Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 12.11.2004

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 29.09.2004 - 1 Ss (OWi) 194 B/04   

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https://dejure.org/2004,6253
OLG Brandenburg, 29.09.2004 - 1 Ss (OWi) 194 B/04 (https://dejure.org/2004,6253)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.09.2004 - 1 Ss (OWi) 194 B/04 (https://dejure.org/2004,6253)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. September 2004 - 1 Ss (OWi) 194 B/04 (https://dejure.org/2004,6253)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitteilung des angewandten Messverfahrens und des berücksichtigten Toleranzwertes im Urteil; Anforderungen an die Darstellung der tatrichterlichen Überzeugungsbildung im Bußgeldurteil; Begründungserleichterungen für das Bußgeldurteil bei Vorliegen eines Geständnisses

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    StVG § 24; ; StVG § 25; ; StVG § 25 Abs. 2 a; ; StVO § 41; ; StVO § 49; ; StVO § 49 Abs. 1 Nr. 3; ; StVO § 49 Abs. 3 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderliche Angabe der Toleranzabzüge in Urteilsgründen bei Verwendung von Lasermessgeräten zur Geschwindigkeitskontrolle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Toleranzabzug bei Lasermessgeräten des Typs Riegl LR 90-235/P

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Zu den Urteilsanforderungen bei einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Gerät Riegl LR 90-235/P

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2005, 97
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.09.2004 - 1 Ss OWi 194 B/04
    Zwar muss der Tatrichter, um dem Rechtsbeschwerdegericht eine Kontrolle der Beweiswürdigung zu ermöglichen, insoweit - neben der Wiedergabe der als erwiesen erachteten ("Netto-") Geschwindigkeit, der es bereits zur Ausfüllung der gesetzlichen Merkmale der Geschwindigkeitsüberschreitungen sanktionierenden Bußgeldvorschrift des § 49 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 4 StVO bedarf (vgl. grundsätzlich Göhler, OWiG, 13. Auflage, Rn. 42 a zu § 71; BGHSt 39, 291 [303]), lediglich das angewandte Messverfahren und den berücksichtigten Toleranzwert mitteilen (BGH NZV 1994, 485; std. Rspr. der Bußgeldsenate des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 8. Oktober 2003 - 1 Ss (OWi) 205 B/03 - Beschluss vom 15. Dezember 2003 - 1 Ss (OWi) 234 B/03 - Verkehrsrecht aktuell 2004, 82, ZAP EN-Nr. 183 aus 2004).
  • OLG Saarbrücken, 15.06.1994 - 5 U 236/94

    Obliegenheitsverletzung durch falsche Angaben zur Schlüsselanzahl

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.09.2004 - 1 Ss OWi 194 B/04
    Zwar muss der Tatrichter, um dem Rechtsbeschwerdegericht eine Kontrolle der Beweiswürdigung zu ermöglichen, insoweit - neben der Wiedergabe der als erwiesen erachteten ("Netto-") Geschwindigkeit, der es bereits zur Ausfüllung der gesetzlichen Merkmale der Geschwindigkeitsüberschreitungen sanktionierenden Bußgeldvorschrift des § 49 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 4 StVO bedarf (vgl. grundsätzlich Göhler, OWiG, 13. Auflage, Rn. 42 a zu § 71; BGHSt 39, 291 [303]), lediglich das angewandte Messverfahren und den berücksichtigten Toleranzwert mitteilen (BGH NZV 1994, 485; std. Rspr. der Bußgeldsenate des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 8. Oktober 2003 - 1 Ss (OWi) 205 B/03 - Beschluss vom 15. Dezember 2003 - 1 Ss (OWi) 234 B/03 - Verkehrsrecht aktuell 2004, 82, ZAP EN-Nr. 183 aus 2004).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 12.11.2004 - 1 Ss (OWi) 210 B/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,23959
OLG Brandenburg, 12.11.2004 - 1 Ss (OWi) 210 B/04 (https://dejure.org/2004,23959)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.11.2004 - 1 Ss (OWi) 210 B/04 (https://dejure.org/2004,23959)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. November 2004 - 1 Ss (OWi) 210 B/04 (https://dejure.org/2004,23959)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die dem Rechtsbeschwerdegericht zur Kontrolle der Beweiswürdigung zugeleiteten tatrichterlichen Feststellungen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

  • OLG Brandenburg PDF
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Anforderungen an das Tatrichterurteil bei Verwendung der Videodistanzauswertung

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Abbildungen der Videodistanzmessugn sind Urkunden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2005, 97
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.11.2004 - 1 Ss OWi 210 B/04
    Dabei muss der Tatrichter bei unter Einsatz von Messgeräten festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen grundsätzlich das angewandte Messverfahren, die gemessene Geschwindigkeit sowie die berücksichtigten Messtoleranzen in den Urteilsgründen mitteilen, um dem Rechtsmittelgericht eine Überprüfung der korrekten Ermittlung der gefahrenen Geschwindigkeit zu ermöglichen (BGHSt 39, 291, 303).
  • OLG Karlsruhe, 16.10.2006 - 1 Ss 55/06

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Pflicht zur Mitteilung der Einlassung des

    Da es aber mehrere Videonachfahrsysteme gibt (anschaulich Burhoff - Hrsg - Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 2005, Rn. 1138 ff.), ist die Bezeichnung des bei der Messung verwendeten Verfahrens erforderlich (OLG Schleswig SchlHA 2005, 336; Brandenburgisches Oberlandesgericht DAR 2005, 97).
  • OLG Bamberg, 07.03.2018 - 3 Ss OWi 284/18

    Abstands- oder Geschwindigkeitsmessung - standardisiertes Messverfahren

    a) Denn bei den Eichscheinen handelt es sich ebenso wie bei Konformitätsnachweisen, Messprotokollen, Schulungsnachweisen, der sog. .Lebensakte' bzw. Gerätstammkarte oder Videodistanzauswertungen um (regelmäßig zu verlesende) Urkunden im Sinne von § 249 StPO und gerade nicht um die Außenwelt unmittelbar wiedergebende Abbildungen i.S.v. § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO, weshalb eine Bezugnahme nach dieser Vorschrift ausscheidet; der Tatrichter hat diese Beweismittel vielmehr im Urteil in einer aus sich heraus verständlichen Form zu würdigen (vgl. zuletzt OLG Bamberg, Beschluss vom 07.08.2017 - 3 Ss OWi 996/17 = BA 55 [2018], 78 und OLG Hamm, Beschluss vom 11.05.2017 - 4 RBs 152/17 [bei juris]; ferner schon OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.11.2004 - 1 Ss [OWi] 210 B/04 = DAR 2005, 97 = StraFo 2005, 120 = NStZ 2005, 413; OLG Hamm, Beschluss vom 07.01.2009 - 3 Ss OWi 948/08 = NStZ-RR 2009, 151 = NZV 2009, 303 [Ls.] sowie OLG Schleswig, Beschluss vom 06.01.2011 - 1 Ss OWi 209/10 = VA 2011, 64; siehe auch Göhler/Se/tZBauer OWiG 17. Aufl. [2017] § 71 Rn 42 ff. und Burhoff [Hrsg.]/G/eg HB OWi-Verfahren 5. Aufl. [2018] Rn. 144, jeweils m.w.N.).
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