Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 10.05.2005

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 23.05.2005 - 1 Ss (OWi) 86 B/05   

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https://dejure.org/2005,29977
OLG Brandenburg, 23.05.2005 - 1 Ss (OWi) 86 B/05 (https://dejure.org/2005,29977)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.05.2005 - 1 Ss (OWi) 86 B/05 (https://dejure.org/2005,29977)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Mai 2005 - 1 Ss (OWi) 86 B/05 (https://dejure.org/2005,29977)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DAR 2005, 570
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 22.01.1985 - Ss 782/84

    Schrittgeschwindigkeit; Verkehrsberuhigter Bereich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.05.2005 - 1 Ss OWi 86 B/05
    Auch dies erweist sich als nicht tragfähig, ist doch in der herrschenden Rechtsprechung anerkannt, dass eine gefahrene ("Netto-") Geschwindigkeit von bis zu 7 km/h noch als Schrittgeschwindigkeit gilt (vgl. OLG Köln VRS 68, 382; OLG Düsseldorf NZV 1993, 158).
  • OLG Düsseldorf, 08.12.1992 - 5 Ss 317/92

    Schnee- und Eisglätte - Fahrzeugführer darf nur noch Schrittgeschwindigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.05.2005 - 1 Ss OWi 86 B/05
    Auch dies erweist sich als nicht tragfähig, ist doch in der herrschenden Rechtsprechung anerkannt, dass eine gefahrene ("Netto-") Geschwindigkeit von bis zu 7 km/h noch als Schrittgeschwindigkeit gilt (vgl. OLG Köln VRS 68, 382; OLG Düsseldorf NZV 1993, 158).
  • OLG Karlsruhe, 08.01.2018 - 2 Rb 9 Ss 794/17

    Geschwindigkeitsüberschreitung in einer Spielstraße: Erforderlicher Abstand

    Ohne dass es für die Entscheidung darauf ankommt, ist abschließend darauf hinzuweisen, dass die durch Zeichen 325.1 angeordnete Schrittgeschwindigkeit nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Köln VRS 69, 382 OLG Brandenburg DAR 2005, 570 OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.04.2004 - 1 Ss 159/03, juris) keine höhere Geschwindigkeit als 7 km/h gestattet.
  • OLG Frankfurt, 02.05.2014 - 11 U 88/13

    Zur Haftung eines Rollstuhlfahrers wegen Zusammenstoßes mit einem Fußgänger

    Damit hätte der Beklagte aber selbst bei Ausschöpfung der ihm technisch möglichen Höchstgeschwindigkeit noch die ihm nach § 24 Abs. 2 StVO am Unfallort vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit eingehalten, welche als Fußgängerdurchschnittstempo bei 4 bis 7 Km/h liegt [so OLG Düsseldorf NZV 1993, 158 - Rn. 13; OLG Karlsruhe NZV 2004, 321 - Rn. 11; vgl. auch OLG Brandenburg DAR 2005, 570 - Rn. 8: bis zu 7 Km/h].
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 10.05.2005 - Ss (OWi) 886/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3243
OLG Dresden, 10.05.2005 - Ss (OWi) 886/04 (https://dejure.org/2005,3243)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10.05.2005 - Ss (OWi) 886/04 (https://dejure.org/2005,3243)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10. Mai 2005 - Ss (OWi) 886/04 (https://dejure.org/2005,3243)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • verkehrslexikon.de

    Zur Berufung auf ein Augenblicksversagen in einer 30-km/h-Zone

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährungsunterbrechende Wirkung der Übersendung eines Anhörungsbogens zur Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ; Individualentscheidung eines Sachbearbeiters der Bußgeldbehörde im Rahmen des Ermittlungsverfahrens; Überschreiten der innerörtlich ...

  • kanzlei-heskamp.de
  • Judicialis

    OWiG § 33; ; OWiG § 33 Abs. 1 Nr. 1; ; OWiG § 33 Abs. 1 Nr. 1 2. Alt.; ; StPO § 345 Abs. 1; ; StPO § 80 Abs. 3 Satz 2; ; StVG § 24; ; StVG § 26 Abs. 3; ; BKatV § 4 Abs. 1 Nr. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    EDV-Verarbeitung - Verjährung

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Vorliegen einer grob pflichtwidrigen Missachtung der gebotenen Aufmerksamkeit

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • IWW (Kurzinformation)

    Verjährungsunterbrechung - Unterbrechung der Verjährung durch Versendung eines Anhörungsbogens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Unterbrechung der Verjährung durch Übersendung eines Anhörungsbogens; Grob pflichtwidrige Missachtung der geborenen Aufmerksamkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 242 (Ls.)
  • DAR 2005, 570
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Zweibrücken, 12.07.2004 - 1 Ss 102/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Unterbrechung der Verfolgungsverjährung durch

    Auszug aus OLG Dresden, 10.05.2005 - Ss OWi 886/04
    Vielmehr genügen auch Ermittlungen durch Polizeibeamte (OLG Zweibrücken DAR 2004, 603; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 33 Rdnr. 6).

    Der Tag des Eingangs der Akte bei dem Polizeirevier ist aus der Akte ersichtlich, und der Polizeibeamte hat die Bekanntgabe der Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch seinen Aktenvermerk vom selben Tag aktenkundig gemacht, so dass sich die Tatsache und das Datum der Unterbrechungshandlung (10. März 2004) unmittelbar aus der Akte ergeben (vgl. BGHSt 30, 215 [219 f.]; BayObLG VRS 78, 463; OLG Zweibrücken DAR 2004, 603).

  • OLG Dresden, 27.04.2004 - Ss OWi 128/04

    Keine Verjährungsunterbrechung durch Übersendung des Anhörungsbogens bei

    Auszug aus OLG Dresden, 10.05.2005 - Ss OWi 886/04
    Von einer solchen Individualentscheidung ihres Sachbearbeiters muss die Bußgeldbehörde in den Akten Zeugnis ablegen (OLG Dresden DAR 2004, 534).
  • BGH, 06.10.1981 - 1 StR 356/81

    Anforderungen und Rechtsfolgen der Unterbrechung der Verjährung - Anforderungen

    Auszug aus OLG Dresden, 10.05.2005 - Ss OWi 886/04
    Der Tag des Eingangs der Akte bei dem Polizeirevier ist aus der Akte ersichtlich, und der Polizeibeamte hat die Bekanntgabe der Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch seinen Aktenvermerk vom selben Tag aktenkundig gemacht, so dass sich die Tatsache und das Datum der Unterbrechungshandlung (10. März 2004) unmittelbar aus der Akte ergeben (vgl. BGHSt 30, 215 [219 f.]; BayObLG VRS 78, 463; OLG Zweibrücken DAR 2004, 603).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Dresden, 10.05.2005 - Ss OWi 886/04
    Der Betroffene hat die gebotene Aufmerksamkeit trotz der vom Amtsgericht zur Erkennbarkeit der Geschwindigkeitsbeschränkungen und zum Erscheinungsbild der Baustelle getroffenen Feststellungen in grob pflichtwidriger Weise (vgl. BGHSt 43, 241) unterlassen.
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot bei beharrlicher Pflichtverletzung;

    Auszug aus OLG Dresden, 10.05.2005 - Ss OWi 886/04
    In einem solchen Fall beruht der Verkehrsverstoß nicht auf einer augenblicklichen Unaufmerksamkeit, sondern auf der Nichtbeachtung weiterer Sorgfaltspflichten (OLG Köln DAR 2001, 469 [470]; OLG Karlsruhe NZV 2004, 211 [212]).
  • BGH, 10.04.1979 - 4 StR 127/79

    Verjährung eines fortgesetzten Betruges - Verjährungsunterbrechung durch

    Auszug aus OLG Dresden, 10.05.2005 - Ss OWi 886/04
    Diese Unterbrechungshandlung konnte mündlich erfolgen (BGHSt 28, 381; Göhler, OWiG, 13. Aufl. § 33 Rdnr. 5 a m.w.N.).
  • BayObLG, 12.01.1990 - 1 ObOWi 174/89
    Auszug aus OLG Dresden, 10.05.2005 - Ss OWi 886/04
    Der Tag des Eingangs der Akte bei dem Polizeirevier ist aus der Akte ersichtlich, und der Polizeibeamte hat die Bekanntgabe der Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch seinen Aktenvermerk vom selben Tag aktenkundig gemacht, so dass sich die Tatsache und das Datum der Unterbrechungshandlung (10. März 2004) unmittelbar aus der Akte ergeben (vgl. BGHSt 30, 215 [219 f.]; BayObLG VRS 78, 463; OLG Zweibrücken DAR 2004, 603).
  • OLG Hamm, 16.04.2001 - 2 Ss OWi 196/01

    Verjährungsunterbrechung, Bekanntgabe der Verfahrenseinleitung, Versendung der

    Auszug aus OLG Dresden, 10.05.2005 - Ss OWi 886/04
    bb) Es kann dahingestellt bleiben, ob die Verjährung gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG durch die (nicht handschriftlich dokumentierte oder unterschriebene) Übersendung der Akten an den bevollmächtigten Verteidiger zur Einsichtnahme unterbrochen worden ist (vgl. OLG Hamm DAR 2001, 375).
  • OLG Köln, 06.07.2001 - Ss 168/01

    Rechtsbeschwerde; Geschwindigkeitsüberschreitung; Fahrlässigkeit; Geldbuße;

    Auszug aus OLG Dresden, 10.05.2005 - Ss OWi 886/04
    In einem solchen Fall beruht der Verkehrsverstoß nicht auf einer augenblicklichen Unaufmerksamkeit, sondern auf der Nichtbeachtung weiterer Sorgfaltspflichten (OLG Köln DAR 2001, 469 [470]; OLG Karlsruhe NZV 2004, 211 [212]).
  • BGH, 22.05.2006 - 5 StR 578/05

    Verjährungsunterbrechende Anordnung der Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens

    Das Oberlandesgericht sieht sich an der beabsichtigten Entscheidung aber durch die Beschlüsse des OLG Dresden vom 27. April 2004 (DAR 2004, 534) und vom 10. Mai 2005 (DAR 2005, 570) gehindert.

    Allerdings begründet der vom vorlegenden Oberlandesgericht herangezogene Beschluss des OLG Dresden vom 10. Mai 2005 (DAR 2005, 570) keine Abweichung.

  • OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 1 Ss OWi 156 Z/05

    Vorlage zum BGH im Bußgeldverfahren: Verfolgungsverjährungsunterbrechung durch

    Er sieht sich daran jedoch durch die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Dresden vom 27. April 2004 - Ss (OWi) 128/04 -(vgl. DAR 2004, 534 f) und 10. Mai 2005 - Ss (OWi) 886/04 (vgl. DAR 2005, 570 ff) gehindert (§ 121 Abs. 2 GVG).

    Das OLG Dresden hat demgegenüber mehrfach entschieden, dass die Zusendung eines Anhörungsbogens an den Betroffenen zur Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nur dann verjährungsunterbrechende Wirkung habe, wenn entweder der zuständige Sachbearbeiter durch Unterschrift oder Handzeichen in den Akten die Verantwortung für die Richtigkeit des beurkundeten Versendedatums übernommen habe oder der Anhörungsbogen mittels einer EDV-Anlage gefertigt worden sei, ohne dass der Sachbearbeiter zuvor in den vorprogrammierten Arbeitsablauf des Computers eingegriffen habe (DAR 2004, 534; DAR 2005, 570, 571).

  • OLG Hamburg, 10.01.2006 - I-88/05

    Verjährungsunterbrechung bei nicht unterzeichneter Anordnung der Übersendung des

    Der Grundsatz, daß die Übersendung eines Anhörungsbogens zur Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (§ 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG) nur dann die Verjährung wirksam unterbricht, wenn entweder aktenkundig gemacht ist, wer die Anordnung vorgenommen hat und der zuständige Sachbearbeiter durch Unterschrift oder Handzeichen die Verantwortung für die Richtigkeit der Beurkundung des Datums übernommen hat, oder der Anhörungsbogen mittels einer EDV-Anlage gefertigt worden ist, ohne daß der Sachbearbeiter zuvor in den vorprogrammierten Arbeitsablauf des Computers eingegriffen hat (so zuletzt OLG Dresden in DAR 2005, 570, 571), gilt wegen des eindeutigen Wortlauts des § 33 Abs. 2 OWiG auch dann, wenn die den Sachbearbeiter ausweisende Anordnung elektronisch im System hinterlegt ist und ein Mißbrauch durch eine jedem Sachbearbeiter individuell zugeordnete - durch Password gesicherte - Kennung ausgeschlossen erscheint.

    Denn nach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung - der auch das Hanseatische Oberlandesgericht folgt (Beschluss vom 21. Februar 1997, NZV 1997, 286) - hat die Übersendung eines Anhörungsbogens zur Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens i.S.d. § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG nur dann verjährungsunterbrechende Wirkung, wenn entweder aktenkundig gemacht ist, wer die Anordnung vorgenommen hat und der zuständige Sachbearbeiter durch Unterschrift oder Handzeichen die Verantwortung für die Richtigkeit der Beurkundung des Datums übernommen hat (HansOLG Hamburg, a.a.O.; OLG Hamm, NStZ 1981, 225; OLG Düsseldorf, DAR 1996, 507), oder der Anhörungsbogen mittels einer EDV-Anlage gefertigt worden ist, ohne dass der Sachbearbeiter zuvor in den vorprogrammierten Arbeitsablauf des Computers eingegriffen hat (OLG Dresden, DAR 2004, 534; OLG Dresden, DAR 2005, 570, 571; OLG Köln, DAR 2000, 131; OLG Köln, VRS 66, 362, 363; OLG Zweibrücken, NZV 2001, 483; OLG Frankfurt, VRS 50, 220, 222; vgl. auch Göhler, 13. Aufl., § 33, Rn. 45 und Gübner, NZV 1998, 230, 232).

    Hier hat die zuständige Sachbearbeiterin am 31. August 2004 in den Ablauf eingegriffen, indem sie die Betroffenen ausgewechselt hat (so auch OLG Dresden, DAR 2004, 534 und DAR 2005, 570, 571; OLG Zweibrücken, NZV 2001, 483).

  • OLG Hamburg, 10.01.2006 - 3 Ss 64/05
    Der Grundsatz, dass die Übersendung eines Anhörungsbogens zur Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (§ 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG) nur dann die Verjährung wirksam unterbricht, wenn entweder aktenkundig gemacht ist, wer die Anordnung vorgenommen hat und der zuständige Sachbearbeiter durch Unterschrift oder Handzeichen die Verantwortung für die Richtigkeit der Beurkundung des Datums übernommen hat, oder der Anhörungsbogen mittels einer EDV-Anlage gefertigt worden ist, ohne dass der Sachbearbeiter zuvor in den vorprogrammierten Arbeitsablauf des Computers eingegriffen hat (so zuletzt OLG Dresden in DAR 2005, 570, 571), gilt wegen des eindeutigen Wortlauts des § 33 Abs. 2 OWiG auch dann, wenn die den Sachbearbeiter ausweisende Anordnung elektronisch im System hinterlegt ist und ein Missbrauch durch eine jedem Sachbearbeiter individuell zugeordnete - durch Passwort gesicherte - Kennung ausgeschlossen erscheint.

    Denn nach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung - der auch das Hanseatische Oberlandesgericht folgt (Beschluss vom 21. Februar 1997, NZV 1997, 286) - hat die Übersendung eines Anhörungsbogens zur Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens i.S.d. § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG nur dann verjährungsunterbrechende Wirkung, wenn entweder aktenkundig gemacht ist, wer die Anordnung vorgenommen hat und der zuständige Sachbearbeiter durch Unterschrift oder Handzeichen die Verantwortung für die Richtigkeit der Beurkundung des Datums übernommen hat (HansOLG Hamburg, a.a.O.; OLG Hamm, NStZ 1981, 225; OLG Düsseldorf, DAR 1996, 507), oder der Anhörungsbogen mittels einer EDV- Anlage gefertigt worden ist, ohne dass der Sachbearbeiter zuvor in den vorprogrammierten Arbeitsablauf des Computers eingegriffen hat (OLG Dresden, DAR 2004, 534; OLG Dresden, DAR 2005, 570, 571; OLG Köln, DAR 2000, 131; OLG Köln, VRS 66, 362, 363; OLG Zweibrücken, NZV 2001, 483; OLG Frankfurt, VRS 50, 220, 222; vgl. auch Göhler, 13. Aufl., § 33, Rn. 45 und Gübner, NZV 1998, 230, 232).

    Hier hat die zuständige Sachbearbeiterin am 31. August 2004 in den Ablauf eingegriffen, indem sie die Betroffenen ausgewechselt hat (so auch OLG Dresden, DAR 2004, 534 und DAR 2005, 570, 571; OLG Zweibrücken, NZV 2001, 483).

  • OLG Hamm, 20.11.2008 - 4 Ss OWi 763/08

    Verfolgungsverjährung; Anhörung; EDV; Computer; hinterlegter elektronischer

    Insoweit ist auch nicht erforderlich, dass für die Wirksamkeit einer solchen Anordnung zur Dokumentation der Übernahme der Verantwortung des Sachbearbeiters und für die Richtigkeit der Beurkundung des Datums der Verfügung die Anbringung einer Unterschrift oder eines Handzeichens in der Akte geboten wäre (so noch die Beschlüsse des OLG Dresden vom 27.4.2004 (DAR 2004, 534) und vom 10.5.2005 (DAR 2005, 570)).
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