Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 22.09.2000

Rechtsprechung
   BayObLG, 20.10.2000 - 2 ObOWi 500/2000   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7399
BayObLG, 20.10.2000 - 2 ObOWi 500/2000 (https://dejure.org/2000,7399)
BayObLG, Entscheidung vom 20.10.2000 - 2 ObOWi 500/2000 (https://dejure.org/2000,7399)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Oktober 2000 - 2 ObOWi 500/2000 (https://dejure.org/2000,7399)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Schätzung der Überschreitung einer vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit durch einen Polizeibeamten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Rechtsbeschwerde; Fortbildung materiellen Rechts; Versagung rechtlichen Gehörs; Geschwindigkeitsschätzung

  • bussgeldsiegen.de

    Schätzung der Geschwindigkeit durch Polizeibeamten zulässig?

  • Judicialis

    OWiG § 80 Abs. 1; ; OWiG § 80 Abs. 2; ; OWiG § 80 Abs. 4 S. 1; ; OWiG § 80 Abs. 4 S. 3; ; OWiG § 46 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 1 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 139
  • DAR 2001, 37
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Karlsruhe, 19.06.2008 - 1 Ss 25/08

    Geschwindigkeitsschätzung

    Insbesondere gilt dies dann, wenn sich bei dem Schätzenden um eine im Straßenverkehr unerfahrene Person handelt (OLG Hamm VRS 58, 380 ff.), wohingegen der Schätzung der Geschwindigkeit durch einen Polizeibeamten dann besonderes Gewicht zukommt, wenn es sich bei ihm um einen in der Verkehrsüberwachung erfahrenen Beamten handelt (BGH VRS 38, 104 ff.; BayObLGSt. 58, 197 ff.; OLG Hamm VRS 23, 54 ff; AG Dortmund NZV 1992, 378) und die mutmaßlich gefahrene Geschwindigkeit erheblich über der rechtlich Zulässigen liegt (OLG Düsseldorf VRS 30, 444 f.; BayObLG DAR 2001, 37).

    Zwar hegt der Senat im Ergebnis keinen Zweifel, dass der Betroffene tatsächlich in der Fußgängerzone von R. zu schnell gefahren ist, denn die Feststellung der Überschreitung der Schrittgeschwindigkeit bedarf keiner besonderen Sachkunde und ist vorliegend den getroffenen Feststellungen ohne weiteres zu entnehmen, zumal der Betroffene eingeräumt hat, tatsächlich mit einem Tempo von "maximal 25 km/h" gefahren zu sein (vgl. ähnlich BayObLG DAR 2001, 37 f.).

  • KG, 22.02.2021 - 161 Ss 26/21

    Anforderungen an Urteil bei Verurteilung wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens

    Bei versierten polizeilichen Zeugen, die zudem, wie hier ausdrücklich festgestellt, zur Verkehrsüberwachung eingesetzt sind (UA S. 2), können in Bezug auf Geschwindigkeiten auch valide Schätzungen zu erwarten (vgl. allg. BayObLG NZV 2001, 139; OLG Hamm NZV 1998, 169) und vom Tatgericht in freier richterlicher Beweiswürdigung gegebenenfalls ohne Abschlag zu übernehmen sein.
  • VGH Bayern, 20.06.2011 - 11 ZB 10.1353

    Geschwindigkeitsüberschreitung in einem verkehrsberuhigten Bereich

    Denn Zweifel daran, dass ein Polizeibeamter nicht unterscheiden kann, ob jemand in Schrittgeschwindigkeit oder mit wesentlich höherem Tempo fährt, erscheinen nicht angebracht (so ausdrücklich BayObLG vom 20.10.2000 NZV 2001, 139).
  • OLG Rostock, 01.04.2005 - 2 Ss OWi 389/04

    Fahrlässige Mißachtung des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage oder fahrlässige

    (2) Die vorgenannten Fehler setzen sich bei den Feststellungen zur "qualifizierten" Geschwindigkeitsüberschreitung fort: Das Amtsgericht kommt (lediglich) aufgrund "Rückrechnung" zu einer (qualifizierten) Geschwindigkeitsüberschreitung; das Ergebnis dieser "Rückrechnung" gewinnt es aufgrund der - wie aufgezeigt: nicht ausreichenden - Annahme "korrekter" Schätzung durch die Zeugen (zur Darlegung im Urteil bei mittels Schätzung festgestellter Geschwindigkeitsüberschreitung vgl. etwa BayObLG DAR 2001, 37; OLG Hamm NZV 1998, 169; weitere Nachweise bei Hentschel aaO § 3 StVO Rdn. 63).
  • AG Haßfurt, 22.03.2013 - 3 OWi 2312 Js 986/12

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Berücksichtigung von

    Es ist anerkannt, dass die Ermittlung einer Geschwindigkeitsüberschreitung auch durch Schätzung von Beobachtern grundsätzlich möglich und rechtlich zulässig ist (vgl. statt vieler BayObLG DAR 2001, 37; OLG Karlsruhe DAR 2008, 79), wobei insbesondere der Schätzung der Geschwindigkeit durch einen Polizeibeamten besonderes Gewicht zukommt, wenn es sich bei ihm um einen in der Verkehrsüberwachung erfahrenen Beamten handelt (BGH, VRS 38, 104; BayObLGSt 58, 197 ff.; OLG Hamm, VRS 23, 54 ff.; AG Dortmund, NZV 1992, 387; siehe dazu auch Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., StVO § 3 Rn. 63 a.E.) und die gefahrene Geschwindigkeit erheblich über der rechtlich Zulässigen liegt (OLG Düsseldorf, VRS 30, 444 f.; BayObLG DAR 2001, 37).
  • KG, 07.04.2017 - 3 Ws (B) 87/17

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Anforderungen an die Feststellungen für die Teilnahme

    Ihnen ist jedoch mit Vorsicht zu begegnen (vgl. BayObLG NZV 2001, 139; OLG Hamm NZV 1998, 169).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 22.09.2000 - 2 ObOWi 462/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,18833
BayObLG, 22.09.2000 - 2 ObOWi 462/00 (https://dejure.org/2000,18833)
BayObLG, Entscheidung vom 22.09.2000 - 2 ObOWi 462/00 (https://dejure.org/2000,18833)
BayObLG, Entscheidung vom 22. September 2000 - 2 ObOWi 462/00 (https://dejure.org/2000,18833)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    OWiG § 73 § 74 Abs. 2
    Keine Abwesenheitsentscheidung, falls der Verteidiger nicht geladen wurde

Papierfundstellen

  • DAR 2001, 37
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 03.02.2000 - 2 ObOWi 638/99

    Erklärung des Verzichts auf das Anwesenheitsrecht des Betroffenen durch den

    Auszug aus BayObLG, 22.09.2000 - 2 ObOWi 462/00
    Dies gilt auch im vorliegenden Fall, in dem dem Verteidiger ausweislich der Akten eine Vertretungsvollmacht gemäß § 73 Abs. 3 OWiG erteilt worden ist (vgl. BayObLGSt 2000, 3) und der Betroffene sich vor der Hauptverhandlung (vgl. hierzu OLG Köln VRS 97, 187 = NZV 1999, 436) zur Sache eingelassen hatte.
  • OLG Düsseldorf, 28.09.1993 - 5 Ss OWi 308/93
    Auszug aus BayObLG, 22.09.2000 - 2 ObOWi 462/00
    Unter der Geltung der §§ 73, 74 OWiG a.F. war es - soweit ersichtlich - in Rechtsprechung und Literatur unbestritten, daß die unterlassene Ladung des gewählten Verteidigers eine Abwesenheitsentscheidung gemäß § 74 Abs. 2 OWiG ausschließt (vgl. BayObLGSt 1980, 35; OLG Düsseldorf NZV 1994, 44; KK-OWiG/Senge 2. Aufl. § 74 Rn. 25 m.w.N.).
  • BayObLG, 21.05.1980 - 1 ObOWi 124/80

    Verwerfung; Einspruch; Verteidiger; Ladung; Erscheinen

    Auszug aus BayObLG, 22.09.2000 - 2 ObOWi 462/00
    Unter der Geltung der §§ 73, 74 OWiG a.F. war es - soweit ersichtlich - in Rechtsprechung und Literatur unbestritten, daß die unterlassene Ladung des gewählten Verteidigers eine Abwesenheitsentscheidung gemäß § 74 Abs. 2 OWiG ausschließt (vgl. BayObLGSt 1980, 35; OLG Düsseldorf NZV 1994, 44; KK-OWiG/Senge 2. Aufl. § 74 Rn. 25 m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 30.11.2006 - 2 Ss OWi 1521/06

    Rechtsfolgen der unterbliebenen Ladung des Verteidigers

    Auf dem geltend gemachten Verstoß beruht das angefochtene Urteil, da jedenfalls nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Verteidiger bei rechtzeitiger Ladung das Erscheinen des Betroffenen zum Termin veranlasst, Entschuldigungsgründe vorgebracht, einen Verlegungsantrag gestellt oder die Entbindung des Betroffenen von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen beantragt hätte und somit den Erlass des Verwerfungsurteils hätte verhindern können (BayObLG DAR 2001, 37 ).

    Dabei ist unerheblich, dass ein Verwerfungsurteil auch bei Ladung und Anwesenheit des Verteidigers und gleichzeitigem Nichterscheinen des - ordnungsgemäß geladenen - Betroffenen hätte ergehen müssen (BayObLG DAR 2001, 37 ; NJW 1980, 1969 ; KK-OWiG/Senge aaO. § 74 Rn. 25).

  • OLG Zweibrücken, 12.05.2020 - 1 OWi 2 SsRs 91/20

    Bußgeldverfahren: Nichterscheinen des mittels eines elektronischen Dokuments

    5 Ist der Verteidiger entgegen §§ 46 Abs. 1, 71 Abs. 1 OWiG, 218 Satz 1 StPO nicht zur Hauptverhandlung geladen worden und nicht erschienen, ist eine Verwerfung des Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG nicht zulässig (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 22. September 2000 - 2 ObOWi 462/00 und Beschluss vom 4. April 2001, 2 ObOWi 19/01; OLG Bamberg, Beschluss vom 30. November 2006, 2 Ss OWi 1521/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Januar 1997, 2 Ss 18/97, 8/97 III; OLG Hamm, Beschluss vom 5. Oktober 2011, III-3 RBs 271/11; KG Berlin, Beschluss vom 8. November 2000 - 2 Ss 192/00 - 3 Ws 403/00; alle zit. nach juris).
  • BayObLG, 19.03.2001 - 1St RR 30/01

    Verwerfungsurteil bei unterbliebener Ladung des ordnungsgemäß bestellten

    Die Erwägungen, die die Rechtsprechung veranlasst haben, eine Abwesenheitsentscheidung für unzulässig zu halten, wenn der gewählte Verteidiger nicht geladen wurde, gelten daher auch nach Änderung der §§ 73, 74 OWiG (vgl. BayObLG vom 22.9.2000 - 2 ObOWi 462/00; KK-OWiG/ Senge 2. Aufl. 5 74 Rn. 25; Rebmann/Roth/Herrmann OWiG 3. Aufl. [Stand 1.3.1998] § 74 Rn. 12).
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