995 - Ss (B) 38/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3746
OLG Bremen, 21.04.1995 - Ss (B) 38/95 (https://dejure.org/1995,3746)
OLG Bremen, Entscheidung vom 21.04.1995 - Ss (B) 38/95 (https://dejure.org/1995,3746)
OLG Bremen, Entscheidung vom 21. April 1995 - Ss (B) 38/95 (https://dejure.org/1995,3746)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhalt der Urteilsgründe im Bußgeldverfahren; Nachprüfung einer richtigen Rechtsanwendung durch das Rechtsbeschwerdegericht; Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

  • rechtsportal.de

    OWiG § 71

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 287
  • DAR 1996, 32
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 27.05.1994 - Ss 58/94
    Auszug aus OLG Bremen, 21.04.1995 - Ss (B) 38/95
    Sie müssen jedoch so beschaffen sein, daß das Rechtsbeschwerdegericht ihnen zur Nachprüfung einer richtigen Rechtsanwendung entnehmen kann, welche Feststellungen der Tatrichter zu den objektiven und subjektiven Tatbestandselementen getroffen hat und welche tatrichterlichen Erwägungen der Bemessung der Geldbuße und der Anordnung oder dem Absehen von Nebenfolgen zugrunde liegen (st.Rspr.des Senats, vgl. Beschlüsse vom 29.08.1994 - Ss 58/94 - m.w.N. und vom 21.12.1994 - Ss 85/94 -).
  • OLG Karlsruhe, 01.07.2008 - 2 Ss 71/08

    Wirksamkeit der Zustellung des Bußgeldbescheides an den Verteidiger bei als

    Auch wenn die Begründung der in Bußgeldsachen ergehenden Urteile nicht allzu hohen Anforderungen unterliegt (etwa BGH NZV 1993, 485 f.; OLG Koblenz VRS 51, 48; OLG Hamm VRS 59, 271 f.; OLG Bremen NStZ 1996, 287), so muss das Rechtsbeschwerdegericht ihr doch entnehmen können, welche als erwiesen erachtete Tatsachen einschließlich Zeit und Ort der abgeurteilten Tat das Amtsgericht den ausgesprochenen Rechtsfolgen zugrundegelegt hat (etwa OLG Koblenz VRS 51, 48; OLG Bremen NStZ 1996, 287) und auf welche Tatsachen es seine Überzeugung stützt (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1985, 323).
  • OLG Hamm, 19.08.2008 - 5 Ss OWi 493/08

    Schalker Asamoah muss wegen rasanter Fahrt wieder vor Gericht

    Dabei kann die notwendige eigene Tatsachenfeststellung des Gerichts nicht (außer im Falle einer zulässigen Beschränkung des Einspruches auf den Rechtsfolgenausspruch oder im Falle der Rechtskraft des Urteils ) durch eine Bezugnahme auf den Bußgeldbescheid ersetzt werden (vgl. OLG Düsseldorf wistra 90, 78; KG DAR 1988, 102; OLG Bremen NStZ 1996, 287; Göhler OWiG, 14. Aufl., § 71 Rn 42, 42b; K-K OWiG- Senge § 71 Rn 106 m. w. N.).
  • OLG Köln, 08.06.2007 - 83 Ss OWi 40/07

    Anforderungen an Urteilsbegründung im Ordnungswidrigkeitenverfahren - unzulässige

    In der Rechtsprechung ist darüber hinaus allgemein anerkannt, dass in den Fällen, in denen die Voraussetzungen für ein abgekürztes Urteil nicht vorliegen, der Tatrichter seine eigenen Tatsachenfeststellungen nicht durch eine Bezugnahme auf den Bußgeldbescheid ersetzen darf (BayObLG DAR 1983, 255 [Rü]; OLG Düsseldorf 1978, 126; OLG Bremen DAR 1996, 32 = NStZ 1996, 287; OLG Hamm NZV 2003, 295; SenE v. 25.01.2005 - 8 Ss-OWi 98/04 - Senge, in: Karlsruher Kommentar, OWiG, 2. Aufl., § 71 Rdnr. 106; Göhler, OWiG, 14. Aufl., § 71 Rdnr. 42 m. w. Nachw.).
  • KG, 28.12.2018 - 3 Ws (B) 304/18

    Bußgeldverfahren: Urteilsfeststellungen bei Rotlichtverstoß innerhalb

    Die Urteilsgründe müssen in Bußgeldverfahren so beschaffen sein, dass das Rechtsbeschwerdegericht ihnen zur Nachprüfung einer richtigen Rechtsanwendung entnehmen kann, welche Feststellungen der Tatrichter zu den objektiven und subjektiven Tatbestandselementen getroffen hat und welche tatrichterlichen Erwägungen der Bemessung der Geldbuße und der Anordnung oder dem Absehen von Nebenfolgen zugrunde liegen (vgl. OLG Bremen NStZ 1996, 287; Göhler/Seitz, OWiG 17. Aufl., § 71 Rn. 42).
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