Weitere Entscheidung unten: AG Schweinfurt, 26.04.2000

Rechtsprechung
   BayObLG, 24.02.2000 - 1 ObOWi 45/00, 1 ObOWi 45/2000   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,13397
BayObLG, 24.02.2000 - 1 ObOWi 45/00, 1 ObOWi 45/2000 (https://dejure.org/2000,13397)
BayObLG, Entscheidung vom 24.02.2000 - 1 ObOWi 45/00, 1 ObOWi 45/2000 (https://dejure.org/2000,13397)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Februar 2000 - 1 ObOWi 45/00, 1 ObOWi 45/2000 (https://dejure.org/2000,13397)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 72 Abs. 4 Satz 1
    Unrichtige Fassung der Urteilsformel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 311 (Ls.)
  • DAR 2000, 366
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.06.1977 - KRB 3/76

    Unzulässige Preisempfehlung

    Auszug aus BayObLG, 24.02.2000 - 1 ObOWi 45/00
    Anzugeben ist dabei auch die Schuldform, wenn die Tat - wie hier im Fall des § 24a StVG - sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begangen werden kann (BGHSt 27, 196/205; Göhler Ordnungswidrigkeitengesetz 12.Aufl. § 72 Rn. 51).
  • BayObLG, 12.02.1999 - 1 ObOWi 3/99
    Auszug aus BayObLG, 24.02.2000 - 1 ObOWi 45/00
    Der Tatrichter hat daher - zweckmäßigerweise unter Bezugnahme auf den nicht angegriffenen Teil des Bußgeldbescheids - die Urteilsformel insoweit in gleicher Weise zu fassen wie dann, wenn er auch im übrigen selbst entschieden hätte (BayObLG, Beschluß vom 12.2.1999 - 1 ObOWi 3/99).
  • OLG Köln, 06.02.2009 - 81 Ss OWi 94/08

    Betreiben von - defekten - Geldspielgeräten bzw. Geldspielgeräten ohne

    Die im angefochtenen Urteil demnach zutreffend bestimmte Schuldform war auch in die Urteilsformel aufzunehmen (vgl. BayObLG VRS 98, 375 [376] = DAR 2000, 366; OLG Düsseldorf zfs 2002, 500 = VRS 103, 386 [387]; OLG Hamm DAR 2001, 517 = VRS 101, 226 [227] = NZV 2001, 489 [490]; SenE v. 13.10.1987 - Ss 479/87 = VRS 74, 139).
  • OLG Hamm, 22.11.2007 - 3 Ss OWi 641/07

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Feststellungen; grobe Pflichtwidrigkeit;

    Soweit der Betroffene in dem angefochtenen Urteil (noch einmal) wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft verurteilt wird, hat dies deswegen lediglich deklaratorischen Charakter (vgl. zur Abfassung eines Tenors in derartigen Fällen: BayOLG, Beschluss vom 24.02.2000 - 1 ObOWi 45/00).
  • OLG Bamberg, 02.07.2007 - 3 Ss OWi 849/07

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Widerspruch zwischen tatsächlichen

    Eine Korrektur der Urteilsformel (vgl. BayObLGSt 1999, 88/89; BayObLG DAR 2000, 366/367) kommt daher nicht in Betracht.
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Rechtsprechung
   AG Schweinfurt, 26.04.2000 - 2 C 1582/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,15074
AG Schweinfurt, 26.04.2000 - 2 C 1582/99 (https://dejure.org/2000,15074)
AG Schweinfurt, Entscheidung vom 26.04.2000 - 2 C 1582/99 (https://dejure.org/2000,15074)
AG Schweinfurt, Entscheidung vom 26. April 2000 - 2 C 1582/99 (https://dejure.org/2000,15074)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung weiteren Schadensersatzes wegen eines Verkehrsunfalls

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 5 Abs. 3
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem von hinten überholenden Fahrzeug

Papierfundstellen

  • DAR 2000, 366
 
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Wird zitiert von ...

  • BayObLG, 31.07.2019 - 202 ObOWi 1244/19

    Urteilsanforderungen bei auf schriftlicher Arbeitgeberbestätigung gestützter

    Dabei wird sich bei der neuen Entscheidung im Tenor eine Bezugnahme auf den nicht angegriffenen Teil des verfahrensgegenständlichen Bußgeldbescheides empfehlen (BayObLG DAR 2000, 366).
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