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   OLG Hamm, 25.02.1999 - 6 U 190/98   

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OLG Hamm, 25.02.1999 - 6 U 190/98 (https://dejure.org/1999,3706)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.02.1999 - 6 U 190/98 (https://dejure.org/1999,3706)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Februar 1999 - 6 U 190/98 (https://dejure.org/1999,3706)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    VVG § 1; ; VVG § ... 49; ; VVG § 74 ff.; ; AKB § 12 Abs. 1 II e; ; AKB § 13 Abs. 5; ; AKB § 13; ; AKB § 12; ; AKB § 14 Abs. 5; ; BGB § 284; ; BGB § 288; ; ZPO § 92; ; ZPO § 108 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersatz eines vom Versicherungsnehmer eingeholten Sachverständigengutachtens zum Fahrzeugwert in der Fahrzeugversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 1999, 313
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 18.09.1997 - 6 U 85/97
    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.1999 - 6 U 190/98
    Gegen die Wirksamkeit dieser seit einigen Jahren von Zahlreichen Versicherern verwandten Regelung, mit der in den Fällen, in denen das beschädigte Fährzeug unrepariert veräußert wird, die aus dem Haftpflichtrecht geläufige Anrechnung des Restwertes auf den Wiederbeschaffungswert erreicht werden soll, bestehen keine Bedenken (vgl. Senatsurteil 6 U 85/97 vom 18.09.1997).
  • BGH, 05.11.1997 - IV ZR 1/97

    Begriff des Unfallschadens

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.1999 - 6 U 190/98
    Zwar hat der BGH sie in einem Fall, in dem der Versicherer dem Versicherungsnehmer die Beauftragung des Sachverständigen überlassen hatte, als ersatzfähig angesehen, weil sie bei Beschädigung einer Sache zu den notwendigen Kosten der Wiederherstellung gehören, sofern e5 sich nicht um einen Bagatellschaden handelt (vgl. BGH VersR 98, 179).
  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 181/92

    Berechnung der Neupreisentschädigung bei Totalschaden des Leasingfahrzeugs

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.1999 - 6 U 190/98
    Diese ist nicht zu erstatten, weil es sich bei der Kaskoversicherung für ein geleastes Fahrzeug um eine Versicherung für fremde Rechnung gem. §§ 74 ff. VVG handelt, so daß es bei der Entschädigung auf die Verhältnisse des Leasinggebers ankommt (vgl. BGH VersR 93, 1223; Feyock/Jacobsen/Lemor Kraftfahrtversicherung, § 13 AKB Rdn. 49).
  • OLG Oldenburg, 20.03.2000 - 11 U 92/99

    Kraftfahrzeug; Kfz; Integritätsinteresse; Schadensersatz; Instandsetzung;

    (1) Nach einhelliger Ansicht (OLG Karlsruhe DAR 99, 313; OLG Düsseldorf NVZ 95, 232; LG Kassel ZFS 96; 13; OLG Hamm NVZ 93, 432; OLG Koblenz NVZ 95, 355; OLG Dresden DAR 96, 54; Kirchhof MDR 99, 276 jeweils m. w. N.) ist für eine Abrechnung auf Reparaturkostenbasis nicht jede Reparatur ausreichend.

    (c) Die Entscheidung des OLG Karlsruhe (DAR 99, 313) ist nicht ganz eindeutig.

  • OLG Dresden, 04.04.2001 - 6 U 2824/00

    Kfz-Unfallschaden - gewerblich genutztes Fahrzeug - Reparaturkosten -

    Vielmehr erfordert der Nachweis des Erhaltungsinteresses, dass durch die Reparaturmaßnahme der frühere Zustand des Fahrzeugs annähernd wieder erreicht worden ist, was nach richtiger Ansicht regelmäßig nur bei einer fach- und sachgerecht ausgeführten Reparatur der von sachverständiger Seite festgestellten unfallbedingten Schäden der Fall ist (OLG Karlsruhe DAR 1999, 313 m. w. N.).
  • AG Kaiserslautern, 08.10.2004 - 3 C 465/04

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Ersatzfähigkeit des Integritätszuschlags bei

    Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht auch zur Überzeugung des Gerichts fest, dass die Reparatur fachgerecht und vollständig (zu den insoweit uneinheitlichen Anforderungen vgl. OLG Stuttgart, DAR 2003, 176, 177; OLG Hamm, DAR 2002, 215; OLG Düsseldorf, DAR 2001, 499, 500 f.; OLG Oldenburg, DAR 2000, 359, 360; OLG Karlsruhe, DAR 1999, 313 f.; LG Essen, Schaden-Praxis 2002, 240; AG Pfaffenhofen, DAR 1999, 369) erfolgte, so dass ein schützenswertes Integritätsinteresse zu bejahen ist.

    Auch in einem solchen Fall kann dem Geschädigten der Integritätszuschlag zustehen (BGH, NJW 1992, 1618, 1619; OLG Hamm, DAR 2002, 215; OLG Karlsruhe, DAR 1999, 313; LG München I, DAR 1987, 56, 58; LG Münster, VersR 1983, 191; Eggert, DAR 2001, 20, 26; ablehnend Pielemeier, NZV 1989, 222, 223 f.).

  • OLG Frankfurt, 16.05.2002 - 15 U 123/01

    Schadensersatzanspruch beim Kfz-Unfall: Bestimmung der 130%-Grenze anhand der

    Entgegen der von den Beklagten vertretenen Auffassung ist für einen Anspruch auf den Integritätszuschlag aber nicht Voraussetzung, daß die Reparatur allein unter Verwendung von Neuteilen durchgeführt worden ist; denn das schutzwürdige Integritätsinteresse am Erhalt des beschädigten (gebrauchten) Fahrzeugs ist bereits dann dargetan, wenn der Geschädigte den vor dem Unfall bestehenden Zustand im Rahmen einer sach- und fachgerechten Reparatur durch den Einbau von Teilen - neuen oder gebrauchten Ersatzteilen - erreichen läßt, die den beschädigten Fahrzeugteilen gleichwertig sind, ohne daß deswegen von einer Teil- oder Billigreparatur gesprochen werden kann (vgl. OLG Oldenburg, DAR 2000, 359, 340 m.w.N.; OLG Karlsruhe, DAR 1999, 313).
  • OLG Karlsruhe, 14.01.2000 - 10 U 181/99

    Integritätszuschlag bei fachgerechter Reparatur eines Kfz; Bestimmung des

    Nicht ausreichend ist jedoch eine sog. Billigreparatur, die zwar die Fahrbereitschaft, nicht aber den qualitativen Zustand des Fahrzeugs auch nur annähernd wiederherstellt (OLG Karlsruhe, DAR 1999, 313 = OLGR 1999, 336; OLG Hamm r+s 1999, 458; OLG Düsseldorf r+s 1997, 286; OLG Schleswig r+s 1997, 461; Diehl, ZfS 1997, 94, 95).
  • OLG Hamm, 16.08.1999 - 6 U 63/99

    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Abrechnung auf

    Eine Abrechnung des Fahrzeugschadens auf Reparaturkostenbasis oberhalb der Wirtschaftlichkeitsgrenze setzt aber weiter voraus, daß der Geschädigte sein Interesse an der Weiternutzung des vertrauten Fahrzeuges durch eine fachgerechte Reparatur dokumentiert hat (vgl. Senat a. a. O.; OLG Karlsruhe DAR 99, 313).
  • BPatG, 15.03.2000 - 32 W (pat) 188/99
    Mit Urteil des OLG Frankfurt vom 21. Oktober 1999 - 6 U 190/98 - ist die Widersprechende ua verurteilt worden, in die Löschung der Widerspruchsmarke einzuwilligen.
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