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   OLG Hamm, 07.04.2003 - 2 Ss (OWi) 257/03   

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OLG Hamm, 07.04.2003 - 2 Ss (OWi) 257/03 (https://dejure.org/2003,4930)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.04.2003 - 2 Ss (OWi) 257/03 (https://dejure.org/2003,4930)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. April 2003 - 2 Ss (OWi) 257/03 (https://dejure.org/2003,4930)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Erscheinen in der Hauptverhandlung; Entbindungsantrag; Begründung des Verwerfungsurteils, Versagung des rechtlichen Gehörs, Zuständigkeit des Einzelrichters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erscheinen in der Hauptverhandlung; Begründung des Verwerfungsurteils; Versagung des rechtlichen Gehörs; Zuständigkeit des Einzelrichters

  • Judicialis

    OWiG § 80; ; OWiG § 80 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 80; OWiG § 80a
    Erscheinen in der Hauptverhandlung; Entbindungsantrag; Begründung des Verwerfungsurteils, Versagung des rechtlichen Gehörs, Zuständigkeit des Einzelrichters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2003, 588
  • DAR 2003, 430
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 04.06.1999 - Ss 217/99
    Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2003 - 2 Ss OWi 257/03
    Ergibt sich aufgrund der so zulässig ausgeführten Verfahrensrüge, dass der Betroffene tatsächlich vor der Verwerfung seines Einspruchs erhebliche Entschuldigungsgründe vorgebracht hatte, so ist das angefochtene Verwerfungsurteil bereits aufgrund des Darstellungsmangels aufzuheben, der darin liegt, dass es diese Entschuldigungsgründe nicht mitteilt (zu vgl. OLG Köln NStZ-RR 1999, 337).
  • OLG Köln, 11.07.2001 - Ss 273/01
    Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2003 - 2 Ss OWi 257/03
    Der Anspruch des Betroffenen auf Gewährung des rechtlichen Gehörs ist verletzt, wenn der Tatrichter den Antrag auf Entbindung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung ablehnt, ohne nachvollziehbare Gründe hierfür anzuführen, und sich auf das Urteil nicht mit den für eine Entbindung geltend gemachten Gründen auseinandersetzt (zu vgl. OLG Köln zfs 2002, 254).
  • OLG Köln, 17.07.1998 - Ss 351/98
    Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2003 - 2 Ss OWi 257/03
    Der Senat schließt sich zumindest für die vorliegende Fallgestaltung - Zulassung der Rechtsbeschwerde allein nach § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG - der dazu wohl überwiegenden Meinung an, dass in diesem Fall der Einzelrichter entscheidet (vgl. dazu OLG Düsseldorf DAR 20011, 515 = NZV 2002, 99; OLG Köln NZV 1998, 476 = NStZ-RR 1998, 345; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 80 a Rn. 3 am Ende).
  • OLG Hamm, 26.03.2002 - 3 Ss OWi 154/02

    Verwerfung des Einspruchs wegen Ausbleiben des Betroffenen, Rechtsbeschwerde,

    Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2003 - 2 Ss OWi 257/03
    Enthält - wie im vorliegenden Fall - das angefochtene Urteil keinerlei Feststellungen zur Frage der genügenden Entschuldigung, muss der Betroffenen in einer den Anforderungen des § 344 Abs. 2 S.2 StPO in vollem Umfang genügenden Verfahrensrüge den behaupteten Verfahrensverstoß geltend machen (zu vgl. Beschluss des OLG Hamm vom 26.03.2002 - 3 Ss OWi 154/02 - m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 21.02.2024 - 1 ORbs 19/24

    Verwerfung des Einspruchs, wirksamer Entbindungsantrag, Verletzung des

    Darin, dass das Amtsgericht den rechtzeitig angebrachten Entbindungsantrag übergangen und gleichwohl den Einspruch des Betroffenen wegen unentschuldigten Ausbleibens nach § 74 Abs. 2 OWiG verworfen hat, liegt eine Verletzung des Anspruchs des Betroffenen auf rechtliches Gehör begründet (Senatsbeschluss vom 7. Januar 2019, 1 Z - 53 Ss-OWi 733/19 - 414/19; Senatsbeschluss vom 19. Juni 2019, 1 B - 53 Ss-OWi 261/19 - 148/19; Senatsbeschluss vom 1. November 2013, 1 Z - 53 Ss-OWi 471/13 - 271/13; Senatsbeschluss vom 30. Mai 2011, 1 Ss-OWi 83 Z/11; Senatsbeschluss vom 1. August 2011, 1 Z - 53 Ss-OWi 239/11 - 134/11; OLG Hamm NZV 2003, 588; BayObLG DAR 2000, 578), wobei allein entscheidend ist, dass es eine verfahrenserhebliche Erklärung des Betroffenen nicht zur Kenntnis genommen und nicht darüber förmlich entschieden hat.
  • OLG Hamm, 16.08.2006 - 2 Ss OWi 348/06

    Entbindung; persönliches Erscheinen in der Hauptverhandlung; Verwerfung;

    Dies verletzt den Betroffenen in seinem Recht aus Art. 103 Abs. 1 GG (OLG Hamm VRS 107, 124 = DAR 2004, 662; ähnlich Senat in DAR 2003, 430 = VRS 105, 228 = NZV 2003, 588).
  • OLG Brandenburg, 13.06.2019 - 53 Ss OWi 261/19

    Entbindung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung

    Darin, dass das Amtsgericht den rechtzeitig angebrachten Entbindungsantrag übergangen und gleichwohl den Einspruch des Betroffenen wegen unentschuldigten Ausbleibens nach § 74 Abs. 2 OWiG verworfen hat, liegt eine Verletzung des Anspruchs des Betroffenen auf rechtliches Gehör begründet (Senatsbeschl. vom 1. November 2013, 1 Z - 53 Ss-OWi 471/13 - 271/13; Senatsbeschl. vom 30. Mai 2011, 1 Ss-OWi 83 Z/11; Senatsbeschluss vom 1. August 2011, 1 Z - 53 Ss-OWi 239/11 - 134/11; OLG Hamm NZV 2003, 588; BayObLG DAR 2000, 578), wobei allein entscheidend ist, dass es eine verfahrenserhebliche Erklärung des Betroffenen nicht zur Kenntnis genommen und nicht darüber förmlich entschieden hat.
  • OLG Rostock, 27.04.2011 - 2 Ss OWi 50/11

    Bußgeldverfahren: Fehlerhaftes Verwerfungsurteil bei übergangenem/übersehenem

    Darin, dass das Amtsgericht den vor Verhandlungsbeginn angebrachten Entbindungsantrag übersehen oder übergangen und gleichwohl den Einspruch des Betroffenen wegen unentschuldigten Ausbleibens nach § 74 Abs. 2 OWiG verworfen hat, liegt eine Verletzung des Anspruchs des Betroffenen auf rechtliches Gehör (OLG Hamm NZV 2003, 588; BayObLG DAR 2000, 578).
  • OLG Hamm, 22.06.2011 - 5 RBs 53/11

    Entbindungsantrag, Vorlage, Gericht

    - 2 Ss OWi 257/03 - BayObLG, DAR 2000, 578 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 01.06.2004 - 2 Ss OWi 333/04

    Zulassung der Rechtsbeschwerde; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Entbindung vom

    Dies stellt ebenfalls einen Rechtsfehler zum Nachteil des Betroffenen dar (ähnlich Senat in DAR 2003, 430 = VRS 105, 228 = NZV 2003, 588).
  • OLG Brandenburg, 01.11.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 424/22

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren

    Darin, dass das Amtsgericht den rechtzeitig angebrachten Entbindungsantrag übergangen und gleichwohl den Einspruch des Betroffenen wegen unentschuldigten Ausbleibens nach § 74 Abs. 2 OWiG verworfen hat, liegt eine Verletzung des Anspruchs des Betroffenen auf rechtliches Gehör begründet (Senatsbeschluss vom 7. Januar 2019, 1 Z - 53 Ss-OWi 733/19 - 414/19; Senatsbeschluss vom 19. Juni 2019, 1 B - 53 Ss-OWi 261/19 - 148/19; Senatsbeschluss vom 1. November 2013, 1 Z - 53 Ss-OWi 471/13 - 271/13; Senatsbeschluss vom 30. Mai 2011, 1 Ss-OWi 83 Z/11; Senatsbeschluss vom 1. August 2011, 1 Z - 53 Ss-OWi 239/11 - 134/11; OLG Hamm NZV 2003, 588; BayObLG DAR 2000, 578), wobei allein entscheidend ist, dass es eine verfahrenserhebliche Erklärung des Betroffenen nicht zur Kenntnis genommen und nicht darüber förmlich entschieden hat.
  • OLG Köln, 16.10.2012 - 1 RBs 265/12

    Zu den Voraussetzungen für die Entpflichtung des Betroffenen vom persönlichen

    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist demnach auch verletzt, wenn das Gericht über den Antrag des Betroffenen auf Entbindung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung nicht oder ohne eine auf § 73 Abs. 2 OWiG zurückführbare Begründung ablehnend entscheidet und sich auch im Urteil mit den Gründen, die zur Rechtfertigung des Antrags geltend gemacht wurden, nicht befasst (SenE v. 22.05.2003 - Ss 169/03 Z - = VRS 105, 207 [208]; BayObLG DAR 2000, 578; OLG Brandenburg NZV 2003, 432; OLG Hamm zfs 2003, 425 = DAR 2003, 430 = VRS 105, 228 [229] = NZV 2003, 588; Göhler a.a.O. § 80 Rdnr. 16 b).
  • OLG Zweibrücken, 22.10.2009 - 1 SsRs 34/09

    Aufhebung eines Urteils wegen Versagung des rechtlichen Gehörs

    Ein derartiger Verstoß stellt zugleich eine die Zulassung der Rechtsbeschwerde rechtfertigende Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dar (OLG Hamm NZV 2003, 588; BayObLG DAR 2000, 578; Göhler, OWiG 15. Aufl. § 80 Rn. 16b).
  • OLG Zweibrücken, 22.10.2009 - 1 Ws 181/09

    Aufhebung eines Urteils wegen Versagung des rechtlichen Gehörs

    Ein derartiger Verstoß stellt zugleich eine die Zulassung der Rechtsbeschwerde rechtfertigende Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dar (OLG Hamm NZV 2003, 588; BayObLG DAR 2000, 578; Göhler, OWiG 15. Aufl. § 80 Rn. 16b).
  • OLG Hamm, 19.01.2004 - 4 Ss OWi 3/04

    Versagung rechtlichen Gehörs, rechtliches Gehör, Zulassung der Rechtsbeschwerde,

  • OLG Hamm, 06.08.2004 - 4 Ss OWi 300/04

    Rechtsbeschwerde; Zulassung; Versagung des rechtlichen Gehörs; Entbindungsantrag

  • OLG Brandenburg, 13.06.2019 - 1 Ss OWi 148/19
  • OLG Hamm, 19.01.2004 - 4 Ss OWi 3/4

    Versagung rechtlichen Gehörs, rechtliches Gehör, Zulassung der Rechtsbeschwerde,

  • OLG Jena, 23.08.2005 - 1 Ss 165/05

    Zulassung

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