Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 16.02.1999

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.02.1999 - 5 Ss (OWi) 16/99 - (OWi) 18/99 I   

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https://dejure.org/1999,6414
OLG Düsseldorf, 18.02.1999 - 5 Ss (OWi) 16/99 - (OWi) 18/99 I (https://dejure.org/1999,6414)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.02.1999 - 5 Ss (OWi) 16/99 - (OWi) 18/99 I (https://dejure.org/1999,6414)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Februar 1999 - 5 Ss (OWi) 16/99 - (OWi) 18/99 I (https://dejure.org/1999,6414)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 37; OWiG § 46 Abs. 1; StPO § 267 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Überführung bei Rotlichtverstoß notwendig

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 343
  • DAR 1999, 275
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.03.1994 - 3 StR 18/94

    Anforderungen - Feststellungen - Serienstraftat

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.1999 - 5 Ss OWi 16/99
    Eine Verurteilung ist nur zulässig, wenn das strafbare bzw. ordnungswidrige Verhalten so konkret bezeichnet wird, daß erkennbar ist, welche bestimmte Tat von der Verurteilung erfaßt wird (BGHR StPO § 267 I 1 Mindestfeststellungen 1; BGH NJW 1994, 2557 ).

    Eine Tat, die nach Ort und Zeit nicht bestimmt und auch hinsichtlich der Tatbegehung nur vage beschrieben ist, ist nicht identifizierbar und kann deshalb nicht Grundlage einer Verurteilung sein (BGH NJW 1994, 2557 ).

  • BGH, 21.02.1968 - 2 StR 719/67

    Bindung des Revisionsrichters an Feststellungen des Tatrichters - Verbindlichkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.1999 - 5 Ss OWi 16/99
    Die Angabe der Tatzeit und des Tatortes ist nur dann verzichtbar, wenn die Tat auch ohne diese hinreichend bestimmt ist (BGHSt 22, 90, 92).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.1998 - 5 Ss OWi 170/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.1999 - 5 Ss OWi 16/99
    Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, daß zur Beurteilung der Frage, ob ein qualifizierter Rotlichtverstoß nach Nr. 34.2 Bußgeldkatalog vorliegt oder aufgrund der besonderen Verkehrssituation nur ein Verstoß nach Nr. 34 Bußgeldkatalog anzunehmen ist (vgl. Senatsbeschluß v. 30.06.1998 - 5 Ss (OWi) 170/98 - (OWi) 95/98 I -), nähere Feststellungen zur Verkehrssituation erforderlich sind.
  • OLG Koblenz, 03.11.2016 - 2 OLG 4 Ss 162/16

    Fahrverbot: Wirksamwerden eines Fahrverbots mit Ablauf der Abgabefrist trotz

    Unter dem Aspekt der zur Bestimmung des Umfangs des Strafklageverbrauchs und der Reichweite der Rechtskraft des Urteils erforderlichen Identifizierung der Tat könnte dies noch hingenommen werden, weil die abgeurteilte Tat wegen der präzisen Angabe der Tatzeit unverwechselbar feststeht (s. dazu BGHSt 22, 90, 91; OLG Koblenz, Beschluss 1 Ss 67/12 vom 27.06.2012; OLG Düsseldorf NZV 1999, 343).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.02.1999 - 5 Ss (OWi) 20/99 - (OWi) 12/99 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,12449
OLG Düsseldorf, 16.02.1999 - 5 Ss (OWi) 20/99 - (OWi) 12/99 I (https://dejure.org/1999,12449)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.02.1999 - 5 Ss (OWi) 20/99 - (OWi) 12/99 I (https://dejure.org/1999,12449)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Februar 1999 - 5 Ss (OWi) 20/99 - (OWi) 12/99 I (https://dejure.org/1999,12449)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • DAR 1999, 275
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.1999 - 5 Ss OWi 20/99
    Dabei müssen die diesen Mangel enthaltenden Tatsachen so genau und so vollständig angegeben werden (§ 80 Abs. 3 S. 3 OWiG , § 344 Abs. 2 S. 2 StPO ), daß das Beschwerdegericht schon anhand der Rechtsmittelschrift ohne Rückgriff auf die Akten prüfen und - da die Zulassung der Rechtsbeschwerde die Verletzung des rechtlichen Gehörs voraussetzt - im Freibeweisverfahren abschließend feststellen kann, daß der behauptete Fehler tatsächlich vorliegt (vgl. BVerfG in NJW 1992, 2811 ; Senat in NZV 1998, 254 ; OLG Düsseldorf - 2. Senat für Bußgeldsachen - in NStZ-RR 1997, 210; Göhler, a.a.O., § 79 Rdnr. 27 d und § 80 Rdnr. 16 c m.w.N.).
  • BayObLG, 19.03.1992 - 2 ObOWi 17/92

    Rechtsbeschwerde; Versagung; Rechtliches Gehör; Nichtgewährung; Letztes Wort;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.1999 - 5 Ss OWi 20/99
    Dort genügt es aber nicht, den Verstoß darzutun, sondern es müssen konkret die Tatsachen angegeben werden, auf deren Grundlage die Beruhensfrage geprüft werden kann (vgl. BayObLG in NJW 1992, 1907 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 30.10.1996 - 2 Ss OWi 323/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.1999 - 5 Ss OWi 20/99
    Dabei müssen die diesen Mangel enthaltenden Tatsachen so genau und so vollständig angegeben werden (§ 80 Abs. 3 S. 3 OWiG , § 344 Abs. 2 S. 2 StPO ), daß das Beschwerdegericht schon anhand der Rechtsmittelschrift ohne Rückgriff auf die Akten prüfen und - da die Zulassung der Rechtsbeschwerde die Verletzung des rechtlichen Gehörs voraussetzt - im Freibeweisverfahren abschließend feststellen kann, daß der behauptete Fehler tatsächlich vorliegt (vgl. BVerfG in NJW 1992, 2811 ; Senat in NZV 1998, 254 ; OLG Düsseldorf - 2. Senat für Bußgeldsachen - in NStZ-RR 1997, 210; Göhler, a.a.O., § 79 Rdnr. 27 d und § 80 Rdnr. 16 c m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 15.09.1997 - 5 Ss OWi 69/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.1999 - 5 Ss OWi 20/99
    Dabei müssen die diesen Mangel enthaltenden Tatsachen so genau und so vollständig angegeben werden (§ 80 Abs. 3 S. 3 OWiG , § 344 Abs. 2 S. 2 StPO ), daß das Beschwerdegericht schon anhand der Rechtsmittelschrift ohne Rückgriff auf die Akten prüfen und - da die Zulassung der Rechtsbeschwerde die Verletzung des rechtlichen Gehörs voraussetzt - im Freibeweisverfahren abschließend feststellen kann, daß der behauptete Fehler tatsächlich vorliegt (vgl. BVerfG in NJW 1992, 2811 ; Senat in NZV 1998, 254 ; OLG Düsseldorf - 2. Senat für Bußgeldsachen - in NStZ-RR 1997, 210; Göhler, a.a.O., § 79 Rdnr. 27 d und § 80 Rdnr. 16 c m.w.N.).
  • OLG Hamm, 11.11.2009 - 3 Ss OWi 856/09

    Videomessverfahren; Verfahrensrüge

    Die Formvorschrift des § 80 Abs. 3 S. 3 OWiG soll verhindern, dass die Rechtsbeschwerde zugelassen wird, obwohl feststeht, daß sie alsbald danach wegen Nichtbeachtung der für die Beschwerdeanträge und ihre Begründung vorgeschriebenen Form zu verwerfen wäre (OLG Düsseldorf Beschl. v. 16.02.1999 - 5 SsOWi 20/99 - juris; Göhler-Seitz OWiG 15. Aufl. § 80 Rdn. 32; Senge in KK-OWiG 3. Aufl. § 80 Rdn. 50).
  • OLG Köln, 24.06.2015 - 1 RBs 177/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verzögerter Gewährung von Akteneinsicht

    Hierher zählt auch die Fallkonstellation der Einführung neuer Beweismittel bei erlaubter Abwesenheit jedenfalls dann, wenn der Betroffene einen Verteidiger hat, der das rechtliche Gehör für ihn wahrnimmt (Senat VRS 98, 150; OLG Düsseldorf DAR 1998, 22 = NZV 1998, 254; s. weiter BayObLG VRS 96, 60 [Ablehnung einer kommissarischen Vernehmung nach Ankündigung, sich nicht zur Sache einlassen zu wollen]; BayObLG NZV 1998, 518 = NStZ-RR 1998, 344 = VRS 95, 265 = DAR 1998, 399 = NStZ 1999, 345 [K] [fehlende Anhörung zur dienstlichen Äußerung im Ablehnungsverfahren]; OLG Düsseldorf VRS 97, 57 = DAR 1999, 275 [Rüge, dem Betroffenen sei ein Gutachten nicht vor der Hauptverhandlung zur Verfügung gestellt worden]).
  • OLG Brandenburg, 18.05.2005 - 1 Ss OWi 67 B/05

    Entbindungsantrag - Säumnis des Betroffenen

    Da die Rechtsbeschwerde nur dann Erfolg hat, wenn der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verletzt ist (vgl. insoweit: BVerfG NJW 1992, 2811 f.), muss der Betroffene deshalb im Rahmen der Verfahrensrüge im einzelnen ausführen, was er im Falle der Gewährung rechtlichen Gehörs geltend gemacht hätte (vgl. Göhler, OWiG, 13. Auflage, § 79, Rzn. 27 d, 33; OLG Köln NZV 1992, 419; OLG Düsseldorf DAR 1999, 275).
  • OLG Köln, 20.09.1999 - Ss 452/99 (Z) 203
    Wird die Versagung rechtlichen Gehörs gerügt, muss - zumindest dann, wenn - wie hier - die Rechtsverletzung darin liegen soll, dass einem Betroffenen keine Möglichkeit eingeräumt wurde, sich zu allen entscheidungserheblichen und ihm nachteiligen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern - vorgetragen werden, was im Fall der Gewährung rechtlichen Gehörs geltend gemacht worden wäre (BayObLG NJW 1992, 1907 = VRS 83, 209; VRS 91, 353; NZV 1999, 99 = VRS 96, 18; OLG Düsseldorf VRS 93, 119; NZV 1998, 254; DAR 1999, 275 = VRS 97, 57; OLG Hamm NZV 1999, 220 = VRS 96, 60 u. VRS 97, 142; Senatsentscheidungen NZV 1992, 419 = VRS 83, 367; VRS 87, 207; NZV 1999, 264 = VRS 96, 451).
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