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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 31.03.1998 - 5 Ss (OWi) 88/98 - (OWi) 51/98 I   

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OLG Düsseldorf, 31.03.1998 - 5 Ss (OWi) 88/98 - (OWi) 51/98 I (https://dejure.org/1998,8965)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.03.1998 - 5 Ss (OWi) 88/98 - (OWi) 51/98 I (https://dejure.org/1998,8965)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. März 1998 - 5 Ss (OWi) 88/98 - (OWi) 51/98 I (https://dejure.org/1998,8965)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Fußgängerüberweg - Wartepflicht eines Fahrzeugführers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 26 Abs. 1; OWiG § 80 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DAR 1998, 318
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 25.08.1992 - 5 Ss OWi 295/92

    Fußgängerüberweg - Zebrastreifen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.03.1998 - 5 Ss OWi 88/98
    Hiernach kommt eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen § 26 Abs. 1 StVO nur in Betracht, wenn einer der Bevorrechtigten - insbesondere also ein Fußgänger - in seinem Verhalten irgendwie durch das herannahende Fahrzeug beeinflußt worden ist, was vor allem dann zutrifft, wenn er auf dem Fußgängerüberweg vermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. März 1980 in VRS 59, 381 , vom 28. Februar 1983 in VRS 64, 461 und vom 25. August 1992 in VRS 84, 50 , jeweils m.w.N.).

    Soweit der Betroffene sich in der Antragsbegründung ausdrücklich auf die Entscheidung des Senats vom 25. August 1992 in NZV 1993, 39 beruft, liegt ihr ein anderer Fall zugrunde.

  • BGH, 24.06.1982 - 4 StR 183/82

    Freie Beweiswürdigung eines Tatrichters hinsichtlich aller Beweismittel -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.03.1998 - 5 Ss OWi 88/98
    Bei letzteren handelt es sich um Regeln, die aufgrund allgemeiner Lebenserfahrung oder wissenschaftlicher Erkenntnisse gewonnen worden sind, keine Ausnahme zulassen und eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit zum Inhalt haben (vgl. BGH in NJW 1982, 2882 ; ferner Kleinknecht/Meyer-Goßner, Strafprozeßordnung, 43. Aufl., § 337 Rdnr. 31 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 18.03.1980 - 5 Ss OWi 148/80

    Fußgänger; Fußgängerüberweg; Verkehrswidriges Verhalten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.03.1998 - 5 Ss OWi 88/98
    Hiernach kommt eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen § 26 Abs. 1 StVO nur in Betracht, wenn einer der Bevorrechtigten - insbesondere also ein Fußgänger - in seinem Verhalten irgendwie durch das herannahende Fahrzeug beeinflußt worden ist, was vor allem dann zutrifft, wenn er auf dem Fußgängerüberweg vermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. März 1980 in VRS 59, 381 , vom 28. Februar 1983 in VRS 64, 461 und vom 25. August 1992 in VRS 84, 50 , jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 06.09.2016 - 1 RBs 246/16

    Vereinbarkeit von Videoverkehrsaufzeichnungen mit dem Recht auf informationelle

    Das ist der Fall, sofern elementare Verfahrensgrundsätze verletzt sind oder das Urteil mit materiell-rechtlichen Fehlern behaftet ist und entweder die Gefahr der Wiederholung besteht oder - vor allem bei Fehlern des materiellen Rechts - der Fortbestand der Entscheidung zu krassen und augenfälligen, nicht hinnehmbaren Unterschieden in der Rechtsanwendung führen würde (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 180 [181] = VRS 98, 371 [372 f.] = NZV 2001, 47; OLG Düsseldorf DAR 1998, 318 [319]; SenE v. 02.05.2000 - Ss 198/00 Z - SenE v. 05.05.2000 - Ss 131/00 Z - Göhler, OWiG, 16. Aufl., § 80 Rdnr. 4-8 m. w. Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 02.12.1999 - 2b Ss OWi 333/99

    Verhalten an einem Fußgängerüberweg

    Denn zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen § 26 Abs. 1 StVO in Betracht kommt, bestehen bereits hinreichend gefestigte Grundsätze in der Rechtsprechung (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Februar 1993 - 5 Ss (OWi) 22/93 - (Owi) 9/93 1; 25. August 1992 in VRS 84, 50; 30. September 1994 - 5 Ss (Owi) 362/94 - (Owi) 170/94 I und 31. März 1998 - 5 Ss (Owi) 88/98 - (Owi) 51/98 I, sämtlich m. w. N.).
  • BayObLG, 19.09.2001 - 2 ObOWi 393/01

    Zum Verzicht des Fußgängers auf Vorrecht am Fußgängerüberweg

    Dasselbe gilt, wenn er bereits wartend am Fahrbahnrand steht, wobei es keine Bedeutung hat, ob er dabei in die Richtung des sich nähernden Kraftverkehrs blickt oder in die Gegenrichtung (OLG Düsseldorf DAR 1998, 318/320; OLG Hamm VRS 61, 295/297 f.; KG NZV 1992, 40; OLG Köln DAR 1975, 17/18).

    Insbesondere war es bei dieser Sachlage auch nicht erforderlich, die Fußgängerin zur Hauptverhandlung zu laden und zu ihrer Benutzungsabsicht als Zeugin zu vernehmen (vgl. OLG Düsseldorf DAR 1998, 318/320; KG NZV 1992, 40).

  • OLG Köln, 12.09.2013 - 1 RBs 143/13

    Vorsätzliche Ordnungswidrigkeit wegen Verstoßes gegen die Pflicht zur Ausstellung

    Das ist der Fall, sofern elementare Verfahrensgrundsätze verletzt sind oder das Urteil mit materiell-rechtlichen Fehlern behaftet ist und entweder die Gefahr der Wiederholung besteht oder - vor allem bei Fehlern des materiellen Rechts - der Fortbestand der Entscheidung zu krassen und augenfälligen, nicht hinnehmbaren Unterschieden in der Rechtsanwendung führen würde (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 180 [181] = VRS 98, 371 [372 f.] = NZV 2001, 47; OLG Düsseldorf DAR 1998, 318 [319]; SenE v. 02.05.2000 - Ss 198/00 Z - SenE v. 05.05.2000 - Ss 131/00 Z - Göhler, OWiG, 15. Aufl., § 80 Rdnr. 4-8 m. w. Nachw.).
  • OLG Köln, 04.09.2015 - 1 RBs 276/15

    Standardisiertes Messverfahren Traffistra S 330

    Das ist der Fall, sofern elementare Verfahrensgrundsätze verletzt sind oder das Urteil mit materiell-rechtlichen Fehlern behaftet ist und entweder die Gefahr der Wiederholung besteht oder - vor allem bei Fehlern des materiellen Rechts - der Fortbestand der Entscheidung zu krassen und augenfälligen, nicht hinnehmbaren Unterschieden in der Rechtsanwendung führen würde (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 180 [181] = VRS 98, 371 [372 f.] = NZV 2001, 47; OLG Düsseldorf DAR 1998, 318 [319]; SenE v. 02.05.2000 - Ss 198/00 Z - SenE v. 05.05.2000 - Ss 131/00 Z - Göhler, OWiG, 16. Aufl., § 80 Rdnr. 4-8 m. w. Nachw.).
  • OLG Köln, 12.03.2001 - Ss 73/01

    Befahren einer Bundesautobahn mit einem LKW ohne gültige Gebührenbescheinigung;

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  • OLG Köln, 13.11.2000 - Ss 73/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Verurteilung eines Führers eines Lastzuges zur

    Das ist der Fall, sofern elementare Verfahrensgrundsätze verletzt sind oder das Urteil mit materiell-rechtlichen Fehlern behaftet ist und entweder die Gefahr der Wiederholung besteht oder - vor allem bei Fehlern des materiellen Rechts - der Fortbestand der Entscheidung zu krassen und augenfälligen, nicht hinnehmbaren Unterschieden in der Rechtsanwendung führen würde (OLG D. NStZ-RR 2000, 180 [181] = VRS 98, 371 [372 f.] = NZV 2001, 47; OLG D. DAR 1998, 318 [319]; SenE v. 02.05.2000 - Ss 198/00 Z - SenE v. 05.05.2000 - Ss 131/00 Z - Göhler, OWiG, 12. Aufl., § 80 Rdnr. 4-8 m. w. Nachw.).
  • LG Düsseldorf, 29.05.2015 - 16 O 447/10

    Materielles und immaterielles Schadensersatzbegehren des Geschädigten aus einem

    Indes ist zu berücksichtigen, dass der Fußgänger auch bei geringsten Zweifeln Vorrang hat (vgl. OLG Düsseldorf, DAR 1998, 318) und nicht etwa nur bei offensichtlicher Benutzungsabsicht.
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Rechtsprechung
   LG Oldenburg, 07.11.1997 - 2 S 895/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4454
LG Oldenburg, 07.11.1997 - 2 S 895/97 (https://dejure.org/1997,4454)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 07.11.1997 - 2 S 895/97 (https://dejure.org/1997,4454)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 07. November 1997 - 2 S 895/97 (https://dejure.org/1997,4454)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • autokaufrecht.info

    Kein pauschaler Schadensersatz bei unberechtigter Nichtabnahme eines Gebrauchtwagens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch von Schadensersatz in Höhe von 15 % des Kaufpreises aus der Bestellung eines Gebrauchtfahrzeuges; Pauschalierter Schadensersatzanspruch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Gebrauchtwagenverkauf und pauschale Nichtabnahmeentschädigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch von Schadensersatz in Höhe von 15 % des Kaufpreises aus der Bestellung eines Gebrauchtfahrzeuges; Pauschalierter Schadensersatzanspruch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Gebrauchtwagenverkauf und pauschale Nichtabnahmeentschädigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 714
  • NZV 1998, 508
  • BB 1998, 1280
  • DAR 1998, 318
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.06.1982 - VIII ZR 89/81

    Formularmäßige Pauschalierung des Schadens

    Auszug aus LG Oldenburg, 07.11.1997 - 2 S 895/97
    Es ist nicht von Bedeutung, daß eine entsprechende Schadensberechnung im Neuwagenkauf anerkannt ist (vgl. BGH NJW 1982, 2316, 2317 [BGH 16.06.1982 - VIII ZR 89/81] ).
  • OLG Köln, 27.05.1993 - 12 U 141/92

    Autokauf; Bestellformular; Abrede; Gebrauchtwagenkauf; AGBG; PVV;

    Auszug aus LG Oldenburg, 07.11.1997 - 2 S 895/97
    Dies ist dann der Fall, wenn ein Vertragshändler eines Automobilherstellers, für dessen Geschäftstätigkeit das Neuwagengeschäft prägend ist, beim Gebrauchtwagenverkauf eine pauschale Nichtabnahmeentschädigung von 15 % des Kaufpreises verlangt (OLG Köln, NJW-RR 1993, 1404).
  • BGH, 29.06.1994 - VIII ZR 317/93

    Umfang des Schadens eines Gebrauchtwagenhändlers bei Nichtabnahme eines

    Auszug aus LG Oldenburg, 07.11.1997 - 2 S 895/97
    Zu berücksichtigen war ferner, daß in der Literatur zunehmend Kritik an der Schadensersatzpauschale von 15 % bei Nichtabnahme geäußert wird (vgl. Ulmer, Brandner, Hensen, AGBG, 7. Aufl., Anhang §§ 9-11 Rn. 436 m.w.N.) und auch der BGH in seiner Entscheidung vom 29.06.1994 (= NJW 1994, 2478, 2479) im Rahmen der Hinweise, die das Berufungsgericht bei der erneuten Entscheidung zu berücksichtigen hatte, Bedenken gegen die Pauschale hervorgehoben hatte.
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