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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 26.04.2002 - 4 Ss 71/2002   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2350
OLG Stuttgart, 26.04.2002 - 4 Ss 71/2002 (https://dejure.org/2002,2350)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.04.2002 - 4 Ss 71/2002 (https://dejure.org/2002,2350)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. April 2002 - 4 Ss 71/2002 (https://dejure.org/2002,2350)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Sonderrechte im Straßenverkehr für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme von Sonderrechten des § 35 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO); Auslegung des Begriffs "Feuerwehr"; Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr; Fahrt mit privatem Pkw zum Feuerwehrhaus nach Auslösung eines Alarms; Statthaftigkeit mäßiger ...

  • Judicialis

    StVO § 35 Abs. 1; ; StVO § 35 Abs. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 35 Abs. 1 § 35 Abs. 8

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung)

    Freisprüche zweier Feuerwehrleute vom Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung bestätigt

  • justizportal-bw.de (Pressemitteilung)

    Freisprüche zweier Feuerwehrleute vom Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung bestätigt

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Sonderrecht bei Fahrt mit Privat-Pkw zur Einsatzleitstelle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2118
  • NZV 2002, 410
  • NZV 2002, 522 (Ls.)
  • VBlBW 2002, 403
  • DAR 2002, 366
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • AG Offenburg, 09.05.2016 - 3 OWi 205 Js 16295/15

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Vorsätzliche Überschreitung der zulässigen

    Mit einem privaten PKW, der keine Signaleinrichtung wie ein Feuerwehrfahrzeug aufweist, sind daher, soweit es sich um die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit geht, allenfalls mäßige Geschwindigkeitsüberschreitung ohne Gefährdung oder gar Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer statthaft (vgl. OLG Stuttgart vom 26.04.2002, 4 SS 71/2002; AG Gießen, Urteil 29.10.2013-502 Owi 104 Js 20810/13).
  • OLG Stuttgart, 26.04.2002 - 4 Ss 72/02

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Sonderrechte für Pkw-Fahrt des Feuerwehrmannes

    Zur Begründung dieser Rechtsansicht wird auf den in einem ähnlich gelagerten Fall ergangenen Beschluss des Senats vom heutigen Tag - 4 Ss 71/2002 - Bezug genommen.
  • OLG Karlsruhe, 26.08.2016 - 3 (6) SsRs 456/16

    Feuerwehrangehöriger im Privat-Pkw darf Geschwindigkeit maßvoll überschreiten

    Es ist bereits obergerichtlich geklärt, dass ein Angehöriger der freiwilligen Feuerwehr nach Auslösung eines Alarms bei der Fahrt zum Feuerwehrhaus mit seinem privaten Pkw, der keine Signaleinrichtung aufweist, die zulässige Geschwindigkeit nur maßvoll überschreiten darf (OLG Stuttgart, NZV 2002, 410- 4 Ss 71/02 und 4 Ss 72/02; AG Gießen, ZfSch 2014, 234; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., Rdn. 3 zu § 35 StVO).
  • LG Magdeburg, 07.09.2010 - 10 O 564/10

    Amtshaftung: Verkehrsunfallverursachung durch einen Angehörigen der freiwilligen

    Diese Ansicht hat das Oberlandesgericht Stuttgart im Beschluss vom gleichen Tage im Ordnungswidrigkeitenverfahren Az. 4 Ss 71/02 ebenfalls vertreten.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.05.2002 - 2 Ss OWi 200/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2408
OLG Hamm, 22.05.2002 - 2 Ss OWi 200/02 (https://dejure.org/2002,2408)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.05.2002 - 2 Ss OWi 200/02 (https://dejure.org/2002,2408)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Mai 2002 - 2 Ss OWi 200/02 (https://dejure.org/2002,2408)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Feststellungen bei Anordnung eines Fahrverbots; Persönliche und berufliche Verhältnissen des Betroffenen; Verhältnismäßigkeit; Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht

  • Judicialis

    StVO § 37; ; BKatV § 2; ; StPO § 267

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    StVO § 37; BKatV § 2; StPO § 267
    Bedingte Entlassung; zeitnahe Entscheidung; zu frühe Entscheidung über die bedingte Entlassung zum 2/3 Zeitpunkt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz)

    Fahrverbot - Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen

Verfahrensgang

  • AG Iserlohn - 18 OWi 388/01
  • OLG Hamm, 22.05.2002 - 2 Ss OWi 200/02

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 413
  • DAR 2002, 366
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 09.11.1999 - 4 Ss OWi 1061/99

    Beschränkung des Einspruchs auf den Rechtsfolgenausspruch, fahrlässige

    Auszug aus OLG Hamm, 22.05.2002 - 2 Ss OWi 200/02
    Die Notwendigkeit, hierzu Feststellungen zu treffen, entfällt auch nicht deshalb, weil der Regelfall des § 2 Abs. 1 Nr. 4 BKatV vorliegt; gemindert ist in solchen Fällen für den Tatrichter allein der notwendige Begründungsaufwand (OLG Hamm, Beschluss vom 09.11.1999 - 4 Ss OWi 1061/99 m. w. N.).
  • OLG Köln, 28.01.2003 - Ss 14/03

    Voraussetzung für die Verhängung eines Fahrverbotes; Ermessensausübung des

    Die Aufhebung der Entscheidung zum Fahrverbot erfordert wegen des untrennbaren Zusammenhangs zwischen der Entscheidung über die Höhe der Geldbuße und des Fahrverbots (Wechselwirkung) auch die Aufhebung der Geldbuße, die Aufhebung kann nicht auf das eine oder andere beschränkt werden (SenE v. 08.08.2000 - Ss 306/00 B - = VRS 99, 288 = DAR 2000, 583 = NZV 2001, 391 [392]; SenE v. 06.07.2001 - Ss 270/01 B - = VRS 101, 218; vgl. a. OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 312; OLG Düsseldorf DAR 2001, 176 = VRS 100, 358 [359]; OLG Hamm VRS 102, 385 [386] und NZV 2002, 413 = DAR 2002, 366 = VRS 103, 221 [222] = Zfs 2003, 42 [43].
  • OLG Hamm, 10.01.2006 - 2 Ss OWi 846/05

    Roltichtverstoß; Feststellungen; Erfahrungssatz

    Grundsätzlich müssen bei der Anordnung eines Fahrverbots Feststellungen zu den persönlichen, insbesondere den beruflichen Verhältnissen des Betroffenen getroffen werden, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Möglichkeit zur Prüfung, ob die Verhängung eines Fahrverbots, etwa wegen besonderer Umstände in den persönlichen Verhältnissen des Betroffenen, eine unverhältnismäßige Reaktion auf die Tat darstellt, zu ermöglichen (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Mai 2002, NZV 2002, 413).
  • OLG Hamm, 25.08.2009 - 2 Ss OWi 593/09

    Anforderungen an die Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots

    Denn gemindert ist in einem solchen Fall für den Tatrichter allein der notwendige Begründungsaufwand (zu vgl. Senatsbeschluss vom 22.05.2002 -2 Ss OWi 200/02 - sowie vom 18.08.2003 - 2 Ss OWi 390/03 - OLG Hamm, Beschluss vom 28.06.2003 - 3 Ss OWi 182/03 -).
  • OLG Hamm, 22.11.2006 - 2 Ss OWi 846/05

    Anforderungen an die Urteilsgründe bzw. Feststellungen in Bußgeldsachen;

    Grundsätzlich müssen bei der Anordnung eines Fahrverbots Feststellungen zu den persönlichen, insbesondere den beruflichen Verhältnissen des Betroffenen getroffen werden, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Möglichkeit zur Prüfung, ob die Verhängung eines Fahrverbots, etwa wegen besonderer Umstände in den persönlichen Verhältnissen des Betroffenen, eine unverhältnismäßige Reaktion auf die Tat darstellt, zu ermöglichen (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Mai 2002, NZV 2002, 413).
  • OLG Hamm, 18.08.2003 - 2 Ss OWi 390/03

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Vorsatz, Anforderungen an die Feststellungen,

    Die Notwendigkeit, hierzu Feststellungen zu treffen, entfällt auch nicht dann, wenn ein Regelfall des § 2 Abs. 2 BKatV vorliegt; gemindert ist in solchen Fällen für den Tatrichter allein der notwendige Begründungsaufwand (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 09.11.1999 - 4 Ss OWi 1061/99 - Senatsbeschluss vom 22.05.2002 - 2 Ss OWi 200/02).
  • OLG Hamm, 28.09.2004 - 3 Ss OWi 583/04

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Fahrverbot von zwei Monaten, zweimonatiges

    Denn gemindert ist in solchen Fällen für den Tatrichter allein der notwendige Begründungsaufwand (vgl. Senatsbeschluss vom 26.11.2002 - 3 Ss OWi 647/02 - ;OLG Hamm, Beschluss vom 9.11.1999 - 4 Ss OWi 1061/99 -, veröffentlicht in DAR 2000, 130, m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 22.05.2002 - 2 Ss OWi 200/02 -, veröffentlicht in NZV 2002, 413).
  • OLG Hamm, 22.11.2007 - 3 Ss OWi 641/07

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Feststellungen; grobe Pflichtwidrigkeit;

    a) Selbst wenn man die im zweiten Absatz der Urteilsgründe wiedergegebene Einlassung des Verteidigers als erwiesene Feststellung auslegt (was zweifelhaft ist, da dem Wortlaut nach lediglich eine Verteidigereinlassung wiedergegeben, nicht aber klargestellt wird, inwieweit der dort mitgeteilte Sachverhalt als erwiesen erachtet wird), reichen die Feststellungen zu den persönlichen und beruflichen Verhältnissen des Betroffenen nicht aus, damit das Rechtsbeschwerdegericht überprüfen kann, ob die Verhängung eines Fahrverbots etwa wegen besonderer Umstände in den persönlichen Verhältnissen des Betroffenen eine unverhältnismäßige Reaktion auf die Tat darstellt (vgl. dazu OLG Hamm NZV 2002, 413).
  • OLG Hamm, 24.09.2004 - 3 Ss OWi 583/04
    Denn gemindert ist in solchen Fällen für den Tatrichter allein der notwendige Begründungsaufwand (vgl. Senatsbeschluss vom 26.11.2002 - 3 Ss OWi 647/02 ;OLG Hamm, Beschluss vom 9.11.1999 4 Ss OWi 1061/99 , veröffentlicht in DAR 2000, 130, m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 22.05.2002 2 Ss OWi 200/02 , veröffentlicht in NZV 2002, 413).
  • OLG Hamm, 19.08.2004 - 1 Ss OWi 504/04

    wirtschaftliche Verhältnisse; Feststellungen, beruflichen Verhältnisse des

    Die Notwendigkeit, hierzu Feststellungen zu treffen, entfällt auch nicht deshalb, weil der Regelfall des § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKatV vorliegt; gemindert ist in solchen Fällen für den Tatrichter allein der notwendige Begründungsaufwand (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22.05.2002 - 2 Ss OWi 200/02 -).
  • OLG Hamm, 26.11.2002 - 3 Ss OWi 647/02

    Rechtsfolgenausspruch, Begründung, Fahrverbot, Feststellungen zu den persönlichen

    Denn gemindert ist in solchen Fällen für den Tatrichter allein der notwendige Begründungsaufwand (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 09.11.1999 - 4 Ss OWi 1061/99 -, veröffentlicht in DAR 2000, 130, m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 22.05.2002 - 2 Ss OWi 200/02 -, veröffentlicht in NZV 2002, 413).
  • OLG Köln, 28.01.2002 - Ss 14/03 (B)-12

    Verhängung eines Fahrverbots bei Überschreitung einer durch Vorschriftzeichen 274

  • OLG Hamm, 21.03.2005 - 3 Ss OWi 103/05

    tatsächliche Feststellungen; persönliche Verhältnisse; erforderlicher Umfang

  • OLG Hamm, 28.02.2005 - 3 Ss OWi 46/05

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Feststellungen; persönlichen Verhältnisse;

  • OLG Hamm, 26.06.2003 - 3 Ss OWi 309/03

    Ordnungswidrigkeitentatbestand, Fehlen, Lücke; Urteilsgründe, Nachfahren,

  • OLG Hamm, 26.06.2003 - 3 Ss 0Wi 309/03

    Ordnungswidrigkeitentatbestand, Fehlen, Lücke; Urteilsgründe, Nachfahren,

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Rechtsprechung
   BayObLG, 12.06.2002 - 2 ObOWi 234/02   

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https://dejure.org/2002,26114
BayObLG, 12.06.2002 - 2 ObOWi 234/02 (https://dejure.org/2002,26114)
BayObLG, Entscheidung vom 12.06.2002 - 2 ObOWi 234/02 (https://dejure.org/2002,26114)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Juni 2002 - 2 ObOWi 234/02 (https://dejure.org/2002,26114)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DAR 2002, 366
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Brandenburg, 19.02.2021 - 1 OLG 53 Ss OWi 684/20

    Informationsanspruch des Betroffenen, rechtzeitige Geltendmachung, Messunterlagen

    Gilt das Verschlechterungsverbot im Bußgeldverfahren nach Einspruch nicht, können Umstände, die das Gericht veranlassen, eine höhere Geldbuße als im Bußgeldbescheid festzusetzen, überdies keine solche darstellen, die eine Hinweispflicht nach § 265 StPO iVm. 46 Abs. 1 OWiG auslösen (vgl. BayObLG DAR 2002, 366; OLG Hamm NJW 1980, 1587).
  • OLG Bamberg, 11.10.2010 - 3 Ss OWi 1380/10

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Erforderlichkeit eines gerichtlichen Hinweises bei

    Auch eine gegenüber dem Bußgeldbescheid erhebliche Erhöhung der Geldbuße (Verdoppelung des Regelsatzes) bedarf ohne das ausnahmsweise Hinzutreten besonderer - im Einzelfall einen Vertrauenstatbestand begründender - Umstände grundsätzlich keines vorherigen gerichtlichen Hinweises entsprechend § 265 Abs. 1, Abs. 2 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG (Anschluss an BayObLG, Beschluss vom 12.06.2002 - 2 ObOWi 234/02 = DAR 2002, 366).

    2 Die Erhöhung der im Bußgeldbescheid ausgewiesenen Geldbuße - hier im Wege der Verdoppelung des Regelsatzes - durch das Gericht bedarf grundsätzlich keines vorherigen gerichtlichen Hinweises entsprechend § 265 Abs. 1, Abs. 2 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG (Göhler- Seitz OWiG 15. Aufl. § 71 Rn. 50a; KK/ Senge OWiG 3. Aufl. § 71 Rn. 102; OLG Karlsruhe DAR 2008, 709 f. = NStZ-RR 2008, 321 f. = NZV 2008, 586 f. ; KG VRS 113, 293 ff.; OLG Dresden DAR 2003, 181 f.; BayObLG, Beschluss vom 12.06.2002 - 2 ObOWi 234/02 = DAR 2002, 366; OLG Hamm NJW 1980, 1587).

  • BayObLG, 19.08.2019 - 202 ObOWi 1446/19

    Gehörsverstoß - Deutliche Erhöhung der Geldbuße gegenüber Bußgeldbescheid

    Die Erhöhung der im Bußgeldbescheid ausgewiesenen Geldbuße durch das Gericht bedarf - worauf die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme vom 19.07.2019 zutreffend hinweist - auch im Abwesenheitsverfahren grundsätzlich keines vorherigen gerichtlichen Hinweises entsprechend § 265 Abs. 1, Abs. 2 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 11.10.2010 - 3 Ss OWi 1380/10 = ZfSch 2011, 410 = DAR 2011, 214; OLG Stuttgart DAR 2010, 590; OLG Dresden, Beschluss vom 29.11.2002 - Ss [OWi] 599/02 = DAR 2003, 181; BayObLG, Beschluss vom 13.06.2002 - 2 ObOWi 234/02 = DAR 2002, 366; Göhler/Seitz/Bauer OWiG 17. Aufl. § 71 Rn. 50a; KK/Senge OWiG 5. Aufl. § 71 Rn. 102).
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