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   BGH, 29.06.1999 - 4 StR 271/99   

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BGH, 29.06.1999 - 4 StR 271/99 (https://dejure.org/1999,3290)
BGH, Entscheidung vom 29.06.1999 - 4 StR 271/99 (https://dejure.org/1999,3290)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 1999 - 4 StR 271/99 (https://dejure.org/1999,3290)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 267 StPO; § 22 StGB; § 212 StGB;
    Beweiswürdigung; Hemmschwelle Tötungsdelikte; Versuch des Totschlages; Bedingter Vorsatz;

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 u. 4; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5; ; StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 316; ; StGB § 69

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212 Abs. 1
    Bedingter Tötungsvorsatz bei besonders gefährlichen Gewalthandlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2000, 88
  • DAR 1999, 464
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 19.07.1994 - 4 StR 348/94

    Revision - Nachprüfung - Tötungsvorsatz - Wollenselement - Gewalthandlung

    Auszug aus BGH, 29.06.1999 - 4 StR 271/99
    Dies zeigt schon die Unterscheidung des Gesetzes zwischen vorsätzlicher Tötung und vorsätzlicher Körperverletzung mittels einer "das Leben gefährdenden Behandlung" (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB: vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 41).
  • BGH, 03.12.1997 - 2 StR 380/97

    Wertende Gesamtschau der Tatgeschehens zur Strafzumessung - Unvollständigkeit der

    Auszug aus BGH, 29.06.1999 - 4 StR 271/99
    Die schriftlichen Urteilsgründe geben dem Senat allerdings Anlaß zu dem Hinweis, daß die äußerst knappen Angaben zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten - wie auch der früheren Mitangeklagten - nicht ohne weiteres den sachlich-rechtlichen Anforderungen an die Begründung gerecht werden (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 8 bis 10, 12, 17.18).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 29.06.1999 - 4 StR 271/99
    Die dazu in der Rechtsprechung geforderte Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände (vgl. BGHSt 36, 1, 10) war hier nicht etwa deshalb entbehrlich, weil der Geschädigte "durch den Anprall auf die Motorhaube geschleudert" wurde (UA 14).
  • BGH, 11.03.1992 - 5 StR 79/92

    Fehlende Feststellungen zur Person des Angeklagten als Revisionsgrund

    Auszug aus BGH, 29.06.1999 - 4 StR 271/99
    Die schriftlichen Urteilsgründe geben dem Senat allerdings Anlaß zu dem Hinweis, daß die äußerst knappen Angaben zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten - wie auch der früheren Mitangeklagten - nicht ohne weiteres den sachlich-rechtlichen Anforderungen an die Begründung gerecht werden (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 8 bis 10, 12, 17.18).
  • BGH, 29.09.1987 - 4 StR 449/87

    Anforderungen an einen Rücktritt vom Versuch einer Tötung mit strafbefreiender

    Auszug aus BGH, 29.06.1999 - 4 StR 271/99
    Im übrigen wird der neue Tatrichter Gelegenheit haben zu prüfen, ob nach den in der Rechtsprechung zum Konkurrenzverhältnis entwickelten Grundsätzen anstelle der vom Landgericht angenommenen Straßenverkehrsgefährdung hier eine Verurteilung wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB) in Tateinheit mit Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) in Betracht kommt (vgl. BGH VRS 65, 359; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Konkurrenzen 1, Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 35. Aufl. StGB § 315 b Rdn. 22 m.w.N.).
  • BGH, 30.10.1990 - 1 StR 488/90

    Persönliche Verhältnisse - Angeklagter - Wiedergabe im Urteil - Selbstzweck -

    Auszug aus BGH, 29.06.1999 - 4 StR 271/99
    Die schriftlichen Urteilsgründe geben dem Senat allerdings Anlaß zu dem Hinweis, daß die äußerst knappen Angaben zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten - wie auch der früheren Mitangeklagten - nicht ohne weiteres den sachlich-rechtlichen Anforderungen an die Begründung gerecht werden (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 8 bis 10, 12, 17.18).
  • BGH, 07.12.1990 - 3 StR 289/90

    Strafzumessung - Persönliche Verhältnisse des Täters - Richterliche Pflichten

    Auszug aus BGH, 29.06.1999 - 4 StR 271/99
    Die schriftlichen Urteilsgründe geben dem Senat allerdings Anlaß zu dem Hinweis, daß die äußerst knappen Angaben zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten - wie auch der früheren Mitangeklagten - nicht ohne weiteres den sachlich-rechtlichen Anforderungen an die Begründung gerecht werden (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 8 bis 10, 12, 17.18).
  • BGH, 20.01.1987 - 4 StR 719/86

    Entschädigung wegen eines vorläufigen Berufsverbots - Entschädigung bei

    Auszug aus BGH, 29.06.1999 - 4 StR 271/99
    Für die Beurteilung, ob dadurch der Geschädigte in Lebensgefahr geriet, hätte es näherer Feststellungen dazu bedurft, aus weicher Entfernung der Angeklagte auf ihn zufuhr und mit welcher Geschwindigkeit er ihn erfaßte (vgl. BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 2).
  • BGH, 31.07.1992 - 4 StR 308/92

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 29.06.1999 - 4 StR 271/99
    daß der Täter jedenfalls darauf vertraut hat, ein solcher Erfolg werde nicht eintreten (st. Rspr.: vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 30 m.w.N.).
  • BGH, 25.08.1983 - 4 StR 452/83

    Führen eines Kraftfahrzeuges trotz absoluter Fahruntüchtigkeit - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 29.06.1999 - 4 StR 271/99
    Im übrigen wird der neue Tatrichter Gelegenheit haben zu prüfen, ob nach den in der Rechtsprechung zum Konkurrenzverhältnis entwickelten Grundsätzen anstelle der vom Landgericht angenommenen Straßenverkehrsgefährdung hier eine Verurteilung wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB) in Tateinheit mit Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) in Betracht kommt (vgl. BGH VRS 65, 359; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Konkurrenzen 1, Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 35. Aufl. StGB § 315 b Rdn. 22 m.w.N.).
  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

  • BGH, 25.03.2010 - 4 StR 594/09

    Beweiswürdigung beim Vorwurf des versuchten Totschlages (zu hohe Anforderungen an

    Zwar ist selbst bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung immer auch die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass der Täter jedenfalls darauf vertraut hat, ein solcher Erfolg werde nicht eintreten (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 1992 - 4 StR 308/92 = BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 30 m.w.N. und vom 29. Juni 1999 - 4 StR 271/99 = NZV 2000, 88).

    cc) Das Landgericht kann sich für die Ablehnung des bedingten Tötungsvorsatzes auch nicht auf die von ihm zitierten Senatsentscheidungen (Beschlüsse vom 23. Juni 1983 - 4 StR 293/83 = NStZ 1984, 19 und vom 29. Juni 1999 - 4 StR 271/99 = NZV 2000, 88 f.) stützen.

    Wegen des inneren Zusammenhangs mit der Verurteilung im Fall 2 der Urteilsgründe kann auch die gemäß §§ 69, 69 a StGB angeordnete, für sich genommen nicht zu beanstandende Maßregel nicht bestehen bleiben (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 1999 - 4 StR 271/99 = NZV 2000, 88, 89).

  • BGH, 17.09.2009 - 4 StR 174/09

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei Abstützung des Urteils auf möglicherweise

    Ist aber - wie hier - eine Würdigung und Bewertung der für die Urteilsfindung maßgebenden Zeugenaussagen erforderlich, weil der Angeklagte die ihm zur Last gelegten Taten bestreitet, genügt es nicht, im Rahmen der Beweiswürdigung pauschal darauf zu verweisen, dass ein Zeuge ein Tatgeschehen, soweit es seinen Wahrnehmungen unterlegen war, "entsprechend den getroffenen Feststellungen" geschildert habe (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. Juni 1999 - 4 StR 271/99 = StraFo 1999, 384 und vom 17. März 2009 - 4 StR 662/08 Rdn. 7).
  • BGH, 24.06.2010 - 4 StR 260/10

    Vergewaltigung (fortwirkende Gewalt/Drohung: erforderliche Feststellungen zur

    Zu den zur subjektiven Tatseite getroffenen Feststellungen lässt das Urteil jedoch Beweisgründe und Beweiswürdigung vermissen; dieser Mangel ist auf Sachrüge zu beachten (BGH, Beschluss vom 7. Mai 1998 - 4 StR 88/98, NStZ-RR 1999, 45; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 1999 - 4 StR 271/99, NZV 2000, 88 und vom 21. September 2005 - 2 StR 311/05, NStZ 2007, 538).
  • LG Hildesheim, 08.11.2010 - 12 Ks 17 Js 22753/10

    Zufahren auf Polizeibeamte bei einer Verkehrskontrolle als versuchter Mord

    Die Kammer hat deshalb erwogen, ob der Angeklagte trotz der von ihm erkannten Gefährlichkeit seines Tuns eventuell darauf vertraute, dass beide Polizeibeamte gewissermaßen "im letzten Moment" von der Straße rennen und sich so in Sicherheit bringen würden (vgl. insofern BGH , NZV 2000, 88; BGH , NStZ 1983, 407), dies jedoch im Ergebnis verneint.
  • BGH, 07.03.2006 - 4 StR 25/06

    Beweiswürdigung (bloße Vermutung des Tatgerichts; bedingter Tötungsvorsatz)

    Das Landgericht hat in seine Wertung insbesondere nicht alle nahe liegenden objektiven und subjektiven Umstände einbezogen, die die Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes in Frage stellen könnten (vgl. BGH DAR 1999, 464 m.w.N.).
  • BGH, 19.10.1999 - 4 StR 384/99

    Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs; Räuberischer Angriff

    Auch der Maßregelausspruch (Maßnahmen nach den §§ 69, 69a StGB) muß aufgehoben werden, weil für ihn jegliche Begründung im Urteil fehlt (vgl. Senatsbeschluß vom 29. Juni 1999 - 4 StR 271/99).
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