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   OVG Thüringen, 27.04.2007 - 2 EO 485/06   

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OVG Thüringen, 27.04.2007 - 2 EO 485/06 (https://dejure.org/2007,39163)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 27.04.2007 - 2 EO 485/06 (https://dejure.org/2007,39163)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 27. April 2007 - 2 EO 485/06 (https://dejure.org/2007,39163)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2007, 538
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Thüringen, 29.06.2006 - 2 EO 240/06

    Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen; Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.04.2007 - 2 EO 485/06
    Unter Hinweis auf den Senatsbeschluss vom 29. Juni 2006 - 2 EO 240/06 - verweist er darauf, dass im Fall des Antragstellers Vieles für einen Missbrauch des Gemeinschaftsrechts spreche.

    Hierfür wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den den Beteiligten bekannten Senatsbeschluss vom 29. Juni 2006 (- 2 EO 240/06 -, Umdruck S. 11 bis 17) verwiesen.

    Im Einzelnen wird auch hierzu auf den Beschluss des Senats vom 29. Juni 2006 (- 2 EO 240/06 -, Umdruck S. 17 bis 30) verwiesen.

    Außerdem dürfte Art. 11 Abs. 4 Richtlinie 2006/126/EG jedenfalls nach seinem Wortlaut, ohne dass dies hier vertieft werden müsste, ein größerer Anwendungsbereich zukommen als die vom Senat im Beschluss vom 29. Juni 2006 (- 2 EO 240/06 -, Umdruck S. 17 bis 30) umschriebene Missbrauchsproblematik, die auf extreme Ausnahmefälle begrenzt ist und etwa auch subjektive Elemente voraussetzt.

    Ebenso wie in dem vergleichbaren Sachverhalt, der dem Senatsbeschluss vom 29. Juni 2006 - 2 EO 240/06 - zugrunde lag, bestehen im Fall des Antragstellers Anzeichen dafür, dass er sich zum Erwerb der Fahrerlaubnis gezielt an die hierfür zuständigen Behörden der Tschechischen Republik gewandt hat, um damit die in seinem Fall geltenden Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung zu umgehen.

    Die spezifische Zielsetzung des Vorabentscheidungsverfahrens ist gewahrt, wenn die Verpflichtung dem Gerichtshof Vorabentscheidungsfragen vorzulegen, im Rahmen des Hauptsacheverfahrens zum Zuge kommt und dann die Möglichkeit besteht, dem Gerichtshof die aufgeworfenen Fragen des Gemeinschaftsrechts vorzulegen (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Juni 2006 - 2 EO 240/06 -, Umdruck S. 27 bis 30, m. w. N.).

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.04.2007 - 2 EO 485/06
    Hiernach konnten Eintragungen im Verkehrszentralregister trotz Tilgungsreife in einem Verfahren - ohne zeitliche Begrenzung - berücksichtigt werden, das die Erteilung oder Entziehung einer Fahrerlaubnis zum Gegenstand hatte (zur so genannten ewigen Verwertung vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 C 21/04 -, zitiert nach Juris, Rdnr. 28 m. w. N.).

    Was einer zehnjährigen Tilgungsfrist "entspricht", ergibt sich aus § 29 StVG einschließlich der Regelung über den Beginn der Tilgungsfrist in § 29 Abs. 5 Satz 1 StVG ( BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 C 21/04 -, zitiert nach Juris, Rdnr. 30 m. w. N.).

    Angesichts der großen Gefahren, die die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Alkohol für die Allgemeinheit mit sich bringt, ist es nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber eine relativ lange Zeit ansetzt, bevor ein Verwertungsverbot greift ( BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 C 21/04 -, zitiert nach Juris, Rdnr. 33).

  • VGH Bayern, 06.10.2005 - 11 CS 05.1505

    Ablieferung, Vorlage oder Umtausch ausländischer EU-Führerscheine nach

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.04.2007 - 2 EO 485/06
    Die Anordnung, den tschechischen Führerschein zum Zwecke der Eintragung der Aberkennung des Rechts, von der ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen, bei der Antragsgegnerin vorzulegen, findet ihre Rechtsgrundlage in § 3 Abs. 2 Satz 3 StVG, § 47 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 FeV, deren Voraussetzzungen erfüllt sind (zur verfassungs- und gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung von § 47 FeV vgl. BayVGH, Beschluss vom 6. Oktober 2005 - 11 CS 05.1505 -).

    Sofern der Vermerk im Feld 13 eingetragen wird, ist für jeden mit der Überwachung des Straßenverkehrs betrauten Amtsträger innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs der EU-Führerscheinrichtlinien, dem die durch das Gemeinschaftsrecht vorgegebene Funktion dieses Feldes als bekannt unterstellt werden muss, ersichtlich, dass es sich insoweit um eine Angabe handelt, die nur für die Verwaltung des Führerscheins in dem Mitgliedstaat, der diese Eintragung vorgenommen hat, nicht aber darüber hinaus von Bedeutung ist (vgl. hierzu insgesamt BayVGH, Beschluss vom 6. Oktober 2005 - 11 CS 05.1505 -).

  • OVG Thüringen, 21.02.2005 - 2 KO 610/03

    Verwertbarkeit von Eintragungen, die nach altem Recht getilgt wurden;

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.04.2007 - 2 EO 485/06
    Allerdings darf dem Betroffenen eine Tat und die gerichtliche Entscheidung u. a. für die Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr vorgehalten und nicht zu seinem Nachteil verwendet werden, wenn die Eintragung der gerichtlichen Entscheidung im Verkehrszentralregister getilgt ist (§ 29 Abs. 8 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 2 Nr. 1 StVG; vgl. zur Auslegung dieser Bestimmungen auch die Senatsbeschlüsse vom 16. August 2000 - 2 ZEO 392/99 - und vom 21. Februar 2005 - 2 KO 610/03 -, zitiert nach Juris).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, dürfen danach Entscheidungen, die vor dem 1. Januar 1999 im Verkehrszentralregister eingetragen worden sind, nach § 52 Abs. 2 BZRG in der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung verwertet werden, jedoch längstens bis zu dem Tag, der einer zehnjährigen Tilgungsfrist entspricht (Beschluss vom 21. Februar 2005 - 2 KO 610/03 -, zitiert nach Juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2005 - 10 S 1194/05

    Keine Pflicht zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof im vorläufigen

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.04.2007 - 2 EO 485/06
    Weil es Konsumenten mit einem solchen Trinkverhalten nicht um Genuss-, sondern um Wirkungstrinken geht, wurde die psychologische Sperre ebenso überschritten wie die für den Alkoholkonsum geltende soziale Norm (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. September 2005 - 10 S 1194/05 -, zitiert nach Juris, m. w. N.).
  • VGH Bayern, 22.02.2007 - 11 CS 06.1644

    Entziehung der Fahrerlaubnis - "Führerscheintourismus"

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.04.2007 - 2 EO 485/06
    Daran hält der Senat auch angesichts der Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Beschluss vom 22. Februar 2007 (- 11 CS 06.1644 -, Umdruck S. 25/26) fest.
  • OVG Thüringen, 16.08.2000 - 2 ZEO 392/99

    Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen; Recht der

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.04.2007 - 2 EO 485/06
    Allerdings darf dem Betroffenen eine Tat und die gerichtliche Entscheidung u. a. für die Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr vorgehalten und nicht zu seinem Nachteil verwendet werden, wenn die Eintragung der gerichtlichen Entscheidung im Verkehrszentralregister getilgt ist (§ 29 Abs. 8 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 2 Nr. 1 StVG; vgl. zur Auslegung dieser Bestimmungen auch die Senatsbeschlüsse vom 16. August 2000 - 2 ZEO 392/99 - und vom 21. Februar 2005 - 2 KO 610/03 -, zitiert nach Juris).
  • VGH Bayern, 16.01.2008 - 11 ZB 06.3136

    Entziehung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis; keine Nichtigkeit eines solchen

    Andere Oberverwaltungsgerichte sehen diese Fragen zwar noch nicht als definitiv geklärt an, gehen aber davon aus, dass auch unter dem Blickwinkel des Gemeinschaftsrechts gewichtige Gründe dafür sprechen, die öffentliche Verwaltung sei in Fällen missbräuchlichen Erwerbs einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis entweder zu deren Nichtanerkennung im Inland (so VGH BW vom 21.7.2006 VRS 111 [2006], 314; ebenso wohl ThürOVG vom 29.6.2006 VRS 111 [2006], 288, sowie ThürOVG vom 27.4.2007 DAR 2007, 538) oder aber - ggf. im Anschluss an eine nach Maßgabe des deutschen Rechts durchgeführte Überprüfung der Fahreignung - zum Erlass von "Aberkennungsentscheidungen" berechtigt (so z.B. OVG Berlin-Brandenburg vom 8.9.2006 Blutalkohol 44 [2007], 193; OVG Berlin-Brandenburg vom 27.11.2006 ZfS 2007, 114; HessVGH vom 3.8.2006 VRS 111 [2006], 474; HessVGH vom 19.2.2007 VRS 112 [2007], 377; NdsOVG vom 14.12.2006 ZfS 2007, 235; OVG NW vom 13.9.2006 VRS 111 [2006], 466; OVG NW vom 31.10.2006 Az. 16 B 1363/06, zit. nach Juris; OVG NW vom 23.2.2007 NZV 2007, 266; OVG NW vom 6.3.2007 Az. 16 B 236/07, zit. nach Juris; OVG NW vom 12.7.2007 Az. 16 B 672/07, zit. nach Juris; SächsOVG vom 13.2.2007 DÖV 2007, 562).

    Zwar vertritt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Auffassung, insbesondere der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebiete es der deutschen öffentlichen Verwaltung, lediglich die Vorlage des ausländischen Führerscheins zum Zweck der Eintragung seiner Ungültigkeit in Deutschland zu verlangen, wenn sie dem Inhaber einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis das Recht aberkannt hat, von ihr im Inland Gebrauch zu machen (vgl. rechtsgrundsätzlich BayVGH vom 6.10.2005 BayVBl 2006, 305; ebenso ThürOVG vom 27.4.2007 [in DAR 2007, 538 f. insoweit nicht abgedruckt]; VG Mainz vom 1.2.2006 Az. 3 L 24/06.MZ, zit. nach Juris; VG Meiningen vom 25.4.2006 Az. 2 E 154/06.Me, zit. nach Juris).

  • VG Berlin, 12.11.2007 - 11 A 707.07

    Beschluss zum sog. Führerscheintourismus

    9 Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Berlin (vgl. Beschlüsse vom 1. Juni 2007 - VG 11 A 229.07 -, vom 4. September 2006 - VG 11 A 470.06 - und vom 24. März 2006 - VG 11 A 100.06 - Beschlüsse der 20. Kammer des VG Berlin vom 23. August 2006 - VG 20 A 150.06 und 197.06-) und ganz überwiegender verwaltungs- und oberverwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. November 2006 - OVG 1 S 136.05 -, ZfS 2007, 114 f; Beschluss vom 31. Mai 2007 - OVG 5 S 53.07 - Beschluss vom 2. März 2007 - OVG 5 S 6.07 - Oberverwaltungsgericht Weimar, Beschluss vom 27. April 2007, DAR 2007, 538 f; Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 30. August 2006, -1 M 59.06 - VG Münster, Beschluss vom 26. Juni 2006 -10 L 361.06 - VG Chemnitz, Beschluss vom 7. Juni 2006 - 2 K 1377.06 - a.A. BayVGH, Beschluss vom 22. Februar 2007, DAR 2007, 535) können die deutschen Fahrerlaubnisbehörden in Fällen eines rechtsmissbräuchlichen Erwerbs der Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedsstaat ausnahmsweise einen Eignungsnachweis nach deutschem Recht verlangen.

    Soweit die Antragstellerin auf die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 22. Februar 2007 verweist (DAR 2007, 535 f.) ist dieser aus den Gründen des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Weimar vom 27. April 2007 (DAR 2007, 538 f.), auf die die Kammer zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug nimmt, sowie aus den vorgenannten Gründen nicht zu folgen (so schon Beschl d. Kammer v. 5. November 2007 - VG 11 A 775.07 -).

  • VG Düsseldorf, 02.10.2007 - 6 K 1202/07

    Entziehung einer Fahrerlaubnis bzw. Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer

    Bei einer missbräuchlichen Inanspruchnahme von Gemeinschaftsrecht, wie im vorliegenden Fall, ist es dem Kläger demnach verwehrt, sich auf die für ihn günstigeren gemeinschaftsrechtlichen Regelungen zu berufen, so im Ergebnis auch, VGH Mannheim, Beschluss vom 21. Juli 2006 - 10 S 1337/06 -, NJW 2007, S. 99, VGH Kassel, Beschluss vom 3. August 2006 - 2 TG 673/06 -, NJW 2007, S. 102; OVG Lüneburg, DAR 2005, S. 704 , Ludowisy, DAR 2006, S. 9, 13; VG Osnabrück, Urteil vom 17. November 2006 - 2 A 194/05 -, juris; VG Gießen, Urteil vom 7. November 2006 - 6 E 1359/06 - m.w.N., juris; VG Stade, Urteil vom 16. August 2006 - 1 A 2642/05 - juris (für einen vergleichbaren Fall); VG Sigmaringen, Beschluss vom 25. Juli 2006, 6 K 924/06 -, juris (mit umfangreichen Nachweisen); OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 30. August 2006 - 1 M 59/06 -, juris (geht davon aus, dass in bestimmten Konstellationen Rechtsmissbrauch vorliegen kann); OVG Weimar, Beschluss vom 27. April 2007 - 2 EO 485/06 -, DAR 2007, Seite 538.
  • OLG Jena, 03.04.2009 - 1 Ss 182/08

    Fahren ohne Fahrerlaubnis durch Gebrauchmachen von einer im EU-Ausland erworbenen

    Andere Oberverwaltungsgerichte sehen diese Frage zwar noch nicht als definitiv geklärt an, gehen aber davon aus, dass auch unter dem Blickwinkel des Gemeinschaftsrechts gewichtige Gründe dafür sprechen, die öffentliche Verwaltung sei in Fällen missbräuchlichen Erwerbs einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis entweder zu deren Nichtanerkennung im Inland (so VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.07.2006, VRS 111, 314, 320; ebenso wohl ThürOVG, Beschluss vom 29.06.2006, VRS 111, 288, 301, sowie ThürOVG, Beschluss vom 27.04.2007, DAR 2007, 538, 539) oder aber - ggf. im Anschluss an eine nach Maßgabe des deutschen Rechts durchgeführte Überprüfung der Fahreignung - zum Erlass von "Aberkennungsentscheidungen" berechtigt (so z.B. HessVGH, Beschluss vom 19.02.2007, VRS 112, 377, 379).
  • VGH Bayern, 24.01.2008 - 11 ZB 07.524

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Anforderungen an die Begründung eines solchen

    Andere Oberverwaltungsgerichte sehen diese Fragen zwar noch nicht als definitiv geklärt an, gehen aber davon aus, dass auch unter dem Blickwinkel des Gemeinschaftsrechts gewichtige Gründe dafür sprechen, die öffentliche Verwaltung sei in Fällen missbräuchlichen Erwerbs einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis entweder zu deren Nichtanerkennung im Inland (so VGH BW vom 21.7.2006 VRS 111 [2006], 314; ebenso wohl ThürOVG vom 29.6.2006 VRS 111 [2006], 288, sowie ThürOVG vom 27.4.2007 DAR 2007, 538) oder aber - ggf. im Anschluss an eine nach Maßgabe des deutschen Rechts durchgeführte Überprüfung der Fahreignung - zum Erlass von "Aberkennungsentscheidungen" berechtigt (so z.B. OVG Berlin-Brandenburg vom 8.9.2006 Blutalkohol 44 [2007], 193; OVG Berlin-Brandenburg vom 27.11.2006 ZfS 2007, 114; HessVGH vom 3.8.2006 VRS 111 [2006], 474; HessVGH vom 19.2.2007 VRS 112 [2007], 377; NdsOVG vom 14.12.2006 ZfS 2007, 235; OVG NW vom 13.9.2006 VRS 111 [2006], 466; OVG NW vom 31.10.2006 Az. 16 B 1363/06, zit. nach Juris; OVG NW vom 23.2.2007 NZV 2007, 266; OVG NW vom 6.3.2007 Az. 16 B 236/07, zit. nach Juris; OVG NW vom 12.7.2007 Az. 16 B 672/07, zit. nach Juris; SächsOVG vom 13.2.2007 DÖV 2007, 562).
  • VGH Bayern, 17.01.2008 - 11 ZB 07.105

    Antrag auf Zulassung der Berufung

    Das Verwaltungsgericht hat sich damit der von der Mehrzahl der Oberverwaltungsgerichte in der Bundesrepublik Deutschland vertretenen Auffassung angeschlossen, der zufolge die deutsche öffentliche Gewalt die Anerkennung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis entweder von vornherein verweigern oder aber in eine Überprüfung der Fahreignung ihres Inhabers eintreten dürfe, wenn diese Berechtigung unter Umständen erworben wurde, die sich als Missbrauch des Gemeinschaftsrechts darstellen (vgl. neben den auf Seite 8 unten des Urteils vom 7.11.2006 zitierten Entscheidungen z.B. OVG Berlin-Brandenburg vom 8.9.2006 Blutalkohol 44 [2007], 193; OVG Berlin-Brandenburg vom 27.11.2006 ZfS 2007, 114; HessVGH vom 3.8.2006 VRS 111 [2006], 474; HessVGH vom 19.2.2007 VRS 112 [2007], 377; NdsOVG vom 14.12.2006 ZfS 2007, 235; OVG NW vom 31.10.2006 Az. 16 B 1363/06, zit. nach Juris; OVG NW vom 23.2.2007 NZV 2007, 266; OVG NW vom 6.3.2007 Az. 16 B 236/07, zit. nach Juris; OVG NW vom 12.7.2007 Az. 16 B 672/07, zit. nach Juris; OVG RhPf vom 21.6.2007 NJW 2007, 2650; SächsOVG vom 13.2.2007 DÖV 2007, 562; ThürOVG vom 27.4.2007 DAR 2007, 538).
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