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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.05.2006 - I-1 U 132/05   

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https://dejure.org/2006,5934
OLG Düsseldorf, 08.05.2006 - I-1 U 132/05 (https://dejure.org/2006,5934)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.05.2006 - I-1 U 132/05 (https://dejure.org/2006,5934)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Mai 2006 - I-1 U 132/05 (https://dejure.org/2006,5934)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufvertrages; Aussagekraft der Angaben eines Kraftfahrzeughändlers über die Gesamtfahrleistung eines Fahrzeugs für die Beschaffenheit des Motors; Verschleiß als Sachmangel

  • Judicialis

    BGB § 434 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; ; BGB § 476; ; BGB a.F. § 459 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufvertrages - Nachweis eines Sachmangels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sachmangel nur bei überproportionalem Motorverschleiß

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Beurteilung einer normalen Verschleisserscheinung am Gebrauchtwagen - Beschaffenheitsangabe bei Laufleistung laut Vorbesitzer

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Gebrauchtwagenkauf - Grundsatzurteil zur Abgrenzung von Verschleiß und Sachmangel

Papierfundstellen

  • DAR 2006, 633
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.02.1984 - VIII ZR 327/82

    Bedeutung der Laufleistung des Fahrzeugs beim privaten Gebrauchtwagenverkauf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2006 - 1 U 132/05
    Es wird nämlich zugleich erklärt, dass der Verschleißgrad der mitgeteilten Gesamtfahrleistung entspreche, der Motor also nicht wesentlich stärker verschlissen sei, als die angegebene Laufleistung erwarten lasse (vgl. BGH NJW 1981, 1268 und in Abgrenzung dazu NJW 1984, 1454).
  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05

    Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2006 - 1 U 132/05
    Auch nach Maßgabe der objektiven Merkmale des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB gilt der kürzlich vom Bundesgerichtshof bestätigte Grundsatz, dass normaler/natürlicher Verschleiß und normale Gebrauchsspuren bei einem gebrauchten Kraftfahrzeug in der Regel keine Sachmängel darstellen (vgl. BGH NJW 2006, 434).
  • BGH, 18.02.1981 - VIII ZR 72/80

    Rechtsnatur von Angaben eines Gebrauchtwagenhändlers über Hubraum und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2006 - 1 U 132/05
    Es wird nämlich zugleich erklärt, dass der Verschleißgrad der mitgeteilten Gesamtfahrleistung entspreche, der Motor also nicht wesentlich stärker verschlissen sei, als die angegebene Laufleistung erwarten lasse (vgl. BGH NJW 1981, 1268 und in Abgrenzung dazu NJW 1984, 1454).
  • BGH, 02.06.2004 - VIII ZR 329/03

    Darlegungs- und Beweislast für Sachmängel beim Kauf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2006 - 1 U 132/05
    § 476 BGB setzt einen binnen 6 Monaten seit Gefahrübergang aufgetretenen Sachmangel voraus und begründet eine lediglich in zeitlicher Hinsicht wirkende Vermutung, dass dieser Mangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag (BGH NJW 2004, 2299).
  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 514/06

    Entgeltfortzahlung - Fortsetzungserkrankung

    Was das für den Kauf gebrauchter Kraftfahrzeuge bedeutet, hat der erkennende Senat in einer Reihe von Entscheidungen herausgearbeitet (Urteil vom 08.05.2006, I-1 U 132/05, DAR 2006, 633; Urteil vom 23.10.2006, I-1 U 34/06, noch unveröffentlicht).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2006 - 1 U 38/06

    Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufvertrages - Serienfehler

    Wie der Senat durch Urteil vom 8. Mai 2006 (I-1 U 132/05) entschieden hat, ist zwar mit der Erklärung "Gesamtfahrleistung nach Angaben des Vorbesitzers... km" zumindest eine Beschaffenheitsangabe des Inhalts verbunden, dass der Erhaltungszustand des Fahrzeugs und insbesondere des Motors nicht wesentlich stärker verschlissen sei, als die mitgeteilte Laufleistung erwarten lasse.
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2007 - 1 U 180/06

    Kein Sachmangel bein normalem Verschleiss eines Kfz - Beweislastumkehr nach 476

    Was das für den Kauf gebrauchter Kraftfahrzeuge bedeutet, hat der erkennende Senat in einer Reihe von Entscheidungen herausgearbeitet (Urteil vom 08.05.2006, I-1 U 132/05, DAR 2006, 633; Urteil vom 23.10.2006, I-1 U 34/06, noch unveröffentlicht).
  • OLG Düsseldorf, 25.02.2008 - 1 U 169/07

    GW-Handel - Doppelte Bagatellprüfung bei "lt. Vorbesitzer unfallfrei"

    Vorbesitzer unfallfrei" erwarten darf, können ferner der Kaufpreis und der dem Käufer erkennbare Pflegezustand des Fahrzeugs von Bedeutung sein (vgl. Senat, Urteil vom 08.05.2006, 1 U 132/05, Schadenpraxis 2007, 32).
  • LG Kiel, 22.12.2006 - 8 S 49/06

    Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf: Abgrenzung zwischen Sachmangel und nicht

    Anders ist es, wenn es sich um außergewöhnliche Verschleißerscheinungen handelt, die vom üblichen Zustand (Normalbeschaffenheit) eines vergleichbaren gebrauchten Fahrzeuges abweichen und deshalb außerhalb der berechtigten Erwartung eines Durchschnittskäufers liegen (OLG Düsseldorf, DAR 2006, S. 633).
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Rechtsprechung
   KG, 22.12.2005 - 12 U 37/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2053
KG, 22.12.2005 - 12 U 37/04 (https://dejure.org/2005,2053)
KG, Entscheidung vom 22.12.2005 - 12 U 37/04 (https://dejure.org/2005,2053)
KG, Entscheidung vom 22. Dezember 2005 - 12 U 37/04 (https://dejure.org/2005,2053)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der hinreichenden Darlegung des Unfallhergangs; Unabhängigkeit der Darlegungspflicht vom Grad der Wahrscheinlichkeit des behaupteten Vorbringens; Anerkenntnis des Versicherungsnehmers als ein starkes Indiz für das Bestehen einer Haftungslage

  • Judicialis

    PflVersG § 3 Nr. 7 S. 3; ; VVG § 154 Abs. 2; ; VVG § 158 g Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an hinreichende Darlegung des Unfallhergangs - schriftliches Schuldanerkenntnis des Fahrers am Unfallort

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Klagevortrag

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Ein Anerkenntnis eines Unfallbeteiligten kann ein starkes Indiz für das Bestehen einer Haftungslage sein

  • IWW (Kurzinformation)

    Unfallschadensregulierung - Schuldanerkenntnis am Unfallort

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2006, 376
  • VersR 2006, 1126
  • DAR 2006, 633
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.06.2005 - XII ZR 275/02

    Entscheidung des Revisionsgerichts bei Begründetheit einer Gehörsrüge

    Auszug aus KG, 22.12.2005 - 12 U 37/04
    Die Angabe näherer Einzelheiten, die den Zeitpunkt und den Vorgang bestimmter Ereignisse betreffen, ist nicht erforderlich, soweit diese Einzelheiten für die Rechtsfolgen nicht von Bedeutung sind (BGH, BGH-Report 2005, 1474 f.).

    Es ist nicht Zweck der Substantiierungslast, den Gegner in die Lage zu versetzen, möglichst eingehend zu erwidern (BGH, BGH-Report 2005, 1474 f.).

  • BGH, 25.11.1998 - VIII ZR 345/97

    Darlegungs- und Substantiierungslast einer Partei

    Auszug aus KG, 22.12.2005 - 12 U 37/04
    Die Angabe näherer Einzelheiten ist andererseits nur dann erforderlich, wenn diese für die Rechtsfolgen von Bedeutung sind (BGH NJW-RR 1999, 360; NJW-RR 1998, 1409).
  • BGH, 12.06.1996 - VIII ZR 251/95

    Bedeutsamkeit des Zeitpunktes eines Geschehens für die Schlüssigkeit eines

    Auszug aus KG, 22.12.2005 - 12 U 37/04
    Soweit ein Gericht derartige Angaben für die Beurteilung der Zuverlässigkeit einer Begründung für erforderlich hält, kann es sie im Rahmen der durchzuführenden Beweisaufnahme erfragen (BGH NJW-RR 1996, 1212).
  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus KG, 22.12.2005 - 12 U 37/04
    Das Gericht muss nur in der Lage sein, aufgrund des tatsächlichen Vorbringens zu entscheiden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für das Bestehen des geltend gemachten Anspruchs vorliegen oder nicht (BGH NJW 1991, 2707, 2709).
  • BGH, 14.07.1981 - VI ZR 304/79

    Rechtskraft der Abweisung der Direktklage gegen den Haftpflichtversicherer;

    Auszug aus KG, 22.12.2005 - 12 U 37/04
    Denn §§ 3 Nr. 7 Satz 3 Pflichtversicherungsgesetz i. V. m. §§ 154 Abs. 2, 158 g Abs. 2 VVG sprechen einem solchen "Anerkenntnis" materiell-rechtliche Wirkungen für den Direktanspruch gegen den Versicherer ab (BGH NJW 1982, 996 f.; vgl. auch Palandt/Sprau, BGB, 65. Aufl., § 781 Rdnr. 10 m. w. N.).
  • BGH, 13.07.1998 - II ZR 131/97

    Anforderungen an die Substantiierung des Parteivorbringens

    Auszug aus KG, 22.12.2005 - 12 U 37/04
    Die Angabe näherer Einzelheiten ist andererseits nur dann erforderlich, wenn diese für die Rechtsfolgen von Bedeutung sind (BGH NJW-RR 1999, 360; NJW-RR 1998, 1409).
  • OLG Brandenburg, 12.11.2015 - 12 U 176/13

    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis: Maßnahmeprotokoll zu einem Wasserschaden

    Ein tatsächliches Anerkenntnis stellt ein Zeugnis des Erklärenden gegen sich selbst mit der Folge dar, dass der Adressat von der Notwendigkeit, die von der Erklärung erfassten Behauptungen nachweisen zu müssen, zunächst entbunden ist; stattdessen hat der Erklärende den Nachweis der Unrichtigkeit der anerkannten Tatsachen zu erbringen (BGH NJW 2009, S. 580; WM 2003, S. 1421; VersR 1984, a. a. O.; KG VersR 2006, S. 1126).
  • OLG Brandenburg, 05.05.2022 - 12 U 164/20

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Tatsächliches Schuldanerkenntnis;

    Ein tatsächliches Anerkenntnis stellt ein Zeugnis des Erklärenden gegen sich selbst mit der Folge dar, dass der Adressat von der Notwendigkeit, die von der Erklärung erfassten Behauptungen nachweisen zu müssen, zunächst entbunden ist; stattdessen hat der Erklärende den Nachweis der Unrichtigkeit der anerkannten Tatsachen zu erbringen (BGH NJW 2009, S. 580 ; WM 2003, S. 1421 ; VersR 1984, a. a. O.; KG VersR 2006, S. 1126 ).
  • LG Berlin, 11.02.2009 - 58 O 180/07
    Bereits allein die Feststellungen des gerichtlichen Sachverständigen sind ein so werthaltiges Indiz, dass sie den Schluss auf erhebliche Wahrscheinlichkeit eines manipulierten Unfalls rechtfertigen (vgl. hierzu KG, Beschluss v. 25.10.2006 - 12 U 74/06 ; KG, Urteil v. 29.04.2002 - 12 U 7995/00 ; KG, Urteil v. 22.12.2005 - 12 U 37/04 ; KG, Urteil v. 06.06.2002 - 12 U 9189/00 ).
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