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   OLG Köln, 25.10.2005 - 4 U 19/04   

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https://dejure.org/2005,5119
OLG Köln, 25.10.2005 - 4 U 19/04 (https://dejure.org/2005,5119)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.10.2005 - 4 U 19/04 (https://dejure.org/2005,5119)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Oktober 2005 - 4 U 19/04 (https://dejure.org/2005,5119)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweisführung bezüglich einer unfallursächlichen Verletzung der Halswirbelsäule im Straßenverkehr; Berechnung des Schmerzensgeldanspruchs infolge einer Halswirbelsäulenverletzung; Schadensersatzanspruch eines Verkehrsunfallopfers; Anforderungen an das Vorliegen einer ...

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847 Abs. 1 a.F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 (a.F.)
    Zurechenbare Schmerzstörung nach leichtem Verkehrsunfall - haftungsbegründende Primärverletzung mit eigenem Krankheitswert bei lebensgeschichtlich begründbarer somatoformer Verarbeitung von Extremstress

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Psychische Unfallfolgen und Fehlverarbeitung traumatischer Erlebnisse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    HWS-Verletzung wegen Unfall unwahrscheinlich - trotzdem Schmerzensgeld?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2006, 325
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.2005 - 4 U 19/04
    Damit sind also Beeinträchtigungen gemeint, die sowohl von der Intensität als auch der Art der Primärverletzung her nur ganz geringfügig sind und üblicherweise den Verletzten nicht nachhaltig beeindrucken, weil er schon aufgrund des Zusammenlebens mit anderen Menschen daran gewöhnt ist, vergleichbaren Störungen seiner Befindlichkeit ausgesetzt zu sein (vgl. BGH NJW 1998, 810 ff, m. w. N.).
  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.2005 - 4 U 19/04
    Nicht erforderlich ist, dass die aus der Verletzungshandlung resultierenden (haftungsausfüllenden) Folgeschäden für den Schädiger vorhersehbar waren (vgl. BGHZ 132, 341 bis 353 m. w. N.).
  • BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02

    Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.2005 - 4 U 19/04
    Dabei ist vorliegend insbesondere zu berücksichtigen, dass bei Unfällen der vorliegenden Art gesundheitliche Beeinträchtigungen an der HWS nicht generell ausgeschlossen werden können ( vgl. insoweit auch BGH MDR 2003, 566 f.).
  • OLG Hamm, 02.04.2001 - 6 U 231/99

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.2005 - 4 U 19/04
    Dies gilt auch im Falle eines psychischen Schadens (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2001, 1676 f. m. w. N.).
  • AG Brandenburg, 27.08.2010 - 34 C 28/08
    Aufgrund dieser Feststellungen kann aber - entgegen der Auffassung der Klägerseite - hier gerade noch nicht davon ausgegangen werden, dass hier objektivierbare ärztliche Befunde vorliegen, die die Beschwerdeschilderung der Zeugin R. S. stützen, da hier bereits Vorschäden bei der Zeugin R. S. vorgelegen haben können ( OLG Köln , DAR 2006, Seiten 325 ff. = VRS Band 110, Seiten 170 ff. ), zumal sie nach ihrer Aussage täglich Wellen und Räder - die bis zu 7, 5 kg schwer sind - auf ihrer Arbeit tragen muss.

    Das erkennende Gericht ist insoweit auch mit der wohl herrschenden Rechtsprechung ( BGH , NJW 2003, Seiten 1116 ff.; KG Berlin , NZV 2006, Seiten 145 f. = VersR 2006, Seiten 1233 f.; OLG Köln , VRS Band 110, Seiten 170 ff. = DAR 2006, Seiten 325 ff.; KG Berlin , NZV 2006, Seiten 146 f. = VRS Band 110, Seiten 1 ff.; OLG Hamm , VersR 2002, Seiten 992 ff. = NZV 2001, Seiten 468 ff.; OLG Frankfurt/Main , NZV 2002, Seite 120; OLG Celle , OLG-Report 2002, Seite 81 ) der Meinung, dass die Aussagekraft von Studien mit freiwilligen Personen teilweise bezweifelt werden muss, da sie nicht unter realen Bedingungen stattfinden und sich die Probanden auf die Kollision durch Anspannen der Muskulatur und eine optionale Sitzposition bzw. Körperhaltung einstellen könne ( AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 01.04.2003, Az.: 32 C 124/02 ).

  • OLG Schleswig, 10.01.2019 - 7 U 74/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall mit Schädigung eines Fahrradfahrers:

    Eine zeitliche oder quotale Beschränkung des Schadenumfangs ist möglich, wenn sich aus der psychischen Natur des Geschädigten mit einer für § 287 ZPO ausreichenden Wahrscheinlichkeit ernsthaft unfallunabhängige Risiken für die gesundheitliche Entwicklung ergeben (BGH Urteil vom 11.11.197, VI ZR 376/96, NJW 1998, 810 - 813 = BGHZ 137, 142-153 OLG Schleswig, Urteil vom 2.6.2005, 7 U 124/01, SchlHA 2006, 163 - 164 = OLGR Schleswig 2006, 5-8; OLG Köln, DAR 2006, 325; Halm/Staab, Posttraumatische Belastungsstörungen nach einem Unfall, DAR 2009, 677 ff., 679 m.w.N.).
  • OLG Köln, 08.12.2010 - 13 U 39/10

    Anforderungen an die Beweiswürdigung in medizinischen Streitfragen

    Da nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich auch eine - nicht einmal unbedingt richtungsweisende - Mitverursachung des Unfalls durch Auswirkung auf eine entsprechende psychische Prädisposition oder eine neurotische/psychische Fehlverarbeitung eines Unfalls bzw. einer HWS-Verletzung zur Haftungsbegründung ausreichen kann, sofern keine Rentenoder Begehrensneurose (in Abgrenzung zur Konversions- oder Aktualneurose) vorliegt (vgl. BGH NJW 1998, 810, 811 f.; NJW 2000, 862, 863; NJW-RR 2005, 897, 898; OLG Celle NJW-RR 2004, 1252, 1253; OLG Köln OLGR 2006, 36, 37 f.), wäre eine Ergänzung und Klarstellung des Gutachtens dahingehend erforderlich gewesen, mit welchem Gewissheitsgrad der Sachverständige es für möglich hält, dass die (vom Landgericht unterstellte) leichte bis mittelschwere HWS-Distorsion aufgrund der psychischen Vorerkrankung des Klägers zu den von ihm behaupteten dauerhaften Schmerzen und Beschwerden geführt hat, und ob insoweit nicht von einer Renten- oder Begehrensneurose auszugehen ist.
  • OLG München, 23.10.2008 - 10 U 4382/08

    Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall: Grundsätze der Beweislast und der

    (2) Eine generelle Harmlosigkeitsgrenze (Toleranzgrenze), unterhalb welcher eine HWS-Distorsionsverletzung grundsätzlich auszuschließen wäre, kann nicht angenommen werden (BGH VersR 2003, 474 = NJW 2003, 1116 = DAR 2003, 217; VersR 2008, 1126; OLG Düsseldorf Urt. v. 11.03.2002 - I - 1 U 142/01 (Juris); OLG Celle NJOZ 2004, 724; OLG Koblenz NJW-RR 2004, 1318 (1321) = OLGR 2004, 650 (für Streifkollision); OLG Stuttgart DAR 2005, 33 ff.; OLG Köln DAR 2006, 325 (326); KG VersR 2006, 1233 f.; OLG Schleswig NZV 2007, 203 = NJW-RR 2007, 171 (Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH durch Beschluß v. 09.01.2007 - VI ZR 171/06 zurückgewiesen); OLG Frankfurt a. M. zfs 2008, 264;EggertVA 2007, 121 (123)).
  • OLG Stuttgart, 28.02.2007 - 3 U 209/06
    Unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Heranziehung ausgeurteilter Schmerzensgelder bei vergleichbaren Fällen (vgl. etwa OLG Brandenburg, Urt. v. 08.04.2004 - 12 U 3/03; OLG Köln, Urt. v. 25.10.2005 - 4 U 19/04; LG Saarbrücken, Urt. v. 28.06.2005 - 4 U 236/04; zitiert nach Slizyk, Beck'sche Schmerzensgeldtabelle, 5. Aufl.) hält der Senat insgesamt einen Schmerzensgeldbetrag von 7.000.- EUR für angemessen.
  • OLG Hamm, 03.11.2020 - 9 U 64/19

    Sachverständigengutachten, sonstige Erkenntnisquellen, Überzeugungsbildung

    Es ist vielmehr geradezu symptomatisch für viele psychische Erkrankungen, dass die durch sie verursachten Beschwerden auf eine körperliche Ursache zurückgeführt werden, so dass von einem Geschädigten auch nicht verlangt werden kann, dass er Anknüpfungstatsachen für die Feststellung einer psychischen Erkrankung vorträgt (vgl. hierzu OLG Köln, Urteil vom 25.10.2005, 4 U 19/04).
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