Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.02.1997 - 5 Ss (OWi) 19/97 - (OWi) 23/97 I   

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OLG Düsseldorf, 27.02.1997 - 5 Ss (OWi) 19/97 - (OWi) 23/97 I (https://dejure.org/1997,2569)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.02.1997 - 5 Ss (OWi) 19/97 - (OWi) 23/97 I (https://dejure.org/1997,2569)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Februar 1997 - 5 Ss (OWi) 19/97 - (OWi) 23/97 I (https://dejure.org/1997,2569)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 3, § 5 Abs. 4 S. 3, 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 584
  • NZV 1997, 321
  • DAR 1997, 320
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 14.05.1996 - 5 Ss OWi 7/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.1997 - 5 Ss OWi 19/97
    Von diesem Wert wäre ein Abzug für eine eventuelle Tachometerabweichung im Fahrzeug des Betroffenen - maximal 7 % des Skalenendwertes (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 14. Mai 1996 in ZfS 1996, 313 = NZV 1996, 376 = DAR 1996, 324 ) - geboten gewesen.

    Nach gefestigter Rechtsprechung (vergleiche Senatsbeschluß vom 14. Mai 1996 a.a.O., m.w.N.) ist bei einer polizeilichen Geschwindigkeitsmessung, die durch Nachfahren mit einem Polizeifahrzeug unter Verwendung eines nicht justierten Tachometers erfolgt, ein Abzug für die in Betracht zu ziehende Tachometerabweichung und ein Sicherheitsabschlag zum Ausgleich sonstiger Fehlerquellen vorzunehmen.

  • OLG Düsseldorf, 18.04.1994 - 5 Ss OWi 121/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.1997 - 5 Ss OWi 19/97
    Nach § 2 Abs. 2 StVO ist zum Schutze des Gegen- und Überholverkehrs (vgl. Senatsbeschluß vom 18. April 1994 in NZV 1994, 328 ) möglichst weit rechts zu fahren.
  • BGH, 20.02.1990 - VI ZR 124/89

    Verletzung des Rechtsfahrgebots durch einen Motorradfahrer, der sich der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.1997 - 5 Ss OWi 19/97
    Ob es verletzt ist, läßt sich nicht abstrakt, sondern nur nach der konkreten und im Urteil darzustellenden Verkehrssituation beurteilen (vgl. BGH NZV 1990, 229; Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl. 1995, Rdrn. 35 zu § 2 StVO ; Mülhaus/Janiszewski, StVO , 14. Aufl. 1995, Rdnr. 31 zu § 2 jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.1987 - 5 Ss OWi 187/86

    Zum Toleranzabzug bei der Feststellung von Geschwindigkeitsverstößen durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.1997 - 5 Ss OWi 19/97
    Wegen der Einzelheiten der Begründung wird auf den grundlegenden Beschluß des 4. Senats für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 18. Dezember 1987 (JMB1. NW 1988, 65 = DAR 1988, 137 ) Bezug genommen, dem sich der Senat angeschlossen hat (vgl. Senatsbeschluß vom 21. Januar 1993 in VRS 85, 48 = NZV 1993, 280 = VM 1993, 44 = DAR 1993, 361 ).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.1997 - 5 Ss OWi 19/97
    Er hat sich aber darüber Klarheit zu verschaffen, wie die Äußerung des Betroffenen im Zusammenhang mit dem übrigen Verfahrensstoff und im Hinblick auf den konkreten Rechtsverstoß zu verstehen ist (vgl. BGHSt 39, 291, 303).
  • OLG Hamm, 06.09.2007 - 3 Ss OWi 426/07

    Überholen eines anderen Fahrzeugs bei gleichzeitiger Überschreitung der

    Das grundsätzlich für eine Verurteilung wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes ausreichende Geständnis (vgl. OLG Düssledorf NZV 1997, 321, 322) des Betroffenen, lässt ebenfalls keine Verurteilung wegen einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mindestens 21 km/h zu, da angesichts seiner Angaben (70 - 80 km/h) zu seinen Gunsten der niedrigere Wert zu Grunde zu legen wäre, so dass höchstens eine Überschreitung um 20 km/h hierauf gestützt werden könnte.
  • FG Düsseldorf, 31.03.2008 - 14 V 4646/07

    Schätzung von Umsätzen und Gewinnen eines Taxiunternehmens aufgrund vorhandener

    Bei der seitens des Antragstellers zitieren Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 27. Februar 1997 (Az.: 5 Ss (Owi) 19/97 - (Owi) 23/97 I) handelte es sich um eine Bußgeldsache, bei der es um die Frage ging, welcher Abzug bei einer polizeilichen Geschwindigkeitsmessung, die durch Nachfahren mit einem Polizeifahrzeug unter Verwendung eines nicht justierten Tachometers erfolgt, für die in Betracht zu ziehende Tachometerabweichung und sonstigen Fehlerquellen vorzunehmen ist.
  • AG Niebüll, 08.09.2003 - 6 OWi 60/03

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Herabsetzung der Regelgeldbuße

    Die auf dem nicht geeichten Tachometer des Polizeifahrzeugs festgestellte Geschwindigkeit betrug 100 km/h, unter Berücksichtigung eines erforderlichen, hier aber auch angemessenen Sicherheitsabschlags von 20 % (OLG Frankfurt, DAR 1997, 285; OLG Düsseldorf DAR 1997, 320), ist von einer eingehaltenen Geschwindigkeit von 80 km/h auszugehen.
  • OLG Hamm, 17.06.2003 - 3 Ss OWi 1073/02

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren;

    Dieser Sicherheitsabschlag ist lediglich ausreichend, um allgemeine Fehlerquellen bei der Geschwindigkeitsmessung mit justiertem Tachometer durch Nachfahren zur Nachtzeit unter hierfür hinreichend günstigen Sichtverhältnissen und konstanter Nachtfahrt auszugleichen (vgl. OLG Hamm VRS 93, 372; OLG Düsseldorf NZV 1997, 321 und NZV 1999, 138 f.).
  • OLG Hamm, 22.09.1998 - 4 Ss OWi 1038/98

    Geschwindigkeitsüberschreitung bei Nebel, Geständnis, gleichbleibender Abstand,

    Hierzu bedarf es einer Auseinandersetzung damit, ob und aufgrund welcher Umstände der Betroffene in der Lage war, insoweit objektiv zutreffende Angaben zu machen (OLG Düsseldorf, NZV 1997, 321).
  • OLG Hamm, 06.05.1999 - 4 Ss OWi 465/99

    Aufhebung, Geschwindigkeitsmessung durch Hinterherfahren, Nachfahren, Grundlagen

    Dieser Sicherheitsabschlag wäre lediglich ausreichend gewesen, um allgemeine Fehlerquellen bei einer Geschwindigkeitsmessung mit justiertem Tachometer durch Nachfahren zur Nachtzeit unter hierfür hinreichend günstigen Sichtverhältnissen und konstanter Nachfahrt auszugleichen (vgl. OLG Hamm VRS 93, 372; OLG Düsseldorf NZV 1997, 321 und NZV 1999, 138, 139).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.04.1997 - 5 Ss (OWi) 394/96 - (OWi) 69/97 I   

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https://dejure.org/1997,9145
OLG Düsseldorf, 29.04.1997 - 5 Ss (OWi) 394/96 - (OWi) 69/97 I (https://dejure.org/1997,9145)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.04.1997 - 5 Ss (OWi) 394/96 - (OWi) 69/97 I (https://dejure.org/1997,9145)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. April 1997 - 5 Ss (OWi) 394/96 - (OWi) 69/97 I (https://dejure.org/1997,9145)
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Papierfundstellen

  • DAR 1997, 320
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 27.11.1990 - 5 Ss OWi 384/90
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.1997 - 5 Ss OWi 394/96
    Eine räumliche Rückwirkung eines Verkehrsschildes für den fließenden Verkehr würde zudem dem Grundsatz widersprechen, daß Verkehrszeichen so aufzustellen sind, daß die durch sie getroffenen Anordnungen klar, sinnvoll und verständlich sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Juni 1988 - 5 Ss (OWi) 205/88 - 167/88 I und vom 27. November 1990 - 5 Ss (OWi) 384/90 - (OWi) 157/90 I m.w.N.).
  • OLG Hamm, 30.05.1974 - 3 Ss OWi 172/74
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.1997 - 5 Ss OWi 394/96
    Die Eigenschaft als Autobahn richtet sich ausschließlich nach dem Standort der Zeichen 330 und 334, nicht nach dem Ausbau (OLG Hamm VRS 48, 65,67; BayObLG VRS 58, 154; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 34. Aufl., StVO § 18 Rdnr. 14).
  • BayObLG, 30.10.1979 - 2 ObOWi 394/79

    Autobahn; Raststätte; Zufahrt; Abfahrt; Rückwärtsfahren; Verbot

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.1997 - 5 Ss OWi 394/96
    Die Eigenschaft als Autobahn richtet sich ausschließlich nach dem Standort der Zeichen 330 und 334, nicht nach dem Ausbau (OLG Hamm VRS 48, 65,67; BayObLG VRS 58, 154; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 34. Aufl., StVO § 18 Rdnr. 14).
  • OLG Düsseldorf, 15.06.1988 - 5 Ss OWi 205/88
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.1997 - 5 Ss OWi 394/96
    Eine räumliche Rückwirkung eines Verkehrsschildes für den fließenden Verkehr würde zudem dem Grundsatz widersprechen, daß Verkehrszeichen so aufzustellen sind, daß die durch sie getroffenen Anordnungen klar, sinnvoll und verständlich sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Juni 1988 - 5 Ss (OWi) 205/88 - 167/88 I und vom 27. November 1990 - 5 Ss (OWi) 384/90 - (OWi) 157/90 I m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 29.04.1997 - 1 Ss (OWi) 19 Z/97   

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https://dejure.org/1997,9386
OLG Brandenburg, 29.04.1997 - 1 Ss (OWi) 19 Z/97 (https://dejure.org/1997,9386)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.04.1997 - 1 Ss (OWi) 19 Z/97 (https://dejure.org/1997,9386)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. April 1997 - 1 Ss (OWi) 19 Z/97 (https://dejure.org/1997,9386)
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  • DAR 1997, 320
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 05.05.2003 - 2 Ss OWi 327/03

    Täteridentifierung; Lichtbild; Geeignetes Lichtbild; Bezugnahme

    Zum Nachweis dieses Vorgangs reicht es aus, wenn der Tag der Anordnung oder Versendung des Anhörungsbogens wie geschehen in der Datenhaltung der Bußgeldbehörde vermerkt wird (OLG Brandenburg DAR 1997, 320).
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