Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 06.03.2002

Rechtsprechung
   BGH, 13.06.2002 - 4 StR 95/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5562
BGH, 13.06.2002 - 4 StR 95/02 (https://dejure.org/2002,5562)
BGH, Entscheidung vom 13.06.2002 - 4 StR 95/02 (https://dejure.org/2002,5562)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 2002 - 4 StR 95/02 (https://dejure.org/2002,5562)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Nebenklage - Fahrlässige Tötung - Fahrlässige Körperverletzung - Straßenverkehrsgefährdung - Vorsatz - Tateinheit - Entzug der Fahrerlaubnis - Sperrfrist - Verletzung materiellen Rechts - Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Anschlussberechtigung - ...

  • Judicialis

    StGB § 315; ; StGB § 315 b; ; StPO § 349 Abs. 1; ; StPO § 400 Abs. 1; ; StPO § 395 Abs. 2 Nr. 1; ; StPO § 473 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 473 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 395 Abs. 2 Nr. 1
    Nebenklagebefugnis von Angehörigen Getöteter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DAR 2002, 421
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.05.1998 - 3 StR 148/98

    Nebenklagebefugnis der Angehörigen bei Tod des Opfers einer Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 13.06.2002 - 4 StR 95/02
    Rechtswidrige Taten im Sinne dieser Vorschrift sind Straftaten gegen das Leben sowie solche, die durch den Tötungserfolg qualifiziert sind (BGHSt 44, 97, 99; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 45. Aufl. § 395 Rdn. 7), nicht aber rechtswidrige Taten nach den §§ 315, 315 b StGB.
  • BGH, 12.05.2020 - 1 StR 368/19

    Körperverletzung (Einwilligung: Verstoß gegen die guten Sitten bei

    Rechtswidrige Taten im Sinne dieser Vorschrift sind Straftaten gegen das Leben sowie solche, die durch den Tötungserfolg qualifiziert sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2011 - 5 StR 396/11 Rn. 3 mwN und vom 13. Juni 2002 - 4 StR 95/02 Rn. 3).
  • BGH, 10.01.2006 - 4 StR 490/05

    Revision der Nebenklage (keine Gesetzesverletzung und Anschlussbefugnis beim

    Rechtswidrige Taten im Sinne dieser Vorschrift sind Straftaten gegen das Leben sowie solche, die durch den Tötungserfolg qualifiziert sind (BGHSt 44, 97, 99; Senatsbeschluss vom 13. Juni 2002 - 4 StR 95/02, DAR 2002, 421).
  • BGH, 09.10.2012 - 4 StR 350/12

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung, die zum Anschluss als

    Nach dem Tod des Opfers kann sich die Berechtigung zum Anschluss als Nebenkläger nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allein aus § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO ergeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 1998 - 3 StR 148/98, BGHSt 44, 97, 99; vom 13. Juni 2002 - 4 StR 95/02, DAR 2002, S. 421; vom 10. Januar 2006 - 4 StR 490/05, NStZ 2006, S. 351, und vom 11. Oktober 2011 - 5 StR 396/11, StraFo 2012, S. 67; KK-Senge, StPO, 6. Aufl., § 395 Rn. 9 mwN).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 06.03.2002 - 1 ObOWi 41/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5354
BayObLG, 06.03.2002 - 1 ObOWi 41/02 (https://dejure.org/2002,5354)
BayObLG, Entscheidung vom 06.03.2002 - 1 ObOWi 41/02 (https://dejure.org/2002,5354)
BayObLG, Entscheidung vom 06. März 2002 - 1 ObOWi 41/02 (https://dejure.org/2002,5354)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StPO § 249 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de

    StPO § 249 Abs. 1 Satz 1
    Radarfotos mit Geschwindigkeitsdarstellung als technische Aufzeichnungen - Urkundenbeweis und Augenschein

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fotos einer Radaranlage als technische Aufzeichnung; Abgrenzung Urkundsbeweis und Augenscheinsobjekt; Lichtbilder eines Radarmessgerätes als Augenscheinsobjekte; Rechtsfehler in der Beweiswürdigung

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 388
  • NZV 2002, 379
  • StV 2002, 645
  • VersR 2002, 1167 (Ls.)
  • JR 2003, 76
  • BayObLGSt 2002, 50
  • DAR 2002, 421
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.09.1962 - 4 StR 301/62

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts bei Mitwirkung eines blinden Richters -

    Auszug aus BayObLG, 06.03.2002 - 1 ObOWi 41/02
    Während der Inhalt von Urkunden gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 StPO durch Verlesen zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht wird, d.h. durch unmittelbares Umsetzen von Schrift- und Zahlenzeichen in Worte (bzw. in Gedanken in der Ersatzform des Selbstlesens nach § 249 Abs. 2 Satz 1 StPO) erfolgt der Augenschein durch sinnliche Wahrnehmung (Sehen, Hören, Schmecken Riechen oder Befühlen; BGHSt 18, 51/53).
  • BGH, 03.03.1977 - 2 StR 390/76

    Unerlaubter gewerbsmäßiger Waffenhandel - Verwertung einer Niederschrift über

    Auszug aus BayObLG, 06.03.2002 - 1 ObOWi 41/02
    Ihre Verlesung vermag das, was sie inhaltlich aussagen und damit aus ihr beweiserheblich geschlossen werden soll, nicht zu vermitteln (vgl. BGHSt 27, 135/136; Alsberg/Nüse/Meyer Der Beweisantrag im Strafprozess 5. Aufl., S.244).
  • BayObLG, 07.07.1965 - RReg. 1 b 53/65

    Lichtbilder als Beweismittel

    Auszug aus BayObLG, 06.03.2002 - 1 ObOWi 41/02
    Zu den einer Verlesung nicht zugänglichen Augenscheinsobjekten zählen insbesondere die bei Geschwindigkeitskontrollen mittels Radarmessung automatisch aufgenommenen Lichtbilder, die lediglich den Fahrer und/oder Pkw abbilden (LR/Dahs StPO, 24.Aufl., § 86 Rn.17; Koffka JR 1966, 389/390; vgl. auch BayObLGSt 1965, 79 = NJW 1965, 2357; OLG Düsseldorf VRS 33, 447; OLG Hamm VRS 44, 117).
  • BGH, 30.08.2000 - 2 StR 85/00

    Unzulässige Verwertung eines in der Hauptverhandlung nicht verlesenen

    Auszug aus BayObLG, 06.03.2002 - 1 ObOWi 41/02
    Auch soweit sich die Rechtsbeschwerde auf BGH StV 2000, 655 beruft, betreffen beide auf der genannten Seite abgedruckten Entscheidungen eine andere Frage, nämlich die Verwertung nicht verlesener Schriftstücke.
  • OLG Stuttgart, 24.10.2007 - 4 Ss 264/07

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit: Lichtschrankenmessung mit

    In den hierin eingeblendeten Daten, die zulässigerweise im Wege des Augenscheins in die Hauptverhandlung eingeführt worden sind (vgl. BayObLG NStZ 2002, 388), ist auch die gemessene Geschwindigkeit enthalten.
  • OLG Hamm, 27.02.2020 - 5 RBs 63/20

    Inaugenscheinnahme eines Lichtbildes bei Verurteilung

    Während der Inhalt von Urkunden gemäß § 249 Abs. 1 S. 1 StPO durch Verlesen zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht wird, d.h. durch unmittelbares Umsetzen von Schrift- und Zahlenzeichen in Worte (bzw. in Gedanken in der Ersatzform des Selbstlesens nach § 249 Abs. 2 S. 1 StPO), erfolgt der Augenschein durch sinnliche Wahrnehmung, nämlich Sehen, Hören, Schmecken, Riechen oder Befühlen (vgl. zur Abgrenzung BayObLG, Beschluss vom 06.03.2002 - 1 ObOWi 41/02 = NZV 2002, 379, beck-online).
  • OLG Saarbrücken, 22.01.2016 - Ss RS 30/15

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Gehörsverletzung bei Verwertung eines Beweismittels

    Auf die Frage, ob das Amtsgericht vorliegend durch die Augenscheinnahme der auf dem Messfoto abgebildeten Daten gegen § 261 StPO verstoßen hat (zur Zulässigkeit der Augenscheinnahme der auf einem Messfoto eingeblendeten Zeichen und Ziffern, wenn sich deren Sinngehalt nicht aus sich selbst heraus erschließt, vgl. BayObLG NStZ 2002, 388 f.), kommt es vor diesem Hintergrund demnach nicht mehr an.
  • OLG Koblenz, 08.12.2021 - 3 OWi 32 SsBs 227/21

    Inaugenscheinnahme Lichtbild, Verlesung Datenzeile

    Während der Inhalt von Urkunden gemäß § 249 Abs. 1 S. 1 StPO durch Verlesen zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht wird, d.h. durch unmittelbares Umsetzen von Schrift- und Zahlenzeichen in Worte, erfolgt die Inaugenscheinnahme durch sinnliche Wahrnehmung (vgl. zur Abgrenzung auch BayObLG, Beschl. ObOWi 41/02 v. 06.03.2002 NZV 2002, 379).
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