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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.10.2000 - 13 U 118/00   

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https://dejure.org/2000,2653
OLG Hamm, 18.10.2000 - 13 U 118/00 (https://dejure.org/2000,2653)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.10.2000 - 13 U 118/00 (https://dejure.org/2000,2653)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Oktober 2000 - 13 U 118/00 (https://dejure.org/2000,2653)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grobe Fahrlässigkeit; PKW-Fahrer; Bedienen eines CD-Wechslers; Abkommen von der Fahrbahn; Verkehrsunfall

  • Judicialis

    VVG § 67 Abs. 2; ; VVG § 67; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 426 Abs. 2; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 344; ; ZPO § 700 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61
    Keine grobe Fahrlässigkeit beim Abkommen von der Fahrbahn wegen Bedienens des CD-Wechslers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verschuldensgrad beim Abkommen von der Fahrbahn während Bedienung des CD-Wechslers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 300
  • VersR 2001, 893
  • DAR 2001, 128
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 27.09.2005 - 24 U 9/05

    Grob fahrlässige Unfallverursachung bei Bedienung des Autoradios während

    Entgegen der Meinung des Beklagten weicht die von ihm zitierte Entscheidung des OLG Hamm (VersR 2001, 893 = OLGR Hamm 2002, 41) von den hier dargelegten Grundsätzen nicht ab.
  • AG Menden, 21.09.2005 - 4 C 141/04

    Keine grob fahrlässige Unfallverursachung bei Griff nach Kaugummi auf

    Vergleich zum Ganzen: OLG Hamm DAR 2001, 128; OLG Düsseldorf, Schaden-Praxis 1999, 210; OLG Hamm, NZV 1991, 234; OLG Bamberg, Urteil vom 30.09.1983, AZ: 6 U 31/83 (grobe Fahrlässigkeit jeweils verneint).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.11.2000 - 10 U 155/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,17913
OLG Karlsruhe, 24.11.2000 - 10 U 155/00 (https://dejure.org/2000,17913)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.11.2000 - 10 U 155/00 (https://dejure.org/2000,17913)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. November 2000 - 10 U 155/00 (https://dejure.org/2000,17913)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Die Ansicht, nach der der Wartepflichtige allein aufgrund des eingeschalteten rechten Fahrtrichtungsanzeigers auf eine Abbiegeabsicht des Vorfahrtsberechtigten vertrauen darf, ist nicht zutreffend

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1
    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung

Papierfundstellen

  • DAR 2001, 128
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 4 U 228/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem

    Während einerseits vertreten wird, dass der Wartepflichtige im Grundsatz auf das angekündigte Abbiegen vertrauen darf, solange nicht konkrete Anhaltspunkte die Abbiegeabsicht in Zweifel ziehen (OLGR München 1998, 474; KG DAR 1990, 142; Henschel, aaO., § 8 StVO Rdnr. 54; Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 19. Aufl., § 8 Rdnr. 63), vertritt die Gegenmeinung die Auffassung, dass der Wartepflichtige trotz eingeschalteter rechter Blinkleuchte des vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs nur dann auf dessen Abbiegen vertrauen darf, wenn sich dieses außer durch die Betätigung der Blinkleuchte in der Gesamtschau der Fahrsituation - sei es durch eindeutige Herabsetzung der Geschwindigkeit, sei es durch den Beginn des Abbiegens selber - zweifelsfrei manifestiert (Hamm, NJW-RR 2003, 975; vgl. auch OLG Saarbrücken, Verkehrsmitteilung 1982, 40 - mit überwiegender Haftung des Vorfahrtsberechtigten; wohl auch LG Kiel, DAR 2000, 123; vgl. auch OLG Karlsruhe DAR 2001, 128).
  • OLG München, 15.09.2017 - 10 U 4380/16

    Kein Wegfall des Vorfahrtsrechts bei irreführendem Fahrverhalten des

    Gegenteiliges bestätigen die vom Erstgericht zitierten obergerichtlichen Entscheidungen (OLG Karlsruhe DAR 2001, 128; OLG Hamm RuS 2004, 167; KG DAR 1990, 142) gerade nicht, vielmehr entspricht dies einhelliger Meinung, sowohl des Senats (Urt. v. 06.09.2013 - 10 U 2336/13 [BeckRS 2013, 16306]) als auch anderer Oberlandesgerichte (OLG Dresden, Beschluss vom 24.04.2014 - 7 U 1501/13 [BeckRS 2014, 22004]; OLG Düsseldorf DAR 2016, 648; OLG Zweibrücken NJOZ 2008, 2487; OLG Naumburg, Urt. v. 19.02.2014 - 5 U 206/13 [BeckRS 2014, 11880]) und des Bundesgerichtshofs (NJW 1996, 60, für einen ähnlichen Vertrauenstatbestand).
  • LG Saarbrücken, 07.06.2013 - 13 S 34/13

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Zusammenstoß eines vorkollisionär falsch

    aa) Im Einzelnen ist umstritten, ob der Wartepflichtige auf ein angekündigtes Abbiegen des Vorfahrtsberechtigten bereits dann vertrauen darf, wenn nicht konkrete Anhaltspunkte die Abbiegeabsicht in Zweifel ziehen (vgl. OLGR München 1998, 474; KG DAR 1990, 142; Henschel/König/Dauer aaO, § 8 StVO Rdn. 54; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl., § 8 StVO Rdnr. 63), oder ob der Wartepflichtige trotz eingeschalteter rechter Blinkleuchte des vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs nur dann auf dessen Abbiegen vertrauen darf, wenn sich dieses in der Gesamtschau der Fahrsituation - sei es durch eindeutige Herabsetzung der Geschwindigkeit, sei es durch den Beginn des Abbiegens selber - zweifelsfrei manifestiert (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht NJW-RR 2008, 1611; OLG Hamm NJW-RR 2003, 975; wohl auch OLG Karlsruhe DAR 2001, 128; offen gelassen von der Kammer, Beschlüsse vom 2. Juli 2012 - 13 S 69/12 - und vom 20. August 2012 - 13 S 124/12).
  • LG Saarbrücken, 03.07.2015 - 13 S 64/15

    Haftung bei Kfz-Unfall: Vertrauen des Wartepflichtigen auf ein Abbiegen des

    aa) Allerdings ist im Einzelnen umstritten, ob der nach § 8 StVO Wartepflichtige auf ein angekündigtes Abbiegen des Vorfahrtsberechtigten bereits dann vertrauen darf, wenn nicht konkrete Anhaltspunkte die Abbiegeabsicht in Zweifel ziehen (vgl. OLG München DAR 1998, 474; KG DAR 1990, 142; Henschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. § 8 StVO Rdn. 54; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl., § 8 StVO Rdn. 63), oder ob der Wartepflichtige trotz eingeschalteter rechter Blinkleuchte des vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs nur dann auf dessen Abbiegen vertrauen darf, wenn sich dieses in der Gesamtschau der Fahrsituation - sei es durch eindeutige Herabsetzung der Geschwindigkeit, sei es durch den Beginn des Abbiegens selber - zweifelsfrei manifestiert (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht NJW-RR 2008, 1611; OLG Hamm NJW-RR 2003, 975; wohl auch OLG Karlsruhe DAR 2001, 128; offen gelassen von der Kammer, Beschlüsse vom 2. Juli 2012 - 13 S 69/12 - und vom 20. August 2012 - 13 S 124/12).
  • OLG Köln, 16.05.2008 - 24 U 5/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des

    Ebenso wenig ist eine Entscheidung des Meinungsstreits erforderlich, ob der Wartepflichtige auf eine durch Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers angezeigte Abbiegeabsicht vertrauen darf, sofern der Vorfahrtsberechtigte nicht durch abweichende Fahrweise Zweifel an seiner Abbiegeabsicht geweckt hat (so die wohl hM; vgl. BGH VerkMitt 1974, Nr. 89; KG, NZV 1990, 155; VersR 1975, 52; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 8 StVO, Rdnr. 54, m.w.N.) oder ob weitere Anzeichen zum Blinken hinzutreten müssen, die für die Absicht des Abbiegens sprechen, um ein Vertrauen des Wartepflichtigen zu begründen (OLG Karlsruhe, DAR 2001, 128f.; OLG Hamm, DAR 1991, 270f.; VRS 61, 52ff.; KG, VerkMitt 1993, Nr. 2; offen gelassen von OLG Dresden, VersR 1995, 234).
  • OLG Karlsruhe, 20.11.2020 - 9 U 44/19

    Haftungsquote bei fehlerhaft gesetztem Fahrtrichtungsanzeiger des

    Daher muss jeder Verkehrsteilnehmer mit der Möglichkeit rechnen, dass ein rechts gesetzter Blinker eines bevorrechtigten Fahrzeugs nicht zwingend auf eine Einbiegeabsicht des Fahrzeugführers hinweisen muss (vgl. OLG Celle, DAR 2004, 390; OLG Karlsruhe - 10. Zivilsenat - Urteil vom 24.11.2000 - 10 U 155/00 -, Rn. 10, zitiert nach Juris).
  • LG Landshut, 04.10.2016 - 42 O 458/16

    Kollision von Vorfahrtsberechtigtem und Wartepflichtigem nach irreführendem

    Die Beklagte zu 1) durfte angesichts dieser zwei Indizien in dieser Situation damit rechnen, dass der Kläger entsprechend seiner Geschwindigkeit und dem an seinem Fahrzeug eingeschalteten Fahrtrichtungsanzeiger nach rechts in die von der Beklagten zu 1) befahrene Straße abbiegen werde, sodass sie den Einfahrtsvorgang beginnen durfte (vgl. dazu OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.11.2000 - 10 U 155/00; LG Bonn, Urteil vom 14.05.2002 - 8 S 241/01; OLG Hamm, Urteil vom 29.9. 2003 - 6 U 95/03; KG, 25.09.1989 - 12 U 4646/88).
  • AG Frankenthal, 24.11.2016 - 3a C 308/16

    Verkehrsunfallhaftung: Vorfahrtsverletzung; berechtigtes Vertrauen des

    3 Im Einzelnen ist umstritten, ob der nach § 8 StVO Wartepflichtige auf ein angekündigtes Abbiegen des Vorfahrtsberechtigten bereits dann vertrauen darf, wenn nicht konkrete Anhaltspunkte die Abbiegeabsicht in Zweifel ziehen (OLG München, DAR 1938, 474 KG NZV 1990, 155 Burmann/Heß/Jahnke/Janka, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl. 2014, § 8 StVO Rn. 63), oder ob der Wartepflichtige trotz eingeschalteter rechter Blinkleuchter des vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs nur dann auf dessen Abbiegen vertrauen darf, wenn sich dieses in der Gesamtschau der Fahrsituation - sei es durch eindeutige Herabsetzung der Geschwindigkeit, sei es durch den Beginn des Abbiegens selbst - zweifelsfrei manifestiert (so OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 1611, OLG Hamm, NJW-RR 2003, 975, OLG Karlsruhe, DAR 2001, 128 m.w.N.).
  • AG Borken, 26.11.2003 - 14 C 106/03

    Rechtsprechung zur Haftungsverteilung bei Zusammenstößen zwischen

    Der Vorfahrtberechtigte, der trotz Fortsetzen der Geradeausfahrt nach rechts blinkt und dadurch den Eindruck erweckt, er werde nach rechts abbiegen, trägt einen Mitverursachungsbeitrag, wenn es zur Kollision mit einem wartepflichtigen Kraftfahrzeug kommt, dessen Fahrer auf das rechte Blinklicht vertraut hat, soweit weitere Umstände vorliegen, die dieses Vertrauen rechtfertigen (OLG Köln, Schaden-Praxis 2002, 263; OLG Karlsruhe, DAR 2001, 128; LG Rostock, DAR 2001, 227; LG Limburg, ZfSch 1998, 203; LG Chemnitz, Schaden-Praxis 1997, 4; OLG Dresden, VersR 1995, 234; LG Köln, Schaden-Praxis 1994, 403; OLG Köln, Schaden-Praxis 1992, 169; OLG Oldenburg, NVZ 1992, 454).
  • LG Mosbach, 20.11.2013 - 1 O 134/13

    Kreuzungskollision: Vorfahrt und irreführendes Verhalten

    Hierzu zählen Herabsetzung der Geschwindigkeit, Einordnen nach rechts, Schrägstellung des Fahrzeugs (OLG Karlsruhe DAR 2001, 128; OLG Oldenburg NZV 1992, 454; OLG Köln, DAR 1978, 183; OLG Hamm NJW-RR 2003, 975).
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