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   OLG Jena, 02.07.2002 - 8 U 1247/01   

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https://dejure.org/2002,8102
OLG Jena, 02.07.2002 - 8 U 1247/01 (https://dejure.org/2002,8102)
OLG Jena, Entscheidung vom 02.07.2002 - 8 U 1247/01 (https://dejure.org/2002,8102)
OLG Jena, Entscheidung vom 02. Juli 2002 - 8 U 1247/01 (https://dejure.org/2002,8102)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung für den Ersatz von materiellen Schäden auf Grund von verschuldensunabhängiger Gefährdungshaftung des Fahrzeughalters im Verhältnis zu den Insassen des Fahrzeuges; Grenzen des Sichtfahrgebots gem. § 3 Abs. 1 Satz 4 Straßenverkehrsordnung (StVO); Geeignete und im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 249 833 Abs. 2; StVO § 3 Abs. 1 Satz 4
    Haftung bei einem Zusammenstoß zwischen KfZ und Kuh: Sichtfahrgebot des Fahrzeugführers und Tierhalterhaftung des Landwirts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 464
  • DAR 2003, 37
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.06.1976 - VI ZR 212/75

    Sorgfaltspflicht eines Tierhalters; Verwendung von Elektrozäunen

    Auszug aus OLG Jena, 02.07.2002 - 8 U 1247/01
    Vielmehr müssen die in der Landwirtschaft allgemein üblichen und im Verkehr als ausreichend erachteten Sicherungsmaßnahmen eingehalten werden (vgl. BGH, VersR 1976, 1086, 1087).

    Einer solchen Entfernung kann für die Frage der Sicherung nicht entscheidende Bedeutung zukommen, da aufgeschrecktes Vieh erfahrungsgemäß weite Strecken zurücklegen kann (vgl. BGH, VersR 1976, 1086, 1087).

  • BGH, 06.03.1990 - VI ZR 246/89

    Erforderliche Sicherung eines in Autobahnnähe liegenden Pferdestalls gegen ein

    Auszug aus OLG Jena, 02.07.2002 - 8 U 1247/01
    Zwar grenzte die Bundesstraße nicht unmittelbar an die Weide, was unzweifelhaft zusätzliche Sicherungsmaßnahmen erfordert hätte (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 789).
  • OLG Frankfurt, 10.09.2015 - 22 U 73/14

    Haftungsverteilung bei Kollision mit Traktor auf Landstraße; Grenzen des

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung des OLG Jena vom 2. Juli 2002 (8 U 1247/01).
  • OLG München, 12.06.2015 - 10 U 3981/14

    Kollision eines erheblich alkoholisierten Fußgängers mit einem Kfz bei Dunkelheit

    Ein dunkel gekleideter, auf der Fahrbahn gehender Fußgänger gehört nicht zu derartigen Hindernissen (KG NZV 1995, 235: auf der Fahrbahn hockende oder liegende Person [anders AG Emmendingen, NStZ 2008, 633 für - in Selbsttötungsabsicht - flach auf der Fahrbahn liegende Person]; Thüringer Oberlandesgericht, NZV 2009, 553-554: unbeleuchtete Sperrschranke; BGH NJW-RR 1987, 1235: unbeleuchteter Panzer mit Tarnanstrich auf BAB; Thüringer Oberlandesgericht, DAR 2003, 37: schwarze Kuh).
  • AG Brandenburg, 05.08.2015 - 34 C 93/12

    Mobiler Elektroweidezaun ist keine Grundstückseinfriedung!

    Grundsätzlich sollen derartige Elektro-Umzäunungen von Koppeln und Weiden nämlich nur Schutz gegenüber einem Ausbrechen der Tiere bieten ( BGH , Urteil vom 14.06.1976, Az.: VI ZR 212/75, u.a. in: NJW 1977, Seite 2158; OLG Celle , VersR 1977, Seiten 453 f.; OLG Hamm , VersR 1980, Seite 197; OLG Köln , VersR 2001, Seiten 1396 f.; OLG Jena , Urteil vom 02.07.2002, Az.: 8 U 1247/01, u.a. in: NZV 2002, Seiten 464 f.; OLG Hamm , Urteil vom 02.03.2005, Az.: 13 U 191/04, u.a. in: "juris"; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 25.08.2011, Az.: 31 C 179/09, u.a. in: BeckRS 2011, Nr.: 21906 ), nicht aber das Grundstück selbst einfrieden.
  • OLG Naumburg, 29.12.2011 - 4 U 65/11

    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines PKW mit einem ohne Beleuchtung und

    Demgegenüber muss ein Fahrer nach der Rechtsprechung allerdings auch mit einem auf der Landstraße stehenden, unbeleuchteten, mit Tarnanstrich versehenen Panzer ( BGH , Urteil vom 23. Juni 1987, zitiert nach juris, Rdnr. 13), einer auf der Straße befindlichen schwarzen Kuh ( OLG Jena , DAR 2003, 37) oder auch mit einem unbeleuchteten, auf der Fahrbahn mit einer Panne hockenden Fahrradfahrer ( OLG Hamm , NZV 1998, 202) rechnen.
  • OLG Hamm, 02.03.2005 - 13 U 191/04

    Tierhalterhaftung i.R.e. Verkehrsunfalls aufgrund eines entlaufenen Pferdes

    Grundsätzlich gilt, daß Umzäunungen von Koppel und Weiden gegenüber einem panikartigen Ausbrechen von Pferden Schutz bieten müssen (vgl. BGH a.a.O.; OLG Hamm VersR 1980, 197; Thüringer OLG NZV 2002, 464).

    Der Senat verkennt nicht, daß an den Entlastungsbeweis nach § 834 Abs. 3 BGB grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. Thüringer OLG NZV 2002, 464, 465), diese Anforderungen wurden jedoch im vorliegenden Fall durch die Doppelsicherung erfüllt.

  • OLG Stuttgart, 08.12.2003 - 5 U 76/03

    Haftung des Fahrzeugführers beim Unfall mit einem schuldunfähigen Fußgänger;

    Wie dargestellt, hat die Beklagtenseite, die für diese Ausnahme vom Sichtfahrtgebot darlegungs- und beweispflichtig ist (vgl. Thüringer OLG NZV 2002, 464) diesen Beweis nicht geführt.
  • OLG Düsseldorf, 12.08.2015 - 18 U 205/14

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    An den nach § 833 Satz 2 BGB möglichen Beweis, dass der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet (1. Alt.) oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde (2. Alt.), sind strenge Anforderungen zu stellen (BGH, Urt. v. 28.04.1992 - VI ZR 314/91, Juris; OLG Jena, NZV 2002, 464, 465).
  • KG, 18.09.2010 - 12 W 24/10

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Pkw mit einem von der

    Es gilt nicht für Hindernisse, die plötzlich von der Seite in die Fahrbahn gelangen, sondern es betrifft die Sicht vor dem Fahrzeug (BGH, NZV 1998, 369; OLG Hamm, Urteil vom 21. Februar 2002 - 27 U 178/01, Juris-Tz. 22; Urteil vom 22. Januar 2001 - 6 U 149/00, Juris-Tz. 12; OLG Jena, NZV 2002, 464).
  • OLG Zweibrücken, 12.08.2004 - 1 U 65/04

    Tierhalterhaftung eines Tierschutzvereins: Haftungsverteilung bei nächtlichem

    Kollidiert ein Fahrzeug auf der Autobahn nachts mit einem Schäferhund, der wegen seiner Größe und seiner Farbe nicht ohne Weiteres erkennbar ist, liegt ein Rechtsfehler zum Nachteil des Tierhalters, dem ohnehin generell eine größere Verantwortung gegenüber dem Kfz-Halter zukommt, wenn ein Tier auf die Straße läuft (Juris, Praxiskommentar, § 833 Rdnr. 32), bei der vorliegend angenommenen Haftungsverteilung nicht vor (vgl. auch zur Haftungsabwägung in vergleichbaren Fällen: Thür. OLG, Urteil vom 2. Juli 2002, Az.: 8 U 1247/01, OLG Köln, Urteil vom 28. März 2000, Az.: 3 U 127/99, OLG Celle, Urteil vom 26. Januar 2000, Az.: 9 U 130/99, OLG Köln, Urteil vom 5. November 1998, Az.: 1 U 51/98 jew. zitiert nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 08.05.2012 - 4 U 215/11
    Es kann letztendlich dahinstehe n ,   ob der Fahrer die Darlegungs- und Beweislast dafür träg t , dass das Hindernis plötzlich in die Fahrbahn gelangte (so OLG Jena, NZV 2002, 464).
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