Rechtsprechung
   OLG Jena, 05.03.2001 - 1 Ss 252/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,22700
OLG Jena, 05.03.2001 - 1 Ss 252/00 (https://dejure.org/2001,22700)
OLG Jena, Entscheidung vom 05.03.2001 - 1 Ss 252/00 (https://dejure.org/2001,22700)
OLG Jena, Entscheidung vom 05. März 2001 - 1 Ss 252/00 (https://dejure.org/2001,22700)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,22700) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    OWiG § 67 Abs. 2; StVG § 25 Abs. 1 Satz 1
    Unwirksame Einspruchsbeschränkung auf die Rechtsfolgenentscheidung bei Fehlen von Schuldfeststellungen im Bußgeldbescheid

Papierfundstellen

  • DAR 2001, 323
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 04.06.2007 - 4 Ss 132/07

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verhängung eines Fahrverbots wegen Überholens bei

    Durch diese soll jedoch vor allem der für den Gegenverkehr bestimmte Teil der Fahrbahn begrenzt werden (§ 41 Abs. 3 Nr. 3 a StVO); sie dient dessen Schutz (OLG Jena DAR 2001, 323).
  • OLG Zweibrücken, 27.03.2009 - 1 SsBs 9/09

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Wirksamkeit der Beschränkung des Einspruchs gegen

    Gleichwohl erachtet die überwiegende Rechtsprechung (Beschluss des Senats vom 12. Januar 2006 DAR 2006, 342; OLG Rostock NZV 2002, 137; KG NZV 2002, 466; Lemke OWiG § 67 Rdnr. 31; a.A. OLG Jena DAR 2001, 323) eine derartige Beschränkung des Einspruchs auf den Rechtsfolgenausspruch jedenfalls dann für zulässig, wenn die Verwaltungsbehörde die Regelsätze der BußgeldkatalogVerordnung (BKatV)) als Ahndung angeordnet hat.
  • OLG Köln, 21.06.2017 - 1 RBs 127/17

    Zulässigkeit der Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen im

    Die Feststellungen in den Bußgeldbescheiden lassen den Unrechts- und Schuldgehalt der geahndeten Taten hinreichend erkennen und bieten so eine genügend sichere Grundlage für die Rechtsfolgenbemessung (dazu vgl. OLG Hamm VRS 99, 220 = zfs 2000, 416 = VM 2001, 4; OLG Jena DAR 2001, 323; OLG Jena VRS 109, 60 [51]; KG VRS 102, 296 = NZV 2002, 466; OLG Zweibrücken VRS 118, 25 [26]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht