Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 14.06.2004

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 01.04.2004 - III-5 Ss 164/04 - 1/04 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9270
OLG Düsseldorf, 01.04.2004 - III-5 Ss 164/04 - 1/04 I (https://dejure.org/2004,9270)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.04.2004 - III-5 Ss 164/04 - 1/04 I (https://dejure.org/2004,9270)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. April 2004 - III-5 Ss 164/04 - 1/04 I (https://dejure.org/2004,9270)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,9270) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs durch falsches Überholen; Definition Überholen im Sinne der Straßenverkehrsordnung ; Zulässigkeit der Annahme der Notwendigkeit eines sich Befinden der beteiligten Verkehrsteilnehmer auf ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 3; ; StPO § 473 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 315c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b); ; StGB § 315 Abs. 3 Nr. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Überholen - Begriff des Überholens i.S.d. StGB

Papierfundstellen

  • DAR 2004, 596
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.05.1981 - 4 StR 530/79

    Fahrbahn - Verkehrsteilnehmer - Richtungsfahrbahn - Autobahnausfahrt - Benutzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.04.2004 - 5 Ss 164/04
    W hatte mit dem Wechsel vom rechten Fahrstreifen auf den Ausfahr- oder Verzögerungsstreifen die durchgehende (§ 18 Abs. 3 StVO) Fahrbahn der A 57 aber schon verlassen, befand sich also nicht mehr auf derselben Fahrbahn, als der Angeklagte vorbeifuhr (vgl. Janiszewski/Jagow/Burmann, aaO Rdnr. 59; Mühlhaus DAR 1975, 64, 67 f; die gegenteilige Ansicht in BGHSt 30, 85, 90 ist durch Gesetzesänderung - § 2 Abs. 1 Satz 2 StVO - überholt; s. amtl. Begr. zur 12. ÄndVO, VkBl. 1994, 140 f).
  • BVerfG, 22.08.1994 - 2 BvR 1884/93

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des Rechtsüberholen unter Benutzung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.04.2004 - 5 Ss 164/04
    Der Begriff des falschen Überholens in § 315c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b) StGB geht aber wesentlich weiter als der entsprechende Begriff in der StVO und erfasst jedes Verhalten im Straßenverkehr, das durch besondere Rücksichtslosigkeit im Zusammenhang mit einem "Überholvorgang" eine gesteigerte Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer heraufbeschwört (vgl. BVerfG NJW 1995, 315 = VRS 88, 84 mwN).
  • BGH, 13.02.1975 - 4 StR 508/74

    Unzulässiges Überholen im Sinne des § 5 Abs. 3 Nr. 2 Straßenverkehrsordnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.04.2004 - 5 Ss 164/04
    "überholt" hat, als er an dem von W geführten Pkw vorbeigefahren ist: Im Sinne der StVO überholt, wer von hinten an einem anderen Verkehrsteilnehmer vorbeifährt, der sich auf derselben Richtungsfahrbahn befindet (BGHSt 26, 73, 74; Janiszewski/Jagow/Burmann, StVR, 18. Aufl. [2004], § 5 StVO Rdnr. 2 mwN).
  • BGH, 15.09.2016 - 4 StR 90/16

    Gefährdung des Straßenverkehrs durch falsches Überholen (Begriff des Überholens:

    Nach Wortlaut und Zweck der Vorschrift des § 315c Abs. 1 StGB, der auf den Schutz des Lebens, der Gesundheit und bedeutender Sachwerte vor im Gesetz näher bezeichneten, besonders gefährlichen Verhaltensweisen im Verkehr abzielt, ist die Reichweite des Tatbestands des § 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB indes nicht auf Überholvorgänge im Sinne der Straßenverkehrsordnung beschränkt (vgl. BVerfG, NJW 1995, 315, 316; OLG Düsseldorf, VRS 107, 109; OLG Hamm, VRS 32, 449; König in LK-StGB, 12. Aufl., § 315c Rn. 77 ff.; Ernemann in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 2. Aufl., § 315c Rn. 16; Sternberg-Lieben/Hecker in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 315c Rn. 18; Renzikowski in Matt/Renzikowski, StGB, § 315c Rn. 8; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 315c Rn. 6f, Zieschang in NK-StGB, 4. Aufl., § 315c Rn. 41; Burmann in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 24. Aufl., § 315c StGB Rn. 22; Hagemeier in MüKo-Straßenverkehrsrecht, § 315c Rn. 50).
  • OLG Düsseldorf, 11.10.2011 - 1 U 19/11

    Zur Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen einem rückwärts einparkenden

    Ein Überholen im Sinne des § 5 StVO liegt danach vor, wenn ein Fahrer an einem auf dem selben Straßenteil befindlichen anderen Verkehrsteilnehmer, der sich in dieselbe Richtung bewegt oder verkehrsbedingt anhält oder soeben anfährt, vorbeifährt (BGH NJW 74, 2005; OLG Düsseldorf, DAR 2004, 596; KG Berlin, Urteil vom 07.03.1988, Az.: 12 U 3663/87; Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Aufl., § 5 StVO Rdnr. 2; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 5 StVO Rdnr. 1; Zieres in Geigel, Haftpflichtprozess, 26. Aufl., 27. Kapitel, Rdnr. 159).
  • LG Osnabrück, 17.05.2016 - 10 S 86/16

    Verkehrsunfall - Überholen bei unklarer Verkehrslage - Haftung

    Überholen ist ein Sonderfall des Vorbeifahrens, nämlich Vorbeifahren von hinten nach vorn an einem Verkehrsteilnehmer, der sich auf derselben Fahrbahn in derselben Richtung bewegt oder nur mit Rücksicht auf die Verkehrslage anhält (BGHSt 25, 293, 296; OLG Düsseldorf DAR 04, 596; VRS 59, 151; OLG Köln NZV 95, 74; OLG Schleswig VM 96, 19; KG NZV 98, 376).
  • LG Ravensburg, 28.06.2013 - 6 Ns 36 Js 412/13

    Straßenverkehrsgefährdung: Rücksichtsloses falsches Überholen an einer roten

    Der Begriff des falschen Überholens in § 315 Abs. 1 Nr. 2b kann auch erfüllt sein, wenn die Verkehrsflächen, auf denen sich die Tat ereignet hat, ineinander übergehen (OLG Düsseldorf DAR 2004, 596).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.06.2004 - 2 Ss OWi 335/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6234
OLG Hamm, 14.06.2004 - 2 Ss OWi 335/04 (https://dejure.org/2004,6234)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.06.2004 - 2 Ss OWi 335/04 (https://dejure.org/2004,6234)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Juni 2004 - 2 Ss OWi 335/04 (https://dejure.org/2004,6234)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,6234) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Folgen der Abweichungen des Bußgeldbescheids hinsichtlich des Geburtsortes und des Geburtsdatums des Betroffenen ; Anforderungen an die notwendige Individualisierung eines Bußgeldbescheides; Möglichkeit der Heranziehung eines Radarfotos zur Identifizierung des ...

  • Judicialis

    OWiG § 66; ; StPO § 267; ; BKatV § 4

  • rechtsportal.de

    OWiG § 66; StPO § 267; BKatV § 4
    Bußgeldbescheid; Wirksamkeit; Abweichungen bei den Personalien; Geschwindigkeitsüberschreitung; Feststellungen; Fahrverbot; Absehen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Bußgeldbescheid - Abweichungen von den richtigen Personalien des Betroffenen oder vom Tatort

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Bußgeldbescheid: Name und Adresse genügen

Verfahrensgang

  • AG Recklinghausen - 25 OWi 315/03
  • OLG Hamm, 14.06.2004 - 2 Ss OWi 335/04

Papierfundstellen

  • DAR 2004, 596
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.12.1995 - 3 StR 550/95

    Erneute Bildung einer Gesamtstrafe, wenn bei einer früheren Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.06.2004 - 2 Ss OWi 335/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHSt 41, 374), der sich die Oberlandesgerichte angeschlossen haben (vgl. OLG Hamm DAR 1996, 245; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 71 Rn. 47a m.w.N.) darf der Tatrichter gemäß § 267 Abs. 1 S. 3 StPO auf ein zur Identifizierung geeignetes Foto verweisen.
  • OLG Hamm, 18.05.2000 - 3 Ss OWi 475/00

    Nicht genügende Entschuldigung beim Fernbleiben in der Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.06.2004 - 2 Ss OWi 335/04
    Die mit der Rechtsbeschwerde gerügten Abweichungen des Bußgeldbescheids hinsichtlich des Geburtsortes und des Geburtsdatums des Betroffenen von den zutreffenden Personalien führen nicht zur Unwirksamkeit des Bußgeldbescheides, da sich die Identität des Betroffenen aus den vorhandenen richtigen Angaben im Übrigen zweifelsfrei ergibt ( Göhler, OwiG, 13. Aufl., § 66 Rn. 4a, OLG Hamm, Beschluss vom 18.Mai 2000 -3 Ss OWi 475/2000-).
  • OLG Hamm, 26.01.1996 - 2 Ss OWi 4/96
    Auszug aus OLG Hamm, 14.06.2004 - 2 Ss OWi 335/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHSt 41, 374), der sich die Oberlandesgerichte angeschlossen haben (vgl. OLG Hamm DAR 1996, 245; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 71 Rn. 47a m.w.N.) darf der Tatrichter gemäß § 267 Abs. 1 S. 3 StPO auf ein zur Identifizierung geeignetes Foto verweisen.
  • OLG Hamm, 09.05.1996 - 2 Ss OWi 401/96
    Auszug aus OLG Hamm, 14.06.2004 - 2 Ss OWi 335/04
    Handelt es sich dabei um ein sog. "gutes" Foto, sind in der Regel keine weiteren Ausführungen zur Identitätsfeststellung erforderlich (OLG Hamm DAR 1996, 417, Beschluss des Senats vom 18.November 2002 -2Ss OWi 927/02-).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht