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   VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.2450   

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https://dejure.org/2006,5092
VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.2450 (https://dejure.org/2006,5092)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.12.2006 - 11 CS 06.2450 (https://dejure.org/2006,5092)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - 11 CS 06.2450 (https://dejure.org/2006,5092)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der sofortigen Vollziehbarkeit straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen in Form der Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Mautausweichverkehrs; Änderung der Verkehrslage zur Nachtzeit durch Aufstellen von Verkehrszeichen; Qualifizierung eines Betroffenen als ...

  • Judicialis

    VwGO § 146 Abs. 4; ; StVO § ... 41 Abs. 2 Nr. 6 Satz 3; ; StVO § 41 Abs. 2 Nr. 6 Satz 5; ; StVO § 41 Abs. 2 Nr. 6 Satz 6; ; StVO § 41 Abs. 2 Nr. 6 Satz 7; ; StVO § 45 Abs. 1 Satz 1; ; StVO § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3; ; StVO § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6; ; StVO § 45 Abs. 4; ; StVO § 45 Abs. 9 Satz 1; ; StVO § 45 Abs. 9 Satz 2; ; StVO § 45 Abs. 9 Satz 3; ; BayVwVfG Art. 41 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehrsrecht - Zulässigkeit von Bezugnahmen im Rahmen einer Beschwerdebegründung nach § 146 Abs. 4 VwGO; Mautausweichverkehr; Bekanntmachung generell geltender straßenverkehrsrechtlicher Ausnahmen nur durch Verkehrszeichen; Reichweite des § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Aufschiebende Wirkung der Klagen gegen Nachtfahrverbot auf B 25 angeordnet

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verwaltungsgerichtshof hebt vorläufig Nachtfahrverbot für LKWs auf - Kaum Erhöhung des Verkehrsaufkommens nach Mauteinführung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2007, 223
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 25.09.1957 - 4 StR 367/57

    Zur Annahme von Erfolgskausalität

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.2450
    Entscheidend ist, dass ein Verkehrsteilnehmer grundsätzlich nur solche Anordnungen zu beachten braucht, die ihm auf seiner Fahrt in Gestalt sichtbarer Verkehrszeichen begegnen (BGH vom 25.9.1957 BGHSt 11, 7/9; "Sichtbarkeitsgrundsatz").

    An allen anderen Straßen, die zwischen Feuchtwangen im Norden und der Grenze zwischen den Landkreisen Ansbach und Donau-Ries im Süden eine Einfahrt in die B 25 ermöglichen, dürfen Lastkraftwagen mit mehr als 12 t zulässigem Gesamtgewicht mithin ohne Verstoß gegen das Durchfahrtsverbot auf diese Bundesstraße einbiegen, sofern nicht die engen Voraussetzungen Platz greifen, unter denen die Rechtsprechung unter Durchbrechung des Sichtbarkeitsgrundsatzes Verkehrsverboten auch dann Beachtlichkeit zuerkennt, wenn sie dem auf eine Straße einbiegenden Verkehrsteilnehmer nicht begegnen (vgl. zu einem derartigen Sonderfall z.B. BGH vom 25.9.1957, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.12.1993 - 11 C 45.92

    Zur Ausnahmegenehmigung von einem Verkehrsverbot für einen Gewerbebetrieb

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.2450
    Die vorgenannten Kriterien können jedoch grundsätzlich als Orientierungspunkte dafür herangezogen werden, um auch im Rahmen des § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO zu bestimmen, ob Straßenverkehrslärm Beeinträchtigungen mit sich bringt, die jenseits dessen liegen, was unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs und der gebietsbezogenen Schutzwürdigkeit der Anwohner im konkreten Fall als ortsüblich hingenommen werden muss (BVerwG vom 22.12.1993 DVBl 1994, 758/759; OVG NW vom 2.12.1997 NVwZ-RR 1998, 627/628; BayVGH vom 26.11.1998 BayVBl 1999, 371/372).
  • BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.2450
    Sachgerecht ist das Abstellen auf das in § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, erste Alternative 16. BImSchV aufgestellte Kriterium ferner deshalb, weil Veränderungen der Geräuschsituation von nur 2 dB(A) kaum wahrgenommen werden können (BVerwG vom 22.5.1987 BVerwGE 77, 285/293; BVerwG vom 19.2.1992 NJW 1992, 2844; HessVGH vom 31.3.1999 NJW 1999, 2057/2058), sie vielmehr erst bei einer Pegeldifferenz von 3 dB(A) für das menschliche Ohr "merkbar" sind (BVerwG vom 19.8.1988 BayVBl 1989, 118/119; vgl. zur "Spürbarkeit" einer Verschlechterung erst ab einer Erhöhung des bisherigen Beurteilungspegels um mindestens 3 dB(A) auch die amtliche Begründung zu § 1 Abs. 2 der 16. BImSchV, BR-Drs.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.1997 - 25 A 4997/96

    Verurteilung zur Neubescheidung; Beschwer; Rechtliche Beurteilung; Zeitpunkt der

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.2450
    Die vorgenannten Kriterien können jedoch grundsätzlich als Orientierungspunkte dafür herangezogen werden, um auch im Rahmen des § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO zu bestimmen, ob Straßenverkehrslärm Beeinträchtigungen mit sich bringt, die jenseits dessen liegen, was unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs und der gebietsbezogenen Schutzwürdigkeit der Anwohner im konkreten Fall als ortsüblich hingenommen werden muss (BVerwG vom 22.12.1993 DVBl 1994, 758/759; OVG NW vom 2.12.1997 NVwZ-RR 1998, 627/628; BayVGH vom 26.11.1998 BayVBl 1999, 371/372).
  • BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 20.93

    Verbot und Auflösung einer kurdischen Vereinigung - Teilorganisation der

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.2450
    Bei dem insoweit gemäß § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO geltend gemachten Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch handelt es sich zwar um eine Annexentscheidung zu einem erfolgreichen Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO; gleichwohl ergeht ein solcher Ausspruch zutreffender Ansicht nach nicht von Amts wegen, sondern auf Antrag (Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl. 2005, RdNr. 176 zu § 80; Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, VwGO, 3. Aufl. 2005, RdNr. 111 zu § 80; so wohl auch BVerwG vom 6.7.1994 NVwZ 1995, 590/595).
  • VG Ansbach, 25.05.2007 - AN 10 K 06.02661

    Laternengarage

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.2450
    Das Begehren der Antragstellerinnen, die aufschiebende Wirkung der gegen alle vorbezeichneten Verwaltungsakte erhobenen Anfechtungsklage (Az. AN 10 K 06.02661) anzuordnen, lehnte das Verwaltungsgericht Ansbach durch Beschluss vom 18. August 2006 ab.
  • BVerfG, 09.10.1984 - 2 BvL 10/82

    Erschlossensein eines Grundstücks durch Errichtung eines Lärmschutzwalls;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.2450
    Da das Straßenverkehrsrecht innerhalb seines Aufgabenbereichs, die Ausübung des Gemeingebrauchs aus "verkehrsbezogen-ordnungsrechtlichen", nicht hingegen aus sonstigen ordnungsrechtlichen Gründen zu regeln (vgl. BVerfG vom 9.10.1984 BVerfGE 67, 299/322 f.), das Straßenrecht "überlagert" (Steiner, a.a.O., S. 341), ist es grundsätzlich zulässig, dass ein Verkehr, der Bestandteil des an Bundesfernstraßen bestehenden Gemeingebrauchs ist, durch straßenverkehrsrechtliche Anordnungen der Landesbehörden beschränkt, ja sogar ausgeschlossen wird (HessVGH vom 16.1.2006 UPR 2006, 241/242).
  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 51.87

    Rechtsnachfolge; Erwerb eines die Klagebefugnis vermittelnden Gegenstandes;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.2450
    Sachgerecht ist das Abstellen auf das in § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, erste Alternative 16. BImSchV aufgestellte Kriterium ferner deshalb, weil Veränderungen der Geräuschsituation von nur 2 dB(A) kaum wahrgenommen werden können (BVerwG vom 22.5.1987 BVerwGE 77, 285/293; BVerwG vom 19.2.1992 NJW 1992, 2844; HessVGH vom 31.3.1999 NJW 1999, 2057/2058), sie vielmehr erst bei einer Pegeldifferenz von 3 dB(A) für das menschliche Ohr "merkbar" sind (BVerwG vom 19.8.1988 BayVBl 1989, 118/119; vgl. zur "Spürbarkeit" einer Verschlechterung erst ab einer Erhöhung des bisherigen Beurteilungspegels um mindestens 3 dB(A) auch die amtliche Begründung zu § 1 Abs. 2 der 16. BImSchV, BR-Drs.
  • BVerwG, 12.06.2006 - 3 B 181.05

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Verkehrsbeschränkungen für Kraftfahrzeuge

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.2450
    Unabhängig davon können diese Antragstellerinnen in dem sich aus § 7 Abs. 1 Satz 1 FStrG ergebenden einfach-gesetzlichen Anspruch verletzt sein, die B 25 im Rahmen der Widmung dieser Straße benutzen zu dürfen und hierbei nur solchen Beschränkungen ausgesetzt zu sein, die sich im Rahmen der "verfassungsmäßigen Ordnung" halten, d.h. formell und materiell rechtmäßig sind (vgl. zu der Möglichkeit, dass auch eine juristische Person durch Verkehrszeichen in ihrem Rechtskreis betroffen sein kann, BVerwG vom 12.6.2006 DVBl 2006, 1246/1247).
  • BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78

    Frist für die Anfechtung von Verkehrszeichen beginnt mit Aufstellung des

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.2450
    Denn es erscheint möglich, dass sie durch die streitgegenständlichen Maßnahmen in ihrem Grundrecht auf Berufsfreiheit beeinträchtigt werden (vgl. zur Eignung straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen, den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG dann zu tangieren, wenn ein Gewerbe "auf der Straße" ausgeübt wird, BVerwG vom 25.4.1980 DVBl 1980, 1045/1048; Steiner, DAR 1994, 341/346).
  • VGH Hessen, 31.03.1999 - 2 UE 2346/96

    Konkretisierung des Anwendungsbereichs; Abwehr von Gefahren; Erforschung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.1995 - 25 B 2750/95

    Bundesstraße als Mautausweichstrecke; LKW-Durchfahrverbot; Schutz der

  • VGH Hessen, 16.01.2006 - 2 TG 2606/05

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis, Begriff des "gelegentlichen"

  • VGH Bayern, 27.03.2006 - 11 CS 05.1559

    Verkehrslärm an Bundesfernstraßen; Aktiver und passiver Lärmschutz; Richtlinien

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 33.83
  • VGH Bayern, 02.12.2008 - 11 CS 08.790

    Vorerst keine Sperrung der B 8 bei Regensburg für den Mautausweichverkehr

    Dem Bayer. Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 7.12.2006 BayVBl 2007, 241 ff.) und dem Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 19.2.1992 NJW 1992 ,2844) folgend, sei eine Lärmzusatzbelastung erst ab Erhöhung des bisherigen Beurteilungspegels um 3 dB(A) für das menschliche Ohr wahrnehmbar.

    Eine Halbierung des sich für die Hauptsache ergebenden Streitwerts von 20.000 war hier - anders als in dem am 7. Dezember 2006 (BayVBl 2007, 241 ff.) entschiedenen Verfahren - veranlasst, da durch die vorliegende Entscheidung der Ausgang des Hauptsacheverfahrens gerade nicht vorweggenommen wird.

    Dem Bayer. Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 7.12.2006 BayVBl 2007, 241 ff.) und dem BVerwG (Beschluss vom 19.2.1992 NJW 1992, 2844) folgend sei eine Lärmzusatzbelastung erst ab Erhöhung des bisherigen Beurteilungspegels um 3 dB(A) für das menschliche Ohr wahrnehmbar.

    Eine Halbierung des sich für die Hauptsache ergebenden Streitwerts von 70.000 war hier - anders als in dem am 7. Dezember 2006 (BayVBl 2007, 241 ff.) entschiedenen Verfahren - veranlasst, da durch die vorliegende Entscheidung der Ausgang des Hauptsacheverfahrens gerade nicht vorweggenommen wird.

  • VG Neustadt, 18.02.2011 - 1 L 78/11

    Modellversuch Tempo 70 auf B 9 in Speyer

    Ein auf § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) gestützter Modellversuch setzt eine Gefahrenlage voraus, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 Abs. 1 - 8 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt (VGH Bayern, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 11 CS 06.2450, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Oktober 2003 - 8 B 468/03, juris; VG Koblenz, Urteil vom 19. April 1993 - 3 K 748/92, juris).

    Denn einen Gefahrenerforschungseingriff ermöglicht § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StVO nicht (vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 7. Dezember 2006, a.a.O.).

    Dies entfiele nur dann, wenn sicher davon ausgegangen werden könnte, dass die Antragsgegnerin von sich aus der Verpflichtung nachkommt, die sich aus der Anordnung der aufschiebenden Wirkung ergibt (VGH Bayern, Beschluss vom 7. Dezember 2006, a.a.O.).

  • VG Minden, 24.09.2021 - 2 L 450/21
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19.12.1995 - 25 B 2750/95 -, juris, Rn. 7; Bay. VGH, Beschlüsse vom 26.02.2015 - 11 ZB 14.2491 -, juris, Rn. 20 und vom 07.12.2006 - 11 CS 06.2450 -, juris, Rn. 52; VG München, Urteil vom 29.09.2014 - M 23 K 14.3323 -, juris, Rn. 36; König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Auflage 2021, § 45 StVO, Rn. 32; Wolf in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Auflage, § 45 StVO, Rn. 18 (Stand: 04.01.2021).
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