Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 06.02.2006

Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.10.2005 - 16 U 24/05   

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https://dejure.org/2005,778
OLG Köln, 24.10.2005 - 16 U 24/05 (https://dejure.org/2005,778)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.10.2005 - 16 U 24/05 (https://dejure.org/2005,778)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Oktober 2005 - 16 U 24/05 (https://dejure.org/2005,778)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall beim Einordnen in rechte Autobahnspur; Reichweite der Reißverschlussregel beim Einfädeln von der Beschleunigungsspur; Beweis des ersten Anscheins bezüglich Verschulden des Einfädelnden; Zusammenstoß zwischen einem die durchgehende ...

  • Judicialis

    StVO § 7 IV; ; StVO § 18 III; ; ZPO § 286

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 7 Abs. 4 § 18 Abs. 3; ZPO § 286
    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall beim Einfahren auf die Autobahn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Einfahren in die Autobahn

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Kein Reißverschluss

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kein Reißverschlußverfahren auf dem Beschleunigungsstreifen

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Einfädeln auf der Autobahn

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfall beim Einfädeln auf der Autobahn - Wer auf der Beschleunigungsspur fährt, ist "wartepflichtig"

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Autobahn: "Reißverschlussverfahren" gilt nicht beim Einfädeln

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Auch bei Zähfluss kein Reißverschluss

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Kein Reißverschluss auf der Autobahn

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Auch bei Zähfluss kein Reißverschluss

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Kein Reißverschluss auf der Autobahn

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kein sog. Reißschlußverfahren beim Einfädeln auf die Autobahn

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Reißverschlussverfahren bei der Einfahrt auf eine Autobahn

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein sog. Reißschlußverfahren beim Einfädeln auf die Autobahn

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein "Reißverschlussverfahren" beim Einfädeln auf die Autobahn

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein „Reißverschlussverfahren“ beim Einfädeln auf die Autobahn - Verkehr auf durchgehender Fahrbahn hat Vorfahrt

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Kein "Reißverschluss" beim Einfädeln auf die Autobahn

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Haftung - Kein Reißverschlussverfahren an Autobahnauffahrt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2006, 420
  • DAR 2006, 324
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.11.1985 - VI ZR 149/84

    Sorgfaltspflichten bei Spurwechsel; Wechsel von der Beschleunigungs- auf die

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.2005 - 16 U 24/05
    Nach dieser Vorschrift hat auf Autobahnen und Kraftfahrstrassen der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn - dazu gehören die Beschleunigungsstreifen nicht - Vorfahrt (BGH NJW 1986, 1044).
  • OLG Celle, 23.06.2021 - 14 U 186/20

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge beim Einfädeln von der

    Wenn es in dieser Situation zu einem Zusammenstoß zwischen einem die durchgehende Fahrbahn benutzenden Kraftfahrzeug und einem einfädelnden Verkehrsteilnehmer kommt, spricht für das Verschulden des Einfädelnden der Beweis des ersten Anscheins (OLG Köln, Urteil vom 24. Oktober 2005 - 16 U 24/05 -, Rn. 14, juris).
  • OLG München, 09.10.2009 - 10 U 2965/09

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Haftungsverteilung bei einer

    - Das sog. Reißverschlussverfahren nach § 7 IV StVO gilt nicht (OLG Köln NZV 2006, 420 = DAR 2006, 324 = VRS 110 [2006] 181 = VerkMitt 2006 Nr. 37 = SP 2006, 163 = OLGR 2006, 183).

    Alle Einfahrenden müssen sich mit größter Sorgfalt eingliedern (OLG Köln VerkMitt 1998, 87; NZV 2006, 420= DAR 2006, 324 = VRS 110 [2006] 181 = VerkMitt 2006 Nr. 37 = SP 2006, 163 = OLGR 2006, 183).

    - Gegen den Einfahrenden spricht der Beweis des ersten Anscheins (OLG Koblenz VRS 86 [1994] 429 = VersR 1994, 361; OLG Hamm VersR 2001, 654 [655]; KG KGR 2001, 176 = MDR 2001, 986 = VerkMitt 2001, Nr. 88 = VersR 2002, 628 f.; VRS 113 [2008] 413 ff.; OLG Köln NZV 2006, 420 = DAR 2006, 324), nicht gegen den Bevorrechtigten (BGH NJW 1982, 1595; KG VersR 2002, 628).

  • OLG Frankfurt, 29.03.2016 - 16 U 139/15

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Gesamtschuldnerische Haftung der Versicherer bei

    Zwar mag dann, wenn feststeht, dass sich der Unfall im Rahmen des Einfädelns von der Beschleunigungsspur auf die Autobahn ereignet hat, der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Einfädelnden sprechen; diese Situation lag bei der von dem Landgericht zitierten Entscheidung des OLG Köln (Urteil vom 24.10.2005, 16 U 24/05, DAR 2006, 324) vor.
  • AG Essen, 20.03.2017 - 14 C 188/16

    Auffahren auf die BAB, Stop-and-Go, Reißverschlussverfahren

    Vielmehr hat der Verkehr auf den durchgehenden Fahrbahnen Vorrang mit der Folge, dass bei einem Unfall zwischen einem Verkehrsteilnehmer, der vom Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn einfährt, und einem Fahrzeug auf der rechten Fahrspur dieser Autobahn ein Anscheinsbeweis für ein alleiniges Verschulden des Einfädelnden spricht (OLG Köln, Urteil vom 24.10.2005 - 16 U 24/05, NZV 2006, 420; LG Essen 15 S 48/13, Beschluss vom 08.04.2013).
  • OLG Celle, 20.05.2020 - 14 U 193/19

    Kollision eines Pkw beim Fahrstreifenwechsel mit einem Lkw

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Alleinhaftung desjenigen in Betracht kommt, der den Fahrstreifen wechselt [Hentschel/König/Dauer-Dauer, § 17 StVG Rn. 16; KG Berlin, VRS 109, 10; OLG Hamm, DAR 2005, 285; OLG Naumburg, VRS 129, 124; OLG Düsseldorf, VersR 2010, 1236; OLG Jena, NZV 2006, 147; OLG Naumburg, NZV 2008, 618; OLG Köln, DAR 2006, 324; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 16. Auflage, Rn. 151 a. E.].
  • LG Essen, 24.11.2017 - 13 S 44/17

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall nach Spurwechsel beim Einfahren auf die

    Ereignet sich im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Einfahren auf die Autobahn ein Auffahrunfall, so kann dies einen Beweis des ersten Anscheins für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Einfahrenden begründen, der geeignet ist den Anscheinsbeweis zulasten des Auffahrenden zu entkräften (OLG Köln, Urt. v. 24.10.2005, 16 U 24/05, zitiert nach juris).
  • OLG Zweibrücken, 21.12.2020 - 1 U 108/19

    Bemessung der Haftungsanteile mehrerer Verkehrsteilnehmer an Verkehrsunfall auf

    Steht fest, dass es im örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Einfahren in die BAB zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr kommt, spricht grundsätzlich der Beweis des ersten Anscheins für eine schuldhafte unfallursächliche Vorfahrtsverletzung des Einfahrenden (vgl. OLG Köln, Urt. v. 24.10.2005, Az. 16 U 24/05, DAR 2006, 324).
  • OLG Hamm, 19.05.2020 - 9 U 23/20

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall Unfallereignis beim Einfädeln

    Wenn feststeht, dass sich ein Unfall im Rahmen des Einfädelns von der Beschleunigungsspur auf die Fahrbahn der Kraftfahrstraße ereignet hat, spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Einfädelnden, vgl. OLG Köln vom 24.10.2005 - 16 U 24/05 - juris Rn. 15.
  • AG Göttingen, 07.05.2009 - 18 C 8/09

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Sattelschleppers auf ein sich von der

    Alle Einfahrenden müssen sich mit äußerster Sorgfalt eingliedern (OLG Köln, Urteil vom 24.10.2005, Aktenzeichen 16 U 24/05).

    Alle Einfahrenden müssen sich mit äußerster Sorgfalt eingliedern (OLG Köln, Urteil vom 24.10.2005, Aktenzeichen 16 U 24/05, zitiert nach Juris).

  • LG Essen, 08.04.2013 - 15 S 48/13

    Berufung gegen die Abweisung einer Klage auf vollen Schadensersatz nach einem

    Vielmehr hat der Verkehr auf den durchgehenden Fahrbahnen Vorrang mit der Folge, dass bei einem Unfall zwischen einem Verkehrsteilnehmer, der vom Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn einfährt, und einem Fahrzeug auf der rechten Fahrspur dieser Autobahn ein Anscheinsbeweis für ein alleiniges Verschulden des Einfädelnden spricht (OLG Köln, Urteil vom 24.10.2005 - 16 U 24/05, NZV 2006, 420).
  • OLG Saarbrücken, 29.06.2017 - 4 U 62/16

    Keine Mithaftung des Spurwechslers bei alkoholisiertem und 50 km/h zu schnellem

  • AG Frankenthal, 30.08.2018 - 3a C 364/16

    Wartepflicht des auf die Bundesautobahn Einfahrenden, § 18 Abs. 3 StVO verdrängt

  • AG Braunschweig, 29.01.2008 - 116 C 3848/07

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge beim Einfädeln auf die Autobahn

  • LG Bremen, 05.06.2018 - 7 O 1158/17

    Autobahnunfall mit Personenschaden auf Beschleunigungsstreifen

  • LG Köln, 07.08.2013 - 26 O 391/12

    Autobahn - fließender Verkehr hat Vorfahrt!

  • AG Montabaur, 04.06.2012 - 19 C 413/11
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.02.2006 - I-1 U 148/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4942
OLG Düsseldorf, 06.02.2006 - I-1 U 148/05 (https://dejure.org/2006,4942)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.02.2006 - I-1 U 148/05 (https://dejure.org/2006,4942)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Februar 2006 - I-1 U 148/05 (https://dejure.org/2006,4942)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Beurteilung von Indizien, die den Schluss auf einen provozierten Verkehrsunfall zulassen; Voraussetzungen dafür, die einfache Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs hinter das unfallursächliche Verschulden eines Dritten zurücktreten zu lassen; Voraussetzungen für die ...

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • DAR 2006, 324
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 08.05.2001 - 27 U 201/00

    Unfallregulierung - Aufrechnung des haftenden Versicherers - Gegengutachten zum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2006 - 1 U 148/05
    Die Sachverständigenkosten sind dem Geschädigten grundsätzlich auch dann zu ersetzen, wenn das Gutachten fehlerhaft ist (vgl. OLG Hamm NZV 2001, 433).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.1995 - 1 U 255/94

    Anscheinsbeweises bei gestelltem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2006 - 1 U 148/05
    Im übrigen fehlt es an gewichtigen weiteren einschlägigen Indizien für eine Unfallprovokation (ein Anscheinsbeweis kommt nicht in Betracht, vgl. Senat NZV 1996, 321).
  • KG, 01.03.2004 - 12 U 96/03

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall mit Totalschaden: Nutzungsausfallentschädigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2006 - 1 U 148/05
    Davon, dass der Kläger den Sachverständigen nicht über Vorschäden aufgeklärt hat (vgl. dazu: KG, DAR 2004, 352; Landgericht Regensburg, NJW-RR 2004, 1474), kann nicht ausgegangen werden.
  • LG Regensburg, 25.11.2003 - 1 O 348/03

    Benzinrest als Schadensposition

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2006 - 1 U 148/05
    Davon, dass der Kläger den Sachverständigen nicht über Vorschäden aufgeklärt hat (vgl. dazu: KG, DAR 2004, 352; Landgericht Regensburg, NJW-RR 2004, 1474), kann nicht ausgegangen werden.
  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2006 - 1 U 148/05
    Der Geschädigte darf in diesen Fällen jedenfalls fiktiv abrechnen, wenn er nur sein Fahrzeug in Weiterbenutzungsabsicht (bzw. wenn er es weiter benutzt) in einer Weise instandgesetzt hat, dass es im Straßenverkehr sicher benutzt werden kann (BGH, DAR 2003, 372).
  • OLG Celle, 08.02.2017 - 14 U 119/16

    Darlegungs- und Beweislast für die Abgrenzung von Fahrzeugvorschäden zu

    Jedoch muss der Geschädigte den Umfang des Schadens und dessen Reparatur belegen, da sich der Ersatzanspruch lediglich auf den Ersatz derjenigen Kosten erstreckt, die zur Wiederherstellung des vorbestehenden Zustandes erforderlich sind (OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. Februar 2006 - 1 U 148/05).

    Jedoch muss der Geschädigte den Umfang des Schadens und dessen Reparatur belegen, da sich der Ersatzanspruch lediglich auf den Ersatz derjenigen Kosten erstreckt, die zur Wiederherstellung des vorbestehenden Zustandes erforderlich sind (OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. Februar 2006 - 1 U 148/05).

  • OLG Bremen, 30.06.2021 - 1 U 90/19

    Darlegungs- und Beweislast bei überlagerten Vorschäden im Verkehrsunfallprozess

    Fehlt es an dem nach den vorstehenden Ausführungen erforderlichen Vortrag des Geschädigten bzw. gelingt ihm gegebenenfalls der erforderliche Beweis zur Reparatur oder zum Nichtvorhandensein der Vorschäden nicht, dann ist ein Schadensersatzanspruch für die Beschädigungen seines Pkw in solchen Bereichen, die von geltend gemachten Vorschäden betroffen waren, zu verneinen, sofern nicht im Einzelnen der positive Nachweis ihrer Unfallbedingtheit erbracht ist, siehe dazu unter 3.c. Ein Schadensersatzanspruch scheidet mithin auch für an sich unfallkompatible Schäden aus, wenn feststeht, dass nicht sämtliche vom Geschädigten geltend gemachten Schäden auf das Unfallereignis zurückzuführen sind, ohne dass der positive Nachweis der Unfallverursachung erbracht wird oder durch den Geschädigten eine ausreichende Aufklärung erfolgt (so KG Berlin, Beschluss vom 06.06.2007 - 12 U 57/06, juris Rn. 6, NZV 2008, 297; Beschluss vom 12.11.2009 - 12 U 9/09, juris Rn. 4, NZV 2010, 348; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.02.2006 - 1 U 148/05, juris Rn. 10, DAR 2006, 324; OLG Frankfurt, Urteil vom 10.09.2015 - 22 U 150/14, juris Rn. 10, NZV 2016, 436; OLG Köln, Urteil - 11 -.
  • OLG Brandenburg, 25.10.2007 - 12 U 131/06

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für die Schadenshöhe

    Der Kläger hat lediglich Anspruch auf Ersatz derjenigen Kosten, die zur Wiederherstellung des Zustandes erforderlich sind, in dem sich das Fahrzeug vor der Beschädigung durch den streitgegenständlichen Unfall befand (vgl. OLG Düsseldorf DAR 2006, 324; OLG Hamburg RuS 2001, 455, 456).
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