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   OLG Karlsruhe, 10.01.2003 - 1 Ss 58/02   

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OLG Karlsruhe, 10.01.2003 - 1 Ss 58/02 (https://dejure.org/2003,16987)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.01.2003 - 1 Ss 58/02 (https://dejure.org/2003,16987)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Januar 2003 - 1 Ss 58/02 (https://dejure.org/2003,16987)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch unterlassene Anhörung eines Sachverständigen

Papierfundstellen

  • DAR 2003, 182
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • OLG Braunschweig, 13.06.2017 - 1 Ss OWi 115/17

    Geschwindigkeitsmessung; Messverfahren, standardisiertes; PoliScanSpeed

    Allerdings genügt die bloße rechtsfehlerhafte Zurückweisung eines Beweisantrags hierfür nicht, denn die nähere Ausgestaltung des rechtlichen Gehörs obliegt den einzelnen Verfahrensordnungen, so dass kein Schutz dagegen besteht, dass ein Sachvortrag aus Gründen formellen oder materiellen Rechts unbeachtet bleibt (OLG Karlsruhe, DAR 2003, 182).
  • OLG Köln, 22.05.2003 - Ss 169/03
    Der Senat hatte deshalb, und zwar jeweils gemäß § 80a Abs. 2 Nr. 2 OWiG in der Besetzung mit einem Richter, nicht nur über den Zulassungsantrag, sondern auch über die Rechtsbeschwerde selbst zu entscheiden (vgl. OLG Karlsruhe DAR 2003, 182; SenE v. 17.7.1998 - Ss 351/98 Z = NStZ-RR 1998, 345 = NZV 1998, 476 [477] = VRS 95, 383 (384(; SenE v. 4.2.1999 - Ss 45/99 Z = NZV 1999, 264 [266] = VRS 96, 451(455(; SenE v. 15.4.1999 - Ss 144/99 Z = VRS 97, 187 [188]; SenE v. 11.7.2001 - Ss 273/01 Z = zfs 2002, 254; SenE v. 18.3.2003 - Ss 70/03 Z; SenE v. 31.3.2003 - Ss 82/03 Z; SenE v. 11.4.2003 - Ss 119/03 Z; SenE v. 28.4.2003 - Ss 134/03 Z; Göhler/König/Seitz a. a. O., § 80a Rdnr. 3 m. w. N.).

    Die Entscheidung des Amtsgerichts, den Betroffenen nicht gemäß § 73 Abs. 2 OWiG von seiner Pflicht zum persönlichen Erscheinen zu entbinden, vermag deshalb von ihrer Begründung her nicht nachvollzogen zu werden und stellt sich daher als willkürlich dar, so dass sie das in Art. 103 Abs. 1 GG verankerte Verfassungsgebot der Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt (vgl. BayObLG DAR 2000, 578; SenE v. 8.5.2001 - Ss 170/01 Z; SenE v. 11.7.2001- Ss 273/01 Z = zfs 2002, 254 [255]; SenE v. 24.1.2003 - Ss 538/02 B; SenE v. 18.3.2003 - Ss 70/03 Z; SenE v. 31.3.2003 - Ss 82/03 Z; SenE v. 11.4.2003 - Ss 119/03 Z; vgl. auch OLG Karlsruhe DAR 2003, 182; OLG Stuttgart zfs 2003, 210 [211]).

  • OLG Bamberg, 20.01.2016 - 2 Ss OWi 1145/15

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Beweisantrags im

    Anderes gilt nur dann, wenn das Amtsgericht den Beweisantrag ohne nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückzuführende Begründung, also willkürlich, abgelehnt hätte und die Zurückweisung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar wäre (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811 f.; OLG Bamberg Beschluss vom 10.01.2011 - 2 Ss OWi 2031/2010; OLG Oldenburg NStZ-RR 2012, 182; OLG Hamm VRR 2010, 113; OLG Köln VRR 2008, 113; OLG Karlsruhe DAR 2003, 182).
  • OLG Karlsruhe, 13.05.2004 - 1 Ss 119/03

    Bußgeldbescheid - Abweichungen von den richtigen Personalien des Betroffenen oder

    Der verfassungsrechtliche Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs wäre nämlich nur dann als verletzt anzusehen, wenn dem Betroffenen keine Möglichkeit eingeräumt worden wäre, sich zu allen entscheidungserheblichen und für ihn nachteiligen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern oder das Gericht aus offensichtlich unzulässigen verfahrensrechtlichen Gründen den Vortrag nicht zur Kenntnis genommen hätte (Senat DAR 2003, 182 m.w.N.; vgl. Göhler, a.a.O., § 80 Rn. 16 a m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 11.07.2005 - 1 Ss 194/04

    Bußgeldverfahren: Zulässiger Antrag des Verteidigers auf Entbindung des

    Zwar kann eine Verletzung rechtlichen Gehörs auch bereits dann vorliegen, wenn sich ein Gericht weigert, einen Antrag eines Betroffenen überhaupt zu Kenntnis zu nehmen bzw. zu erwägen (so Brandenburgisches OLG ZFSch 2004, 235 f.) oder auf einen Sachvortrag einer Partei aus offensichtlich unzulässigen verfahrensrechtlichen Gründen nicht eingeht (Senat DAR 2003, 182).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.2021 - 2 RBs 191/21

    1. Die Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren steht der Verletzung des

    Eine Gehörsverletzung liegt erst dann vor, wenn ein Antrag ohne nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückführbare Begründung abgelehnt wird und die Entscheidung daher als willkürlich angesehen werden muss (vgl. OLG Karlsruhe DAR 2003, 182; OLG Brandenburg BeckRS 2019, 29142; BeckRS 2020, 3291; OLG Bremen BeckRS 2020, 9520).
  • OLG Oldenburg, 15.01.2019 - 2 Ss OWi 10/19

    Pflicht zum Einprägen von Verbotsschildern bei einheitlicher Fahrt

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass die durch ein Verkehrszeichen begründete Anordnung für den Verkehrsteilnehmer der sie kennt, auch dann gilt, wenn er in dessen Wirkungsbereich von einer Stelle einfährt, von der es nicht wahrgenommen werden kann (OLG Karlsruhe DAR 2003, 182; BayObLG VRS 69. Band, 461).
  • OLG Düsseldorf, 15.04.2016 - 1 RBs 83/16

    Ablehnung der Beiziehung einer "Lebensakte" des Messgeräts

    Bei Ablehnung von Verfahrensanträgen kommt ein Verstoß gegen das Gebot rechtlichen Gehörs erst dann in Betracht, wenn die Ablehnung ohne nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückzuführende Begründung erfolgt, die tatrichterliche Entscheidung mithin unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und als willkürlich angesehen werden muss (BVerfG NJW 1992, 2811; OLG Köln NStZ-RR 1998, 345, 346; OLG Schleswig SchlHA 2002, 176; OLG Karlsruhe DAR 2003, 182; KK-Senge, a.a.O., § 80 Rdnr. 41d; jeweils zur Ablehnung eines Beweisantrags).
  • OLG Hamm, 05.04.2006 - 3 Ss OWi 132/06

    Beweisantrag; Ablehnung; anthropologisches Gutachten; Begründung; Rechtliches

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes verstößt nur dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (BVerfG, NJW-RR 1995, 241; NJW 1979, 413; NJW 1986, 833; BayVerfGH, BayVerwBl. 2005, 721; OLG Karlsruhe, DAR 2003, 182).
  • OLG Düsseldorf, 10.01.2019 - 2 RBs 1/19

    Keine Rekonstruktion gespeicherter Daten bei standardisiertem Messverfahren

    Im Übrigen bemerkt der Senat, dass eine Gehörsverletzung erst dann vorliegt, wenn ein Beweisantrag ohne nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückführbare Begründung abgelehnt wird und die Entscheidung daher als willkürlich angesehen werden muss (vgl. OLG Köln NStZ-RR 1998, 345; 346; OLG Karlsruhe DAR 2003, 182).
  • OLG Karlsruhe, 14.02.2018 - 3 Rb 10 Ss 59/18

    ESO 3.0: Fotolinie nur für Zuordnung des Messergebnisses relevant

  • KG, 03.03.2009 - 2 Ws 66/09

    Strafverfahren: Zustellung einer Gerichtsentscheidung an bisherige Wohnanschrift

  • OLG Düsseldorf, 08.05.2019 - 4 RBs 10/19

    Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen fährlässige Überschreitung der

  • OLG Düsseldorf, 27.02.2019 - 2 RBs 32/19

    Kein rechtlich beachtlicher Beweisantrag bei nicht beweisbaren Ausführungen

  • OLG Düsseldorf, 08.04.2019 - 2 RBs 63/19

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei willkürlicher Ablehnung eines Beweisantrags

  • OLG Hamm, 30.01.2012 - 3 RBs 382/11

    Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör durch die fehlerhafte Ablehnung

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